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separates Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrt - erbitte dringend Hilfe

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 14:51

Hallo,

 

ich wäre für eine schnelle Hilfestellung zu folgendem Problem sehr dankbar:

 

Ich möchte am kommenden Samstag sehr gern mein neues gebrauchtes Fahrzeug beim Händler abholen. Da sich der KFZ-Brief bis dahin voraussichtlich noch auf dem Versandweg Leasingbank -> Händler befindet muss die Überführungsfahrt folglich per Kurzzeitkennzeichen geschehen. Nun besteht das klassische Problem: Die Person, auf welche das Fahrzeug dauerhaft zugelassen werden soll, hält sich aktuell im Ausland auf. Eine Originalunterschrift habe ich leider nur auf diesem Vollmachtsformular zur dauerhaften Zulassung vorliegen.

Falls die Zulassungsstelle aus diesem Grund nun die Anmeldung des KZ-Kennzeichens auf den Namen des Halters verweigern sollte, wäre ich notfalls bereit, in den sauren Apfel zu beißen und das KZ-Kennzeichen bei einer anderen Versicherung auf meinen eigenen Namen anzumelden. Nun geben zahlreiche Versicherungen an, dass ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich dann vergeben wird, wenn man das KFZ im Anschluss dauerhaft bei ihnen versichert.

 

Wer kann eine Versicherung nennen, bei der eine solche Anmeldung - separat für die Überführungsfahrt - auf die Schnelle und problematisch zu realisieren wäre? Sprich: Anmeldung online, EVB sofort per E-Mail. Gern auch per PN. Vielen Dank bereits jetzt!

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2009 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von h2-fanatiker

 

Besteht nicht bei dem Verkäufer die Möglichkeit, dass er dir rote Nummern gegen kleines Taschengeld für die Überführung mitgibt?

Autsch, Rote Kennzeichen werden an Händler (mit 06 beginnend) und an Oldtimerliebhaber (mit 07 beginnend) nur unter relativ strengen Voraussetzungen ausgegeben. Das Fahrzeug muss dem Händler gehören, die Kennzeichen dienen der Probefahrt mit einen dem Händler gehörenden Fahrzeug, der Händler beauftragt einen Mitarbeiter ein Fahrzeug zu Überführen etc.

Passiert bei der Taschengeld-Variante ein Unfall, ist unter sehr warscheinlichen Umständen der Versicherungsschutz weg!

Rote Kennzeichen müssen auch korrekt ausgefüllt werden, sonst sind Polizei oder O-Amt bei der Nachkontrolle nicht sehr glücklich (Bußgeld möglich!). Darüber hinaus gibt es durchaus Chefs in Autohäusern, die Rote Kennzeichenhefte überprüfen. So könnte sich der Verkäufer schon mal in Ungnade bringen...und nur wegen etwas Taschengeld!

 

Ich könnte mir nur zwei Möglichkeiten denken...

1. 5-Tageskennzeichen, Zulassung auf wen auch immer Kostet ca 150 Euro

2. Versicherungsvertreter des Käufers kontaktieren und darüber sprechen

alles andere hat keinen Sinn, da die Zulassungsstelle in jedem Fall einen Ausweis sehen will. (manschmal auch als Kopie), Die Unterschrift sollte dem original schon recht ähnlich sein! aber bitte nicht fälschen!

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am 27. Mai 2009 um 15:00

Hast du denn schonmal mit der Versicherung, bei der das Fahrzeug dann endgültig angemeldet werden soll darüber gesprochen?

Vielleicht können die dir da ja auch entgegen kommen, wenn du ihnen das Problem erklärst.

Ein Verscuh wäre es meiner Meinung nach auf jeden Fall wert.

Aber nicht in der Zentrale anrufen sondern persönlich beim Kundenberater um die Ecke vorbeischauen.

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 15:16

Das ist so leider nicht möglich, da es sich um eine reine Online-Versicherung handelt und kein konkreter Ansprechpartner vorhanden ist. Es wird auch keine telefonische Beratung angeboten.

Dann dürfte das bei anderen Versicherungen sicherlich recht teuer werden....

Besteht nicht bei dem Verkäufer die Möglichkeit, dass er dir rote Nummern gegen kleines Taschengeld für die Überführung mitgibt?

am 27. Mai 2009 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von h2-fanatiker

 

Besteht nicht bei dem Verkäufer die Möglichkeit, dass er dir rote Nummern gegen kleines Taschengeld für die Überführung mitgibt?

Autsch, Rote Kennzeichen werden an Händler (mit 06 beginnend) und an Oldtimerliebhaber (mit 07 beginnend) nur unter relativ strengen Voraussetzungen ausgegeben. Das Fahrzeug muss dem Händler gehören, die Kennzeichen dienen der Probefahrt mit einen dem Händler gehörenden Fahrzeug, der Händler beauftragt einen Mitarbeiter ein Fahrzeug zu Überführen etc.

Passiert bei der Taschengeld-Variante ein Unfall, ist unter sehr warscheinlichen Umständen der Versicherungsschutz weg!

Rote Kennzeichen müssen auch korrekt ausgefüllt werden, sonst sind Polizei oder O-Amt bei der Nachkontrolle nicht sehr glücklich (Bußgeld möglich!). Darüber hinaus gibt es durchaus Chefs in Autohäusern, die Rote Kennzeichenhefte überprüfen. So könnte sich der Verkäufer schon mal in Ungnade bringen...und nur wegen etwas Taschengeld!

 

Ich könnte mir nur zwei Möglichkeiten denken...

1. 5-Tageskennzeichen, Zulassung auf wen auch immer Kostet ca 150 Euro

2. Versicherungsvertreter des Käufers kontaktieren und darüber sprechen

alles andere hat keinen Sinn, da die Zulassungsstelle in jedem Fall einen Ausweis sehen will. (manschmal auch als Kopie), Die Unterschrift sollte dem original schon recht ähnlich sein! aber bitte nicht fälschen!

am 28. Mai 2009 um 8:31

Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen bekommst Du eigentlich bei jedem Schildermacher. Und bei denen auch ohne die Verpflichtung das Fahrzeug dann dort später auch zu versichern. Kostet nur ein wenig mehr, als bei einem normalen Versicherer, der dann das Fahrzeug weiter versichert.

Und wenn Du die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen einfach auf Deinen Namen bei der späteren Versicherung abschließt? Die können Dich ja nicht zwingen das Fahrzeug auch dort zu versichern, wenn es Dir garnicht (mehr) gehört. Abgesehen wird das Fahrzeug ja dort versichert, wenn auch unter anderem Namen. Ich würde also einfach bei der Onlineversicherung unter Deinem Namen die Kurzzeitversicherung beantragen und gut. Wenn die die nicht abschließen wollen einfach zur nächsten Schilderbude, wo Du die gelben Nummern auch prägen läßt und dort eine Versicherug abschließen.

Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86

...... Nun geben zahlreiche Versicherungen an, dass ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich dann vergeben wird, wenn man das KFZ im Anschluss dauerhaft bei ihnen versichert......

Hab ich so noch nie gehört (bin aber auch kein Experte)

Ich kenne das nur so, das Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen vergleichsweise teuer sind, egal wo man versichert.

Viele Versicherungen ziehen den Versicherungsbetrag der Kurzzeitversicherung aber vom Jahresbetrag der Versicherungsprämie ab, wenn du das Kurzzeitkennzeichenfahrzeug, anschliessend an die Überführung, auch bei denen Versicherst.

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 13:55

Die Sache wurde zum Glück mittlerweile geklärt. Es gab bei der Zulassung - entgegen meiner Erwartungen - doch keine Probleme mit dem falschen Vollmachtsformular. Damit kann ich das bereits bei der eigenen Versicherung angemeldete KZ nutzen. Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

 

 

Ich kenne das nur so, das Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen vergleichsweise teuer sind, egal wo man versichert.

Viele Versicherungen ziehen den Versicherungsbetrag der Kurzzeitversicherung aber vom Jahresbetrag der Versicherungsprämie ab, wenn du das Kurzzeitkennzeichenfahrzeug, anschliessend an die Überführung, auch bei denen Versicherst.

Das ist vollkommen korrekt so.

am 29. Mai 2009 um 3:26

Ein Anruf beim Abschläpp-Unternehmen, dan kostet das 90,- ("Stadtprämie") ohne grosse Laufereien, und Preis für ca.15 km Kfz-Transport ist ca 150,- Euro ... so hätte man es auch machen können... habe ich diese Tage erfahren...

5 Tag Kurzkennzeichen bekommt man bei fast jeder Versicherung für um die 100 Euro, Wagen braucht dann auch keinn TüV und ähnliches und der Wagen muss später auch nicht bei der Versicherung angemeldet sein (falls doch datiert die Versicherung die spätere Anmeldung einfach um und man bekommt die 100 Euro zurück).

Allerdings benötigt man den Fahrzeugbrief auch für die Kurzkennzeichen !!!

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