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Seitenleuchten, rote Rücklichter, StVZO und die Amtsschimmel...

Themenstarteram 21. Juni 2007 um 20:08

Lt. StVZO § 51 b) Abs. 2 dürfen seitliche Begrenzungsleuchten an Fahrzeugen mit einer Mindestbreite von 1,80m angebracht sein.

Die dürfen sogar - ähnlich wie z.B. beim Moskvich - mit einer Birne in einem Gehäuse nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten.

Lt. §72 Abs. 2 auch an allen Fahrzeugen mit EZ vor '87.

Lt. §72 Abs. 2 sind auch an Fahrzeugen mit EZ vor '70 rote Rückblinker zulässig.

Wie kann sich dann die Tante im Straßenkasperamt erdreisten, eine Ausnahmegenehmigung für obige Sachen an einem '68er Fahrzeug zu verlangen? Wegen der Seitenleuchten wären die auch ohne Übergrangsregelung gültig, da das Fzg. breiter als 1,80 m ist.

Freunde hatten deshalb Trödel mit den Amtsschimmeln.

Gehören solche Inkompetenzen nicht entlassen?

Reicht es in solchem Fall nich wenn man denen die StVZO zeigt oder sie bittet einem das Gesetz zu zeigen was sie als Begründung für ihr anmaßendes Verhalten zu haben glauben?

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12 Antworten
am 21. Juni 2007 um 20:24

Kommt drauf an wo du bist. warst du im amt in md? oder on haldensleben? fahre einfach mal zu einem anderen amt, und lass es dir vom vergesetzten bestätigen. steht nichts im brief drinnen?

Themenstarteram 21. Juni 2007 um 20:49

Is das Auto von Freunden. War in Helmstedt.

Sie haben ja jetz ne Zulassung aber eben erst nach haufenweise Scherereien.

Wir leben im dritten Jahrtausend, in einer serviceorientierten Dienstleistungsgesellschaft.

Und nicht mehr im wilhelminischen Kaiserreich.

Verdammte Axt!

Die Sesselfurzer werden mit Steuergeldern dafür bezahlt dasse Autos zulassen und nich die Zulassung behindern.

Magdeburg muss ganz krude sein, nen anderer Kumpel hatte wegen seim Suburban ewig Trödel dasser kurzes Kennzeichen bekommt.

Aber ich seh öfter mal nen neuen Wagen deutscher Herstellung (so einer mit dem ich mich nich unters Volkswagen würde) mit kurzen Schildern mit Engschrift. Sind das Stricher die mit den Amtsfetteln schlafen damitse die kurzen Kennzeichen für ihre Lehrlingsautos bekommen?

am 21. Juni 2007 um 20:54

habe das problem schon öfters gehabt. in oschersleben wars genau so. habe day mit nem tüv´ler gesprochen. er hat schon mehrere golf 2 gehabt, die einer us-heckklappe hatten. die hat die aussparung für die kuzen. wurded das bei golf xx abgenommen, wurde die ganze plaste an golf xy montiert und ab zum tüv! usw... ärgere mich jedesmal. wenn ich mit meinen großen motorradschildern die kleinen an nem golf oder passat sehe!!!

am 22. Juni 2007 um 8:54

Moin, in Haldensleben ist das auch so eine Sache.

Bei mir steht im KFZ-Brief "Platz für Amtl. Kennz. hinten 320x310mm". Da sagte die Gutste kleine Kennzeichen sind nur für Motorräder oder US-Cars mit Sondergenehmigung.

Ich sagte zu ihr " was stehe den da im KFZ-Brief? Da steht Dodge-USA. Und sehen sie aus dem Fenster wie soll ich in diese Stoßstange ein großes Kennz. reinbekommen?"

Naja letztendlich nach 30min diskutieren

hab ich dann doch das kleine Schwarze bekommen.

So das war meine Geschichte von der Zulassungsstelle in Haldensleben.

 

Gruß Tyni...

am 22. Juni 2007 um 9:16

Ständig nur gemecker... ist euch eigentlich klar, dass wir uns froh schätzen können, dass wir unsere Autos so "problemlos" auf die Straße bekommen? In USA hättet ihr mit europäischen Modellen viel mehr Probleme!

Desweiteren muss ich mal zum ersten Post hier sagen. Ich hab noch keinen Ami gesehen, der nach hinten leuchtende Seitenbegrenzungen hat.

Im deutschen Gesetz steht nunmal, dass zur Seite wirkende Leuchten Gelb zu leuchten haben. Die hintere Seitenbegrenzungsleuchte eines US-Cars ist rot, und wirkt zur Seite. Folglich ist diese nicht nach der StVZo und benötigt eine Sondergenehmigung. Egal ob das Auto von 68 ist oder von 1703.

Die roten Blinker sind an einem 68er legal ohne Eintragung.

Gruss Jürgen

Äh....moment!

Ist das wirklich so?

Ich glaub eher nicht!

Wenn zum Datum der EZ das Fahrzeug nach STVZO zulassungsfähig war, braucht er keine Sondergenehmigung auch wenn die STVZO danach geändert wird...

Ist doch mit den Auspuffanlagen und den Lärmschutzauflagen dasselbe...

Hab einen im Betrieb, der einen 68er Camaro mit Krümmer-Rohr nach hinten fährt, 100 x aufgehalten, 0 x verwarnt, da Lärmschutzauflagen 1968 noch nicht galten.

Aber in dem Sch.....land hier muss man immer Korinthen kacken...

In den USA sind gewisse Auflagen extremer als bei uns, aber diese machen grösstenteils Sinn, da sicherheitsrelevant! Bei uns sch.... man wegen jedem Rotz rum, damit der TÜV eine Daseinsberechtigung bekommt!

In den USA hab ich auch noch nicht gesehn, dass alte Fahrzeuge höher besteuert werden, wenn sie die aktuelle Abgaswerte nicht einhalten. Allerdings SMOG-Fahrverbote schon.

am 22. Juni 2007 um 15:59

also ich hab ab meinen 73er buick hinten auch die rote seitenbegrenzungsleuchte. das lief im letzten tüv bericht unter geringe mängel und die plakette wurde zugeteilt......

am 22. Juni 2007 um 17:58

Hab original auch ein Christbaum rum (Kotflügel vorne orange und hinten rot) und weder beim § 21 mit "H" sowohl kürzlich beim TÜV zur HU stand das nie zur Debatte, kein Ton von den freundlichen TÜV/DEKRA Prüfer?!

Gruß Stephan

am 23. Juni 2007 um 6:23

Mahlzeit !

Bei meinen Autos gab es da bisher keine Probleme bei der Zulassungsstelle, da der Tüv für die Begrenzungs- und rückleuchten eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Das Problem bei Sven und Susi wird gewesen sein, daß der Straßenverkehrsamtsonkel in Helmstedt noch nie ein vergleichbares Fahrzeug gesehen und dann aus lauter Ratlosigkeit nach irgendwelchen Paragraphen gesucht hat, damit er nicht wegen eines Fehlers von der nächsten Kaffepause ausgeschlossen wird. Aber ist ja zum Glück noch alles glatt gelaufen. Freue mich schon auf die nächste gemeinsame Ausfahrt !

Gruß Stefan.

am 23. Juni 2007 um 6:27

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Äh....moment!

Ist das wirklich so?

Ich glaub eher nicht!

Wenn zum Datum der EZ das Fahrzeug nach STVZO zulassungsfähig war, braucht er keine Sondergenehmigung auch wenn die STVZO danach geändert wird...

Ist doch mit den Auspuffanlagen und den Lärmschutzauflagen dasselbe...

Hab einen im Betrieb, der einen 68er Camaro mit Krümmer-Rohr nach hinten fährt, 100 x aufgehalten, 0 x verwarnt, da Lärmschutzauflagen 1968 noch nicht galten.

Aber in dem Sch.....land hier muss man immer Korinthen kacken...

In den USA sind gewisse Auflagen extremer als bei uns, aber diese machen grösstenteils Sinn, da sicherheitsrelevant! Bei uns sch.... man wegen jedem Rotz rum, damit der TÜV eine Daseinsberechtigung bekommt!

In den USA hab ich auch noch nicht gesehn, dass alte Fahrzeuge höher besteuert werden, wenn sie die aktuelle Abgaswerte nicht einhalten. Allerdings SMOG-Fahrverbote schon.

Nur wird wohl 1968 ein PKW mit Seitenbegrenzungsleuchten generell nicht ohne Sondergenehmigung zulassungsfähig gewesen sein. Dazu kommt noch, dass in D eben Seitenbegrenzungsleuchten gelb zu leuchten haben. Ergo. Sondergenehmigung erforderlich. Wo ist denn das Problem?

Geht man zum TÜV und man hat so ein Ding!

Wenn Ihr ohne Probleme zulassen wollt, kauft euch doch ein Auto, dass den Vorschriften entspricht! Aber wenn Ihr eben gegen alle möglichen Vorschriften verstosst, wundert euch nicht, wenn man für die Verstösse eine Genehmigung verlangt. Ist doch ganz normal!

Jürgen

am 23. Juni 2007 um 6:46

hatte in Magdeburg weder mit dem Tüv onkel noch mit der ZuLa Tante Ärger wegen kurzen Kennzeichen (stehen nur für hinten im Brief , habe aber die selbe kurze Größe für vorn auch bekommen) noch wegen der roten hinteren Seitenbegrenzungsleuchten oder der roten Blinker hinten .

Baujahre 84 und 87

nur das gelbe Standlicht vorn musste ich in die Scheinwerfer frickeln . Das die Blinker vorn und an den Seiten mitleuchten wenn das Abblendlicht an ist hat wiederrum keinen gestört.

am 23. Juni 2007 um 9:36

mein wagen hat auch nur für die roten binker ne ausnahmegenemigung. für die gelb leuchtenden blinker vorne und die roten seitenbgrenzer hab ich keine. zulassung war aber kein problem damals, da das nach der begutachtng nach 21/21c nur ein "geringer mangel" ist...

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