Selbstbedienungswaschanlage derbe Kratzer durch Trockner
olgendes. Ich fahre nach der Arbeit in eine Selbstbedienungswaschanlage.
Das heisst Geld reinstecken und waschen lassen.
Ich habe Programm 1 gewählt. Das bedeutet die Anlgae wäscht nur ohne trocknen.
Als die fertig gewaschen hat setze ich mich rein und fahre los. In der Zeit ist der Trockner runter gefahren und ich bin dagegen geknallt.
Hat mir das Dach zerkratzt.
Ich habe den Besitzer angerufen. Kam nur seine Vertretung. Chef hat Urlaub. Ich soll Montag vorbei kommen. Er meint ich wäre auch selber Schuld, weil ich nicht drauf geachtet habe, ob ich rausfahren darf oder nicht. Leuchtet ja immer so eine Lampe ob man fahren darf oder nicht.
Er meint dass Programm wurde zwar falsch ausgeführt aber ich hätte halt drauf achten müssen.
Bin mal gespannt was der Chef Montag sagt.
Was sagt ihr? Bin ich selber Schuld oder bekommt der Betreiber wenigstens eine Teilschuld.
Würde die Vollkasko sowas übernehmen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ymfs
Wenn er das aufnehmen kann, daß sich das Trocknerteil bewegt,nachdem das Licht auf grün geschaltet hat, sollte eine Durchsetzung des Anspruchs kein Problem sein. Eine andere Möglichkeit wäre, die Aussage des Tankstellenmitarbeiters, daß es sich um eine Fehlfunktion der Anlage handelt, auf Tonband aufzuzeichnen...
Hallo, Tonbandaufnahmen sind nur gerichtlich verwertbar, wenn Sie mit Wissen und/oder Zustimmung aufgenommen wurden.
So oder so sollte man entspannt bleiben und sich verhalten, wie vom TE angedutet: Mit dem Besitzer sprechen und dann eine Entscheidung treffen. Es ist ärgerlich aber nun mal passiert, also locker bleiben!
Gruß,
Frank
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18 Antworten
Wie ich unseren Rechtsstaat kenne hast Du da wohl schlechte Karten. Dir wird man sagen, daß Du Dich vor dem abfahren zu vergewissern hast, ob " Bahn frei ist". Die Vollkasko kannst Du natürlich in Anspruch nehmen, aber dann wäre zu klären was billiger ist: die Rückstufung oder selber zahlen. Aber mit dem Besitzer würd ich trotzdem mal vernünftig sprechen. Vielleicht beteiligt er sich mit einer Teilsumme.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wie ich unseren Rechtsstaat kenne hast Du da wohl schlechte Karten. Dir wird man sagen, daß Du Dich vor dem abfahren zu vergewissern hast, ob " Bahn frei ist". Die Vollkasko kannst Du natürlich in Anspruch nehmen, aber dann wäre zu klären was billiger ist: die Rückstufung oder selber zahlen. Aber mit dem Besitzer würd ich trotzdem mal vernünftig sprechen. Vielleicht beteiligt er sich mit einer Teilsumme.
Ja, ich werde auch mit ihm reden. Mal gucken was er sagt. Sollte er abblocken werde ich mich auf jeden Fall mit meinem Anwalt kurz schliessen und mal nachfragen, ob sich eine Klage lohnen würde.
Wenn nicht, dann muss ich das halt selber zahlen. Wird aber teuer so eine Keramiklackierung!
Der Knackpunkt wird sein, ob die Lampe, die signalisiert, ob man rausfahren kann auf rot oder grün war - war sie auf grün, kannst Du den Tankstellenbetreiber in Haftung nehmen - sollte es sich um eine permanente Fehlfunktion der Anlage handeln, würde ich dort so schnell wie möglich nochmal mit einer Videokamera aufkreuzen und die Fehlfunktion dokumentieren!
Das ist zwar richtig, aber beweis mal, daß die Lampe gerade in diesem Augenblick spann. Glaub mir, ich kenn mittlerweile wie es vor unseren famosen Gerichten zugeht....
Wenn er das aufnehmen kann, daß sich das Trocknerteil bewegt,nachdem das Licht auf grün geschaltet hat, sollte eine Durchsetzung des Anspruchs kein Problem sein. Eine andere Möglichkeit wäre, die Aussage des Tankstellenmitarbeiters, daß es sich um eine Fehlfunktion der Anlage handelt, auf Tonband aufzuzeichnen...
Zitat:
Original geschrieben von ymfs
Wenn er das aufnehmen kann, daß sich das Trocknerteil bewegt,nachdem das Licht auf grün geschaltet hat, sollte eine Durchsetzung des Anspruchs kein Problem sein. Eine andere Möglichkeit wäre, die Aussage des Tankstellenmitarbeiters, daß es sich um eine Fehlfunktion der Anlage handelt, auf Tonband aufzuzeichnen...
Hallo, Tonbandaufnahmen sind nur gerichtlich verwertbar, wenn Sie mit Wissen und/oder Zustimmung aufgenommen wurden.
So oder so sollte man entspannt bleiben und sich verhalten, wie vom TE angedutet: Mit dem Besitzer sprechen und dann eine Entscheidung treffen. Es ist ärgerlich aber nun mal passiert, also locker bleiben!
Gruß,
Frank
Da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen. Das gibt nix von dem Chef.
Im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Zeugen das die Ampel grün war, ist da nichts zu wollen.
Wenn das keiner beobachtet hat, steht Aussage gegen Aussage..., leider.
Evtl. ist der Chef des Ladens ja kulant, was zu hoffen ist, wenn nicht, wird es schwer. Eine Auskunft beim Anwalt einschalten kann ja nix schaden.
Ich drück mal die Daumen
Zitat:
Original geschrieben von domingo1001
Hallo, Tonbandaufnahmen sind nur gerichtlich verwertbar, wenn Sie mit Wissen und/oder Zustimmung aufgenommen wurden.
Mittlerweile gibt es Gerichte, die solche Beweise sehr wohl verwerten!
Du bräuchtest ein Beleg oder eine Quittung , vom Schadentag .
Ein Zeuge wäre von Vorteil .
Hier kannst du mal lesen
http://www.hr-online.de/.../index.jsp?...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=10
Lisa
Einen Zeugen habe ich! Dass die Anlage nicht das Programm ausgeführt hat was es eigentlich sollte.
Nur ob die Anzeige freie Fahrt angezeigt weiss weder er noch ich. Deshalb werden meine Chancen wohl nicht so gut stehen.
Na ja. Kann man nicht ändern!
Nicht das der Betreiber noch Schäden am Trockner findet, und dich in Regress nehmen will...
Zitat:
Original geschrieben von audia6tdifahrer
Nicht das der Betreiber noch Schäden am Trockner findet, und dich in Regress nehmen will...
Welche Versicherung wäre dafür zuständig?
KFZ oder private Haftpflicht?
Zitat:
Original geschrieben von KaiE200
Zitat:
Original geschrieben von audia6tdifahrer
Nicht das der Betreiber noch Schäden am Trockner findet, und dich in Regress nehmen will...
Welche Versicherung wäre dafür zuständig?
KFZ oder private Haftpflicht?
KFZ Vollkasko.
Sobald Dein KFZ bewegt wird, ist private Haftpflicht aussen vor.
Gruß,
Frank