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Selbstständig: Steuerberaterin lässt Auto auf 1%-Regelung laufen - ist Fahrtenbuch nicht besser?
Liebes Forum,
hallo erst mal! Ich habe die letzten zwei Stunden damit verbracht, Threads zu diesem Thema zu durchforsten, aber irgendwie bin ich jetzt noch verwirrter als zuvor. Daher dachte ich mir, ich frage mal die Experten hier direkt.
Folgende Ausgangslage: Ich arbeite als freiberuflicher Filmemacher (Kamera, Schnitt). Ich arbeite somit entweder auf Location beim Dreh, wo ich samt Equipment mit dem Auto hinfahre. Oder ich sitze im Home Office im Schnitt. Einen "regelmäßigen" Arbeitsweg gibt es somit bei mir nicht. Es sei denn wir wollen den Weg vom Schlafzimmer zu meinem Schreibtisch gelten lassen
Ich habe 2020 mein erstes Auto als Firmenwagen gekauft (gebrauchter Skoda Octavia Kombi 5E FL) und nach eingehender Recherche sowie Beratung durch ein paar Freunde mit Firmenwagen ein Fleetize Fahrtenbuch installiert, das ich (nach meinem Dafürhalten) auch gewissenhaft ausfülle. Ich fahre im Mittel im Jahr rund 20-25t Kilometer, davon ca. 60-70% geschäftlich. Also Anreise zum Dreh, zu Technikverleihern, solche Dinge.
Da ich als Selbstständiger schon genug zu tun habe und vom Steuersystem nicht allzu viel verstehe, habe ich eine Steuerberaterin. Die macht ihren Job so vor sich hin und ich bezahle sie - und gut ist. So dachte ich mir das zumindest. Ich dachte eigentlich, dass ich mir Fahrtenbuch gut beraten wäre - heute erfuhr ich aber, dass sie das Fahrzeug auf die 1%-Regelung laufen lässt (I know, I know, ich hätte das selbst prüfen müssen).
Meine Frage jetzt: Ist das eine von ihr richtige Entscheidung? Oder wäre das Fahrtenbuch für mich nicht die bessere Variante? Aus vielfältigen Gründen verliere ich gerade ein wenig das Vertrauen in sie, daher wollte ich mir hier mal noch eine zweite Meinung einholen.
Das Auto habe ich für 20k netto (!) gebraucht gekauft, der Bruttolistenpreis dürfte irgendwo zwischen 30 und 35k liegen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen - Danke im Voraus!
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25 Antworten
Nach meiner Meinung (!) solltest Du mit Fahrtenbuch klar besser fahren. Zumindest wenn Du Angestellter wärst. Als Angestellter kenne ich es aber so, dass monatlich nach der 1%-Regel versteuert wird (alles andere wäre für die Buchhaltung nicht praktikabel) und mit der Steuererklärung dann die Versteuerung nach Fahrtenbuch ermittelt und mit dem Jahresausgleich die Differenz zurückgezahlt wird. Das sollte doch als Selbstständiger so ähnlich funktionieren.
Da der Skoda gebraucht gekauft wurde, die pauschale Versteuerung jedoch nach dem damaligen Listenpreis berechnet wird, deine Fahrten überwiegend beruflich veranlasst sind, dürfte ein Fahrtenbuch hier tatsächlich besser für dich sein.
Mich wundert es immer wieder, wie man bei dieser geschilderten Sachlage zu Lösungsvorschlägen kommt, ohne die Alternativen berechnet zu haben. Überschlägige Kalkulation: Bei einem niedrigen BLP von 35 TEUR und einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42% käme man zu einer Steuerzahllast von rd. 147€ pro
Monat. Diese Belastung muss dann in Relation zur Fahrtenbuchlösung, der aufzuwendenden Beraterleistung und der eigenen Arbeitszeit gestellt werden. Ob diese Lösung dann eindeutig für ein Fahrtenbuch mit einer 60-70%igen betrieblichen Nutzung spricht, bezweifle ich.
Häufig wird der eigene Aufwand unterschätzt….
Zitat:
@StBMW schrieb am 16. Januar 2024 um 20:56:05 Uhr:
Häufig wird der eigene Aufwand unterschätzt….
Mit einem elektronischen Fahrtenbuch, dessen Kosten man auch von der Steuer absetzen kann, beträgt der tägliche Aufwand vielleicht 5 - 10 Minuten. Einfach per Mausklick die Fahrten des Vortags kategorisieren, bei Dienstfahrten den Besuchten eintragen (was bei "Stammkunden" schon automatisch erledigt wird), fertig.
Nach dem Jahreswechsel die automatisch generierte Verteilung der Kilometer ins WISO übertragen, dazu noch die Jahrekosten des Autos, fertig.
So leicht waren (in meinem Fall zu Verbrennerzeiten) mindestens 2.000 € zu verdienen.
@Hannes1971: Ich bin Steuerberater, nutze elektronische Fahrtenbücher seit rd. 10 Jahren und auch aktuell. Daher kenne ich die Fragestellung … . Mich wundert es lediglich, wie man bei dieser Datenbasis eine Aussage treffen kann.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2024 um 21:05:23 Uhr:
der tägliche Aufwand vielleicht 5 - 10 Minuten
Macht also ca. 2 Stunden im Monat aus + Mehrauwand des StB.
Wenn dies 100 Euro Wert ist...
Unabhängig davon, ob jetzt das Fahrtenbuch günstiger ist oder die Pauschalversteuerung (ich tendiere auch dazu, dass das Fahrtenbuch hier ordentlich Geld spart), finde ich es schon seltsam, sich das Zepter auf diese Weise von einem bezahlten Dienstleister aus der Hand nehmen zu lassen. Da wären mal ein paar klärende Worte mit der StBin fällig.
Nachtrag: solange ich in Dutschland selbstständig war, führte ich das Fahrtenbuch klassisch von Hand, in Papier. Das hat noch nicht einmal 5 Minuten gedauert je Tag. Bei 97% geschäftlichem Anteil an den gefahrenen km war das auch schon fast zwingend, mehr Geld kann man da nicht sparen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 17. Januar 2024 um 11:24:07 Uhr:
Unabhängig davon, ob jetzt das Fahrtenbuch günstiger ist oder die Pauschalversteuerung (ich tendiere auch dazu, dass das Fahrtenbuch hier ordentlich Geld spart), finde ich es schon seltsam, sich das Zepter auf diese Weise von einem bezahlten Dienstleister aus der Hand nehmen zu lassen. Da wären mal ein paar klärende Worte mit der StBin fällig.
Ich stimme Dir zu; aus der Erfahrung kann ich sagen: Da gehören immer 2 dazu, wenngleich dies keine pauschale Unterstellung sein soll.
Zitat:
@StBMW schrieb am 17. Januar 2024 um 11:25:07 Uhr:
Ich stimme Dir zu; aus der Erfahrung kann ich sagen: Da gehören immer 2 dazu, wenngleich dies keine pauschale Unterstellung sein soll.
Ja, gebe dir da absolut recht. Ich hab ers immer so gehalten, dass ich das letzte Wort habe und hatte in allen Dingen, in denen es ein Wahlrecht oder Alternativen gab. Setzt aber voraus, dass man sich ein bisschen mit solchen Dingen beschäftigt. Steuern und Vertragsprüfung halte ich unabhängig der Unternehmensgröße für zwei extrem wichtige Sachen.
Ähnliches Szenario bei mir:
Gebrauchtwagen (ca. 50% des Neupreises), 86% dienstliche Nutzung, lt. meiner Steuerberaterin ganz klar die Variante Fahrtenbuch, ich habe mich nach einiger Recherche für die manuelle Variante entschieden, fahre aber auch nicht so häufig, daher ist der Aufwand für mich vernachlässigbar.
Solch eine Entscheidung ohne Rücksprache zu treffen, ist nicht in Ordnung.
Bei 30 t€ BLP sind das 300 € oder 3.600 € pro Jahr Privatnutzung.
Dagegen stehen z.B. 8.000 private Kilometer, 40 % von 20 tkm. 30 % von 25 tkm wären immerhin auch 7.500 km.
3.600 € / 8.000 ergeben 0,45 € pro Kilometer. Ich denke, dass alles in allem der Unterhalt nicht günstiger ist.
Wobei die genauen Kosten hier natürlich nicht bekannt sind, und Wartung und Reparaturen auch schwanken.
Ich denke, da nimmt sich nichts, ob Fahrtenbuch oder Pauschal. Mit 0,30 € pro Kilometer Pauschale kann man jedenfalls kaum ein Auto bewegen, da sind 0,45 € schon ein realistischer Wert.
P.S. Die Umsatzsteuer-Problematik habe ich hier mal außen vor gelassen.
Bitte nicht alles durcheinander schmeißen. Wenn man ein Auto zu mehr als 50 % beruflich nutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen und die Möglichkeit, die Kosten über die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend zu machen, gibt es nicht.
Das Steuerthema ist immer sehr speziell und immer im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Informationen im konkreten Fall zu betrachten. Daher empfehle ich immer, die Themen mit dem eigenen Steuerberater zu besprechen.
Weiß ich doch. Nur sind alle ständig am jammern, dass die Reisekosten-Pauschale von 0,30 € pro Kilometer hinten und vorne nicht reicht, und man damit kein anständiges Auto bewegen könne.
Daher der Vergleich mit diesem berühmten Wert.
In der Tat wird es bei klassischen Verbrennern knapp. Mein Golf braucht 0,12 € pro Kilometer Benzin, und mein Diesel-Wagen eher für 0,15 € Kraftstoff.
30.000 € Anschaffung @ 250.000 Kilometer sind auch noch 0,12 € pro Kilometer für die Abrechnung.
Ich denke nicht, dass der TE bei den Kosten pro Kilometer den genannten Wert deutlich unterschreitet, auch wenn man das in einzelnen Jahren natürlich nicht ausschließen kann.
Was helfen diese Ausführungen dem TE? Ihm geht es um Versteuerung des Privatanteils.