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Schweröl Gefahrgut???

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 10:04

Es kursieren Gerüchte, daß das schwere Heizöl (HS) ab Dezember oder Frühjahr 2011 Gefahrgut werden soll. Weiß jemand etwas darüber und kennt jemand Möglichkeiten des Nachrüstens von normalen nicht Gefahrguttankern?

Beste Antwort im Thema

Wenn ihr bisher nichts mit Gefahrgut zu tun hattet, muss ein Gefahrgutbeauftragter in der Firma sein. Dazu kann man einenen eigenen Mitarbeiter schulen lassen oder sich entsprechende Fachleute "von draussen" holen.

Für die Ausrüstung von Fahrzeugen gibt es Bestimmungen, die man sich eben besorgen muss - Foruminfos dürften kaum hinreichend sein - und wenn ein Tank eben nicht geeignet ist, ist er eben nicht geeignet.

Für mehr Informationen würde ich weniger in einem Forum suchen, als bei den Stellen, die ADR-Ausbildung machen. Dort bekommt man auch die Ansprechpartner, die wirklich etwas Genaues wissen oder zumindest eine Empfehlung an eine kompetente Stelle.

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ist es das nicht schon nach UN 3082?

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 10:21

nein, hier in Deutschland noch nicht. Der Flammpunkt liegt ja auch über 100 Grad, mann will es zum Gefahrgut machen weil es ein umweltgefärdender Stoff ist. Aber was machst Du z.B. mit 18 Schwerölaufliegern, die dadurch nicht mehr einsetzbar sind weil z.B. die geforderte Wandstärke für GGVS nicht ausreicht. Früher haben wir dafür Alukessel gekauft weil sie eben leicht sind....

Wenn ihr bisher nichts mit Gefahrgut zu tun hattet, muss ein Gefahrgutbeauftragter in der Firma sein. Dazu kann man einenen eigenen Mitarbeiter schulen lassen oder sich entsprechende Fachleute "von draussen" holen.

Für die Ausrüstung von Fahrzeugen gibt es Bestimmungen, die man sich eben besorgen muss - Foruminfos dürften kaum hinreichend sein - und wenn ein Tank eben nicht geeignet ist, ist er eben nicht geeignet.

Für mehr Informationen würde ich weniger in einem Forum suchen, als bei den Stellen, die ADR-Ausbildung machen. Dort bekommt man auch die Ansprechpartner, die wirklich etwas Genaues wissen oder zumindest eine Empfehlung an eine kompetente Stelle.

Das wäre übrigens die "erste Adresse" für solche Fragen:

 

UN Economic Commission for Europe

Information Service

Palais des Nations

CH - 1211 Geneva 10

Switzerland

* Phone: +41 (0) 22 917 44 44

* Fax: +41 (0) 22 917 05 05

* e-mail:info.ece@unece.org

When contacting the UNECE, please make sure to include your contact details. The UNECE will not reply to anonymous correspondence.

am 9. Juni 2010 um 16:34

Also da es was mit Tank zu tun hat kann ich Dir vielleicht noch etwas mitgeben:

 

Wenn Du Pech hast, sagt Dir niemand mehr was Du mit welchem Auflieger transportieren darfst. Der Staat verbietet den Kontrollstellen sukzessive Auskunft darüber zu erteilen. Das hat mit Haftungsfragen zu tun.

 

Im Prüfzertifikat stehen dann Sätze wie: Geprüft blablabla unter Vorbehalt der Verträglichkeit der Materialien und Armaturen.

Das ist genau der springende Punkt. Der Fahrzeugbauer ist aus dem Schneider, die Behörden dürfen nichts sagen, wer dann noch übrig bleibt ist jetzt offensichtlich. Du als Fahrer bzw. die Firma / deren Gefahrgutbeauftragten ist dafür verantwortlich.

 

Wenn Du eine Anfrage bekommst musst Du halt eine Probe organisieren und ein paar Tage schauen ob das dann geht.

Diese Antwort habe ich damals erhalten als wir etwas aufgedeckt haben, das vor uns noch keiner bemerkt hat. Die Stoffliste, welche es noch vor ein paar Jahren gab ist Geschichte. Die wurde abgeschafft.

Es wird vieles auf der Strasse herum gekarrt mit falschen Tanks. Viele sind sich dessen nicht bewusst!!!

 

Im ADR Handbuch steht drin was für Verpackungsvorschriften Du einhalten musst. Du musst den Tankcode (LGB,LxBH, LxAH, usw..) eruieren. Danach steht unter Verpackungsvorschriften und Sondervorschriften weitere Dinge. Die Tankwandstärke kann mittels eines Geräte eruiert werden.

Einen Tank nachträglich ADR tauglich zu machen, kannst Du vergessen. Das kostet sehr viel Geld. Die Behälter werden je nach Bauart bei einen L4AH (Transporttank für Chemie usw.) mit 4 Bar Druck beaufschlagt und dann darf nirgendswo etwas tropfen. Der Tank wird mittels Gerät untersucht und auf genügend vorhandene Wandstärke kontrolliert. Dieser Vorgang ist spätestens nach 3 Jahren zu wiederholen (gilt sicher für die CH). Nach 6 Jahren wird noch umfangreicher geprüft (Halter, Aufnahmestellen am Fahrzeug usw.).

 

Speziell an den ADR Ausführungen sind die Schieber und Ventile. Sie müssen einer gewissen Belastung standhalten. Unter Umständen sind doppelte Absperrungen vorgeschrieben. Bei LxBH sogar 3 Absperrvorrichtungen, meist 1 Schieber im Tank, 1 Schieber aussen am Tank und die Verschlusskappe. Die Verschlusskappe zählt auch als Absperrmöglichkeit. ;)

Natürlich kannst Du auch Normalstahl bzw. Stahl37 verwenden. Er darf einfach die minimale Wandstärke nicht unterschreiten. 

 

Ist Schweröl aggressiv auf Normalstahl? Weil leichte Säure und Laugen transportieren auch heute noch gewisse Leute in Normalstahltanks....

 

Aber mit Chromstahl V4A kannst Du schonmal sehr viel machen. Im Lebensmittelbereich geht ohne Chromstahl eh nichts. Im Chemiebereich ist sogar der hochwertigere V4A nicht ausreichend. Dann muss beschichtet werden oder eine Speziallegierung, massgeschneidert auf das zu transportierende Gut aufgetragen werden. Aber mit V4A bist Du schon extremst gut bei den Leuten. Zumahl es zum reinigen eine geile Sache ist. Ausser Fett, das klebt meiner Ansicht nach besser auf Chromstahl als auf Normalstahl. Dafür brauchst Du auf Chromstahl nie was beschichten, musst auch nie Angst vor Rost haben UND sieht oberaffengeil aus!

 

Wenn Ihr Glück habt könntet Ihr Eure LKW's, Tanks usw. so einlösen wie die Benzinkutscher (Tankcodemässig betrachtet). Deren Vorschriften sind bei weitem nicht so umfangreich wie diejenigen von Tanks. Tank geniesst eine Sonderstellung im ADR, die werden nämlich sehr viel strenger kontrolliert! :mad:

 

Die ADR Ausrüstung welche Du mitzuführen hast ist verhältnissmässig günstig. Meist Schaufel, Besen, Augenspülfläsche, Stiefel, Bindemittel, Kanalabdeckung usw.. Das sind alles kleine Beträge.

 

Ob ein Stoff Gefahrgut ist oder nicht hängt nicht nur vom Flammpunkt ab (unter ca. 60-65°C = sicher ADR)!

Ist ein Stoff sehr stark mit Sauerstoff reagierend, oder reagiert ein Stoff extrem mit Wasser, oder ist der PH-Wert z.B 5,0 usw. gilt es auch als ADR. Der Flammpunkt alleine macht das ADR nicht aus.  Ich habe hier im Nachbardorf mal Flusssäure transportiert mit PH-Wert 1,5 und dann mit einer 14% Lauge auf PH 5,0 hoch gemacht. Musste immer noch als ADR Transportiert werden........

 

Was ich jetzt noch nicht so genau verstanden habe ich was Schweröl ganz genau ist. Altöl, also verbrauchtes Oel, ist KEIN ADR.

 

Also die ADR Angelegenheit verteuert den Transport. Fahrzeuge müssen ADR sein. ADR Prüfung kostet ein paar tausend Euro's alle drei Jahre, spätestens. Danach Gefahrgutausbildung, Ausrüstung, Strassenbeschränkungen für Gefahrgut, usw..

 

Was mich einfach noch stutzig macht: Oel- u. Benzinabscheider sind auch Umweltgefährdende Stoffe und sind nicht ADR. Das heisst eigentlich müsste man jedes mal eine Probe vor Ort machen und dann entsprechend verfahren. In der Praxis macht das aber niemand, ausser Staatsbetriebe und co.. Weil der Flammpunkt über ,genau sind glaub ich, 61°C ist.

 

Falls Du das wünschst, kann ich mal im Handbuch nachschauen ob man da was findet. Dazu bräuchte ich aber noch ein paar Infos zu dem Produkt.

 

Ich selber fahre Tank, also Saug-/Drucktank. Das sind nochmals andere, noch strengere Vorschriften als bei Transporttanks.

Hmm,

ich finde keine Spezifikation von "Schweröl", ich meine damit den Kraftstoff für Schiffsdiesel, bei denen nicht ein Flammpunkt von 60°C angegeben ist, von daher verstehe ich die "Ausnahme" von der GGVSE gar nicht :confused:

Oder meint der TE einen anderen Stoff?

Grüße

Steini

am 10. Juni 2010 um 18:25

Also wenn ich das das lese, bezweifle ich das Heizöl schwer ADR ist:

 

 

 

Zitat:

Heizöl schwer

Das schwerste, flüssige Raffinerieprodukt ist das Heizöl schwer. Bei Raumtemperatur ist es schwarz und zähflüssig. Verwendet wird Heizöl schwer zum Betrieb von grossen Dieselmotoren insbesondere in der Schiffahrt und für Heizzwecke in der Industrie sowie in Kraftwerken. Aufgrund seiner hohen Viskosität muss das schwere Heizöl zur Förderung und zur Zerstäubung im Motor zuvor erwärmt werden. Es besteht überwiegend aus sog. Rückstandsölen, die als Destillationsrückstand sowie bei anderen Verarbeitungsprozessen anfallen.

Wenn das so zähflüssig ist bzw. man es vorwärmen muss um es verwenden zu können, dürfte der Flammpunkt weit über 60-65°C.

Das umweltgefährdende Stoffe autom. ADR sein sollen halte ich für quatsch. Dann müssten sehr viel Stoffe noch ADR werden.

Peach

 

Ab Ende 2011 ist sogar Kühlschmierstoff ADR.Also gebrauchte Emulsionen.Umweltgefährdend!!

 

gruß Scaniafan66

am 19. Juni 2010 um 17:58

Wo steht das? Woher hast Du das?

Ja, eine Quellenangabe würde uns hier wirklich weiterbringen.

am 20. Juni 2010 um 13:13

So ich habe mich mal durch die ADR Schei**e geangelt.

 

THEORETISCHES FAKTUM IST:

Alle Stoffe (egal ob fest oder flüssig!) die auf Wasser, Umwelt, Mensch usw. schädlich wirken, sind ab 31.12.2010 als ADR zu führen.

 

Unter http://www.astra.admin.ch/.../index.html?...    2.2.9 nachlesbar.

Ab Punkt 2.2.9.1.2 gehts los. Genauer definiert 2.2.9.3.

 

Somit wären die Stoffe als Gefahrenzettel 90 UN3082 zu transportieren (3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G..). Das Gegenstück dazu wäre dann 3077 (fester Stoff n.a.g.).

Mit Begründung: Ganz genau wäre es dann zu finden unter 2.2.9.1.2 M6 = Wasserverunreinigende flüssige Stoffe

 

Ich kann mir das aber nicht ganz vorstellen. Das aus folgendem Grund:

Wenn das so wäre, müssten etliche Firmen ihre Fahrzeuge ausmustern und neue nach ADR kaufen. Dieser Rechnung würde so überhaupt nicht Rechnung getragen.

Früher gab es eine Übergangsfrist für Tanks die mehrere Jahre dauerte weil sie einer Norm nicht mehr entsprach. Somit konnten die Tanks noch ein paar Jahre verwendet werden und mussten nicht als frisch gekauft, verschrottet werden.

 

Eine solche Anwendung kommt hier überhaupt nicht zum tragen. Das macht mich schon stutzig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Gesetz einfach so ändert und niemand danach schreit was mit den nicht ADR Tanks passieren soll.....

Ich mein das sind jetzt noch etwas mehr als 5 Montae dann muss alles geregelt sein. ;)

--------------

 

Also extrem genau genommen hat alfred138 recht!

 

Begründung:

------------

Schweröl passt nirgendswo so wirklich zwischen 1-8 rein und trotzdem stellt es ein Risiko dar für den Tansport. Somit ist es Kategorie 9. Dann würde die Beschilderung wie folgt lauten (meiner Ansicht nach): Gefahrenzahl 90, UN 3082

 

Ich werde mal mich mal mit einem Profi unterhalten der als Landesvertreter an solchen ADR Diskussionen mitbeteiligt ist. Des weiteren versuche ich mich mit einem schweizer Kontrolleur von ADR Polizeikontrollen zu unterhalten. Mal schauen was der dazu sagt, wenn ich dazu komme (im Moment extrem viel Arbeit).

 

Leider hört man vom Themenstarter kein Wort mehr. Schade. Würde sicherlich noch ein paar von uns betreffen.

Hallo

 

Hab jetzt mal meine Unterlagen von Neuerungen ADR 2009 durchgeschaut,aber leider nichts gefunden.Hab auch unter Tante Google nichts anderes gefunden,als das was du(Peach) geschrieben hast.

 

Werde morgen gleich mal unseren Gefahrgutbeauftragten anrufen,ich denke,der kann mir die entsprechende Info geben.

Übergangsfrist für Emulsionen,ist schon seit 2009 am laufen,wobei ich eigentlich keinen Unternehmer kenne,dem seine Fahrzeuge nicht ADR tauglich sind.an dem wirds also nicht scheitern.

 

gruß Scaniafan66

am 20. Juni 2010 um 16:16

So verschieden sind die regionalen Unterschiede....

 

Bei uns transportiert aber niemand und wirklich niemand Emulsion als ADR! Niemand!

 

Wenn Ihr das Zeugs transportiert, wisst Ihr ja auch ungefähr was drin ist. In Halogenfreier Bearbeitungsemulsion, wie das korrekt heisst (der Abfallcode in der CH lautet 12 01 09), sind ca. 4-8% Schmierstoff welcher mit dem restlichen 92-96% Wasser emulgiert. Also kann man sagen, dass der weitaus überwiegende Bestandteil absolut harmlos ist. Man kann das Zeug auch sehr gut mit Wasser verdünnen. Die ganze Geschichte ist schon weiss aber die 4-8% machen das ganze so weiss. Ich kann Dir sagen, mit Wasser spült man sowas locker weg..... Deinen Vorplat zu reinigen ist schwieriger.....

 

Sowas soll ADR sein?????????

Ich soll mit einem V2A oder V4A Tank mit etlichen Sicherheitsvorkehrungen so etwas transportieren???

 

Dein Gefahrgutbeauftragten wird Dir da nichts konkretes sagen können, weil er auf nummer sicher gehen muss..... ;)

Er geht auf absolute Sicherheit, weil er für alles die Konsequenzen tragen muss!

 

Die ganze Geschichte mit Oelabscheider, Emulsionen und so ist schon über 20 Jahre alt und immer wieder kam es aufs gleiche raus..... Aber ich hätte einen Vorteil: Wir sind einige von ganz wenigen die ein ADR Fahrzeug haben! ;)

@Peach

 

Für uns überhaupt kein problem.wir haben nur ADR Fahrzeuge,und ich transportiere mit meinem V4a auch 120109,im moment aber noch als nichtgefahrgut.

Kenne aber Entsorger,die die Emu auch schon seit etlichen Jahren als Klasse 9  3082 fahren.Hab die gefragt warum:Weil der Kunde es so möchte......

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