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Seitenmarkierungsleuchten am einspurigen Fahrzeug

Themenstarteram 27. April 2010 um 21:58

Hallo zusammen!

Laut StVZO sind ja Seitenmarkierungsleuchten an einspurigen Fahrzeugen nicht genehmigungsfähig und führen auch laut meiner Anfrage bei DEKRA beispielsweise dazu, dass die HU-Plakette nicht zugeteilt werden darf, wenn welche montiert sind.

Der befragte Prüfingenieur konnte mir meine Frage zwar nicht direkt beantworten, rief mich aber nach ausgiebiger Recherche zurück und teilte mir das so mit. Passt ja auch zu meinem Kenntnisstand.

Ob's für einspurige Kraftfahrzeuge mit EG-Zulassung andere Kriterien gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich setze mal voraus, dass der DEKRA-Mitarbeiter das geprüft hat.

Meine eigentliche Frage ist (in der Suche fand ich nichts wirklich passendes hierzu), ob Ihr Erfahrungen mit SML bei allgemeinen Verkehrskontrollen, DEKRA- und TÜV-Untersuchungen habt. Es fahren ja genug Roller, Mopeds und Motorräder mit orangen Leuchtfeuern an den Flanken spazieren...

Für Infos wäre ich sehr dankbar.

Ciao, LUPF

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Laut StVZO sind ja Seitenmarkierungsleuchten an einspurigen Fahrzeugen nicht genehmigungsfähig und führen auch laut meiner Anfrage bei DEKRA beispielsweise dazu, dass die HU-Plakette nicht zugeteilt werden darf, wenn welche montiert sind.

Gold Wing Fahrer meidet die DEKRA, da wiehert der deutsche Amtsschimmel!

Themenstarteram 28. April 2010 um 7:49

Naja.

Ein Anruf beim TÜV ergab übrigens kein anderes Ergebnis.

Mir ist klar, dass es hier und da Unterschiede gibt zwischen verschiedenen Institutionen und auch regionale Unterschiede.

Deswegen interessieren mich ja echte Erfahrungsberichte.

am 28. April 2010 um 14:41

Schau mal  h i e r  rein.

Insbesondere der Absatz 5 dieser Bestimmung dürfte für Dich interessant sein.

Gruß.

Themenstarteram 28. April 2010 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Schau mal  h i e r  rein.

Insbesondere der Absatz 5 dieser Bestimmung dürfte für Dich interessant sein.

Gruß.

Was hat der Absatz 5 mit meiner Fragestellung zu tun?

Zitat:

Auszug vom o.g. Link

(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.

Ansonsten kenne ich die Bestimmungen schon. Blockieren tut mich der Absatz 6:

Zitat:

Auszug vom o.g. Link

(6)......Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig......

Da sind sie wieder, die mehrspurigen Fahrzeuge...

*grübel*

Ciao, LUPF

Immer diese Wissenlücken.

Interessierte mich auch. DEKRA schreibt auch nur für mehrspurige Fahrzeuge...

Themenstarteram 28. April 2010 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Immer diese Wissenlücken.

Interessierte mich auch. DEKRA schreibt auch nur für mehrspurige Fahrzeuge...

Naja, ausschlaggebend ist ja effektiv, was der Gesetzgeber schreibt. Und das ist weitgehend in der StVZO geregelt. Dann gibt es noch einige EG-Regelungen etc.

Ich möchte ja aber hier auch nicht darüber diskutieren, warum es verboten ist, sie anzubauen. Mir geht es nur um Erfahrungsberichte, ob das in Kontrollen etc. überhaupt als Stein des Anstoßes gesehen wird...

Ciao, LUPF

am 28. April 2010 um 19:37

Frage...redest du von so zusätzlichen Lampen oder LED Streifen, die man sich ans Mopped machen kann? Z.B.: an die Verkleidung?

Jedes Zusatzlicht sollte einen Schalter haben...

Themenstarteram 28. April 2010 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Frage...redest du von so zusätzlichen Lampen oder LED Streifen, die man sich ans Mopped machen kann? Z.B.: an die Verkleidung?

Ich rede von Seitenmarkierungsleuchten, die elektrisch über das Bordnetz betrieben werden. Entweder mit Glühlampe, oder mit LED. Mit E-Prüfzeichen und entsprechender Zulassung als Seitenmarkierungsleuchte.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Jedes Zusatzlicht sollte einen Schalter haben...

Damit meinst Du, dass man das in einer Kontrolle dann schnell ausschalten soll...?

Seitenmarkierungsleuchten schaltet man normalerweise mit dem Standlicht zusammen.

Wie gesagt: interessant wären Erfahrungen in Kontrollen etc...

am 28. April 2010 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Schau mal  h i e r  rein.

Insbesondere der Absatz 5 dieser Bestimmung dürfte für Dich interessant sein.

Gruß.

Was hat der Absatz 5 mit meiner Fragestellung zu tun? 

Antwort: War als Möglichkeit aufgeführt, das Moped alternativ zu markieren.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Zitat:

Auszug vom o.g. Link

(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.

Gut, wenn Du die Bestimmungen ansonsten kennst, dann dürfte Dir auch nicht entgangen sein, dass es nicht ausdrücklich untersagt wird anhand dieser Bestimmung, dass man Krafträder nicht mit Seitenmarkierungen ausstatten darf.:cool:

Es steht doch in Absatz 3, dass bei Fahrzeugen, für die eine solche Kenntlichmachung nicht vorgeschrieben ist, diese aber dem Absatz 1 entsprechen muß, wenn sie denn angebracht wird.

Im Klartext:

In der gesamten Bestimmung steht drin, für welche Fahrzeuge diese Kenntlichmachung vorgeschrieben ist. Von einem Verbot für eine entsprechende Ausrüstung bei Krafträdern steht da nichts drin.

Der Absatz 6 hat überhaupt nichts mit der Ausstattung von Krafträdern zu tun, sondern bezieht sich nur auf die genannten Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6m, die dann auch mit einer der EWG-Richtlinie entsprechenden Seitenmarkierungsleuchte ausgerüstet sein müssen.

Im übrigen ist im Absatz 1 nicht von Seitenmarkierungsleuchten mit eigener Lichtquelle die Rede, sondern von gelben Rückstrahlern, die nicht dreieckig sein dürfen. Demzufolge darfst Du also die sogenannten Seitenmarkierungsleuchten mit eigener Lichtquelle am Motorrad vergessen. Rückstrahler sind zulässig.

Gruß.

 

Themenstarteram 29. April 2010 um 5:40

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Antwort: War als Möglichkeit aufgeführt, das Moped alternativ zu markieren.

Danke. Das kommt aber für mich nicht in Betracht und war überhaupt nicht die Frage ;)

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Gut, wenn Du die Bestimmungen ansonsten kennst, dann dürfte Dir auch nicht entgangen sein, dass es nicht ausdrücklich untersagt wird anhand dieser Bestimmung, dass man Krafträder nicht mit Seitenmarkierungen ausstatten darf.:cool:

Eben doch darf man das ausdrücklich nicht, denn wie Du selbst schreibst, betrifft folgendes nur passive Elemente:

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Es steht doch in Absatz 3, dass bei Fahrzeugen, für die eine solche Kenntlichmachung nicht vorgeschrieben ist, diese aber dem Absatz 1 entsprechen muß, wenn sie denn angebracht wird.

Und weiterhin:

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Im Klartext:

......Der Absatz 6 hat überhaupt nichts mit der Ausstattung von Krafträdern zu tun, sondern bezieht sich nur auf die genannten Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6m, die dann auch mit einer der EWG-Richtlinie entsprechenden Seitenmarkierungsleuchte ausgerüstet sein müssen......

Im Absatz 6 steht genau das Verbot drin, da nur die "mehrspurigen Fahrzeuge" positiv erwähnt sind. Oder bist Du vergleichsweise der Meinung, dass Du eine blaue Rundumleuchte mit Martinshorn anbauen darfst, weil im entsprechenden § nur drinsteht, dass sie nur für Einsatzfahrzeuge erlaubt ist und kein Negativum für (um mal ein Beispiel zu nennen) Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen aufgenommen wurde? :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

......Demzufolge darfst Du also die sogenannten Seitenmarkierungsleuchten mit eigener Lichtquelle am Motorrad vergessen......

Das ist ja genau meine Rede. Obwohl Du eben noch schriebst, dass es nicht verboten ist :rolleyes:

 

Aber bitte zurück zum eigentlichen Topic dieses Threads:

Hat jemand Erfahrungsberichte bezüglich des Verhaltens offizieller Personen im Zuge von allgemeinen Verkehrskontrollen und amtlichen Fahrzeug-Untersuchungen? Das ist das, was den Threadstarter und inzwischen auch andere brennend interessiert :)

am 29. April 2010 um 15:48

@ Lupf:

Wenn Du schon zitierst, dann bitte richtig.

Ich habe geschrieben, dass es nicht ausdrücklich untersagt ist, Krafträder nicht mit Seitenmarkierungen auszustatten. Von Seitenmarkierungsleuchten war da nicht die Rede. Das sind nämlich die mit eigener Lichtquelle. Und genau die sind nicht zulässig.

Dass sich der Absatz 6 nur auf die mehrspurigen Fahrzeuge bezieht, ist mir schon klar.

Genau deswegen hat er ja nichts mit der Ausstattung von Krafträdern zu tun.

Da haben wir wohl aneinander vorbeigedacht.;)

Ich kann Dir leider keine Erfahrungwerte liefern, denn ich habe an meinem Möp weder seitliche Rückstrahler noch Reflektoren dran.

Gruß.

 

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