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Scirocco Gt2 Xenon Scheinwerfer!!!
Hi.
Falls sich jemand für einzigartige umgebaute Xenon Scheinwerfer mit DE-Linse in den original Scirocco Scheinwerfern interessiert!Inklusive Steuergerät und Lampe.
Dann schaut unter e-bay.de Nr.7953756901
Läuft bis heut (20.02.05) abend
Gruß Frankyy
21 Antworten
Verboten ist es trotzdem.
Aber an den Geboten sieht man ja das viele Leute nicht wissen was legal ist und was nicht.
Wenn was passiert sollten die den "Hersteller" und den Käufer langzeihen.
Gruß Christian
Xenon ist doch nicht verboten, fahren doch genug autos damit rum, eintragungsfähig ist es nur mit zusätzlichem fernlicht, scheinwerferreinigungsanlage und leuchtweitenregulierung. Das ist mein letzter stand. Gibts da was neues?
Aber eines vergessen die meisten bei Xenon:
Die Scheinwerfer müssen! für Xenon zugelassen sein.
Man darf keine anderen Leuchtmittel in Scheinwerfer einbauen, als das wofür sie zugelassen sind.
Wenn man Xenonscheinwerfer z.B. vom Skoda Oktavia(könnten beim Scirocco passen) einbaut, kann das zugelassen werden.
Eventuell aber nur mit LWR und Scheinwerferreinigunganlage.
Solche Umbauten wie in der Auktion(Linse in normalen H4 Scheinwerfer) sind verboten. Wer weiß wlche Linsen das sind. (DE Linse mit H7 Umbau???)
Da können noch so viele mit Eintragungen rumfahren wie sie wollen. Verboten ist es trotzdem.
Genauso wie die ganzen auf H4 und H7 umgebauten Brenner.
Gruß Christian
Klar aber das ganze mit DE H1 Linse ist kein Problem, das andere sehe ich auch als problematisch da die Streuung nicht kalkuliert werden kann und extrem blendet wenns unüberlegt gemacht wird. Mit einzelabnahme und einem ausleuchtungstest geht das aber klar....
Dann hat er aber immer noch die originale Streuscheibe vorne drin, was auch nicht zugelassen ist!
So wie der Kram versteigert wurde ist es garantiert nicht legal ! Aber 170 Taler für zwei kompl. Xenon-Brenner ist schon ein Schnäpchen ! Das ganze jetzt schön in Rally-Scheinwerfer vom Golf oder in die kleinen Scheinwerfer wie sie auch an Neoplanbussen sind eingebaut und fertig ...
Sicher dauert es etwas einen Prüfer zu finden der einem das ganze ohne LWR und SWR einträgt aber es geht , hab einen solchen Fahrzeugschein selbst schon in der Hand gehabt und gut gestaunt ...
Die Zeiten sind vorbei, hab ein Gutachten dafür was aber schon 99 ausgelaufen ist. Das gleiche ist das mit den cleanen türen, jetzt brauchen alle irgendwo einen griff oder mechnismus um die kachel von aussen zu entriegeln.
Nur weil man jemanden findet der einem das einträgt muß das trotzdem noch kein Freifahrtsschein sein.
Wenn es der Polizei nicht paßt oder wenn einer sagt das er von den Scheinwerfern geblendet wurde und daduch einen Unfall hatte, hat man trotzdem ein Problem.
Erstmal hat der ein Problem der deswegen einen Unfall baut, Grundregel aus der Fahrschule, langsam abbremsen und zum rechten fahrbahnrand schaun. Ich glaube die beweisführung das der entgegenkommende geblendet hat und deshalb es zu einem unfall kam kannste dir abhaken, abgesehen davon schon mal versucht ein kennzeichen zu lesen wenn dich das fernlicht geblendet hat, reicht ja teilweise schon das abblendlicht.
Wenn es eingetragen wird hat das dann erstmal seine richtigkeit und gegebenfalls muss der Prüfer dafür gerade stehen. Wenn aber das Lichtbild gemacht wird weiss der Prüfer ob die scheinwerfer falsch eingestellt sind, dafür ist das gerät da, glaube nicht das er sich bei solchen sachen zuweit aus dem fenster lehnt. Letztendlich kommen hellere scheinwerfer mit ner optimaleren Ausleuchtung deiner Sicherheit zu gute.
Naja wenn jemand nen Unfall baut sollte man schon anhalten und helfen, von daher brauch er dein Nummernschild nicht zu lesen.
Grundsätzlich muß der TÜV Prüfer für gar nichts geradestehen :-))
Hellere Scheinwerfer mit ner optimaleren Ausleuchtung sind auf jeden Fall positiv zu bewerten, aber bitte nicht selbstgebastelte. Da gehört schon etwas mehr dazu als die so zusammenzubasteln das alles hält und leuchtet.
Das der TÜV Prüfer nicht gerade steht ist falsch. Deshalb darf auch nur der TÜV einzelabnahmen machen und alle anderen checken nur ob alles was im Teilegutachten steht beachtet wurde....
Beim Unfall anhalten, klare sache aber nicht bei blechschäden. Sobald sich ein auto um mehr als 30cm deformiert oder ne fetzige rolle hinlegt würde ich auch mal ankern, bei nem hübschen mädel könnte ich auch ne ausnahme machen *gg*
aber was interessiert mich ein rentner der sich nen kotflügel bei seinem benz umgebördelt hat?
zum licht: finde es auch wichtig das die sache nicht einfach zusammen geschuster wird, aber wie schon gesagt, der tüv schaut ob das seine richtigkeit hat und ich glaube da bekommt man schnell und wohl verdiente punkte was die meisten auch bewegt die finger davon zu lassen oder es beim tüv vorzuführen... also viele werden da bestimmt nichts riskieren wollen.
Die ersten Fahrzeuge die mit Xenon ausgestattet wurden hatten auch keine SWR und auch keine LWR . Das sind auch die , die wirklich teuflisch blenden wenn sie mal über ne Bodenwelle hoppsen .