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Senator B - Karosserieschaden - Wie optimal instandsetzen?
Hallo miteinander,
just heute ist bedauerlicherweise eine Dame, um die Ende 40, auf dem Parkplatz mir rückwärts, mit "Rollgeschwindigkeit leicht bergab" und verlaßend auf ihre aktstische Einparkhilfe in meinen Senator gefahren.
Kofferraumblech übelst eingedrückt, Stoßtange sitzt noch fest, jedoch das darunterliegende Blech ebenfalls massiv eingedrückt.
Gegnar war ein Toyota Avensis Caravan II, in Schrittgeschwindigkeit. Habe euch einmal ein Bild angefügt. Morgen will ich, mit ihr zusammen, in die Opel Vertragswerkstatt und sie wollte die Kosten ohne Versicherung tragen.
An ihrem Caravan kann man, außer leichten Kratzern am Stoßfänger, nichts sehen. Aber von Ihrem Auto befinden sich Lackspuren an meinem.
Schriftliche Schuldzusage habe ich selbständig bereits verfasst und von ihr Unterschreiben laßen. Vermutungen durch Bekannten wurde gesagt, daß die Karosserie wohl verzogen sein wird und ein neues Blech hinenin muss und mit mindestens 2500,-€ zu rechnen sein wird.
Bin doch sehr"fertig mit der Welt".
Grüße Reiner
Beste Antwort im Thema
Hi Leute,
es ist ein "Unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort"!!!!!!!!
Habe gerade mit Reiner telefoniert.
Die Dame ist in sein Auto gefahren, hat dann kurz gewartet und ein Zettel ans Auto gemacht.
Als Reiner dann zum Auto kram, hat er den Schaden erst gar nicht wahr genommen. Erst als er den Zettel gefunden hat, wurde er auf dem Schaden aufmerksam.
Und einfach einen Zettel ans Auto machen, nach einen Unfall, reicht nun mal nicht.
Wenn man dann den Unfallort verlässt, hat man sich innerhalb von 24 Std bei der Polizei zu melden. Was die Frau auch nicht gemacht hat.
Und da her ist es wie man im Volksmund sagt Unfallflucht.
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132 Antworten
Hallo Reiner,
ja, sowas ist immer ein Schock. Den Schaden wird die Dame nicht selber tragen sondern ihrer Versicherung melden. Da hat sie sich wohl im ersten Moment nicht vorstellen können wie teuer so eine "kleine Delle" werden kann.
Anstatt zum FOH würde ich damit lieber zu einer freien Karosseriewerkstatt und Lackiererei gehen. Aber den Kostenvoranschlag für die Versicherung kannst Du dir ja vom FOH machen lassen.
Moin Wolfgang,
ich hatte der Dame durchaus bereits "aus dem Bauch mindestens 1500,-€ sicherlich" genannt. Sie gab sich damit auch einverstanden, selbständig zu zahlen. So habe ich es auch in der Schadenszusage verfasst.
Werde ich wohl auch machen. Meinst Du, die Grundstrucktur kann durch ein "Rollschaden" durchaus in Mitleidenschaft gezogen worden sein?
Hinterm Ersatzrad (ist bei dem stehend hinten links) ist auch alles verschoben und "krumm". Wie die soetwas hinbekommt, dazu noch ohne es zu merken "rollend" 10cm herlangscheuert, werd ich so schnell nicht verstehen.
Habe, Euch kann ich das ja offen sagen, Angst, daß die Versicherung ihn als "Schrottwertauto" einstellt und ich "nur" 500,-€uro für bekomme. Daher war das auch meine Idee, dass sie selbst zahlen möchte wenn es geht.
Grüße Reiner
dieses Schuldschreiben hat sie mir ohne Anstand unterschrieben
so, damit bin ich zumindest etwas "beruhigter"
Erst mal prüfen, dann siehst du weiter. Auto vermessen vor der Reparatur, ob es verzogen ist. Kostenvoranschlag von einer Karosseriewerke mit Lackiererei holen, denke nicht unter 2.500,00 €.
Gruss
Haibarbeauto
Hi Reiner,
da hast Du aber mal Pech gehabt, aber sowas passiert nun mal.
Zu dem Schaden:
nach diesem Bild muss nur das Seitenteil erneuert werden.
Aber um es genauer zusehen bräuchte man mehr Bilder auch von hinten nach vorn und wie es innen aussieht.
Jetzt zu dem Schuldanerkenntnis:
die Unterschrift ist leider Garnichts wert!!!
So was hatte meine Exfrau auch mal gehabt. Da führ ihr ein Man bei Rot in die Seite.
Er hat dann auch sowas Unterschrieben, dass er fuhr den Schaden aufkommen will.
Unter her hat er es doch der Versicherung gemeldet und dann war es nur noch Schrotwert.
Sie hat dann abzüglich dem Restwert noch 725 DM erhalten.
Auch der Rechtsanwalt konnte da nichts machen.
Da jeder das Recht hat, den Schaden auch über die Versicherung zu melden und es auch über die Versicherung abzuwickeln.
Ich würde dir raten, erstmal einen Kostenvoranschlag erstellen zulasse, diesen dann der Frau vorlegen und sich das Geld geben zulassen.
Oder sie mit zur Werkstatt nehmen und Sie soll dann den Reparaturauftrag geben. Dann ist Sie für die Kosten verantwortlich.
Mensch Reiner,
irgendwie ist aber auch der Wurm drin und eigentlich kann
es ja nur noch besser werden.
Es ist zwar ärgerlich, aber für mich als Laie, sieht der
Schaden jetzt nicht so dramatisch aus und sehe es wie
BMW-Biker 007.
Weitere Bilder, wären sicherlich von Vorteil, da sich hier
viele Spezis rumtreiben.
Ja Reiner,
es ist leider so wie Gerhard schreibt. Als Besitzer so einer alten Kiste zieht man da meist den Kürzeren.
Und Ferndiagnosen am Comp gehen selbst dann nicht, wenn man Karosseriefachmann wäre.
Also stell die Kiste einer entsprechenden Fachwerkstatt vor und lass einen Kostenvoranschlag machen. Alles andere ist Spökenkiekerei.
Nun ja, einen kleinen Haken, hat das ganze dennoch, wenn man es so macht wie Gerhard es beschreibt. Man ist dann zwar die Kostenfrage los, aber wenn die gute Frau dann die Rechnung nicht begleicht..... Hat man dann eventuell auch sein Fahrzeug nicht mehr. Zumindest solange nicht, bis der Rechnungsbetrag beglichen wurde. Nennt man wohl Eigentumsvorbehalt Recht. Ich würde es, auch wenn es schwer fällt, über die Versicherung laufen lassen. Nach erfolgter Reparatur, könnte man ein so genantes Wiederherstellung Gutachten erstellen lassen. Hätte dann den Vorteil, das die Reparatur und deren Fachgerechte Instandsetzung dokumentiert würde und somit gleichzeitig ein zeitlich aktuelles Wert Gutachten erstellt werden würde. Somit wäre die Angst, bezüglich des Schrottwertes (meist ist es ja nur ein wirtschaftlicher Totalschaden) auch vom Tisch, da die Versicherungen im allgemeinen, diese Wiederherstellung Gutachten ohne weiteres akzeptieren und das Fahrzeug als fachlich wiederhergestelltes repariertes Unfallfahrzeug ohne Wertverlust weiterführen. Es gibt ja genügend Oldies, die so aufgebaut worden sind und deren Wert dann, um das zigfache gestiegen ist. Vorher waren sie halt nur Metallschrott. Das Gutachten, müsste dann natürlich ebenso, von der Unfallgegnerin getragen werden. Manchmal reicht aber schon die Reparatur Rechnung aus, um den gleichen Effekt zu erzielen. Deshalb, mein gut gemeinter Rat, lass es über die Versicherung laufen.
Hallo miteinander,
vielen Dank, für Eure Antworten und Ratschläge, habe sehr informativ diese empfunden und sehr aufmerksam gelesen.
Ich habe eigentlich aus reiner Unwissenheit das Treffen in ihrer Stammwerkstatt wargenommen. Der Meister, ehemaliger Toyota Meister, meinte bei einer pflüchtigen Begutachtung, mit 1000,-€ seih die Angelegenheit vom Tisch.
Daraufhin meinte ich, seih ja sehr preiswert, da könne ja etwas nicht stimmen und betonte, ich wolle den Werkszustand wiederhaben.
Daraufhin zwingte er mich quasi, dass ich meine Arbeitszeit verschieben solle und er jetzt einen für sich sehr guten Gutachter anrufen will und dieser sich die Angelegenheit ansehen will.
Ich erwiederte, ich wolle aber Ende dieser Woche selbständig einen Gutachter aufsuchen, da ich ja auch zur Arbeit möchte jetzt.
Sehr fordernd wurde mir daraufhin gesagt "wenn Sie jetzt fahren, gibt es keinen Cent von der Versicherung und Sie haben meinen Gutachter zu nehmen, sonst war es das". Eingeschüchtert, da der erste Versicherungsfall überhaupt, ließ ich den mich übereden, auf den Gutachter zu warten.
Naja, er nahm sich viel zeit, danach verschwand er mit dem Meister und tuschelte und sagte einmal "2000,-euro" und daraufhin der Meister, als hab ich Wortlos okay gegeben, den ginge es ja bald los. Meineserachtens hat er bewusst, ich habe auch weder ne Schadensnummer o.ä. erhalten oder so, die Summen mündlich, ich werde auch nie nen Gutachten sehen bekommen, nur gesagt bekommen.
Auch habe ich keine Abtretungserklärung unterschrieben, ggü. der Werkstatt.
Hinterm Ersatzrad ist die Mulde, wo der Wagenheber drauf sitzt, komplett nach innen verschoben und auch die Ersatzradmulde hat bischen gelitten.
Ich werde morgen viele Bilder machen.
Ich habe auch mal meine Rechtsschutz angerufen, welche diese Gegebenheiten als unseriös abstempelt und ich doch dafür nen Anwalt nehmen solle. Seih aber bekannt, unfähige Menschen gerne überzuziehen und dennen kaum Informationen zu geben.
AQuch musste ich dem Gutachter, ich wurde wirklich dazu bedrängt (entweder jetzt eine Unterschrift oder niemals Geld oder Reparatur) direkt den Auftrag, zur Abrechnung mit der Versicherung unterschreiben. Ich habe jedoch keine Durchschrift und nichts erhalten, es könnte sonstetwas im Kleingedruckten stehen, da ich diese AGB ja nie bekommen habe.
-------------Auch ihre Unfallflucht werde ich doch noch Anzeigen, so geht man nicht mit mir um, ich wollte friedlich alles geregelt haben. Auch interessant, der Gutachter hatte weder Lackspuren (von ihrem Auto an meinem) genommen, noch ne Latte.... --------------
Was würdet ihr machen, ich steh im Wald, holt mich hier raus xD - Joke, aber ich bin da echt richtig Blöd dabei.
Vielen Dank und viele Grüße an alle!!!
P.S.: Appro pro Vermesen, dieses Thema wurde nicht angesprochen. Auch meine Ansprache, er läuft jetzt leicht nervös auf dem Heck wurde unbeachtet gelassen. Lt. Opel, ich war mit ihr, leider überreden lassen, in einer freien Werkstatt, würden 2000,-€ niemals reichen und auch der Wert, mündlich, i.H.v. 2001,-€ seih "zu gering" eingestuft.
Das ist alles sehr komisch??
Aber was willst Du??
Wenn Du den Wagen Repariert haben möchtest, dann lass es reparieren und wenn die Arbeit nicht ordnungsgemäß erledig wurde, kann man dann die Werkstatt in die Pflicht nehmen.
Aber wenn Du jetzt mit Anwalt und Anzeige wegen Unfall flucht kommst, bekommst Du Vielleich nur den Wieder Beschaffung Wert, abzüglich den Restwert ausbezahlt und dass dürfen so um die 200-500€ sein.
Ja, das sieht alles sehr merkwürdig aus.
Hat diese Werke überhaupt eine Karosserieabteilung und eigene Lackiererei?
Fotos solltest Du zu deiner eigenen Sicherheit möglichst viele machen. Damit Du ggf. später nachweisen kannst was da alles verzogen war.
Aber Unfallflucht hat deine Gegnerin nicht begangen. Sie hat dir ja sogar ein Schuldanerkenntnis unterschreiben (auch wenn das juristisch anfechtbar ist).
PS: ja, mach es so wie Gerhard schreibt. Sollte die Werke Pfusch machen kannst Du das anhand deiner Fotos nachweisen und hättest dann Ansprüche gegen die Werke.
Habe soeben noch Bilder zugesendet bekommen, die meine Eltern geschoßen haben. Nicht perfekt aber immerhin.
P.S.: Das Heckstück von der Stoßstange lässt sich nimmer zum Radhaus schieben, da kann man "schubsen, wie man will"
Oh Hallo Wolfgang, hab dich glattb übersehen "schande auf mein Haupt"
Beide Fragen muss ich mit "nein" beantworten. Hat die Werkstatt nicht.
Mein "Wisch" ist leider wertlos, habs entsorgt. Im Gegenteil, sie könnte stets von Nötigung daran sprechen.
Ähm,nein, auch mit Zettel ist es Unfallflucht (also mein Wisch und ihr Zettel) - sie hätte die Polizei rufen müssen oder auf dem Revier eine eigene Anzeige starten. Ich bin echt nicht mehr weit weg, da ich dieses auch später machen kann, doch noch umzusetzen. Solche Frechheiten und "den Schustern wir wieder gerade" reichen mir bereits!
Hallo Gerhard,
ich hab noch nie einen Schaden gehabt, ich weiß weder etwas der Norm noch nicht dieser entspricht.
Ja schon, jedoch doch net bei dennen. Dennen traue ich keinen Meter über den weg, eine ehemalige Toyota Werkstatt, wo der Chef seinen "Glanzschuppen" veräußern musste (hatte keine Kohle mehr, machte groß im Ort die Runde, und jetzt ne Hinterhofwerkstatt hat... die haben weder damals noch heute jeweils etwas mit Lack und Blech zutun gehabt.
Wieso sollte ich nur den Wiederbeschaffungswert erhalten? Das ist ein gerichtlich verwertbares und anerkanntes Gutachten, da kann man doch net Schreiben, wie man will und mir z.B. zuwenig zahlen. Ein Anwalt ist doch durchaus mein gutes Recht, immerhin möchte ich nur alles richtig haben.
Nach dem Bilder zu urteilen, ist das nur ein Blechschaden.
Beim FOH oder einen Gutachten würde das Seitenteil gewechselt werden.
Aber bei der Werkstatt, wo Du warst, werden sie das Teil nur ausbeulen, spachteln und Überlackieren.
Wenn Du das über die Werkstatt machen last, dann würde ich drauf bestehen, dass sie das Seitenteil wechseln und das auch schriftlich.
Oder Du last dich nicht darauf ein, gehst zu einen anderen Gutachter und last das über eine Versicherung laufen.
Dann kann es sein, dass Du aber auf dem Schaden sitzen bleibst, da der Schaden den Zeitwert überschreitet.
PS:
habe dir eine PN geschrieben ruf mich mal an!!