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Seat Ibiza verkauft- Käufer will nach 10 Wochen Reparaturkosten
Hallo,
ich bräuchte mal ein paar Ratschläge, wie ich auf Forderungen nach einem verkauf reagieren soll.
Anfang Juni 2011 verkaufte ich den Seat Ibiza , Bj. 05/2003 meiner Tochter.
85500 km
TÜV / ASU neu ohne Mängel
letzter Kundendienst 2008
Ölwechsel 05/2011
Kaufpreis angesetzt: 4200,--
verkauft für 3900.--
Das Kfz wurde bis zum letzten Tag tgl. von meiner Tochter benutzt, ohne erkennbare Mängel oder irgendwelchen techn. Fehlern.
Beim Verkauf habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass das KFZ , soweit mir bekannt , ohne technische Mängel ist und ich das Auto guten Gewissens verkaufen könnte.
Ebenfalls habe ich darauf hingewiesen, dass mit dem Kilometerstand und dem alter von acht Jahren demnächst Verschleissteile wie Bremsen -Auspuff und evtl. Zahnriemen fällig werden könnten, -dass ich aber das Auto nicht zu dem Preis verkaufen könnte, wenn ich das alles vorher noch überprüfen und machen lassen würde.
Nach 10 Wochen meldete sich der Käufer bei mir, und erklärte mir, dass er eine Rechnung seiner werkstatt über 1000,- Eu habe und an dem Auto alles kaputt ist was nur kaputt sein kann.
Lt. seiner Werkstatt hätte kein TÜV der Welt diesem Auto eine Plakette erteilt - ob ich beim TÜV einen Bekannten hätte?
Auch auf mehrmaliges Nachfragen nach der Adresse der Werkstatt um diese Anschuldigungen abzuklären wurde mir diese nicht mitgeteilt.
Nach gut einer halben Stunde wurde das telefonat im gegenseitigen Einverständnis beendet ohne etwaige verpfl..
Heute dann wieder ein Anruf, evtl. Teilung der Rechnung von 1000.-- , weil die Klimaanlage sei auch defekt, was auch bei der ersten Fahrt schon offensichtlich gewesen sei.
Auf meinen Einwand, warum dann nicht sofort Reklamation um das abzuklären, evtl. auf Kaufvertrag zu stornieren, bekam ich keine vernünftige Anrwort.
Ich habe mich dann um des lieben friedens willen und unter sehr deutlichen Worten bereit erklärt. die Reparatur der Klimaanlage zu übernehmen ,will aber betonen, dass mir nicht aufgefallen wäre oder bekannt war, dass die Klima nicht funktionsfähig war.
Lt. rechnung wären Kosten angefallen für Kältemittel - Kontrastmittel - Druckschalter komplett mit Steuer von 220,- eu.
Meine Anfrage bei 3 Seat Werkstätten ergab aber jeweils einen komplettpreis von ca. 150,00 Eu.
Meine Frage: würdet Ihr was Zahlen, wenn ja wieviel??
topd
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich würde gar nicht reagieren, wozu auch? Er hat den Seat gekauft wie gesehen und damit hat es sich.
Das solltest du lieber nicht tun, ignorieren, kann teuer werden !
Aber dennoch solltest du das ganz gelassen sehen und eindeutig klären.
Nach dem Verkauf bist du auch als Privatperson dazu verpflichtet, eine mängelfreie bzw. dem Alter und den Aussagen entsprechende Ware zu liefern.
Du musst also alle bekannten Mängel beim Verkauf mitteilen.
Das hast du ja soweit getan, also kein Grund zur Panik.
Eine Reklamation ist auch nach 10 Wochen völlig legitim, aber der Käufer muss dir die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.
Einfach reparieren lassen und dir die Rechnung geben, das geht beim Besten Willen nicht so einfach.
Er hätte dir den Mangel anzeigen müssen und dir eine Frist geben sollen, bis zu welchem Datum du das i.O. zu bringen hast.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes ( aber nur bei Täuschung oder schwerwiegenden Mängeln, die nicht zu beseitigen sind ).
An deiner Stelle solltest du da gar nix bezahlen !
Nur mit deiner Zustimmung zur Kostenbeteiligung der Klimaanlagenreparatur hast du nun eine Übernahmezusage erteilt.
Lass dir da keine Märchen aufbrummen, im Zweifel soll er dir den Wagen bringen und du lässt die Mängel beseitigen ( gilt nur für schwerwiegende oder verheimmlichte Mängel, die nicht der Laufleistung entsprechen ).
Wenn er die Mängel schon beseitigt hat umso so besser.
Weise ihn also darauf hin, dass du keine Kosten übernimmst und weiche nicht davon ab, aber reagiere trotzdem auf seine Anfragen.
Nicht einfach ignorieren !
Sollte er dir das ganze bsp. schriftlich mitteilen, dann schreibe ihm die Ablehnung der Kostenübernahme auch zurück ( am Bestem über den Gerichtsvollzieher, kosten kaum was und dann hast du ein Dokument in der Hand, dass beweisst, es ist dem Käufer zugegangen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist wertlos )
Da du in deinem Telefonat klar gestellt hast, dass du keine Kosten übernimmst, steht diese Aussage.
Wenn er jetzt was will, dann ist er am Zug.
Warte einfach so lange ab, bis er dir eine Frist setzten sollte, sobald du etwas von Frist hörst oder liest, solltest du aufpassen.
Lass dich auch nicht erneut zu einer Kostenbeteiligung breitschlagen.
Wenn er anruft, sag:" es bleibt alles beim alten, du bist dir keiner Schuld bewusst und übernimmst keine Kosten"
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30 Antworten
Ich würde gar nicht reagieren, wozu auch? Er hat den Seat gekauft wie gesehen und damit hat es sich.
ganz genau, ich würde auch ned zahlen... hier bereut jemand offenbar den Kauf und versucht sich den nun über die Hintertür zu versüßen...
gar nicht reagieren solange nix vom anwalt kommt ....
er ist das ding probe gefahren und hätte das bei der übergabe checken müssen ...
er müsste dir nun vorsatz beweisen was nicht so einfach ist .
sofern ihr einen vertrag habt indem du die gewährleistung ausgeschlossen hast dann ist es hat pech ....
und einfach mal eben reps durchführen zu lassen und dir dann die rechnung hinknallen lassen ... naja ... und nur weil eine x beliebige werkstatt da mal eben alles möglich gewechselt hat ... naja ... ob wirklich alles kaputt gewesen ist ... naja
ich wechsel öfter mal was bei ebay ... erst wird fleissig gekauft und wenn die die sachen dann haben, wird nachverhandelt was geht und versucht den preis zu drücken ...
lass dich auf nix ein solange kein schreiben von deren anwalt kommt ...
ich würde GAR nix bezahlen, wenn du ein reines gewissen hast , was ich nach deinem ersten post jedoch glaube das du eins hast.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich würde gar nicht reagieren, wozu auch? Er hat den Seat gekauft wie gesehen und damit hat es sich.
Das solltest du lieber nicht tun, ignorieren, kann teuer werden !
Aber dennoch solltest du das ganz gelassen sehen und eindeutig klären.
Nach dem Verkauf bist du auch als Privatperson dazu verpflichtet, eine mängelfreie bzw. dem Alter und den Aussagen entsprechende Ware zu liefern.
Du musst also alle bekannten Mängel beim Verkauf mitteilen.
Das hast du ja soweit getan, also kein Grund zur Panik.
Eine Reklamation ist auch nach 10 Wochen völlig legitim, aber der Käufer muss dir die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.
Einfach reparieren lassen und dir die Rechnung geben, das geht beim Besten Willen nicht so einfach.
Er hätte dir den Mangel anzeigen müssen und dir eine Frist geben sollen, bis zu welchem Datum du das i.O. zu bringen hast.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes ( aber nur bei Täuschung oder schwerwiegenden Mängeln, die nicht zu beseitigen sind ).
An deiner Stelle solltest du da gar nix bezahlen !
Nur mit deiner Zustimmung zur Kostenbeteiligung der Klimaanlagenreparatur hast du nun eine Übernahmezusage erteilt.
Lass dir da keine Märchen aufbrummen, im Zweifel soll er dir den Wagen bringen und du lässt die Mängel beseitigen ( gilt nur für schwerwiegende oder verheimmlichte Mängel, die nicht der Laufleistung entsprechen ).
Wenn er die Mängel schon beseitigt hat umso so besser.
Weise ihn also darauf hin, dass du keine Kosten übernimmst und weiche nicht davon ab, aber reagiere trotzdem auf seine Anfragen.
Nicht einfach ignorieren !
Sollte er dir das ganze bsp. schriftlich mitteilen, dann schreibe ihm die Ablehnung der Kostenübernahme auch zurück ( am Bestem über den Gerichtsvollzieher, kosten kaum was und dann hast du ein Dokument in der Hand, dass beweisst, es ist dem Käufer zugegangen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist wertlos )
Da du in deinem Telefonat klar gestellt hast, dass du keine Kosten übernimmst, steht diese Aussage.
Wenn er jetzt was will, dann ist er am Zug.
Warte einfach so lange ab, bis er dir eine Frist setzten sollte, sobald du etwas von Frist hörst oder liest, solltest du aufpassen.
Lass dich auch nicht erneut zu einer Kostenbeteiligung breitschlagen.
Wenn er anruft, sag:" es bleibt alles beim alten, du bist dir keiner Schuld bewusst und übernimmst keine Kosten"
Hallo, danke für die Antworten,
also, ausgetauscht wurde mal der Zahnriemen, lt. Betriebsanleitung überprüfung bei 90 000 , wechseln bei 120000km, obs notwendig war, kann ich nicht beurteilen
Keilriemen wär kaputt gewesen,- kein Quitschen oder sonst was
Stoßdämpfer Ölaustritt - hab im Frühjahr Winterreifen gewechselt - wäre mir aufgefallen.- (nehm mal an auch dem Tüv Prüfer)
Bremsbeläge / Scheiben . bremsbeläge wußte ich, dass die nächste Zeit mal fällig, wurde beim Verkauf angesprochen.
Keinerlei beeinträchtigung der Bremswirkung / Sicherheit. TÜV Bericht kein gramm abweichung in der Bremswirkunk , absolut gleichmäßig vorne wie hinten.
topd
Naja ganz so einfach wie es manche Vorredner sehen ist es vielleicht nicht.
Auch lässt sich kaum noch abklären ob die Reparaturen die dein Käufer getätigt hat, nötig waren.
Die Problematik ist hier das besprochene Mängel, z.B. Verschleiß(Bremsscheiben, Bremsbeläge, etc.)/ Schäden/ usw. auch explizit in den Kaufvertrag übernommen werden müssen, außerdem muss auch schon explizit darauf hingewiesen werden das Nachverhandlungen bezgl. Mängel, Verschleiß ausgeschlossen sind.
Schau mal in die §§437 ff BGB.
Einen Brief vom Anwalt abzuwarten is m.E. zu spät.
Ich würde nicht zahlen und mir Rechtsberatung beim Anwalt oder der Rechtsschutzversicherung einholen.
MfG
-Nico-
Hey,
also ich möchte mich meinem Vorredner anschließen, ... einfach abwarten ist wohl zu leichtsinnig.
Du solltest auf jeden rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, vielleicht erst mal nur eine Erstberatung.
Du weisst ja auch nicht ob sich Dein Gegenspieler nicht längst schon rechtlichen Beistand geholt hat,
und wie Du die Sache hier schilderst erscheinen mir dessen Forderungen doch reichlich überzogen.
Die zitierten Rechtsfundstellen (§§437 ff BGB) sind zwar ihrerseits schlüssig, jedoch wenn der Kauf-
trag etwas schwammig war, wie zB. ... nur geringe Mängel, ...kleine Wartungsarbeiten oder so, rate ich
dringend zur rechtlichem Beistand.
Gruß
Stefan
Hallo,
also Kaufvertrag war " ADAC-Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges" ausgedruckt über ADAC Seite.
Steht nichts drin, dass man Verschleissteile wie Bremsen, Auspuff usw. expl. aufführen muss, kann ich aus techn. Laie auch gar nicht beurteilen. Meiner Meinung nach war TÜV-untersuchung die die Verkehrsicherheit und Abnahme ohne Mängel bescheinigt, massgebend.
Ansonsten steht es ja auch jedem Privatkäufer zu, über das Fahrzeug ein Gebrauchtwagengutachten beim TÜV oder ADAC machen zu lassen.
Mir ist zu den angeblich kaputten Stossdämpfern noch was eingefallen.
Letztes jahr im Herbst war ab und zu ein knacken zu hören. In meiner werkstatt wurde das auf die Federn im Federteller (Salz, Schmutz) zurückgeführt. Ab und zu mal ein paar Tropfen Öl , dann ist das weg, war auch so.
Kann man als Mechaniker so dämlich sein, wenn man an den Stossdämpfer -Federn und im Federteller Öl sieht, darauf zu schließen, dass die Dämpfer kaputt sind und schmeisst sie raus, obwohl an den Dämpfern selbst nichts zu sehen ist?
topd
Zitat:
gar nicht reagieren solange nix vom anwalt kommt ....
Auch auf einen Anwalt braucht man nicht reagieren, denn es ist nichts anderes als eine Bitte.
Ich machs mal in Kurzform.
Wenn der Kaufvertrag,und das wichtig,den Passus "gekauft wie gesehen"
und "Gewährleistung ausgeschlossen" beinhaltet ist man auf der sicheren
Seite.
Hatte auch mal sone Käufertype am Hals-mein Anwalt hat ihm dann
erklärt was er da vertagstechn. gegengezeichnet hat und alles gut.
MfG
Zitat:
Ich machs mal in Kurzform.
Wenn der Kaufvertrag,und das wichtig,den Passus "gekauft wie gesehen"
und "Gewährleistung ausgeschlossen" beinhaltet ist man auf der sicheren
Seite.
Hatte auch mal sone Käufertype am Hals-mein Anwalt hat ihm dann
erklärt was er da vertagstechn. gegengezeichnet hat und alles gut.
Genauso it es.
Wurde dies gemacht kann er fordern und drohen bis der Arzt bzw.
Anwalt kommt und auch der ist da machtlos.
Ich würde keinen Cent zahlen.
Ihm gegenteil ich würd ihn wegen Betrugsversuch anzeigen.
sehe ich auch so!
Telefon ist sowieso nur blabla.
Erst reagieren wenn etwas schriftlich kommt.
Interessant finde ich das mit dem "bekannten beim Tüv", lass dir das schriftlich geben !!!
Damit gehst du dann zum Tüv ( bzw zu der prüforganisation die das auto geprüft hat)
Dann haben der Käufer und die werkstatt ihren spass und du hast ruhe!
Ganz einfache Sache.
Hier wurde von Privat zu Privat verkauft. Das heißt gekauft wie gesehen. Wenn der jenige diese Checkpunkte wie Klima, Federung, Bremsen usw nicht selber testet und feststellt oder durch ein Gutachten (während der Probefahrt) erkennen lässt ist er selber schuld.
Anders sieht es da beim Händlerverkauf aus. Aber das wurde ja nicht gemacht.
Wenn du dir aber nicht 100% sicher bist, dann schau einfach mal beim Rechtsanwalt rein, erklär ihm die Geschichte und dann wird er dir schon seins erzählen.
Aber Privat ist gekauft wie gesehen.
Und wenn man dann nach 10 Wochen mit irgendwelchen Rechnung kommt, die dann noch viel zu teuer sind dann würde ich dem sonst noch was erzählen.
Du bist zu keiner Zahlung verpflichtet, falls du eine Privatperson bist (Firmen müssen Garantie geben), denn dann besteht auch kein Garantie/Gewährleistungsanspruch. Ausserdem steht in schriftlichen Kaufverträgen oft "gekauft wie gesehen" und "keine mündlichen Nebenabreden"
Würde keinen Cent zahlen. Dann hätte er eben einen Neuwagen kaufen sollen, wenn er kein Risiko eingehen will oder einen Gebrauchtwagen mit Garantie beim Händler. Und nicht mal die Händlergarantie kommt für Dinge wie Bremsen usw. auf, da Verschleissteile. Wenn er am TüV-Siegel was auszusetzen hat, dann soll er halt selbst nachfragen beim TüV. Das Auto kann dir ja egal sein da es nicht mehr deines ist.
Ich übernehme aber keine Haftung