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Sehr hoher Restwert - Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt?
Hallo,
wir hatten an unserem Golf aus 2001 einen Schaden. Die Gegenseite ist schuld.
Laut Gutachten
Wiederbeschaffungswert (ohne Schaden) 1700 EUR
Reparaturkosten des Schadens ca. 1800 EUR , somit Totalschaden.
Gebot in der Restwertbörse über 1100 EUR, daher würden wir von
der Versicherung noch 600 EUR erhalten.
Wenn bei einem Schaden in der Höhe noch jemand soviel bietet, kann es sein, dass der Wiederbeschaffungswert zu niedrig war? Kann man das irgendwie anfechten? Das Auto soll eh verkauft werden, sollen wir daher annehmen? Der Käufer liegt außerhalb dierser 100 km Grenze, kann auf Angebot innerhalb der Grenze verweisen für die Berechnung der Versicherungsleistung?
Bin für alle Infos und Erfahungen dankbar!
Niko
Beste Antwort im Thema
Ja, dass kommt wirklich ab und an einmal vor.
Meistens dann wenn der Wagen mit Gebrauchtteilen repariert werden kann, welche es "in Massen" beim Autoverwerter gibt, das Fahrzeug über "einfache Technik" verfügt und sich hinterher gut verkaufen lässt.
Oder aber wenn die Auto in den Export gehen (hier Richtung Afrika) Besonders die Modelle von Mazda und Toyota sind hiervon betroffen. Hier kann man manchmal nur mit dem Kopf schütteln, was das so aufgerufen wird.
Vielleicht stellt der Niko mal ein oder zwei Fotos ein, auf welchen man das gesamte Auto und den Schaden erkennen könnte?
Dann könnte man da evtl. etwas mehr zu sagen.
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9 Antworten
Moin,
der WBW = 1700,-, also muß die Vers. auch nur den Wert zahlen, egal ob das beschädigte KFZ 1100,- oder 1300,- von einem Käufer gezahlt werden.
Von wo der Käufer kommt (100km oder weiter), ist dabei völlig egal.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit im Rahmen der 130% Klausel, den Wagen reparieren zu lassen.
Ob das Sinnvoll ist ? (Verkauf mit einen Unfallschaden)
Zitat:
Original geschrieben von NikoK812
Wenn bei einem Schaden in der Höhe noch jemand soviel bietet, kann es sein, dass der Wiederbeschaffungswert zu niedrig war?
Das kann hier niemand beantworten.
Bei der Ermittlung des WBW sind viele Faktoren zu beachten: Neben Alter und Ausstattung auch Kilometerstand, Gesamtzustand, Vor- und Altschäden usw. usw. usw..
All diese Faktoren sind vom Gutachter zu berücksichtigen.
Es ist aber auch nicht so selten, dass das subjekive Empfinden, was das eigene Fahrzeug noch wert ist, erheblich von der (Markt-)Realität abweicht (kann man z.B schön in den kostenlosen Onlineportalen sehen, in welchen die aufgerufenen Preise für Gebrauchtwagen häufig dem reinen Wunschdenken der Anbieter entsprechen, aber nicht der Realität).
Zitat:
Original geschrieben von NikoK812
Das Auto soll eh verkauft werden, sollen wir daher annehmen? Der Käufer liegt außerhalb dierser 100 km Grenze, kann auf Angebot innerhalb der Grenze verweisen für die Berechnung der Versicherungsleistung?
Ich frage mich, wo das Problem liegt.
Im Gutachten steht der Restwertaufkäufer benannt.
Im Preis ist die kostenlose Abholung des Fahrzeuges beinhaltet.
Anrufen und abholen lassen, der zahlt in bar den RW.
Die restlichen EUR 600 kommen von der Versicherung und damit ist der WBW bezahlt.
Oder aber erst mit der Versicherung abrechnen und versuchen, selbst einen höheren Restwert zu erzielen - kann klappen, muss aber nicht.
Hierbei unbedingt die Gebotsfrist für den benannten Aufkäufer beachten, an welche dieser an sein Gebot gebunden ist.
Hallo,
danke für die Antworten!
Wie ist das, wenn wir die angegebene Höhe des WBW anzweifelen (war ja schließlich ein Gutachter der Versicherung).
Dürfen wir dann noch ein zweites Gutachten erstellen lassen, von einem unabhängigen Gutachter? Oder müssten wir dieses dann bezahlen? Wie hoch sind die Kosten?
Was mich stutzig macht ist die Tatsache, dass der WBW mit 1700 EUR knapp unter den Reparaturkosten (RK) mit 1807,48 EUR brutto liegt.
Wenn der Schaden den WBW nicht übersteigt, darf man lt. BGH-Urteil VI ZR 192/05 nämlich die geschätzten RK bis zum WBW ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn man das Auto - auch unrepariert - mindestens 6 Monate weiterfährt.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Danke und Gruß
Niko
Zitat:
Original geschrieben von NikoK812
Hallo,
danke für die Antworten!
Wie ist das, wenn wir die angegebene Höhe des WBW anzweifelen (war ja schließlich ein Gutachter der Versicherung).
Dürfen wir dann noch ein zweites Gutachten erstellen lassen, von einem unabhängigen Gutachter? Oder müssten wir dieses dann bezahlen? Wie hoch sind die Kosten?
Anzweifeln allein reicht nicht.
Such dir einen qualifizierten Sachverständigen in deinem Einzugsgebiet und legen ihm das Gutachten zur Prüfung vor.
Entweder der WBW passt, dann hat sich alles andere erledigt, wenn nicht kannst du ein Gutachten in Auftrag geben.
Wenn das Gutachten in Ordnung geht, muss die Versicherung hier löhnen. Wenn nicht, dann löhnst im Zweifel du.
Ich kann aber hier deine Denke genau so wenig nachvollziehen, wie Twelf. Wo liegt dein Problem?
Wen du verkaufst, kommst du auf den WBW und alles ist gut.
Mach dir mal über den RW keine Gedanken.
Also mir scheint das Problem klar:
Wenn jemand für ne verunfallte Kiste bereit ist 1100€ zu zahlen, dann kann das gleiche Auto in nicht-verunfallter Variante nicht für 1700€ an jeder dritten Straßenecke zu haben sein. Es geht dem TE ja nicht darum, dass der Aufkäufer zu wenig zahlt, sondern dass die Versicherung den Wert des Wagens runtergerechnet haben könnte und der Anhaltspunkt vom TE ist halt, dass die Differenz zwischen Angebot und WBW zu gering ist.
naja, dann wie schon gesagt, soll er ihn halt weiterfahren und reparieren lassen
im Rahmen der 130%.
Versteh das Problem auch nicht?
MFG
Zitat:
Original geschrieben von sailor701
Versteh das Problem auch nicht?
Ist doch garnicht so schwer.
Der Wagen sollte verkauft werden. Wenn der Aufkäufer für den verunfallten nun 1100,- Zahlen möchte, liegt doch de Verdacht nahe, dass der Wagen vor dem Unfall für mehr als 1700,- über die Theke gegangen wäre. Der TE vermutet halt, dass das Verhältnis von WBW und Restwert nicht passt.
Vielleicht kann Dellenzähler ja mal sagen, ob es häufig vorkommt, dass die Kaufangebote so nah am WBW liegen. Ich kenne das eher so, dass zu so einem WBW eher ein Restwert von 500-700 Euro passt.
Die Vermutung des TE, dass der WBW künstlich nach unten geschönt wurde kann ich schon verstehen.
Und reparieren lassen ist keine Option, da der Wagen ja eh verkauft werden sollte.
Ja, dass kommt wirklich ab und an einmal vor.
Meistens dann wenn der Wagen mit Gebrauchtteilen repariert werden kann, welche es "in Massen" beim Autoverwerter gibt, das Fahrzeug über "einfache Technik" verfügt und sich hinterher gut verkaufen lässt.
Oder aber wenn die Auto in den Export gehen (hier Richtung Afrika) Besonders die Modelle von Mazda und Toyota sind hiervon betroffen. Hier kann man manchmal nur mit dem Kopf schütteln, was das so aufgerufen wird.
Vielleicht stellt der Niko mal ein oder zwei Fotos ein, auf welchen man das gesamte Auto und den Schaden erkennen könnte?
Dann könnte man da evtl. etwas mehr zu sagen.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ich kenne das eher so, dass zu so einem WBW eher ein Restwert von 500-700 Euro passt.
Das kann man überhaupt nicht (mehr) pauschalieren - Dellenzähler hat auch gut erklärt, warum nicht.
Auch ich habe bei manchem Restwertgebot schon den Kopf schütteln müssen.
Wenn aber entweder der von Delle beschriebene Fall vorliegt, oder einer sucht genau so ein Fahrzeug, wie das angebotene als Teileträger, damit er seine halbfertige Kiste auf dem Hof endlich wieder auf die Strasse bekommen kann, dann gibt es kein "RW xy passt zu WBW xy" mehr.
Da werden dann auch mal Gebote abgegeben, die rational nur schwer zu erklären sind.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Die Vermutung des TE, dass der WBW künstlich nach unten geschönt wurde kann ich schon verstehen.
Es ist aber nun auch nicht so selten, dass subjektive Meinung über den Wert des eigenen Fahrzeuges und die tatsächliche Marktlage nicht konform gehen (hatte ich in meinem ersten Post dieses Threads beschrieben).
Ohne genaue Daten zum Fahrzeug zu kennen, ist alles zum WBW zur reine Kaffeesatzleserei (siehe ebenfalls mein erstes Posting).