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Service überziehen i.V.m. Fahrzeugabgabe

Mercedes
Themenstarteram 4. Februar 2023 um 16:34

Restlauf-km: +8000

Fälligkeit Service: 04.02.2023

Fahrzeugabgabe: 15.03.2024

Fakten:

1. 90 Tage bzw. 3000km Überziehung sind legitim.

2. Service wird immer 30 Tage vorher angezeigt.

Absicht:

3. So überziehen, dass bei Fahrzeugabgabe kein Service fällig wird.

Frage:

4. Beziehen sich die 3000km, die überziehbar sind auf den Stichtag 04.02.23 oder kommen sie nicht zum Tragen, da noch genügend Restlauf-km vorhanden sind?

5. Dass bei Fahrzeugabgabe kein Service fällig sein darf, steht so auch nicht in den Bedingungen, nur dass grds. der L-Nehmer verantwortlich ist. Darf hier überhaupt eine Anzeige des Service zum Vorschein kommen, dies als Anlass zur Durchführung genommen werden, auch wenn noch genügend Tage bis zur Fälligkeit vorhanden sind?

Antworten:

6. Bitte nur belegbares Wissen, keine Vermutungen.

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9 Antworten
am 4. Februar 2023 um 17:43

Moin,

 

ich kann Deine Frage nur teilweise beantworten:

 

1. Das Überziehen des Service von 3000km/90d bezieht sich nur auf die Mercedes Mobilitätsgarantie - wenn man den Service also mal überzogen hat und dann liegen bleibt kann Mercedes sich weigern einem den Abtransport und Leihwagen zu zahlen.

2.+3. Der Service wird angekündigt und nach Erreichen der Frist als fällig im Fahrzeug angezeigt. Da er in deiner Leasingzeit fällig war musst Du ihn auch noch bezahlen - ob Du ihn "rechtzeitig" machst oder Mercedes den Service bei Leasingrückgabe macht ist egal: Du zahlst.

Was aber möglich ist wenn Du den Service zur Leasingauslöse erst machst: Du kannst Dich entscheiden den Service in einer freien Werkstatt zu machen, da es ja mit Auslöse "Dein Auto" wird. Diese Entscheidung musst Du MB aber vorher mitteilen, sonst wird dies als "Wertminderung" bei Leasingauslöse behandelt. Denn hierbei erlischt die Garantie, die MB auf den Motor gibt.

4. Kann ich Dir nicht sagen. Ich vermute auf den Stichtag.

5. Leider kann ich dir die Abschnitte aus dem Leasingvertrag nicht nennen, da ich diesen Fall beim Privatkauf eines aus dem Leasing abzulösenden Fahrzeugs erlebt habe und den Leasingvertrag nicht in der Hand hatte - MB hat es wie oben geschrieben vom Leasingnehmer (meinem Verkäufer) gefordert.

 

viel Erfolg.

Um welches Leasing-Modell geht es denn eigentlich? Normales Privatkunden-Leasing ohne Wartungspaket?

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 11:05

Zitat:

@V8-Freak schrieb am 5. Februar 2023 um 11:33:44 Uhr:

Um welches Leasing-Modell geht es denn eigentlich? Normales Privatkunden-Leasing ohne Wartungspaket?

Konkret geht es um das Privatkunden-Leasing ohne Wartungspaket und der Vermeidung von einer Servicedurchführung auf meine Kosten vor Fahrzeugabgabe durch zulässiges strategisches Überziehen.

BTW: Auch wenn meine Kiste jetzt gekauft und nicht geleast ist und daher die Frage des TE nur am Rande betroffen ist:

Lt. (schriftlicher) Aussage meiner MB-Werkstatt gilt die 3-monatige (bzw.3000km) Überziehungsoption jetzt auch für MB80/100-Garantien, auch für bereits bestehende.

Hat jemand von Euch auch was in dieser Richtung gehört?

Zitat:

@Ejtsch-Pi schrieb am 5. Februar 2023 um 13:27:00 Uhr:

 

Hat jemand von Euch auch was in dieser Richtung gehört?

Mir hat man beim letzten Mal wo ich gefragt hatte zur Werksgarantie gesagt:

Schon ein Tag drüber kann zum Problem werden - wie Kulant man beim Überziehen ist, zeigt sich dann wenn man es benötigt. Das deckt sich auch mit einer Aussage von einem Forumsmitglied das beruflich damit zu tun hat:

link zum Post von @giorgospontiak

Die Frage wurde auch mal von Auto-Bild an alle großen Hersteller gestellt, MB hatte dazu Stellungnahme abgegeben = 0 Kilometer ggf. Prüfung.

 

Zur MB 100 (Versicherung):

Früher stand:

Zitat:

Eine Überschreitung von bis zu 1.000km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet.

In den aktuellen Bedingungen steht:

Zitat:

Eine Überschreitung des Zeit-/Laufleistungs- Intervalls (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist unschädlich.

Quelle

Was schriftliches zu den 3.000 km und 3 Monaten ist nirgendwo zu finden

Zitat:

@Ejtsch-Pi schrieb am 5. Februar 2023 um 13:27:00 Uhr:

BTW: Auch wenn meine Kiste jetzt gekauft und nicht geleast ist und daher die Frage des TE nur am Rande betroffen ist:

Lt. (schriftlicher) Aussage meiner MB-Werkstatt gilt die 3-monatige (bzw.3000km) Überziehungsoption jetzt auch für MB80/100-Garantien, auch für bereits bestehende.

Hat jemand von Euch auch was in dieser Richtung gehört?

Das glaube ich nicht , da in den Bedingungen z.b. noch aus 11/2019 steht:

Voraussetzung für Garantieansprüche

2. Ansprüche des Garantienehmers

Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantie- bedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver- bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie- nehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War- tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;

Das ist Bestandteil des Vertrags…da kann deine Werkstatt garnix machen, da die nicht Garantiegeber ist.

Ups, überschnitten mit dem Feuerteufel…

Genau den Einwand hab ich auch vorgebracht. Darauf habe ich dann die schriftliche Auskunft erhalten, daß die Regelung neu ist und auch für bestehende MB80 gilt.

Wenn die Versicherung sich querstellt, ist halt die Werkstatt in der Pflicht. Ist keine kleine MB-Klitsche, sondern ein Händler mit mehreren Filialen.

Zitat:

@Blauerpfeil schrieb am 5. Februar 2023 um 12:05:15 Uhr:

Zitat:

@V8-Freak schrieb am 5. Februar 2023 um 11:33:44 Uhr:

Um welches Leasing-Modell geht es denn eigentlich? Normales Privatkunden-Leasing ohne Wartungspaket?

Konkret geht es um das Privatkunden-Leasing ohne Wartungspaket und der Vermeidung von einer Servicedurchführung auf meine Kosten vor Fahrzeugabgabe durch zulässiges strategisches Überziehen.

Dann hierzu deinen zuständigen Verkäufer kontaktieren. Du wirst das Fahrzeug ja vermutlich dort zurückgeben wo es gekauft wurde?

Offically muss ein aktuell "fällig" angezeigter Service im Fahrzeug während der Leasingzeit erledigt werden.

Die Überziehung greift hier nicht.

Ggf. kommt dein Verkäufer dir ja kulanterweise entgegen, weil z.B. Folgefahrzeug ebenfalls dort gekauft wurde. Unsere Jungs im Verkauf machen hier und da auch solche Deals.

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 16:18

Zitat:

@V8-Freak schrieb am 5. Februar 2023 um 21:07:17 Uhr:

Zitat:

@Blauerpfeil schrieb am 5. Februar 2023 um 12:05:15 Uhr:

 

Konkret geht es um das Privatkunden-Leasing ohne Wartungspaket und der Vermeidung von einer Servicedurchführung auf meine Kosten vor Fahrzeugabgabe durch zulässiges strategisches Überziehen.

Dann hierzu deinen zuständigen Verkäufer kontaktieren. Du wirst das Fahrzeug ja vermutlich dort zurückgeben wo es gekauft wurde?

Offically muss ein aktuell "fällig" angezeigter Service im Fahrzeug während der Leasingzeit erledigt werden.

Die Überziehung greift hier nicht.

Ggf. kommt dein Verkäufer dir ja kulanterweise entgegen, weil z.B. Folgefahrzeug ebenfalls dort gekauft wurde. Unsere Jungs im Verkauf machen hier und da auch solche Deals.

Ganz genau, ich möchte das Fahrzeug dort abgeben, wo es erworben wurde.

Bevor ich den Verkäufer kontaktiere, möchte ich erst informiert sein.

Dass ein fälliger Service erledigt werden muss (ohne Kulanz) ist klar. Meine Frage bezog sich aber auf ein Überziehen jetzt, so dass der Service in 24 eben nicht zur Anzeige gebracht wird und zusätzlich darauf, ob mit einem Restlaufguthaben von ca. 8000 km die 90d/3000 km an dem fälligen Stichtag gerechnet werden (04.02.23) oder ich aus den 90 Tagen absolut schöpfen kann, da noch genug Restlaufzeit, mithin ich mit 90 Tagen super hinkomme würde aber noch ca 6000 km bis in den April fahren werde und so immerhin noch ein Restguthaben von ca. 2000 km bestünde.

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