ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Selbstverschuldeter Unfall; HUK-Coburg Vollkasko Select

Selbstverschuldeter Unfall; HUK-Coburg Vollkasko Select

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 13:16

Hallo zusammen,

ich war Verursacher eines Unfalls letzten Donnerstag. Ein vorfahrtsberechtigtes Auto ist mit mir kollidiert, sodass nun Vorder- und Hintertür sowie die B-Säule meines erst im Oktober letzten Jahres gekauften Neuwagens Skoda Fabia Monte Carlo ziemlich eingedellt wurde.

Nach dem telefonischen melden des Unfalls bei meiner Versicherung, der HUK-Coburg, wurde mir folgende Werkstätte mitgeteilt, zu die ich das Fahrzeug bringen sollte:

***Link editiert, mfg steini111***

Grund hierfür ist, dass ich bei meinem Vertragsabschluss die Option "Kasko Select" der HUK-Coburg gewählt habe, bei der diese (gegen Beitragsvergünstigung) die Werkstätte bestimmen darf, die für die Reparatur zuständig ist.

Mein Auto habe ich gleich am Freitag noch zur Werkstätte gebracht. Der Kfz-Meister hat das Auto kurz angesehen und mir gesagt, er werde eine Kalkulation erstellen. Die B-Säule sei wohl ziemlich betroffen. Auf Nachfrage am Montag wurde mir am Telefon gesagt, dass der kalkulierte Schaden etwa bei 5.000 Euro liege. Diese Berechnung sei meinem Versicherer bereits übermittelt worden. Habe darum gebeten, mich telefonisch zu kontaktieren, sobald die Werkstatt eine Rückmeldung von der HUK-Coburg erhalten hat.

Ich befürchte nun nach einigen Recherchen im Internet, dass der Schaden aufgrund des Vertrages mit der Versicherung zu gering kalkuliert wurde und ich daher einen großen Wertverlust meines Autos befürchten muss. Einen unabhängigen Sachverständigen müsste ich aber wohl selbst bezahlen, da ich bisher nur gelesen habe, dass man die Kosten hierbei nur ersetzt bekommt, wenn man selbst nicht Schuld ist oder nur eine Teilschuld trägt. Zudem steht folgendes in den Allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung der HUK-Coburg:

A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug

A.2.6.4 Was zahlen wir sonst noch?

Sachverständigenkosten

a) Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen

Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Hat jemand Erfahrungen mit der Abwicklung eines selbstverschuldeten Schadenfalls bei einer "Kasko Select Versicherung" und entsprechende Tipps für mich?

Würden die Reparatur des Schadens über die mir zugeteilte Werkstatt (Autohaus Mössbauer - Fordhändler, siehe obigen Link) vom Hersteller Skoda bei einem evtl. späterem Garantie- oder Kulanzfall Probleme bereiten?

Neuwert meines Autos betrug ca. 13.000,00 Euro, sodass ich nun einen erheblichen Wertverlust befürchte. Deshalb schon mal vielen Dank im Voraus für euere Hilfe! Selbstgemachte Bilder des Schadens werde ich heute etwas später noch hochladen.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wie schon geschrieben den Wertverlust hast du jetzt auf jeden Fall,ein ehemaliger Unfallwagen ist einfach weniger Wert beim Verkauf.

Ob die Kalkulation mit den 5000€ stimmt oder nicht kann dir eigentlich egal sein,die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Du mußt nur darauf achten das die Werkstatt saubere und Fachgerechte Arbeit abliefert,eine Werkstatt mit Versicherungsvertrag muß da nicht zwangsläufig schlechter sein.

Allerdings wirst du wohl einen Teil deiner Werksgarantie verlieren (Rost und Lackgarantie) weil die werkstatt kein Skoda Vertragspartner ist.

Gruß tobias

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Deinen "Wertverlust" wird in diesem Fall auch keiner Zahlen, egal wer diesen Schaden instandsetzt oder worin liegt dein Problem :confused:

Achja, macht man sich nicht "vorher" mal Gedanken was passiert wenn man so einen Vertrag unterschreibt und es mal kracht :confused:

Drück die Daumen, dass alles so läuft wie vertraglich vereinbart wurde...

Hi,

wie schon geschrieben den Wertverlust hast du jetzt auf jeden Fall,ein ehemaliger Unfallwagen ist einfach weniger Wert beim Verkauf.

Ob die Kalkulation mit den 5000€ stimmt oder nicht kann dir eigentlich egal sein,die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Du mußt nur darauf achten das die Werkstatt saubere und Fachgerechte Arbeit abliefert,eine Werkstatt mit Versicherungsvertrag muß da nicht zwangsläufig schlechter sein.

Allerdings wirst du wohl einen Teil deiner Werksgarantie verlieren (Rost und Lackgarantie) weil die werkstatt kein Skoda Vertragspartner ist.

Gruß tobias

Also eine Wertminderung hast du sowieso, weil es jetzt ein Unfallwagen ist. Wenn du die Reparatur sowieso durchführen lässt ist es doch gleich was der Kostenvoranschlag sagt. Die Werkstatt muss dies mit der Versicherung regeln.

Bei Kaskoschäden steht dir nicht das gleich zu wie bei einem Haftpflichtschaden, daher kann man das nicht vergleichen. Bei der Kaskoversicherung ist entscheident was im Vertrag steht.

Ich würde das Auto dort reparieren lassen und was es kostet ist eigentlich gleich. Entscheident ist nur das Ergebnis, und hier muss die Werkstatt natürlich eine normale Sachmängelhaftung für die Arbeit übernehmen.

MfG

Mike

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Allerdings wirst du wohl einen Teil deiner Werksgarantie verlieren (Rost und Lackgarantie) weil die werkstatt kein Skoda Vertragspartner ist.

...eine gute Werkstatt tritt dann in diese Garantie ein, so kenne ich dies :)

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 14:14

An alle schon einmal Danke für die schnellen und für mich doch ermunternden Antworten!

Das ich einen Wertverlust habe, ist mir bewusst. Meine Befürchtung liegt nur darin, dass dieser durch die Kasko Select Variante größer sein könnte als bei einer normalen Vollkaskoversicherung weil:

- so wie ich das sehe kein wirkliches Gutachten über den Schaden erhalten werden, sondern nur bestenfalls nur eine Kopie der Rechnung über die Reparatur (was bei einem Weiterverkauf problematisch sein könnte)

- ich mir leider (ja, dessen hätte man sich im Vorfeld auch schon bewusst sein müssen) die Werkstatt nicht aussuchen kann und deshalb einen Wertverlust bzgl. der Herstellergarantie bzw. -kulanz von Skoda habe

- das die Reparatur der Werkstatt aufgrund der Versicherung, die sicher den Preis hierfür so gering wie möglich halten wird, nicht die gleiche Qualität hat, wie wenn diese unabhängig von der Versicherung durchgeführt werden würde

Letzteres glaube ich zwar eher auch nicht, da sich weder die Werkstatt, noch die HUK-Coburg das leisten würde, aber ich bin bei der heutigen Gier nach immer mehr Profit etwas vorsichtig.

Die HUK-Coburg wirbt u.a. mit folgenden Angaben für die Kasko Select und deren Vertragswerkstätten:

Sie erhalten 5 Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturarbeiten. Auch die Herstellergarantie bleibt nach einer EU-Regelung aus dem Jahr 2010 erhalten. Falls Sie dennoch Probleme bekommen sollten, treten wir in die Herstellergarantie ein – mit einer schriftlichen Bestätigung für Sie!

Hierzu habe ich gelesen, dass die 5 Jahre Garantie jedoch nicht gegenüber der Werkstatt direkt, sondern gegenüber der HUK-Coburg bestehen, was ggf. ebenfalls zu größeren Problemen führen könnte (man muss sich mit dem Versicherer streiten). Und die Herstellergarantie mit einem Empfehlungsschreiben seitens der HUK-Coburg einzufordern wird wohl im Fall der Fälle auch nicht so einfach sein.

Hi,

es bringt ja nix dir jetzt den Kopf drüber zu zerbrechen. Guck einfach das die Arbeit ordentlich gemacht wird.

Im Zweifel kannst du das ja hinterher auch nochmal von einer Vertragswerkstatt kontrollieren lassen.

Gruß Tobias

am 30. Januar 2013 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von Ani90

Falls Sie dennoch Probleme bekommen sollten, treten wir in die Herstellergarantie ein – mit einer schriftlichen Bestätigung für Sie!

Also wenn ich das richtig verstehe schickt nicht die HUK dir irgend ein Schreiben für den Hersteller mit, sondern übernimmt die Regulierung der Garantie, wenn der Hersteller sich weigert?

Die Hersteller Garantie gegen durchrostung kannst du getrost in der Pfeife rauchen, die ist so gut wie wertlos.

So viel schlechter kann die HUK Garantie nicht sein.

Selbst ein Gutachter der von dir bestellt in deinem Sinne einen Wertverlust festlegt wird da nicht viel festlegen. Es sind bei einem neueren Fahrzeug ein paar hundert Euro (bei mir waren's - Autowert ca. 8000 Euro, Schaden ca. 5000 Euro - Wertminderung .. 200 Euro aus nem Haftpflichschaden), wenn fachgerecht Repariert wird (unabhängig von der reparierenden Werkstatt).

Bei einem älteren Fahrzeug tendiert das gegen paar Euro. Es gibt immer wieder Leute, die keine fachgerecht reparierten Unfallautos kaufen werden - denen kannst du ihrer eigenen logik nach das Auto gleich schenken - verunfallt fachgerecht repariert ist halt faktisch nicht wirklich schlechter als unfallfrei.

Du kannst das Kasko select wohl auch noch nachträglich abwählen, oder in einer Werkstatt deines Vertrauens reparieren lassen und dann übernimmt die HUK nicht den gesamten Schaden.

Oder, wenn eh eine längere Haltedauer geplant ist, einfach dort reparieren lassen und gut ist.

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 14:36

Bin ein recht unsicherer Mensch und jetzt wurde mir halt schon von mehreren Seiten Bedenken entgegengebracht bzgl. der Schadenshöhe ("die wollen das nur nicht als Totalschaden anerkennen, weil sie dir dann den Neuwagenpreis erstatten müssten") und das man "immer einen neutrales Wertgutachten erstellen lassen sollte".

Ein unabhängigen Sachverständigen müsste ich aber selbst bezahlen und was würde mir dessen Gutachten bringen, sollte er den Schaden tatsächlich höher schätzen? Die Versicherung würde auf die Vertragsbedingungen pochen und sagen, der Schaden könne eben bei ihrer Vertragswerkstatt zu günstigeren Konditionen repariert werden und Schluss. Wenn dann hätte ich mit dem Gutachten höchstens ein Kriterium, dass ich vor Gericht verwenden könnte. Sehe ich das richtig?

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 14:43

@tullux01:

Die HUK-Coburg wird zwar in Vertretung für mich beim Hersteller für die Garantie eintreten, so verstehe ich das auch und mir darüber Bestätigungen (Abschriften deren Schriftverkehr mit dem Hersteller) zukommen lassen. Aber garantieren, dass die Herstellergarantie dann auch geltend gemacht werden kann, können sie eben nicht. Meine Auffassung zumindest von dem Satz.

Zu deinen weiteren Ausführungen wurde mir aus dem Freundes- und Bekanntenkreis eher das Gegenteil gesagt. Die würden meinen, dass bei einem älteren Fahrzeug die Differenzen zwischen unabhängigen und von der Versicherung beauftragten Sachverständigen nicht so groß seien wie bei einem neuen bzw. neuwertigen Fahrzeug (da natürlich viel mehr Restwert bzw. sogar der Neuwert im Spiel ist, bei einem ein paar Monate alten Auto gegenüber einem 6 Jahre altem Kfz). Einige vertraten die Meinung, da sei bestimmt der Rahmen des Wagens verzogen (wegen der betroffenen B-Säule) und dadurch käme das eher einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich.

Wertminderungsausgleich bei Kaskoschaden???

Das gibt es doch gar nicht...

...auch nicht bei Roller...

Austausch beider Türen und Richten der B-Säule.

Ob das nun eine Ford, oder Skoda Werkstatt macht, sollte eher unwichtig sein.

Ob es nun 5t€ oder 6t€ kostet ist auch nicht relevant.

Einen Totalschaden erreichst Du in keinem Fall.

Gruß Cokefreak

am 30. Januar 2013 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von Ani90

Zu deinen weiteren Ausführungen wurde mir aus dem Freundes- und Bekanntenkreis eher das Gegenteil gesagt. Die würden meinen, dass bei einem älteren Fahrzeug die Differenzen zwischen unabhängigen und von der Versicherung beauftragten Sachverständigen nicht so groß seien wie bei einem neuen bzw. neuwertigen Fahrzeug (da natürlich viel mehr Restwert bzw. sogar der Neuwert im Spiel ist, bei einem ein paar Monate alten Auto gegenüber einem 6 Jahre altem Kfz). Einige vertraten die Meinung, da sei bestimmt der Rahmen des Wagens verzogen (wegen der betroffenen B-Säule) und dadurch käme das eher einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich.

Du mischt SCHADENSHÖHE und WERTMINDERUNG durcheinander.

Die (gutachterlich festgestellte) Wertminderung ist minimal durch den Unfallschaden - auch bei nem viel teureren neuen Auto mit viel höherem Schaden (ich hatte da Unterlagen für nen jungen 60tEuro A6 mit 15tEuro Schaden - Wertminderung lt. Gutachter keine 400 euro). Dafür ist es eigentlich auch vollkommen egal, wo du das Auto *fachgerecht* reparieren lässt.

Den höchsten Wertverlust hattest du, ohne das was passiert ist, als du das Auto vom Hof des Händlers gefahren hast. Der Drop ist gelutscht. :)

Die "Schadenshöhe" bzw. Reparaturkosten sind nur für eine fiktive Abrechnung interessant.

Wenn du es bei Ford reparieren lässt und die Versicherung zahlt und die Reparatur fachgerecht ist, dann kann es dir egal sein ob Ford dafür 5000 oder 6000 Euro nimmt und Skoda für die selbe Reparatur 7000 Euro. In einer MB Werkstatt würdest du für die selbe Reparatur (dank stundensätzen im 3stelligen bereich) vielleicht auch 10.000 Euro bezahlen und die Reparatur wäre "fachgerecht" (also erstmal nicht besser oder schlechter als bei Ford oder Skoda).

Wenn der Ramen verzogen ist und sich nicht richten lässt, wird keine seriöse Werkstatt dir das Auto reparieren.

am 30. Januar 2013 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von Ani90

 

- das die Reparatur der Werkstatt aufgrund der Versicherung, die sicher den Preis hierfür so gering wie möglich halten wird, nicht die gleiche Qualität hat, wie wenn diese unabhängig von der Versicherung durchgeführt werden würde

Ja, das KANN sein. Und? Was willst Du daran ändern, WENN es so wäre?

Zitat:

Original geschrieben von Ani90

Letzteres glaube ich zwar eher auch nicht, da sich weder die Werkstatt, noch die HUK-Coburg das leisten würde, aber ich bin bei der heutigen Gier nach immer mehr Profit etwas vorsichtig.

Drücken wir es mal so aus: Du hast den Kasko-Select Vertrag bewusst abgeschlossen und sicher nicht aus dem Grund, weil Du gerne viel Geld für die Versicherung ausgeben wolltest. Ist es dann verwunderlich, dass die Versicherung wenig Geld im Schadensfall ausgeben will?

 

Zitat:

Original geschrieben von Ani90

Die HUK-Coburg wirbt u.a. mit folgenden Angaben für die Kasko Select und deren Vertragswerkstätten:

Sie erhalten 5 Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturarbeiten. Auch die Herstellergarantie bleibt nach einer EU-Regelung aus dem Jahr 2010 erhalten. Falls Sie dennoch Probleme bekommen sollten, treten wir in die Herstellergarantie ein – mit einer schriftlichen Bestätigung für Sie!

Was willst Du mehr?

Zitat:

Original geschrieben von Ani90

Hierzu habe ich gelesen, dass die 5 Jahre Garantie jedoch nicht gegenüber der Werkstatt direkt, sondern gegenüber der HUK-Coburg bestehen, was ggf. ebenfalls zu größeren Problemen führen könnte (man muss sich mit dem Versicherer streiten).

Streit mit Konzernen ist immer schwer. Die Nummer ist gelaufen. Schliess das nächste Mal eine ordentliche Kasko ab, wenn Dir Dein Auto so wichtig ist. Ansonsten: Mach Dir nicht zuviel Sorgen, die machen das schon fachgerecht. Das ist alles nur (markenunabhängiges) Blech.

Amen

 

am 30. Januar 2013 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Mach Dir nicht zuviel Sorgen, die machen das schon fachgerecht.

Nur falls das immer wieder genannte "fachgerecht" nicht ganz klar ist.

Das Auto wird so repariert, das man nix mehr dran findet.

Da wird nix gespart und nix gepfuscht. Die ersetzten Teile wirst du selbst nicht von den alten unterscheiden können. Im Lack darf es keine Abweichungen geben, in Funktion, Sicherheit, Haltbarkeit etc. ebensowenig.

Alles andere musst du auch nicht akzeptieren, egal was die Versicherung und die Werkstatt untereinander machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Selbstverschuldeter Unfall; HUK-Coburg Vollkasko Select