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Schwerer Schaden am Yaris durch Starthilfe ?
Hallo und Allen ein Frohes Neues Jahr,
nachdem wegen offenbar leerer 12 Volt Batterie an einem Toyota Yaris Hybrid Bj.12/17 nach Anleitung Starthilfe über den Kontakt im Motor Raum oben Links im Sicherungskasten Plus und an einer blanken Motorhalterung Minus gegeben wurde sprang das Fahrzeug an. Darauf sollen die folgenden Fehler mit Anzeige im Display aufgetreten sein:
Fehler in der Haupftbremszylindereinheit zusammen mit dem Bremskraftverstärker.
Fehler im Sensor Pre-Collision
Fehler U0125 Kommunikatoin mit Lenkwinkelsenso-Modul
Fehler C1A50 Störung Bremssytem
Fehler U0126 Kommunktionverlust mit Lenkwinkelenor-Modul
Fehler B124B Automatisches Fernlichtsystem.
Fehler B124C Automatzische Fernlichtkamera
Fehler U0126 Kommunikation mit Lenkwinkelsensor-Modul
Abhilfe:Teile müssen ausgetauscht werden.
Der darauf erstellte Kostenvoschlag ergibt:
FSP Fehlerspeicher auslesen 5,00 AW 13,90 69,50
und alle einheiten programmieren
461101 HAUPTBREMSlYLINDER AUS-UND EINGEBAUT 25,00 AW 12,90 322,50
4705052480 HAUPTBREMSlYLINDER 1,00 Stück 4.718,84
4478516020 DICHTUNG/BREMSVERSTAERKER 1,00 Stück 11,51 11,51
9018208007 NUT, W/WASHER 4,00 Stück 2,29 0882380004
BREMSFLÜSSIGKEIT 1,00 Stück 16,61
Sensor Precsrash erneuern
PRE-COLLISION CITY SENSOR SENSOR, PRECRASH SAF 14,00 AW 12,90 1,00 Stück 2.334,49
SUMME 9119,- Euro
Frage: Kann allein durch Starthilfe von einem anderen Fahrzeug überhaupt an einem Yaris Hybrid ein Schaden in diesem Ausmaß entstehen ? Sind nicht Sicherungen verbaut die gegen evtl. Spannungsspitzen absichern und würde das nicht ein extrem schlechtes Design der Systemtrennung im einem Fahrzeug bedeuten, wenn solche Komponenten durch Starthilfe gefährdet wären ? Ich hoffe hier kompetente Aussagen zu dieser Frage zu bekommen, weil Toyota das zwar quasi ausschließen würde, es sich aber auch keine Vergelichsfälle im Internet dazu finden lassen und ich dennoch Zweifel habe, ob es nicht doch dazu kommen kann, was wiederum auf ein sehr unsicher ausgelegtes System seitens Toyota in dem Fahrzeug schließen liesse.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Frank
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15 Antworten
Vielleicht liegt es auch nur an meinem mangelden Vorstellungsvermögen,
aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die von dir geschilderten dramatischen Schäden nicht doch auf (vielleicht auch nur kurzzeitige) Verpolung zurück zu führen sind.
Ich habe schon über viele Jahre meinen Nachbarn immer mal wieder Starthilfe gegeben. Meinem Yaris Cross habe ich im letzten Jahr vor meinem Wechsel auf eine 44Ah Startbatterie mehrfach mit meinem Noco GBX45 auf die Sprünge helfen müssen - jeweils ohne Schäden.
Danke für die Info Tekna. Verpolung kann hier weitgehend ausgeschlossen werden und selbst wenn, dann sollte das bei einem weltweit vielverkauften Kleinwagen wie dem Yaris von Toyota mit den legendären 12 Volt Lerr Problemen als führender Hersteller von Fahrzeugen mit Hybrid Technologie durch entsprechende Sicherungen oder updates in Steuergeräten unmöglich sein dadurch solche Schäden zu verursachen.
Das klingt ehrlich gesagt eher nach einen sehr vollen Fehlerspeicher durch Unterspannung.
Da spielen viele System erst mal verrückt und melden Fehler.
Neue Batterie, oder die alte Aufladen wenn sie noch nicht kaputt ist. Danach alle System kalibrieren bzw. einstellen was halt nach einem Batteriewechsel nötig ist.
Fehlerspeicher lesen und dann erst mal fahren und schauen ob da überhaupt noch Fehler vorhanden sind.
Ihr werdet ja keinen LKW mit 24Volt zu Starthilfe benutzt haben oder
Ja hat denn die Werkstatt die Fehler nicht nach dem Auslesen gelöscht?
5aw als diagnosezeit sind nicht viel. Vermutlich steht in den prüfanleitungen zu einigen Fehlern das die Teile zu ersetzen sind und fertig.
Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 7. Januar 2025 um 06:33:36 Uhr:
Ja hat denn die Werkstatt die Fehler nicht nach dem Auslesen gelöscht?
Das habe ich mich auch gefragt und auch die Frage nach einer neuen Batterie wurde mir von der Werkstatt nicht beantwortet. Mir wird nämlich ein Fehler beim Starthilfe geben von der Fahrzeugeigentümerin vorgeworfen durch den die Teile beschädigt sein sollen.
Zitat:
@slv rider schrieb am 7. Januar 2025 um 06:44:21 Uhr:
5aw als diagnosezeit sind nicht viel. Vermutlich steht in den prüfanleitungen zu einigen Fehlern das die Teile zu ersetzen sind und fertig.
Und evtl. sollte das reichen um einen Kostenvoranschlag zu erstellen damit die Schäden durch meine Haftpflicht getragen werden. Die lehnt das aber ab weil ich um die Starthilfe gebeten wurde.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 6. Januar 2025 um 23:59:05 Uhr:
Das klingt ehrlich gesagt eher nach einen sehr vollen Fehlerspeicher durch Unterspannung.
Da spielen viele System erst mal verrückt und melden Fehler.
Ihr werdet ja keinen LKW mit 24Volt zu Starthilfe benutzt haben oder
Wir haben von der 12 Volt Batterie in meinem Scirocco Starthilfe gegeben
Zitat:
Und evtl. sollte das reichen um einen Kostenvoranschlag zu erstellen damit die Schäden durch meine Haftpflicht getragen werden. Die lehnt das aber ab weil ich um die Starthilfe gebeten wurde.
Damit wird das technische zum juristischen Problem....
Da hilft dann wohl nur der vom Gericht bestellte Sachverständige.
Wie verhält sich das Fahrzeug jetzt?
Sind irgendwelche Lämpchen im Cockpit an?
Wenn Fehler im Speicher abgelegt sind, ist das nicht Zwangsläufig schlimm. Einige verschwinden auch mit der Zeit oder lassen sich durch Anstossen von passenden Prüfungen deaktivieren. Löschen von Fehlern ist dagegen nicht gut.
Zitat:
@Nido schrieb am 7. Januar 2025 um 11:27:42 Uhr:
Zitat:
@slv rider schrieb am 7. Januar 2025 um 06:44:21 Uhr:
5aw als diagnosezeit sind nicht viel. Vermutlich steht in den prüfanleitungen zu einigen Fehlern das die Teile zu ersetzen sind und fertig.
Und evtl. sollte das reichen um einen Kostenvoranschlag zu erstellen damit die Schäden durch meine Haftpflicht getragen werden. Die lehnt das aber ab weil ich um die Starthilfe gebeten wurde.
Bei sogenannten Gefälligkeitsschäden schaut die Versicherung sehr genau hin. Bei dem geschilderten Schadenshergang und den extremen zu erwartenden Kosten wäre ich als Versicherer noch einmal mehr misstrauisch.
Ohne Versicherungsschutz greift zudem ein stillschweigender Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass die Verursacherin oder der Verursacher in dem Fall nicht für die Schadenskosten aufkommen müssen. Man soll ja für eine "gute Tat" nicht bestraft werden.
Hier sollte einfach mal eine grundsätzliche Abklärung erfolgen und ich nur ein KV aufgrund von Fehlermeldungen erfolgen.
Ob man damit direkt auf die rechtliche Schiene abbiegen muss, ich weiß es nicht.
Ist man denn als Hilfeleistender nicht über die Privathaftpflicht abgesichert?
Zwar haftet man nach Paragraf 823 BGB für alle Schäden, die man einem Dritten zufügt. Aber bei Gefälligkeiten oder unentgeltlichen Hilfeleistungen urteilen Richter regelmäßig anders. Solange der Schaden nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz entstanden ist, haftet der helfende Verursacher für den Schaden nicht.
Eine Haftpfichtversicherung tritt nur ein, wenn auch Gefälligkeitsschäden ausdrücklich im Vertrag stehen - eine intensive Prüfung des Schadensfalles wird aber sicher erfolgen.