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Selbstverschuldeter Unfall Totalschaden Kasko
Guten Abend zusammen, ich habe mit dem KFZ meines Schwiegervaters einen Unfall gebaut (Infos dazu gibts es hier )
Das Gutachten sagt Wirtschaftlicher Totalschaden.
Repkosten: 10500€
WBW: 7800€
Restwert: 5880€
Es kann doch nicht angehen dass die VS mit nichtmal 2000€ aus der Nummer rauskommt
Das Gutachten ist erstens nur ein Pauschalgutachten ohne Auflistung der genauen Kosten für Arbeits-/Teilewerte. Zweitens überzogen, weil im BMW Autohaus erstellt und direkt versucht wurde den Halter an einen Verkäufer des Hauses weiterzuleiten.
Wir haben uns schon ein paar Gedanken gemacht. Ein weiteres Gutachten wird wohl keinen Sinn machen oder?
Für 7800€ gibt es das Auto nicht wirklich am Markt, also der Versicherung Angebote vorlegen mit dem Argument den WBW anzuheben?
Die VS zu fragen ob bis zur höhe des WBW repariert werden darf und dann reparieren lassen?
Seht ihr noch andere Möglichkeiten?
Angeben zum KFZ:
BMW 530d
EZ. 2003 (im anderen Thread leider von mir falsch angegeben)
KM. 250000
Ich freue mich über Antworten und hoffe dass ich keine Angaben vergessen habe (ist das erste mal, dass ich mich mit Versicherungssachen genauer auseinandersetze )
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
Eine VK kostet nunmal gut Geld und bringt in diesem Fall nicht wirklich viel
Was soll sie denn "bringen"?
Ein Käufer, welcher den Restwert bezahlt, ist im Gutachten genannt, die Differenz zum WBW bezahlt der Kaskoversicherer - damit ist der Schaden am Fahrzeug doch vollkommen beglichen bzw. bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
Kürzlich investiertes Geld in das Fahrzeug interessiert den Sachverständigen ja leider nicht...
Nein, das interessiert tatsächlich nicht, soweit es sich bei dem investierten Geld um reine Verschleissreparaturen handelt.
Diese dienen nämlich nur dazu, die Fahrfähigkeit bzw. Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu erhalten und haben somit keinerlei bzw. nur sehr sehr geringe wertsteigernde Funktion.
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8 Antworten
Hallo,
es können sogar noch deutlich weniger als 2000 € werden, da von der Differenz aus WBW und Restwert dann noch die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird.
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
...
Das Gutachten sagt Wirtschaftlicher Totalschaden.
Repkosten: 10500€
WBW: 7800€
Restwert: 5880€
...
BMW 530d
EZ. 2003 (im anderen Thread leider von mir falsch angegeben)
KM. 250000
...
Hallo,
da bin ich mal gespannt, wie das die Experten hier beurteilen.
IMO gibt es ein krasses Missverhältnis zwischen der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert einerseits und den Reparaturkosten andererseits.
Der Wiederbeschaffungswert scheint mir noch am realistischsten zu sein.
Aber dann ein Restwert von 5.880 € bei Reparaturkosten von 10.500 €, das ist der Hammer.
Für den Restwert wird es aber vermutlich einen Käufer geben, da muß man sich fragen wie das sein kann.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, die für die Konstellation Deckung erteilt?
Liebe Grüße
Herbert
@Rainer: Jupp, die Selbstbeteiligung muss ja auch noch abgezogen werden.
@Oetteken: Ja das Missverhältnis sticht schon sehr stark hervor. Rechtsschutz ist nicht so wichtig, da der Halter selbst Rechtsanwalt ist
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
Das Gutachten sagt Wirtschaftlicher Totalschaden.
Repkosten: 10500€
WBW: 7800€
Restwert: 5880€
Es kann doch nicht angehen dass die VS mit nichtmal 2000€ aus der Nummer rauskommt
Was ist das denn für eine schräge Einstellung?
Zahlt man jetzt seine Versicherung nicht mehr dafür, dass sie einem den entstandenen Schaden ersetzt, sondern dafür, dass er besonders teuer wird?
Der Schaden beläuft sich auf 7800 EUR abz. SB.
Mehr wird es nicht, da ein Totalschaden vorliegt, also Rep-Kosten so oder so nicht erstattet werden.
Ergo macht es für den Halter (der das ja eigentlich wissen sollte) keinen Unterschied, ob der Restwert 5000 oder 50 EUR beträgt.
Auto verkaufen und fertig.
Ob der WBW gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Vermutlich ist er es, denn erfahrungsgemäß sind hier die Wunschvorstellungen der Halter oft weiter von der Realität entfernt, als es die Sachverständigen sind...
Wenn da aber noch Zweifel bestehen, kann man ja den SV nochmal anrufen und nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
Guten Abend zusammen, ich habe mit dem KFZ meines Schwiegervaters einen Unfall gebaut (Infos dazu gibts es hier )
Das Gutachten sagt Wirtschaftlicher Totalschaden.
Repkosten: 10500€
WBW: 7800€
Restwert: 5880€
Es kann doch nicht angehen dass die VS mit nichtmal 2000€ aus der Nummer rauskommt
Volle Zustimmung - da gibt man sich nun Mühe, Schwiegervaters 5er zu schrotten und dann will sich die Versicherung so günstig aus der Affäre ziehen - nein, das geht nun gar nie nicht
Das Gutachten ist erstens nur ein Pauschalgutachten ohne Auflistung der genauen Kosten für Arbeits-/Teilewerte. Auf eine detaillierte Reparaturkalkulation sollte dein Schwiegervater dann bestehen, wenn eine Reparatur von ihm nicht als völlig abwegig in Betracht gezogen werden sollte. Zweitens überzogen, weil im BMW Autohaus erstellt und direkt versucht wurde den Halter an einen Verkäufer des Hauses weiterzuleiten.
Wir haben uns schon ein paar Gedanken gemacht. Ein weiteres Gutachten wird wohl keinen Sinn machen oder? Warum nicht, sofern ihr der Meinung seid, das es in allen Teilen grob unrichtig ist. Die Kosten dafür dürft ihr allerdings selbst tragen (je nach Aufwand und Seriösität "eures" Sachverständigen zwischen 100 und 1.200 Euro)
Für 7800€ gibt es das Auto nicht wirklich am Markt, also der Versicherung Angebote vorlegen mit dem Argument den WBW anzuheben? Bei einer kurzen Nachschau liegen die Wunschpreise im Internet je nach Ausstattung zwischen 4.000 Euro und 10.000 Euro.
Die VS zu fragen ob bis zur höhe des WBW repariert werden darf und dann reparieren lassen? Erst die detaillierte Reparaturkalkulation des Sachverständigen abwarten, diese dann der Werkstatt vorlegen, Reparaturauftrag erteilen und zum Schluß dann die Rechnung dem Versicherer vorlegen. Er wird seine Abrechnung ändern und sich an den Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes beteiligen. Es wird dann nur noch die Selbstbeteiligung berücksichtigt. Die Differenz bis zu den tatsächlichen Reparaturkosten darfst du dann deinem Schwiegervater erstatten
Seht ihr noch andere Möglichkeiten?
Einfach das Gutachten akzeptieren, 5er beschädigt zum Restwert verkaufen (Käufer nennt euch der Kaskoversicherer) und Schwiegervater nimmt die 7.800 Euro abzgl. SB und zahlt damit entweder seinen neuen 5er an oder leistet sich gar mal einen Audi, Mercedes oder Dacia
Angeben zum KFZ:
BMW 530d
EZ. 2003 (im anderen Thread leider von mir falsch angegeben)
KM. 250000
Ich freue mich über Antworten und hoffe dass ich keine Angaben vergessen habe (ist das erste mal, dass ich mich mit Versicherungssachen genauer auseinandersetze )
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Erst die detaillierte Reparaturkalkulation des Sachverständigen abwarten, diese dann der Werkstatt vorlegen, Reparaturauftrag erteilen und zum Schluß dann die Rechnung dem Versicherer vorlegen. Er wird seine Abrechnung ändern und sich an den Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes beteiligen. Es wird dann nur noch die Selbstbeteiligung berücksichtigt.
Dazu muss man den 5er aber schon dolle liebhaben. Denn verkauft bekommt man den danach (seriös, unter Angabe der Vorgeschichte) wohl nicht mehr...
Die Werkstatt würde sich jedenfalls freuen und der TE tut der regionalen Wirtschaft etwas Gutes. Ist doch auch OK...
@Hafi545 & xAKBx:
Ich gebe zu das war nicht gerade nett ausgedrückt, ich war nur überrascht dass nur so wenig dabei rumkommt. Eine VK kostet nunmal gut Geld und bringt in diesem Fall nicht wirklich viel
Reparieren um ihn dann zu verkaufen bringt natürlich nix, das ist klar. Der Wagen würde dann nach einer Reperatur noch einige Zeit gefahren werden. Kürzlich investiertes Geld in das Fahrzeug interessiert den Sachverständigen ja leider nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
Eine VK kostet nunmal gut Geld und bringt in diesem Fall nicht wirklich viel
Was soll sie denn "bringen"?
Ein Käufer, welcher den Restwert bezahlt, ist im Gutachten genannt, die Differenz zum WBW bezahlt der Kaskoversicherer - damit ist der Schaden am Fahrzeug doch vollkommen beglichen bzw. bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Loneclone
Kürzlich investiertes Geld in das Fahrzeug interessiert den Sachverständigen ja leider nicht...
Nein, das interessiert tatsächlich nicht, soweit es sich bei dem investierten Geld um reine Verschleissreparaturen handelt.
Diese dienen nämlich nur dazu, die Fahrfähigkeit bzw. Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu erhalten und haben somit keinerlei bzw. nur sehr sehr geringe wertsteigernde Funktion.