Seitenscheiben alle 4 Getönt (Tüvprobleme) ?
habe alle 4 seitenscheiben getönt bzw. mit folie bklebt. sehr gut gemacht. dacher ersteinmal das es keine folie ist. so gut ist es gemacht.
meine frage ist : bekomme ich beim tüv probleme ? habe keine abe oder sonst etwas darüber bekommen.
Beste Antwort im Thema
Moin,
komisch vorder Seitenscheibe kenne ich nur vom BMW mit Galatasaray auf der Heckscheibe
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von E500-W211
habe alle 4 seitenscheiben getönt bzw. mit folie bklebt. sehr gut gemacht. dacher ersteinmal das es keine folie ist. so gut ist es gemacht.
meine frage ist : bekomme ich beim tüv probleme ? habe keine abe oder sonst etwas darüber bekommen.
Spätestens beim TüV.
guten tag,
eig. sollte der tüv sich da mächtig quer stellen... erlaubt sind nur die hinteren scheiben bei den beiden andern darf nix sein (leider)
Sind wir nun endlich voll und ganz ins AMI-Land abgedriftet alà Gangster mäßig
Zitat:
Original geschrieben von E500-W211
habe alle 4 seitenscheiben getönt bzw. mit folie bklebt. sehr gut gemacht. dacher ersteinmal das es keine folie ist. so gut ist es gemacht.
meine frage ist : bekomme ich beim tüv probleme ? habe keine abe oder sonst etwas darüber bekommen.
Typische Frage, die ich mir mal wieder vorher gestellt hätte
Auch aufgrund der Tatsache, daß ich "keine abe oder sonst etwas" bekommen habe, hätte ich Verdacht geschöpft.
Aber manche sind halt nur über Verbote und Strafen zu einschlägigen Überlegungen anzuregen.
Tip: Schau mal, dass dich keine Streife zu fassen kriegt, die Dein Auto still legt und park dein Auto schön in der Garage, damit nicht irgendeiner, der des Weges kommt und gerade nichts besseres zu tun hat, dich hinhängt.
Die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht getönt werden.
Allerdings gibt es da Ausnahmen, sonst dürften die Scheiben bei Avantgarde ja auch nicht Blau sein.
Folien sind aber soweit mir bekannt generell verboten vorne.
Einfach das Fzg. mit geöffneten Seitenscheiben beim TÜV vorführen
Ich glaube ja eher, hier will uns einer auf den Arm nehmen
Es weiß doch jeder Autofahrer, dass die vorderen Seitenscheiben nicht "verdunkelt" werden dürfen. Oder lehrt man das heute nicht mehr
Was ist eigentlich mit den restlichen Scheiben und den Spiegeln?
fahr zum tüv wenn es hell und sonnig ist und lass die vorderen fenster unten ...
steve
Moin,
komisch vorder Seitenscheibe kenne ich nur vom BMW mit Galatasaray auf der Heckscheibe
Immerhin stellt sich bei früheren Modellen mit Dreieckfenstern die Frage der Zählweise. Die vorderen Seitenscheiben sind dort ja nicht sonderlich groß.
Es dürfen nur Scheiben hinter der B-Säule getönt werden, also wird ab der B-Säule gezählt.
Nix mit Dreiechfenstern in den Türen.
Gruß aus W-Town
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht getönt werden.
Allerdings gibt es da Ausnahmen, sonst dürften die Scheiben bei Avantgarde ja auch nicht Blau sein.
Folien sind aber soweit mir bekannt generell verboten vorne.
Die Lichtdurchlässigkeit von soundsoviel % muß gewährleistet sein. Avantgarde in blau, Classic und elegance in grün erfüllen diese Bedingungen.
Übrigens, ohne ABE ist die Verdunkelung auch hinten nicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Avantgarde in blau, Classic und elegance in grün erfüllen diese Bedingungen.
Und natürlich Verbundglas in braun nicht zu vergessen.
Aber jetzt will ich mal was zitieren, das ich gefunden habe. Die Forenregel lassen nicht zu, direkt darauf zu verlinken. Unter den beiden links stolpert man natürlich zuerst über Miele-Waschtrommel-böser-Blick-Gölfe der vierten Generation. Dort gehört das Thema wahrscheinlich auch hin. Immerhin kann es für unser aller Typklasseneinstufung nur gut sein, wenn die Versicherungen nicht zahlen müssen, deshalb kann ich hier getrost weiterhelfen:
snip
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Es gibt im Internet zwei Adressen, die Scheibentönung im Frontbereich als angeblich legal anbieten.
www.glastone.de und www.keinefolie.de
So und jetzt kommt der Haken an der Geschichte. Zum eintragen der Tönung müsste ein Lichtdurchlässigkeitsgutachten und ein Bruchgutachten der Scheiben erstellt werden und das für jede einzelne Scheibe und nur dann wäre eine Eintragung rechtmässig.
Selbst wenn nun die getönten Scheiben eingetragen worden sind, wie auch immer dies geschehen sein mag ( "gute Kontakte", "dicker Geldbeutel" ), wird die Gültigkeit als nichtig erklärt, da die Eintragung nicht auf einem Einzelgutachten über die Lichtdurchlässigkeit beruht.
Es ist doch ganz einfach. Da die gesetzliche Mindestlichtdurchlässigkeit an der Frontscheibe 75% und an den Seitenscheiben 70% beträgt und die Scheiben, wenn sie z.B. getönt ( Wärmeschutzverglasung ) sind schon an dieser Grenze liegen, ist eine weitere Tönung von vornerein nicht erlaubt. Selbst eine klare Folie oder Flush-Coating-Auftrag würde die Lichtdurchlässigkeit um weitere 5-10% mindern.
Also selbst wenn das Anbringen an sich erlaubt wäre, dürfte es Aufgrund der Lichtdurchlässigkeit nicht angebracht werden.
Da selbst ein absolut transparenter Auftrag oder Folie die Lichtdurchlässigkeit mindert wirst Du nie über dem Mindestwert bleiben.
Leider gibt es noch weitere Bestimmungen wie z.B. das Bruchverhalten der Glasscheiben.
Das Bruchverhalten durch eine Folie im vorderen Bereich lässt es nicht mehr zu, dass z.B Rettungskräfte Dich problemlos bergen können. Jetzt kommt bestimmt wieder der Einwand, dass es doch auch Verbundglasscheiben in diesem Bereich gibt?. Ja es gibt auch Seitenscheiben in Verbundglas, aber diese Scheiben sind mit einer Speziellen Folie ausgerüstet und auch zugelassen.
Auch das Auftragen einer im Prinzip Lackschicht ändert die Eigenschaften des Glases und ist somit auch nicht zulässig.
[...]
Da ist mal wieder einer, der angeblich eine Eintragung für seine vorderen Scheiben haben soll. Dass das eingetragen ist, haben schon hunderte erzählt. Leider nur erzählt, denn keiner war bisher bereit es auch zu beweisen, in dem er eine Kopie seines Fahrzeugscheines uns allen zur Verfügung stellt, natürlich ohne die persönlichen Daten. Und noch bemerkenswerter sind die Ausreden, warum keiner dieses tut.
1. Habe gerade meinen Fahrzeugschein verloren
2. Ist nur im Brief eingetragen und der liegt bei der Bank
3. Fahrzeugschein ist ins Wasser gefallen und man kann jetzt nichts mehr lesen
4. Ich habe keinen Scanner oder Fax
Warum haben die Leute, die so etwas angeblich eingetragen haben, so viel Angst davor Ihre Papiere zu zeigen, damit die Eintragung auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden kann?
Es wäre doch für alle eine erfreuliche Nachricht, wenn es einer Überprüfung standhalten würde.
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snap
Hallo,
alle Scheiben dürfen getönt werden, wird inzwischen ja von fast allen PKW-Herstellern gemacht
Die Lichtdurchlässigkeit muss bei den vorderen Scheiben bei mindestens 70% liegen.
Dies wird durch Folien allerdings nicht möglich sein, da die Bruchfähigkeit der vorderen Scheiben nicht verändert werden darf.
Es gibt eine bzw. mehrere Firmen in Deutschland die die vorderen Scheiben und die Windschutzscheibe eintönen können und deren Verfahren anerkannt ist und auch eingetragen wird, allerdings ist der Spass nicht ganz billig
Bei den meisten neueren Fahrzeugen macht es allerdings keinen Sinn mehr da die vorderen Scheiben vom Hersteller aus schon eine Tönung bis zu 25% haben.
Gruss TAlFUN
Edit hat mir mitgeteilt das Topfgucker schneller war
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Übrigens, ohne ABE ist die Verdunkelung auch hinten nicht erlaubt.
.
Das ist so nicht ganz richtig
Wenn ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist (isser beim 211er ) darf hinten (richtig, ab B-Säule) alles zugeklebt werden.
Was allerdings zu beachten ist - die Beklebung darf NICHT über bzw. auf die Fenstergummis gehen (Stichwort. Scheibenentfernung im Rettungsfall).
Ich darf ja ein Fzg. auch bis unters Dach voll laden, wenn ich einen rechten Spiegel habe.
Dies ist auch ein Grund, warum Taxen schon immer einen rechten Spiegel haben müssen!!!
Gruß
MiReu