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Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft
Ich bin ja jetzt nicht der Technikfreak, aber angeblich wird ja bei Einfahrt in die "Section Control" ein Foto vom Fahrzeug/Kennzeichen mittel Kennzeichenerkennungssoftware gemacht und bei Ausfahrt aus dem kontrollierten Bereich. Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.
1.) Die Frage ist, wird bei Einfahrt auch der Fahrer fotografiert oder nur das Kennzeichen mittels der Kennzeichenerkennungssoftware gespeichert?
2.) Befinden sich zwei Personen im Fahrzeug und es findet ein Fahrerwechsel im Bereich der "Section Control" statt, so ist ja grundsätzlich der Nachweis des verantwortlichen Fahrers nicht mehr zu erbringen?!
Somit haben die doppelt besetzten Fahrzeuge gute Karten heil aus der Sache rauszukommen!
N.T.
Beste Antwort im Thema
Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du
-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)
-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?
---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)
Oder den letzten beißen die Hunde ;-)
Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)
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125 Antworten
Kennzeichen, Fahrzeug und Fahrer werden sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt fotografiert. Somit ist der Nachweis des verantwortlichen Fahrers in den meisten Fällen zu erbringen.
Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du
-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)
-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?
---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)
Oder den letzten beißen die Hunde ;-)
Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)
Ich nehme an es wird keine Möglichkeit in dem gemessenen Bereich für einen Fahrerwechsel geben.
SC mit einem Parkplatz wäre wohl seltsam.
Moorteufelchen
Ein weiterer Grund klare Regeln zu treffen, kosten für Rechtanwälte und Gerichte zu sparen, und den Fahrzeughalter für die Übertretungen zur Kasse zu bitten.
Wetten das der Fahrzeughalter weiß wer gefahren ist? Spätestens nach dem ersten Punkt in Flensburg und den Kosten wird er das Wissen .......................
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 30. Dezember 2018 um 12:11:48 Uhr:
Wetten das der Fahrzeughalter weiß wer gefahren ist? Spätestens nach dem ersten Punkt in Flensburg und den Kosten wird er das Wissen .......................
MfG kheinz
Natürlich weiss er das. Annahmen zählen aber vor Gericht nicht, da will man Fakten/Beweise. Und wie will man nachweisen, ob wer was weiss oder nicht ?
Deswegen haben Gerichte auch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch aufzuerlegen. Allerdings nützt das Fahrtenbuch beim noch laufenden Verfahren nichts. Dazu muss es zu einem weiteren Verstoss kommen. Zusätzlich ist das Fahrtenbuch zeitlich begrenzt. Ein Fahrtenbuch ist maximal ein bissel lästig, aber keine Strafe.
Das ist genau der Grund, warum es in Österreich die Halterhaftung gibt. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, egal warum, dann zahlt der Halter. Das finde ich eine sehr gute Lösung und das sollte es in Deutschland auch geben. Damit wäre diese unsägliche Herumdiskutiererei erledigt. Verstößt man gegen Regeln, dann soll man auch dafür bluten müssen. Wenn der Halter nicht mitwirkt bei der Ermittlung, dann beißen ihn halt die Hunde.
Wenn klare Regeln getroffen werden, braucht es ausser das Foto mit dem Kennzeichen, keine weiteren Fakten und Beweise.
Aber wie auch hier bei diesem Thema: Der deutsche Michel mag es wenn alles aber auch wirklich alles geregelt und per Gesetz festgeschrieben ist.
MfG kheinz
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 30. Dez. 2018 um 12:44:59 Uhr:
Das ist genau der Grund, warum es in Österreich die Halterhaftung gibt. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, egal warum, dann zahlt der Halter. Das finde ich eine sehr gute Lösung und das sollte es in Deutschland auch geben. Damit wäre diese unsägliche Herumdiskutiererei erledigt. Verstößt man gegen Regeln, dann soll man auch dafür bluten müssen. Wenn der Halter nicht mitwirkt bei der Ermittlung, dann beißen ihn halt die Hunde.
100% Zustimmung.
Der deutsche Weg ist unnötig dämlich.
Wer andere privat mit seinem PKW fahren lässt, hat auch die Verantwortung zu tragen.
Wem das nicht passt, der fährt eben nur selbst mit seinem PKW.
"Nachweis des verantwortlichen Fahrens".....so ein Bullsh.... Ist Euch in Deutschland im vergangenen Sommer zu heiss geworden? Eure Polizei und insbesondere die Staatsanwaltschaften sollten vielleicht ein wenig härter gegen Raser vorgehen. Dann braucht es solchen Quark wie Section Control nicht.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:58:20 Uhr:
Ich nehme an es wird keine Möglichkeit in dem gemessenen Bereich für einen Fahrerwechsel geben.
SC mit einem Parkplatz wäre wohl seltsam.
Moorteufelchen
...brauche ich einen Parkplatz zum Fahrerwechsel? Ich kenne die Örtlichkeit nicht, es ist aber von einer Bundesstraße die Rede, somit ist Halten erlaubt und ich könnte einen Fahrerwechsel durchführen!
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:37:07 Uhr:
...es ist aber von einer Bundesstraße die Rede...
Ich habe mir den Eröffnungsbeitrag noch einmal durchgelesen, kann diesem jedoch nicht entnehmen, daß sich die Frage explizit auf eine Bundesstraße beschränkt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:52:45 Uhr:
Kennzeichen, Fahrzeug und Fahrer werden sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt fotografiert. Somit ist der Nachweis des verantwortlichen Fahrers in den meisten Fällen zu erbringen.
Es ist lediglich dokumentiert, wer in die „Section Control“ eingefahren ist und wer aus der „Section Control“ ausgefahren ist. Wer von beiden nun zu schnell war, geht daraus nicht hervor!
N. T.
Dann hättest du aber das Problem so-oder-so nicht mehr, dass du im Bereich insgesamt zu schnell gewesen wärst, weil die Durchschnittsgeschwindigkeit dann wohl unter der Erlaubten wäre.
Davon abgesehen habe ich schon manchen "fliegenden Wechsel" vollzogen, dank durchgehender Sitzbank auch vorne geht das aber auch relativ unproblematisch...
edit: Dann ja beide.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:40:38 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:52:45 Uhr:
Kennzeichen, Fahrzeug und Fahrer werden sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt fotografiert. Somit ist der Nachweis des verantwortlichen Fahrers in den meisten Fällen zu erbringen.
Es ist lediglich dokumentiert, wer in die „Section Control“ eingefahren ist und wer aus der „Section Control“ ausgefahren ist. Wer von beiden nun zu schnell war, geht daraus nicht hervor!
Deshalb schrieb ich ja "in den meisten Fällen".
Verantwortlicher Fahrer ist diejenige Person, die hinter dem Lenkrad sitzt und da in den seltensten Fällen ein Fahrerwechsel im Meßbereich durchgeführt wird, läßt sich der Nachweis somit meistens klar erbringen.