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Serienmäßiges Xenon ohne Scheinwerferwaschanlage?

Themenstarteram 31. März 2014 um 10:03

Hallo zusammen,

das Thema Xenon und SRA taucht hier ja immer wieder mal auf, allerdings dann nur in Bezug auf Nachrüstungen.

Wie verhält es sich denn nun aber genau anders rum? Also ein Fahrzeug wurde serienmäßig mit Xenon und SRA ausgeliefert. Dann hat das Fahrzeug offenbar mal eine andere Original-Stoßstange allerdings OHNE SRA bekommen.

Die Stoßstange hat das E-Prüfzeichen etc. und wäre somit grundsätzlich zulässig. Ich frage mich, wie das denn sein kann, da das betreffende Fahrzeug grundsätzlich immer mit Xenon ausgeliefert wurde und es m. E. daher gar keine Stoßstange ohne SRA geben dürfte…

Vielleicht hat da aber auch jemand an der Stoßstange herumgebastelt und die Löcher für die SRA zugekleistert… auf den ersten Blick ist jedenfalls nicht erkennbar, dass da mal die Löcher für die SRA waren.

Aber unabhängig davon: Wenn das Auto serienmäßig mit SRA und Xenon ausgeliefert wurde und nun die SRA nicht mehr vorhanden ist, dann darf das Fahrzeug auch nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden?

Und wie wäre es, wenn die SRA zwar vorhanden wäre, allerdings nicht funktioniert?

Danke und Gruß

Schutzschi

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12 Antworten

Kann durchaus sein dass es eine Stoßstange ohne SWRA gibt, die muss ja außerhalb von Europa nicht überall Pflicht sein. Oder es ist eine Stoßstange von einem älteren Modelljahr wo Xenon noch nicht Serie war.

Ob Xenon oder nicht ist für die SWRA erst einmal egal, das Kriterium ist die Leuchtstärke. Ab 2000lm muss die vorhanden sein und funktionieren, ohne wenn und aber. Alles andere wäre auch im Rahmen der HU ein erheblicher Mangel. Das wäre auch eine Variante warum es das Modell ohne SWRA gab.

Allerdings gibt es heutzutage auch schon Xenon mit reduzierter Leuchtstäre dass ganz knapp unter den "magischen" 2000lm bleibt, z.B. im Audi A1. Dann hat das Auto Xenon aber keine serienmäßige SWRA.

Die Regel kam aber erst ab 2000. Fahrzeuge davor mussten nicht unbedingt eine SWRA haben.

Auch könnte es Ausnahmegenehmigungen gegeben haben etc.

Vielleicht eine Stoßstange für ein im Ausland verkauftes Auto ( E Nummer ist die gleiche ) Aber im Ausland gehörte Xenon nicht zur umfangreichen Serienausstattung.

Themenstarteram 1. April 2014 um 5:59

Danke schon mal für die Antworten.

Also das Fahrzeug ist in Italien gebaut worden und die Erstzulassung dort war in 2005... wurde jetzt aber erstmalig in Deutschland zugelassen (erforderliche TÜV-Abnahme zur Zulassung war seltsamerweise auch ohne der fehlenden SRA kein Problem).

Das Fahrzeug wurde definitiv nie ohne Xenon-Scheinwerfer gebaut, egal für welches Land. Es könnte also nur sein, dass der Vorbesitzer eine andere Stoßstange ohne SRA-Vorbereitung verbaut hat (USA / Kanada... da ist die SRA ja keine Pflicht).

@Moers75: Würde es ggf. ausreichen, andere Brenner mit reduzierter Leuchtstärke in die Xenon-Scheinwerfer einzubauen oder benötigt man dazu dann ein ganz anderes Scheinwerfer-System? Oder ich baue einfach alte, schon fast verbrauchte Xenon-Brenner ein, da kommen dann auch sicher weniger als 2000 lm raus...

Wichtig ist mir jedenfalls, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt bzw. dass es keine Probleme mit der Rennleitung geben wird. Daher will ich da auf jeden Fall "safe" sein...

Hi,

hab mal eine Frage.

Die SWRA ist in DE bei Xenon Pflicht, ist das in den USA die SWRA bei Xenon keine Pflicht?

Denn ich hab viele BMW in der US-Version gesehen die ab Werk Xenon haben aber keine SWRA?

Und was mich auch noch interessieren würde ist, wieso sind diese Sidemakers in DE nicht erlaubt?

Vielleicht kann mir das jemand beantworten.

Danke:)

LG BMWFreak100:)

Zitat:

Original geschrieben von BMWFreak100

Und was mich auch noch interessieren würde ist, wieso sind diese Sidemakers in DE nicht erlaubt?

Meinst du damit die seitlichen "Begrenzungsleuchten"? (Werd jetzt bestimmt verhauen, weil ich nicht weiß ob die wirklich so heißen)

Die gibt es auch bei uns und sogar bei BMW KLICK (etwas nach unten scrollen bis zum abgebildeten Rücklicht)

Und ja, in Übersee braucht man wohl eine SRA... ist ja alles bisschen anders geregelt dort.

Zitat:

Original geschrieben von opiate

Zitat:

Original geschrieben von BMWFreak100

Und was mich auch noch interessieren würde ist, wieso sind diese Sidemakers in DE nicht erlaubt?

Meinst du damit die seitlichen "Begrenzungsleuchten"? (Werd jetzt bestimmt verhauen, weil ich nicht weiß ob die wirklich so heißen)

Die gibt es auch bei uns und sogar bei BMW KLICK (etwas nach unten scrollen bis zum abgebildeten Rücklicht)

Und ja, in Übersee braucht man wohl eine SRA... ist ja alles bisschen anders geregelt dort.

Ne das mein ich nicht, das ist in DE okay.

Ich meine das wie auf dem angehängten Bild.

Links die EU-Ausführung, rechts die US-Ausführung

Zitat:

Original geschrieben von BMWFreak100

Zitat:

Original geschrieben von opiate

 

Meinst du damit die seitlichen "Begrenzungsleuchten"? (Werd jetzt bestimmt verhauen, weil ich nicht weiß ob die wirklich so heißen)

Die gibt es auch bei uns und sogar bei BMW KLICK (etwas nach unten scrollen bis zum abgebildeten Rücklicht)

Und ja, in Übersee braucht man wohl eine SRA... ist ja alles bisschen anders geregelt dort.

Ne das mein ich nicht, das ist in DE okay.

Ich meine das wie auf dem angehängten Bild.

Links die EU-Ausführung, rechts die US-Ausführung

In america darf nur weiss nach vorne leuchten, und orange zur seite rot nach hinten, ausnshme blinker, die durfen rot oder orange sein.

Rudiger

Hi,

die seitlichen "Seitenmarkierungsleuchten- /lampen" darf man auch in Deutschland in Betreib haben. Nur gelten dafür (wie für alle Beleuchtungsmittel) regeln, wie und in welchen abstand die Dinger angebracht werden müssen. Evtl. happert es damit.

Viele Grüße, Alex

Das ist aber erlaubt, oder?

Denn die Dinger sind ja in der Stoßtange und leuchten ja nicht.

Was ich halt komisch finde, dass es bei den VOLVOs in der DE-Ausführung immer dabei ist im Schweinwerfer.

am 28. April 2014 um 17:15

Also Grundsätzlich braucht Xenon immer SWRA und Automatische Höhenverstellung sobald das Fahrzeug nicht mit Xenon vor 2000 gebaut wurde oder Xenon per §21 vor 2000 verbaut wurde.

Alte Brenner einsetzen geht nicht, wer will dir die Lichtstärke bestätigen? Das muss im Lichttechnischem Labor geprüft werden.

Xenonbrenner mit 25W (also <2000lumen) einzubauen müsste eigentlich ok sein.

Denn der Scheinwerfer ist ja wie du sagst für Xenon gebaut (damit Xenon zulässig in dem Gehäuse).

Kann aber natürlich sein das durch die Form des Scheinwerfers die helligkeit Punktuell 2000lumen überschreiten würde, dann wäre wir wieder im Lichttechnischem Labor.

 

Also erstmal darf bzw. musste früher sogar in den USA nach vorne orange leuchten. Da waren die Blinker gleichzeitig die Standleuchten.

Dann ist bei den "Sidemarkers" das frühere Problem, dass diese nur in den USA vorgeschrieben sind und in Europa nicht, aber (mittlerweile) zugelassen in Europa.

Die Hersteller sparen sich aber die Kohle die Sidemarkers extra begutachten zu lassen für eine Zulassung (lichttechnisches Gutachten) und verbauen sie in Europa einfach nicht. Meist passt das auch nicht zum gewollten Design.

Ausnahmen sind Volvo, die es mal als Alleinstellungsmerkmal hatten und die neueren BMW, die es dezent mit LEDs in die Scheinwerfer und Rückleuchten integriert haben.

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