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selbige Geschwindigkeitsüberschreitung: Einmal ZEUGENANHÖRUNG und dann 2. VERWARNGELD
Ich verstehe das nicht?
am 06.Januar 2021 wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Hannover begangen.
Ich erhielt einen Zeugenfragebogen (Poststempel 18.Januar 2021) mit
Poststempel MALTA !! , den ignorierte ich.
Dann hörte ich monatelang nichts von der Bußgeldstelle Hannover, bis dann am 12.April 2021 nun plötzlich aus dem Zeugenfragebogen eine schriftliche Verwarnung wurde.
Hat jemand eine Erklärung dazu?
[Zwei Bilder von MT entfernt]
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60 Antworten
Da wird die Stadt Hanover ihren Schriftverkehr wohl outgesourced haben und den Druck nun in Malta durchführen lassen.
Woher der Bescheid kommt ist vollkommen egal, solange die ausstellende Behörde zuständig ist und der Bescheid auch sonst legitim ist. (Analog gilt dies für den Fragebogen).
Da keine Antwort kam, kommt nun die VErwarnung. Vollkommen normaler Vorgang.
Hättest du angezweifelt, dass das erste Schreiben echt ist, hätte man dies recht einfach per Telefon oder Rückfrage klären können.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 29. April 2021 um 11:38:00 Uhr:
Da wird die Stadt Hanover ihre Bescheide wohl outgesourced haben und den Druck nun in Malta durchführen lassen.
Woher der Bescheid kommt ist vollkommen egal, solange die ausstellende Behörde zuständig ist und der Bescheid auch sonst legitim ist. (Analog gilt dies für den Fragebogen).
Da keine Antwort kam, kommt nun die VErwarnung. Vollkommen normaler Vorgang.
Hättest du angezweifelt, dass das erste Schreiben echt ist, hätte man dies recht einfach per Telefon oder Rückfrage klären können.
Leider konnte ich bislang nur den Brief vom 18.Januar 2021 hochladen, und das Schreiben vom 12.April 2021 mit der Verwarnung
Ich versuche, noch einmal in diesem Beitrag, den Zeugenfragebogen hochzuladen.
[Bild von MT entfernt]
Könnt ihr Mal bitte die Namen von Zeugen mit unkenntlich machen, wenn ihr gerade am Schwärzen seid?
Ist der Vorwurf denn gerechtfertigt? Sofern es nur ein Verwarngeld ist und der Vorwurf zutreffend ist, würde ich einfach zahlen...wobei die Zahlungsfrist inzwischen überschritten sein dürfte...da kommt dann als nächstes der (teure) Bußgeldbescheid.
Die Verwarnung kann auch ohne vorherige Anhörung erfolgen.
Hättest du den Fragebogen vom 18.01.2021 nicht erhalten wäre die Sache inzwischen verjährt. Da der Fragebogen ankam und nun rechtzeitig die Verwarnung ankam ist die Verjährung nicht eingetreten.
Achtung: Laienmeinung, keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Auskunft muss ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 29. April 2021 um 11:44:22 Uhr:
Könnt ihr Mal bitte die Namen von Zeugen mit unkenntlich machen, wenn ihr gerade am Schwärzen seid?
Ja, sorry, dann werde ich jetzt noch einmal bearbeiten, und die Namen der Beamten schwärzen
Ich sehe hier zwei verschiedene Vorgänge vom 6. Januar, einmal um 18:14, dann um 20:08 (Hin- und Rückfahrt), also ein Gewohnheitstäter ;?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 29. April 2021 um 11:45:57 Uhr:
Ist der Vorwurf denn gerechtfertigt? Sofern es nur ein Verwarngeld ist und der Vorwurf zutreffend ist, würde ich einfach zahlen...wobei die Zahlungsfrist inzwischen überschritten sein dürfte...da kommt dann als nächstes der (teure) Bußgeldbescheid.
Bußgeldbescheid ist nie gekommen.
Zitat:
Die Verwarnung kann auch ohne vorherige Anhörung erfolgen.
Hättest du den Fragebogen vom 18.01.2021 nicht erhalten wäre die Sache inzwischen verjährt. Da der Fragebogen ankam und nun rechtzeitig die Verwarnung ankam ist die Verjährung nicht eingetreten.
]
Der Zeugenfragebogen kam am 18. Januar 2021
und dann war monatelang "Ruhe"
bis dann mit Poststempel 12. April 2021 nun plötzlich die Verwarnung ankam.
Aber wie gesagt, ein Bußgeldbescheid ist nie während der 3 Monate angekommen.
Zitat:
Achtung: Laienmeinung, keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Auskunft muss ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Zitat:
@espace001 schrieb am 29. April 2021 um 11:55:53 Uhr:
Ich sehe hier zwei verschiedene Vorgänge vom 6. Januar, einmal um 18:14, dann um 20:08 (Hin- und Rückfahrt), also ein Gewohnheitstäter ;?
Nein, ein und der selbe Vorgang vom 06.Januar 2021 in der Vahrenwalder Strasse in Hannover
Zitat:
@espace001 schrieb am 29. April 2021 um 11:55:53 Uhr:
Ich sehe hier zwei verschiedene Vorgänge vom 6. Januar, einmal um 18:14, dann um 20:08 (Hin- und Rückfahrt)
Oh ja, sorry, das ist mir erst jetzt aufgefallen.
Einmal 18:14 Uhr im Zeugenfragebogen
Fahrt STADTEINWÄRTS
und
einmal 20:08 Uhr im Verwarngeld
Fahrt STADTAUSWÄRTS
und nu?
Trotzdem ist NIE ein Bußgeldbescheid angekommen
Stadteinwärts und stadtauswärts ein Vorgang?
Zitat:
@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 11:58:50 Uhr:
Zitat:
@espace001 schrieb am 29. April 2021 um 11:55:53 Uhr:
Ich sehe hier zwei verschiedene Vorgänge vom 6. Januar, einmal um 18:14, dann um 20:08 (Hin- und Rückfahrt), also ein Gewohnheitstäter ;?
Nein, ein und der selbe Vorgang vom 06.Januar 2021 in der Vahrenwalder Strasse in Hannover
Ist es nicht...
06.01.2021 - 18:14 Uhr - 19 km/h zu schnell - stadteinwärts
06.01.2021 - 20:08 Uhr - 17 km/h zu schnell - stadtauswärts
EDIT: war ich wohl zu langsam
Zitat:
@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. Apr. 2021 um 11:58:50 Uhr:
Nein, ein und der selbe Vorgang vom 06.Januar 2021 in der Vahrenwalder Strasse in Hannover
Dann schau mal in die Schreiben: unterschiedliche Uhrzeiten, unterschiedliche Geschwindigkeitsübertretungen, unterschiedliche Aktenzeichen. Was übereinstimmt, sind Straße und zuständige Behörde.
Grüße vom Ostelch
Edith meint, ein Astra war schneller!
Zitat:
@espace001 schrieb am 29. April 2021 um 12:02:29 Uhr:
Stadteinwärts und stadtauswärts ein Vorgang?
was das Auto mit den Kennzeichen und den Tag des 06.Januar 2021 anbetrifft wohl eher ja.
Und wieso schreibt die selbe Behörde einmal ein Zeugenfragebogen Brief um nach über 3 Monaten später zum gleichen Auto plötzlich einen Verwarngeldbrief zu verschicken??
Zitat:
@Ostelch schrieb am 29. April 2021 um 12:04:12 Uhr:
Zitat:
@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. Apr. 2021 um 11:58:50 Uhr:
Nein, ein und der selbe Vorgang vom 06.Januar 2021 in der Vahrenwalder Strasse in Hannover
Dann schau mal in die Schreiben: unterschiedliche Uhrzeiten, unterschiedliche Geschwindigkeitsübertretungen, unterschiedliche Aktenzeichen. Was übereinstimmt, sind Straße und zuständige Behörde.
]
Das gelbe WOB-Kennzeichen ist aber auch das selbe
Grüße vom Vahrenwalder
Zitat:
Edith meint, ein Astra war schneller!
Nein, waschechte Wolfsburger fahren keinen Opel Schrott