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selbstverursachter Unfall ohne wirklichen Schaden! Trotzdem Rückstufung?

BMW 3er E91
Themenstarteram 10. November 2013 um 10:05

Hallo,

gestern hat es mich erwischt! Ich wollte ein Parkhaus verlassen, doch an der Schranke erhielt ich die Meldung "Falsches Parkhaus", so dass ich nicht rausfahren konnte. Als ich dann zurücksetzte, bin ich an einem Pfeiler angedockt. Stoßstange hinten links hat eine Delle. Gegen den Pfeiler sind schon bestimmt 15 Leute gefahren, da er zahlreiche Kratzer hat. Mein Auto ist Vollkasko vesichert, doch ich habe leider nicht den Rabattschutz. Wenn der Besitzer des Parkhauses nun sagen würde, dass das mit dem Pfeiler schon okay ist, würde mich meine Versicherung trotzdem hochstufen? Für Eure Hilfe und Aufmunterung wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Da fällt mir beim besten Willen nichts mehr ein.

 

Einen schönen Abend noch

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Hallo,

für Fremdschaden, also für den Pfeiler haftet deine Haftpflichtversicherung. Eine Hochstufung erfolgt nur wenn die Haftpflicht den Schaden reguliert. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt (sofern vorhanden) die Vollkasko. Lässt Du deinen Schaden über die Vollkasko regulieren, wirst Du in der VK höher eingestuft.

Fremdschaden (Haftpflicht) und Eigenschaden (Vollkasko) sind immer zwei Paar Schuhe!!

Du hast jedoch immer die Möglichkeit, deiner Versicherung innerhalb 6 Monate die von ihr geleisteten Zahlungen zu Erstatten und somit eine Hochstufung zu verhindern.

 

Gruß borento

Themenstarteram 10. November 2013 um 10:24

1) Das heißt ich kann auch in der Haftpflicht, die nur für fremde Schäden zuständig ist, höher eingestuft werden?

2) Dann müßte ich ja auch bei einem Schaden in der VK hochgestuft werden, den ein anderer bei mir verursacht hat. Oder nicht?

zu 1.: Ja

zu 2.: Sollte ein Anderer einen Schaden an deinem Fahrzeug verursachen, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Sollte ein Anderer einen Schaden an deinem Fahrzeug verursachen, abhauen und nicht mehr feststellbar sein, kannst Du deinen Schaden über deine VK regulieren lassen, wirst aber hochgestuft.

 

Lies dich mal bei deinen Versicherungsunterlagen durch. In den Bedingungen deiner Versicherung steht alles.

Zitat:

Original geschrieben von FirstPassenger

...

2) Dann müßte ich ja auch bei einem Schaden in der VK hochgestuft werden, den ein anderer bei mir verursacht hat. Oder nicht?

Nein; das übernimmt ja die Haftpflicht des Anderen(die ist ja auch bei KFZ eine Pflichtversicherung, während TK und VK freiwillig sind) .

Ich würde schnellstmöglich den Parkhausbetreiber kontaktieren und nachfragen.

Momentan ist es m.E.. mal grenzwertig zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort :eek:

Edith: Vorschreiber war schneller und umfangreicher; Dennoch:

1) Hast du Bilder vom Pfosten und deiner Stossstange gemacht?----sonst schnell welche machen!

2) Den Betreiber schnell nachweislich informieren und eine Lösung anstreben....( bevor die ihre Kameras auswerten und dich damit evtl. ausfindig machen )

Themenstarteram 10. November 2013 um 10:40

Vielen Dank für die Informationen. Ich hatte natürlich die Polizei informiert und den Unfall aufnehmen lassen!

Der Austtausch der Stoßstange wird bestimmt über 1000 € kosten und ich bin mir ziemlich sicher, dass dem Parkhaus ein Kratzer mehr an der Säule egal ist. Trotzdem werde ich dann in der VK hochgestuft und das bringt mehr Kosten mit sich als die eigene Regulierung des Schadens.

Ich fürchte, dass das richtig teuer wird für mich.

...Also:

du kannst ja mal beim Smartrepairer fragen was es dich kosten würde ( sage aber dass du es selbst zahlen mußt!)

Dann hast du ne Hausnummer und kannst abwägen

Wenn es dich nicht allzusehr stört, würde ich es frühestens im Frühjahr machen lassen;

 

Besonders m Winter kann immer was an kleinen Remmplern dazu kommen ;):rolleyes:

Das individuelle vorgehen dazu mußt du mit deiner Versicherung klären.... :)

Zitat:

Original geschrieben von FirstPassenger

 

Ich fürchte, dass das richtig teuer wird für mich.

Klar, Unfälle/Rempler kosten immer Geld...Aber ohne Fremdschaden ist es noch Glück im Unglück...weil du eben "nur" in einer Versicherung steigst.

Deine Versicherung rechnet dir gern vor, ob sich eine Regulierung rechnet (nebenbei: Selbstbeteiligung?).

Würde auch Smartrepair nutzen, wenn das Fahrzeug nicht erst gerade einen Monat alt ist...

Themenstarteram 10. November 2013 um 11:19

Ich werde mal den Tipp mit einem SmartRepair-Unternehmen anstreben.

Selbstbeteiligung liegt bei 300 €.

Falls die Haftpflichtversicherung - sprich der Parkhausbetreiber nicht zahlt - kannst Du Deine VK verwenden, um das zuzügl. Selbstbeteiligung regeln zu lassen.

Du wirst dann in der VK hochgestuft - egal wie hoch der Schaden war. Bei meiner Versicherung ist es jedoch so, dass Du Dich auch im Nachhinein entschliessen kannst, den Schaden noch vollständig selber zu begleichen, um eine Hochstufung zu vermeiden. Das kann man ja dann ausrechnen, was günstiger ist. Auch wenn bei 1000€ die VK 700€ übernimmt - kann es sich trotzdem noch rechnen, den Schaden selber zu begleichen, wenn Du in den nächsten 2-3 Jahren dann durch die Hochstufung mehr bezahlen müsstest.

Gruss Mic :)

Zitat:

Original geschrieben von mickym2

Falls die Haftpflichtversicherung - sprich der Parkhausbetreiber nicht zahlt - kannst Du Deine VK verwenden, um das zuzügl. Selbstbeteiligung regeln zu lassen.

Du wirst dann in der VK hochgestuft - egal wie hoch der Schaden war. Bei meiner Versicherung ist es jedoch so, dass Du Dich auch im Nachhinein entschliessen kannst, den Schaden noch vollständig selber zu begleichen, um eine Hochstufung zu vermeiden. Das kann man ja dann ausrechnen, was günstiger ist. Auch wenn bei 1000€ die VK 700€ übernimmt - kann es sich trotzdem noch rechnen, den Schaden selber zu begleichen, wenn Du in den nächsten 2-3 Jahren dann durch die Hochstufung mehr bezahlen müsstest.

 

Gruss Mic :)

Ähhh???

Warum soll der Parkhausbetreiber oder dessen Haftpflicht zahlen? Ist der Pfosten im Parkhaus auf den Wagen des TE aufgefahren :confused:

Nee das hab ich nicht gesagt - aber am Anfang des Threads ging es ja darum - ob Haftpflicht oder VK. Haftpflicht zahlt ja grundsätzlich nur bei Fremdschäden. Da der Schaden ja am eigenen Auto passiert ist, müsste ja ein Verschulden des Parkhausbetreibers vorliegen - was ich aber nicht gesagt habe.

Ich denke auch, dass der TE den Schaden selber tragen muss.

klar.;... der Pfosten ist gegen die Stoßstange gesprungen und hat dort eine fette Beule reingehauen :eek::D

Wenn natürlich der Posten unbeleuchtet, unmarkiert und völlig deplaziert war und sich ein entsprechend geeichter Unfall- Gutachter fände, dann besteht der Hauch einer Chance :D

TE: Wichtig--erzähle den Smartrepairern mit traurigen Gesichtsausdruck , dass du es selbst zahlen mußt..... ( dein Wagen hat nur TK, sagst du).

Oder noch besser, schick deine Frau zur Preisanfrage :D:D:D

Bei Versicherungsschäden steigen die Preise leider meist deutlich an :eek::(:mad::o:rolleyes:

Ja wie jetzt ... je kürzer der Rock desto niedriger der Preis?

Dann aber lieber nicht bei der Reparatur zugucken , denn es gilt auch:

Je blonder der Rock desto schlechter die Arbeit ;) ... nicht das die aus Versehen eine falsche Farbe anmischen ...

Aber ernsthaft: In den beiden Beiträgen von Borento ist es wirklich super beschrieben.

Danke für die Blumen!

Ich finde es erschreckend, dass es immer wieder Leute gibt, die sich nur für die Pappe interessieren, sich nen fahrbaren Untersatz zulegen und dann ab auf die Piste gehen. Ein paar grundsätzliche und elementare Informationen, was die Versicherung seines Fahrzeugs betrifft, sollte man sich m. M. nach schon vorher aneignen. Man unterschreibt bei seiner Versicherung einen Vertrag und sollte dann auch wissen, was Bestandteil dieses Vertrags ist.

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