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Seitenfenster in Tür gefallen: Mangel oder Verschleiß?

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 12:57

Liebe Community,

bei meinem im Nov. diesen Jahres gekauften 4er Golf (Bj. 2001) ist die Beifahrerscheibe in die Tür gedonnert, ein altbekanntes und durchdiskutiertes Problem - ich weiß.

Meine Frage richtet sich sich auf folgenden Punkt: der Wagen wurde als Gebrauchtwagen bei einem Händler erworben und dieser steht - laut Vertrag - für Sachmängel grade, nicht aber für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Im Vertrag steht dazu folgendes:

Zitat:

IV. Sachmängel [...] 2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. [...] b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangel betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. c) Ersatzteile werden Eigentum des Verkäufers [...]

Mein Gebrauchtwagenhändler verweigert aber jegliche kostenübernahme, da es sich um ein VW-bekanntes Problem handle und es ein Verschleißteil sei.

Ich bin mir da keinesfalls so sicher wie er, leider hat meine bisherige Recherche nichts zu diesem Thema ergeben. Vll. hat ja einer von euch eben genau dieses Problem schon gehabt und auch gelöst bekommen, mir wäre eure (fundierte) Meinung jedenfalls recht lieb, bevor ich weitere ggf. rechtliche Schritte einleiten muss...

 

Vielen Dank im voraus!

Nachtrag: ich musste das heute machen lassen, da Weihnachten vor der Tür steht und Familienbesuche zum Pflichtprogramm gehören... Es sind ca. 140 € geworden.

Beste Antwort im Thema

Das ist Auslegungssache.

ICH verstehe unter Verschleißteilen Teile die sich abnützen, z.B. Reifen, Bremse...

Hast du das kaputte Teil gesehen/mitgenommen?

Ist es verschlissen, dann müßte es z.B. dünner sein als ein Neues.

Wenn es aber abgebrochen oder durchgerissen ist, dann würde ich mir den Verschleiß mal gaaanz genau und detailiert erklären lassen ;)

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Das ist Auslegungssache.

ICH verstehe unter Verschleißteilen Teile die sich abnützen, z.B. Reifen, Bremse...

Hast du das kaputte Teil gesehen/mitgenommen?

Ist es verschlissen, dann müßte es z.B. dünner sein als ein Neues.

Wenn es aber abgebrochen oder durchgerissen ist, dann würde ich mir den Verschleiß mal gaaanz genau und detailiert erklären lassen ;)

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Das ist Auslegungssache.

Richtig. Selbst bei einer juristischen Auseinandersetzung kann ein Urteilsspruch so oder so ausfallen.

Ich persönlich tendiere aber eher zum Verschleiß, denn daß die Teile nach einer gewissen Nutzung brechen können, ist ja schon länger bekannt. Im Grunde wäre VW in der Pflicht, sowas im Rahmen einer dauerhaften Rückrufaktion zu regeln.

VW hat schlussendlich durch die Neukonstruktion des massiven Rep-Satzes nach eindeutig einen Konstruktionsmangel eingestanden und hilft diesem damit ab.

Vor dem Rep-Satz hatten sie das unterdimensionierte Kunststoffteil noch mittels eines weiteren Steges verstärkt.

Dieses brach jedoch auch. Von (normalem) Verschleiß kann da keine Rede sein.

 

 

Gruß Axcell

Also mein :) hat das bei einer anderweitigen Reparatur einfach gemacht ohne es zu berechnen. Ich gehe dabei auch von einem Fehler des Herstellers aus und deswegen bin ich auch nicht bereicht dies zu bezahlen.

Tom

Ich sag mal so, das problem ist ja bei allen Händlern bekannt. Es kommt natürlich auch immer darauf an, wie man an die Sache heran geht. Wenn man den Händler natürlich gleich anmacht, dann stellt der auch auf Stur und macht erstmal nicht. Bei einem Rechtsstreit wird da auch nicht viel bei heraus kommen. Da Du bestimmt eine rechtschutz mit SB hast, kostet das am Ende mehr als die 140€ (in den meisten Fällen)

Ich hätte die Reparatur selbst gemacht, ist ja nicht schwer und hätte versucht aus Kulanzgründen den Händler die Teile bezahlen zu lassen. Da wäre er bestimmt drauf eingegangen.

Wenn das natürlich so der Fall ist, dann wird bei Dir der Händler jetzt wohl nicht merh einwilligen.

Zitat:

Original geschrieben von chainpain

Liebe Community,

bei meinem im Nov. diesen Jahres gekauften 4er Golf (Bj. 2001) ist die Beifahrerscheibe in die Tür gedonnert, ein altbekanntes und durchdiskutiertes Problem - ich weiß.

Meine Frage richtet sich sich auf folgenden Punkt: der Wagen wurde als Gebrauchtwagen bei einem Händler erworben und dieser steht - laut Vertrag - für Sachmängel grade, nicht aber für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Im Vertrag steht dazu folgendes:....

Wenn Du den Wagen im November gekauft hast,

hast Du unabhängig einer Gebrauchtwagengarantie noch die 1-jährige Gewährleistung. Hier muß Dir der Händler in den Monaten 1-6 ab Kauf(bei Streitigkeiten) nachweisen das Du den Schaden verursacht hast um nicht zu zahlen.

Kauf Dir die aktuelle Autobild. Dort wurde das gerade behandelt. Die Verkäufer als Profis versuchen ihre Gewährleistungspflicht mit Gebrauchtwagengarantien zu umgehen. Sinn machen diese bei Schaden nach dem 6.Monat. Den dann müßtes Du im Streitfall nachweisen das der Mangel beim Kauf schon da war.

Also bei mir, Golf 4 Variant, sind schon bei beiden Türen die Fenster runter gefallen, da die Plastik Halterung gebrochen ist. 

Bei dem Reperatursatz den ich dann kaufen musste, waren die Halterungen aus Metall!

 

Also für mich sieht das nach einem Mangel von VW aus!

 

Mfg Tom 

Es gab bis zu einem gewissen Zeitpunkt Kulanz auf die Sache, siehe Anlage.

Bei einem 8 Jahre alten Auto ist diese Zeit aber nun bei aller liebe einfach um !

In deinem Falle, sollte der verkaufende Händler es

aber zumindest Kulant halten und die Kosten aufteilen, wenn schon nicht

ganz übernehmen.Fakt ist die Dinger bewegen sich und es ist Verschleiss da.

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning

Bei einem 8 Jahre alten Auto ist diese Zeit aber nun bei aller liebe einfach um !

Dann stellt sich die Frage, warum die IVer Gölfe verzinkt wurden? Ohne hätte der Rost alles weitere geklärt.

BTW: weiß wer, wie das inne USA so läuft? Dort ist die Produkthaftung doch um Welten kundenorientierter wie hier.

Hallo,

hatte das Fensterheberproblem bei meinem gebraucht gekauften A6 (VAG Händler) sowie bei meinem G IV, den ich im Frühjahr auch bei VAG erworben habe. Beidesmal wurde es ohne Probleme und ohne Kosten für mich durch die VAG Werkstatt erledigt. Mit kostenlosem Ersatzwagen.

P.S.:

War beides Mal in der Garantiezeit.

A6: Nach drei Monaten

GIV: Nach sieben Monaten

Themenstarteram 23. Dezember 2008 um 10:09

an dieser stelle kann man nur ein ! setzen.

ich habe mich jetzt durch die vielen forenbeiträge gearbeitet und komme zu dem schluss, dass man als kunde diesen sicherheitsrelevanten konstruktionsfehler einfach nicht bezahlen darf.

so wie walter31 es beschrieben hat, sollte es immer sein - aus meiner sicht sogar unabhängig von der garantiezeit...

ich werde dagegen mit aller kraft vorgehen, soviel sei verraten.

viele grüsse!

Zitat:

Original geschrieben von chainpain

dass man als kunde diesen sicherheitsrelevanten konstruktionsfehler einfach nicht bezahlen darf.

ich werde dagegen mit aller kraft vorgehen, soviel sei verraten.

viele grüsse!

Redest du noch von der Scheibenführung oder nem abfallenden Rad ???

Na dann viel Spass dabei - wobei ich denke das es rausgeworfene Zeit,Geld und Nerven werden.

am 23. Dezember 2008 um 11:42

Hier geht es aber mal wieder munter durcheinander. Zur Klärung der Begriffe siehe:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

in diesem Fall geht es, wie vom TE beschrieben, um die Frage der Gewährleistung des Händlers. Der will die mit Verweis auf "Verschleiss" abwälzen. Das ist allerdings ein echter Witz, da an dem Teil ja von Verschleiss keine Rede sein kann. Es ist konstruktiv zu schwach ausgelegt, aber wenn es dann bricht ist das kein Verschleiss.

Alex

Ach, wenn Kunststoff auf Metal hin und herschleift ist das kein Verschleiss ?

Ein EFH der 100x auf und zu gemacht wird hat also den gleichen Beanspruchungsgrad wie

einer der nur 15x hoch/runter gefahren wurde ?

Dann haben Keilriemen und Zahnriemen jetzt auch keinen Verschleiss mehr ?

Heckklappendämpfer, Mikroschalter und als kleinstes Beispiel der Rücksteller des

Blinkerhebels ?

Verschleiss heisst nicht immer das es einen definierten Zeitraum gibt wann sie

ersetzt werden MÜSSEN. Verschleiss entsteht bei jeder Reibpaarung,das einzige

was bleibt ist, wie hoch dieser ist, weil irgendwann fällt jedes dieser Bauteile durch

Verschleiss einfach aus.

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