Seitenscheiben vorn tönen ?
Ist es in "D" zulässig die vorderen Seitenscheiben auch zu tönen? Nicht tiefschwarz, nur ganz leicht.
Wenn ja, wird es Probleme geben mit dem Runter,- und Hochlassen der Scheiben, oder hat sich die Folie in der Qualität mittlerweile verbessert? Hatte das Problem beim 190`er hinten. Sah nach kurzer Zeit nicht mehr wirklich schön aus.
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32 Antworten
Die Frage wird mittlerweile fast jede Woche im Stylingforum gestellt. Wahrscheinlich liegts am schoenen Wetter.
Die Frontscheibe darf zu 25% und die vorderen Seitenscheiben zu 30% getoent werden - glaub ich. Diese Werte werden werkseitig jedoch schon erreicht, sodass die nachtraegliche Anbringung von Folie den zulaessigen Toenungsgrad ueberschreiten wuerde.
Im Internet ist zu lesen, dass es dem KBA nicht bekannt ist, jemals eine Genehmigung fuer das Anbringen von Folie an den vorderen Seitenscheiben, erteilt zu haben. Ausnahmen gibt es jedoch immer. Hier in Karlsruhe gibt es einen dunkelgruenen BMW, welcher rundum gruene Scheiben verbaut hat. Unglaublich haesslich, aber scheinbar wurde jemand bestochen oder der Toenungsgrad nicht ueberschritten.
Wer weiss, was erlischt, wenn die Folie trotzdem angebracht wird, bekommt von mir 100 Extrapunkte.
Tschuess,
Marco
PS: Ich glaube, im BMW-Forum findet man die meisten Threads dazu.
In Amerika ist das ganze kein Problem, Tüv gibts da ja eh nicht.
Aufjedenfall kommts schon böse, der eine hatte alle Scheiben bis auf die Frontscheibe komplett schwarz und die Frontscheibe hatte irgendwas mit 60% rum schätz ich mal.
Auf jedenfall hat man kein bisschen reingesehn.
Hier mal ein Schreiben von der DEKRA aus einem anderen Thread:
Anbaulage:
An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben die sich sich innerhalb des 180° Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75% bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
Allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien in der Heckscheibe.
Es ist uns nicht bekannt, daß sich an diesem Sachverhalt in letzter Zeit etwas geändert hätte und das KBA zwischenzeitlich eine Genehmigung zur Anbringung der Folie auch an den vorderen Seitenscheiben erteilt hat. Über diesbezügliche Hinweise freuen wir uns (bitte mit Angabe des Herstellers und der Genehmigungsnummer).
Das ist zwas das, was ich nicht hören wollte, muss mich aber scheinbar damit abfinden
Danke für die Info`s.
Hallo Dicker Fan,
die Folie von Llumar http://www.llumar.de/index.php?id=1462&L=1 (Safety Film) soll auch für vorne zugelassen sein und hat einen gewissen Tönfaktor, mehr jedoch UV-Schutz und Einbruchsschutz.
Gruß,
INT5749
Mmmhh... aber es ist doch eindeutig zu lesen:
Auch fuer vordere Seitenscheiben bei Klarglas genehmigt.
Der A6 hat nun mal kein Klarglas an den vorderen Scheiben. Somit faellt die Folie theoretisch flach. Dass der TUEV deswegen Probleme macht, glaube ich aber eher weniger. Aber sich Sicherheitsfolie ranzukleben war nicht unbedingt die Absicht vom dicken Fan.
Geh einfach zu einem Augenarzt und lass Die ein Artest geben worauf steht, dass Du einen Blendschutz von mehr als 30% brauchst da Dein Augenlicht sonst zu stark geschädigt werden könnte!
Hat bei einem Kumpel auch funktioniert und seid dem hat er auch getönte Seitenscheiben vorn!
MfG aus Berlin
Hallo,
Probleme wird es geben, wenn dich die Gesetzeshüter anhalten und du nicht zweifelsfrei belegen kannst, dass du einer US-Streitkraft angehörst. Die dürfen das nämlich, da die Fahrzeuge nicht der Dt. Zulassung unterliegen. Wie´s beim Zivilgefolge aussieht weiß ich nicht.
Auf jeden Fall kann -wenn du die dunklen Folien anbringst- durchaus eine Gefährdung begründet werden, da deine Pflichten als Fahrzeugführer hierdurch eingeschränkt sind. Das darf es ja nicht. Und was das heißt brauch ich ja nicht sagen. Anzeige, Punkte, Ärger ohne Ende. Wer will das schon???????
Außerdem find ich´s völlig unnötig, die vorderen Scheibe abzutönen.
Zitat:
Original geschrieben von MR1580
Geh einfach zu einem Augenarzt und lass Die ein Artest geben worauf steht, dass Du einen Blendschutz von mehr als 30% brauchst da Dein Augenlicht sonst zu stark geschädigt werden könnte!
Hat bei einem Kumpel auch funktioniert und seid dem hat er auch getönte Seitenscheiben vorn!
MfG aus Berlin
Ich hatte geschrieben dass ich die Seitenscheiben und nicht auch noch die Frontscheibe. Und in Punkto "Blendschutz" wird mir der Arzt sicher eine Sonnenbrille verschreiben!
Ich habe nur einen TIP gegeben!
Der bei einem Freund von mir geklappt hat und seine Tönung hat sogar den TÜV Segen!
Hi,
also wenn vorne tönen dann fluten. HIER mal ein Beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von lazia6
Aufjedenfall kommts schon böse, der eine hatte alle Scheiben bis auf die Frontscheibe komplett schwarz und die Frontscheibe hatte irgendwas mit 60% rum schätz ich mal.
"Böse" ist es dann, wenn du nachts rückwärts einparken musst
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Master_ChB
Hi,
also wenn vorne tönen dann fluten. HIER mal ein Beispiel.
Gruß
Das klingt doch schon nach mehr! Hat jemand Erfahrung damit? Kratzer in Scheiben beim Herunter,- und Hochlassen der Scheiben. Sind Preise bekannt?
Leider versteh ich nicht ganz, warum hier immer noch darueber diskutiert wird.
KBA
Mit dem Tönen der Scheiben z. B. durch Lacke wird die für die betreffende Scheibe erteilte Genehmigung unwirksam. So behandelte Scheiben dürfen nicht mehr mit der ursprünglichen Genehmigungskennzeichnung versehen sein.
Mir ist nicht bekannt, ob bzw. in welchem Umfang die in solchen Fällen zuständigen Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall nach § 13 der Fahrzeugteileverordnung für diese technisch veränderten Scheiben erteilt haben und welche Kennzeichnungen im Rahmen solcher Verfahren zugeteilt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA
Sehr geehrter Herr ...,
für das Lackieren der vorderen Seitenscheiben gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie bei Anbringung von Folien. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die entsprechenden Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit sowie der verzerrungsfreien Sicht auch nach dem Lackieren noch erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
Zitat:
Original geschrieben von datacrime
Leider versteh ich nicht ganz, warum hier immer noch darueber diskutiert wird.
KBA
Mit dem Tönen der Scheiben z. B. durch Lacke wird die für die betreffende Scheibe erteilte Genehmigung unwirksam. So behandelte Scheiben dürfen nicht mehr mit der ursprünglichen Genehmigungskennzeichnung versehen sein.
Mir ist nicht bekannt, ob bzw. in welchem Umfang die in solchen Fällen zuständigen Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall nach § 13 der Fahrzeugteileverordnung für diese technisch veränderten Scheiben erteilt haben und welche Kennzeichnungen im Rahmen solcher Verfahren zugeteilt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA
Sehr geehrter Herr ...,
für das Lackieren der vorderen Seitenscheiben gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie bei Anbringung von Folien. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die entsprechenden Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit sowie der verzerrungsfreien Sicht auch nach dem Lackieren noch erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
Die werben doch aber mit einer Abnahme.