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Seite vorn: Was ist das denn mit dem Unterboden?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 29. März 2017 um 15:07

Hallo zusammen..

heute bin ich auf den Wagen zugegangen und habe gesehen , dass da irgendetwas herunterhing , ich habe ein Foto gemacht und stelle hier die Frage , was ist das ??

Das Foto ist in Fahrtrichtung aufgenommen , an der anderen Seite das gleiche Bild , die linke Seite ist vorn , sieht aus wie Glasfaserverkleidung , darunter sehe ich keinen Unterbodenschutz .

Wenn beim Fahren so etwas passiert wäre , dann müsste doch eigentlich das Teil umgekehrt aufgerissen sein ? Hat das schon mal jemand gehabt ??

Nun liegt das Modell Avantgarde W 212 nicht unbedingt flach am Boden , ich kann mich auch nicht erinnern , irgendwo gegengefahren zu sein , den Wagen habe ich fünf Monate ( Junger Stern ) und druntergeschaut habe ich vorher , bei der Übergabe natürlich nicht .

Ist denn der Wagen heute nur noch mit solch einer Matte geschützt ? Was macht man denn damit , wenn solch ein Loch da ist , neue Glasfasermatte drüberziehen oder soll ich das beim Freundlichen reklamieren ?

Gruß

Paul

P1020056
P1020060
Beste Antwort im Thema

Die Abdeckungl kostet um die 114 Euro inkl. MwSt. + Einbau

So what? Einfach mal tauschen (lassen).

Ärgerlich aber es gibt Schlimmeres.

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Na, da ist aber einer beim Rückwärtsfahren ordentlich hängen geblieben.

Verkleidung ersetzen und hoffen dass es nur die Verkleidung ist.

Da Du nicht nachweisen kannst, dass der Schaden schon beim Kauf bestand, wird reklamieren nichts bringen.

Doch, das könnte schon klappen. Ist ja nicht unbedingt auf den allerersten Blick erkennbar. Aber dann musst Du jetzt schnell sein. Ist meiner Ansicht nach ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung.

Sechs Monate nach Übergabe kehrt sich die Beweislast zu Deinen Ungunsten um und Du müsstest beweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Aber in den ersten sechs Monaten (wovon bei Dir bereits fünf vorbei sind) müsste der Verkäufer Dir beweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Es könnte allerdings sein, dass der Händler vor Übergabe Fotos vom Unterboden gemacht hat. Ich persönlich hatte einen ähnlichen Fall, als es um Steinschläge in der Frontscheibe ging.

 

Also rasch auf den Händler zugehen und höflich aber bestimmt sagen, dass Du auf Nachbesserung bestehst.

Das wird nicht funktionieren

Wieso nicht? Der TE sagt, ihm sei das nicht passiert. Damit ist der Verkäufer dran, nachzuweisen, dass das nicht schon war.

 

Ich halte das für eine relativ klare Sache, solange die Werkstatt eben nicht per Foto o.ä. nachweisen kann, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

 

Ich würde sagen, das ist einen Versuch wert...

Da es offensichtlich aufgrund des Schadensbildes kein Marder war, es sich zudem wahrscheinlich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, hat der patente Anwalt nicht Unrecht! Aber, Herr Anwalt....da es sich offensichtlich um einen Auffahrschaden handelt...der jederzeit passieren kann und zudem trotz der Wintermonate sehr "frisch" wirkt, dreht sich bei entsprechendem Vortrag des Verkäufers nicht ggf. das Segel etwas....?! ;-)

Ich denke, dass es beim Thema Gewährleistung (zumindest in der Theorie) zunächst einzig und allein um eine Offensichtlichkeit des Mangels und um einen Nachweis durch den jeweils Nachweispflichtigen geht.

 

Sollte der Verkäufer keinen gerichtsfesten Nachweis für das Nichtvorhandensein zum Zeitpunkt des Kaufs haben, kann er meines Erachtens höchstens "pokern", indem er mit Argumenten kommt, wie von Dir gesagt: "Das ist erst nach dem Verkauf passiert". Oder wie es mal zu mir gesagt wurde: "Sie haben das so gekauft und beim Kauf nicht bemängelt". Hier werden vermutlich viele Käufer schon aufgeben.

 

Für das erste Argument brauchts wie gesagt einen Nachweis, den ich mir dann auch zeigen lassen würde.

 

Und was das zweite Argument betrifft, könnte sich der Verkäufer soweit ich weiß nur dann eventuell damit retten, wenn es sich wirklich um einen offensichtlichen Mangel handelt, den man auf den ersten Blick oder zumindest relativ einfach entdecken kann. Ob der Unterboden ein Bereich ist, der "offensichtlich" ist und beim Kauf vom Käufer geprüft werden muss, müsste ggf. ein Gericht feststellen bzw. hat es evtl. schon in einschlägiger Rechtsprechung.

 

Ich würde es zumindest mit einem netten Gespräch mit dem Verkäufer probieren. Damit vergibt man sich ja nichts. Man muss ja nicht gleich vor Gericht ziehen...

Ich weiss ja nicht, was alles gemacht wird, bevor er als JS verkauft wird. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Mal nen Blick untere Fahrzeug geworfen haben bzw. den Wagen auf der Hebebühne hatten. Und da sollte das doch auffallen und ggf repariert werden. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war.

Das stimmt. Aber es könnte ja auch einem Interessenten bei einer Probefahrt passiert sein, der den Wagen dann nicht genommen hat.

 

Allerdings können die Frage, ob der Schaden schon vorhanden war oder nicht, nur der Verkäufer und der TE beantworten...

Selbst wenn der Schaden bei Auslieferung bestanden haben mag...was ich bezweifle, denn dann wäre nach 5 Monaten das Metall unter dem Filz verfärbt...dann kommt der Werkstattmeister und bestätigt, dass alle Fahrzeuge eine Endkontrolle bekommen. Dann ist das Thema durch und die restlichen 7 Monate Gewährleistung werden ein Spießrutenlauf bei tatsächlichen Mängeln. Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass die Verkleidung durch einen Aufsetzer vor dem Kauf einen schwer erkennbaren Riss hatte, der bei einer Unterbodenwäsche mit Hochdruck zum Aufreißen geführt hat. Hast Du eine solche gemacht in letzter Zeit? Wird aber auch schwer, da was zu belegen. Aber ja, wer nicht fragt bleibt dumm, da hat der Kollege schon Recht!

Die Abdeckungl kostet um die 114 Euro inkl. MwSt. + Einbau

So what? Einfach mal tauschen (lassen).

Ärgerlich aber es gibt Schlimmeres.

am 29. März 2017 um 21:20

Zumindest sieht der Schaden relativ neu aus. Die Fasern an der beschädigten Stelle sind im Gegensatz zu dem Rest der Verkleidung noch ziemlich sauber.

Themenstarteram 30. März 2017 um 7:29

Hallo zusammen ,...

also , ich muss zugeben , ich bin geplättet .

Ich habe wirklich damit gerechnet , dass ihr mir schreibt , es sei noch die Verpackung , also quasi ein Schutz , der vor Auslieferung angebracht wird .

Also eins steht definitiv fest , beim Rückwärtsfahren ist mir so etwas nicht passiert .

Es gab ein einziges Mal das Gefühl aufgesetzt zu sein und zwar beim Überfahren dieser mittig in der Straße angebrachten Erhebungen , die hier im Pott häufig zu finden sind und der Verkehrsberuhigung dienen , aber dann wäre das Schadbild doch ein anderes , dann wäre es doch von vorn nach hinten gerissen .?

Der Wagen wurde vor Auslieferung TÜV abgenommen , keine Mängel , danach wurden noch Winterreifen aufgezogen , vielleicht ist es dabei passiert ?

Aber völlig unabhängig davon muss ich mich doch wundern , dass es so etwas gibt , Fasermatten zum unterseitigen Schutz ? Dann müsste doch beim leisesten Aufsetzen so etwas passieren und wenn ich lese , es kostet 114,- Euro von Mabenz , dann ist dir doch so etwas vermutlich schon passiert ? Gilt für eine Seite der Preis , oder ?

Ich werde auf Empfehlung des Anwalts mit dem Freundlichen sprechen und nach Fotos fragen , quasi Übergabedokument ..vielen Dank für den Hinweis von dir .

Ja , und dann werde ich berichten , ich mache beides , erst anrufen und dann schriftlich mit Fotos Mängelanzeige schreiben und auf Kulanz um Nachbesserung bitten .

Gruß

Paul

So eine Matte habe ich nicht unter meiner Fuhre.

Bin auch mal aufgesetzt, da ist genau gar nichts passiert.

am 30. März 2017 um 9:30

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. März 2017 um 11:26:12 Uhr:

So eine Matte habe ich nicht unter meiner Fuhre.

Bin auch mal aufgesetzt, da ist genau gar nichts passiert.

Was ist dann dort verbaut? :confused:

Nacktes Blech? :D

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