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selbstfahrervermietfahrzeug, richtige versicherung?

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 15:59

Hallo Gemeinde,

vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Folgendes, besitzte ein Mietfahrzeug für Selbstfahrer (LLKW)

Im FZ-schein steht der zusatz Selbstfahrervermietfahrzeug

Die Versicherung hat das Fahrzeug wie folgt versichert: LKW< 3,5t im Werksverkehr und zusätzlich noch im Güterverkehr. (WKZ 251 und 261)

Laut Vesicherung gibt es die WKZ 262 so nicht mehr.

Die Jahresprämie beträgt ca. 2800,-Euro

Folgende Frage: Ist diese Versicherung richtig? Habe ich das Risiko abgedeckt?

Der Versicherungsmakler reagiert nicht so richtig auf diese Frage,sagt zwar ja das ist die Versicherung, aber so richtig sicher bin ich mir da nicht.

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17 Antworten
am 20. Januar 2010 um 16:07

Das dürfte so nicht richtig sein. Wie Du schon schreibst, gibt es für die Vermietung eine eigene WKZ, die auch im Versicherungsschein stehen sollte. Es müsste heute die WKZ 272 sein.

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 17:45

Hallo,

die WKZ 272 soll sich auf LKW über 3,5t beziehen, habe ich die info bekommen.

Mein Fahrzeug ist weniger wie 3,5t.

Es steht im Vertrag so nicht drin das es ein Vermietfahrzeug ist,aber die Jahresprämie ist so hoch für sollche Fahrzeuge. (ca.2800,-Euro)

Ein "normaler" LKW in der Größenordnung kostet ca.1200,- Euro im Jahr. (bezogen auf 100%)

Moin,

ich kenn zwar die WKZ nicht, aber wofür genau ist das nötig? Steht im Beratungsprotokoll, dass du ein Selbstfahrervermietfahrzeug versichern wolltest, der Makler dir hierfür die Versicherung angeboten hat und du diese dann angenommen hast?

Schönen Gruß

Sause

am 20. Januar 2010 um 19:52

Wende dich Direkt an die Versicherung. Die sollen dir schriftlich bestätigen, dass du deine gewünschte Absicherung hast.

In der Regel reicht ein Anruf. Lass dich mit der entsprechenden Fachabteilung verbinden und schildere denen deine Bedenken.

In die Police gehört genau reingeschrieben wie du versichert bist.

Der Makler ist "nur" der Verkäufer, das Sagen hat die Versicherung.

Gruß

Frank, manchmal muss man zum Hans und nicht zum Hänschen gehen. ;)

So langsam schieße ich mich hier auf die Pflichten eines Maklers genauso ein, wie andere, die immer nach Anwälten oder dem Ombudsmann schreien... :D

Sollte es wirklich ein Makler sein - siehe Wikipedia - Versicherungsmakler - dann reicht es vollkommen, wenn du das mit Ihm klärst. Du bezahlst Ihn ja schließlich auch...

Gruß vom Sause, der zwar eine Menge zu den Pflichten eines Maklers erzählen könnte, aber weiß, dass Wikipedia das viel schöner kann... :p

am 21. Januar 2010 um 5:21

Zitat:

Original geschrieben von Passat RP Motor

Hallo,

 

die WKZ 272 soll sich auf LKW über 3,5t beziehen, habe ich die info bekommen.

 

Mein Fahrzeug ist weniger wie 3,5t.

 

Es steht im Vertrag so nicht drin das es ein Vermietfahrzeug ist,aber die Jahresprämie ist so hoch für sollche Fahrzeuge. (ca.2800,-Euro)

 

Ein "normaler" LKW in der Größenordnung kostet ca.1200,- Euro im Jahr. (bezogen auf 100%)

WKZ 272 ist bis 3,5 to., WKZ 372 ist über 3,5 to.

am 21. Januar 2010 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

So langsam schieße ich mich hier auf die Pflichten eines Maklers genauso ein, wie andere, die immer nach Anwälten oder dem Ombudsmann schreien... :D

Sollte es wirklich ein Makler sein - siehe Wikipedia - Versicherungsmakler - dann reicht es vollkommen, wenn du das mit Ihm klärst. Du bezahlst Ihn ja schließlich auch...

Gruß vom Sause, der zwar eine Menge zu den Pflichten eines Maklers erzählen könnte, aber weiß, dass Wikipedia das viel schöner kann... :p

Gebe dir vollkommen Recht. Der Makler sollte sich drum kümmern.

Nur scheint da ja irgendwas nicht zu klappen. Natürlich kann man den langen Weg wählen und sich mit dem Makler rumärgern oder ,pragmatisch, den kürzeren über die Versicherung.

Jedem das seine.

Gruß

Frnk, der sich selbst um seine Absicherung kümmert.

Kann ja jeder halten, wie er will, ändert aber nichts an meiner Frage: Was steht denn im Beratungsprotokoll??

Gruß vom Sause, der Kunde mehrerer Mehrfachvermittler und Ausschließlichkeitsagenturen ist und sich wundert, dass Menschen irgendwo Kunde werden, wo nicht der Hauch von Vertrauen vorhanden ist...

am 21. Januar 2010 um 8:37

hab in unserem system eben nachgeguckt:

272 Selbstfahrerverm.-LKW bis 3,5TO

WKZ also 272

am 21. Januar 2010 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Kann ja jeder halten, wie er will, ändert aber nichts an meiner Frage: Was steht denn im Beratungsprotokoll??

Beispiel:

Es handelt sich um eine anlassbezogene Beratung.

"Aufgrund der Beratung vom .... um... bei...., wurde ein Antrag auf KFZ-Versicherung aufgenommen.

Die Visitenkarte des ...... habe ich erhalten.

Datum..... Unterschrift........ :D:D

Gruß

Frank, der in seinem Beispielprotokoll die Information "Selbstfahrermietfahrzeug" vermißt. ;)

am 21. Januar 2010 um 19:19

Hallo,

ich bin selber Makler und arbeite von morgens bis abens ausschliesslich mit Selbstfahrervermiet Flotten.

Für das von Dir genannte Risiko solltest Du -wie oben schon genannt- die WKZ 272 vermerkt haben.

Die Prämie für einen einzelnen LKW (damals eher Lieferwagen) kann man unter Umständen noch

verbessern. Hier kommt es natürlich auf das Engagement bzw. das Entree des Maklers bei den Versicherern

an. Es ist teilweise unfassbar welch enorme Differenzen hier bei ein- und demselben Versicherer für

ein- und dasselbe Risiko bestehen.

Allerdings verstehe ich das Handling Deines Maklers nicht. Viel Mühe steckt da nicht wirklich hinter, zumindest

klingt es so..

Viele Grüsse

Holger

Hi Holger,

was steht denn in solchen Fällen in deinen Beratungsprotokollen? :D

Gruß vom Sause

am 23. Januar 2010 um 9:35

Hi Sause,

da steht nichts drin. Ich arbeite mit Beratungsverzicht, da ich die Zeit statt mit bürokratischem -nichts bringendem Aufwand-

lieber dafür nutze ein ordentliches Konzept und ordentliche Prämien auszuarbeiten.

Wer darauf besteht darf sich nicht wundern das niemand mehr "Kleingeschäft" bearbeitet. Irgendwo ist halt eine Grenze

welche die Wirtschaftlichkeit des Vertrages in Frage stellt......Das was hier gross als Verbraucherschutz dargestellt wird ist

genau das Gegenteil. Der Makler braucht die Zeit für Bürokratie statt für den Kunden. So sehe ich das zumindest.

So ist das halt...

schöne Grüsse

Holger

Hallo Holger,

besitze einen 1986 VW T3 Bus mit Wohnmobilausstattung. Möchte diesen gerne gewerblich vermieten und habe leider noch keinen Versicherer gefunden der diese "Selbstfahrervermietfahrzeug"-versicherung anbietet.

Falls Du da ein Angebot für mich hättest wäre ich sehr sehr dankbar!

vG

Felix

hier meine homepage: www.rent-a-bulli.de

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