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SF 0 - Neue Versicherung möglich?

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 13:32

Hallo liebe Gemeinde,

ich steh vor einem kleinen Rätsel. Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Versicherung bei der Verti. War Ende 2018 auf SF 2 eingestuft. Leider hatte im Jahr 2018/2019 leider zwei Auffahrunfälle. Die Versicherung wurde hochgestuft auf SF 0. Im August 2019 habe ich mir dann ein neues Auto gekauft und es wurde dann auf SF 0 eingestuft. Nun möchte ich mir ein neues Auto kaufen, bzw. habe es mir schon, welches ich in den nächsten zwei Wochen entgegennehmen werde.

SF 0 ist natürlich eine sehr hohe Einstufung. Ich fahre schon seit über 10 Jahren (30 Jahre Alt) ein Auto und habe auch ein Motorrad (Versichert bei der HDI mit SF 1/2).

Ist es eigentlich möglich auf meine SF0 zu verzichten und mein neues Auto als "Neuvertrag" zu versichern? Oder gibt es eventuelle andere Möglichkeiten von der SF 0 wegzukommen?

 

vielen Dank vorab und schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Tja, das war ja nur die Spitze des Eisbergs :D und nur eine Sparte.

Das genau dass sind dann die Gründe, warum man sich beraten lässt und nein ich bin nicht im Vertrieb :-)

  • Bei Schmerzen geht man zum Arzt.
  • Will man sich die Haar machen, geht man zum Friseur
  • Hat man Rechtsfragen, geht man zum Antwalt
  • Will man ein Haus kaufen, konsultiert man ein Immobilienmakler.
  • Sucht man eine anständige zur Risikosituation passende Versicherung geht man zu check24 (stellvertretened für den ganzen online-müll).

Finde den Fehler :cool:

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Jein,

grundsätzlich gibt es durchaus die Möglichkeit sich bei einem Fahrzeugwechsel neu einstufen zu lassen. Eingestuft wird dann nach individuellen Ersteinstufungsbedingungen des neuen Versicherers.

Hier gibt es zwei Knackpunkte: zum einen Fragen einige Versicherer nach dem Vorversicherer und dem bisherigen Schadenverlauf (tendenziell eher online); zum anderen gibt es bei einigen Versicherer die Klausel, dass ein bestehender Schadenverlauf (SFR) zu übernehmen ist, bevor man eine Neueinstufung erhält.

Entweder als mal selber stöbern und in den Bedingungen schauen oder sich beraten lassen.

Du kannst doch den SF vom Motorrad nehmen, vielleicht ergibt sich da für das Auto sogar eine SF 1.

Natürlich gibt es da noch weitere Fragen. Wann ist der Ablauf vom Motorradvertrag oder hat es ein Saisonkennzeichen? Könnte man dann bei deiner neuen Versicherung für das Motorrad mit einer Zweitwagenregelung

auch eine SF1 bekommen?

Am besten du läßt dich vor Ort beraten

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 1. Februar 2020 um 14:45:46 Uhr:

Jein,

Ja!

Zitat:

grundsätzlich gibt es durchaus die Möglichkeit sich bei einem Fahrzeugwechsel neu einstufen zu lassen. Eingestuft wird dann nach individuellen Ersteinstufungsbedingungen des neuen Versicherers.

Richtig.

Zitat:

Hier gibt es zwei Knackpunkte: zum einen Fragen einige Versicherer nach dem Vorversicherer und dem bisherigen Schadenverlauf (tendenziell eher online)

Da es sich um ein neues und anderes Risiko handelt, gibt es keinen Vorversicherer.

Zitat:

zum anderen gibt es bei einigen Versicherer die Klausel, dass ein bestehender Schadenverlauf (SFR) zu übernehmen ist, bevor man eine Neueinstufung erhält.

Nenne doch bitte nur einen einzigen Versicherer, der zwingend vorschreibt, den SFR aus einem anderen Vertrag übernehmen zu müssen, ich kenne keinen...

am 1. Februar 2020 um 16:14

Wieviel sf Stufen fällt man bei einem Unfall?

Waren das jeweils. 5 oder 6 bei dir?

Das kommt auf die Rückstufungstabelle deines Vertrages an.

am 1. Februar 2020 um 19:12

Ok, bei mir steht faire rückstufung bei check 24 :/

Ich frag einfach mal am Telefon nach.

So gross ist der Schaden am gegnerfahrzeug glaube ich auch nicht..... Lkw auflieger :D

Das steht im Anhang zu den Versicherungsbedingungen

Mit der Schadenhöhe hat die Rückstufung weniger bzw. nichts zu tun.

am 1. Februar 2020 um 19:19

Ich geh ja schon gucken :0

ich guck auch für dich auch, das ist net das problem. aber ohne den versicherer und den Tarif wird es schwierig.

ansonsten dauert das keine 20 SEkunden zu googlen.

gesellschaft, Tarifjahr und ggf. Produktlinie o.a. benannt eingeben und fertig... rückstufungstabellen sind hinten im anhang

z.b.:

https://lmgtfy.com/?q=DEVK+AKB+2016

am 1. Februar 2020 um 20:07

Danke ich habs grad gefunden, man sucht ja nicht oft nach sowas.

Ich bin bei der janitos im Augenblick noch auf sf13, werde wohl auf sf6 zurückgestuft.......

Heftig, 7 Jahre einfach abgezogen...

Wie sieht das bei scheiben Tausch aus?

Gilt das auch als Schaden? Ich muss jetzt schon weinen.....

Die Rückstufung erfolgt immer zur Hauptfälligkeit vom Versicherer, der zu diesem Zeitpunkt das Risiko gezeichnet hat. Möglicherweise macht hier daher ein Versichererwechsel Sinn.

Wenn Du also einen Versicherer findest der von SF 13 beispielsweise nur auf SF 9 zurückstuft, könnte sich die Kündigung des Vertrages bei der Janitos zum 31.12. lohnen. Der Versicherer X übernimmt dann ab 01.01. und stuft entsprechend seinen Bedingungen zurück.

Aber Vorsicht:

Nicht bei jedem Versicherer sind die Hauptfälligkeiten gleich.

Und letztlich zahlt Du auch in Euro und nicht in Beitragssätzen.

Ein Glasbruchschaden ist ein Teilkaskoschaden.

Teilkaskoschäden sind nicht belastend für den Schadenfreiheitsrabatt bzw. in der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein individueller Bonus / Malus für den Versicherungsnehmer, da dieser das Risiko beeinflussen kann. Ähnliche Wirkung hat der Selbstbehalt.

Beides beteiligt den Versicherungsnehmer finanziell am Schaden und soll daraufhinwirken, dass der Versicherungsnehmer risikobewusster ist bzw. das moralische Risiko mindern (moral hazard)*

In der Teilkasko jedoch sind Gefahren abgedeckt, die der Versicherungsnehmer nicht oder nicht nennenswert beeinflussen kann (Glasbruch durch Steinschlag, Sturm, Marderbiss, Brand, etc..). Daher macht ein Beteiligungssystem nur bedingt Sinn.

Daher gilt immer ein Einheitsbeitrag für die Teilkasko. Wenn Sie Bestandteil einer Vollkaskodeckung ist entsprechend anteilig zum Beitrag.

VG

Zitat:

* Bedeutung in der Versicherungsökonomie: Der Begriff des Moral Hazards stammt aus der Versicherungswirtschaft und wurde schon im 17. Jahrhundert im Zusammenhang mit Feuerversicherungen verwendet, da zu beobachten war, dass Versicherungsnehmer weniger Anstrengungen zur Schadenvermeidung unternahmen als Unversicherte. In diesem Kontext lässt sich Moral Hazard spezifischer definieren: Ein (Versicherungs-)Vertrag schafft hier Anreize zu risikofreudigerem Verhalten, da die Kosten nicht oder nur teilweise selbst getragen werden müssen. Moral Hazard kommt allgemein in Risikoversicherungen vor, so z.B. in der Krankenversicherung oder in der Kfz-Kaskoversicherung. Insbesondere bei Krankenversicherungen wird in Bezugnahme auf den Zeitpunkt des Schadenfalls (Erkrankung) zwischen Ex ante Moral Hazard und Ex post Moral Hazard unterschieden: Ex ante können die Anreize zur Krankheitsvorbeugung verzerrt sein, ex post hängen die vertraglich nicht eindeutig festgelegten Behandlungskosten vom Verhalten des Versicherten ab. Häufig versuchen Versicherungsgesellschaften, das Risiko von Moral Hazard einzudämmen, indem sie Versicherungskontrakte mit Selbstbehalten (Franchise) vorsehen, da die Beseitigung der Informationsasymmetrie, z.B. durch Präventionskontrolle, nur begrenzt bzw. nur mit hohen Kosten möglich ist.

https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/moral-hazard-1945979.html

am 1. Februar 2020 um 21:33

Super danke, naja man kommt sich als Versicherungsnehmer schon etwas verarscht vor wenn man sich das vorstellt/vor augen führt.

Nur weil ich bmw fahre darf ich in der tk mit sf13 schon mehr zahlen als manch anderer mit nagelneuem gti in vk und niedrigerer sf Stufe.

Dann passiert einmal was wofür man nichtmal was kann(wär die Möglichkeit bestanden, ich hätte den Unfall vermieden), weil jemand so dumm ist und nicht warten will/kann und zahlt dann nochmal mehr.

Was mich am meisten wundert, ein halbes Jahr bevor ich mein Wagen versichert habe, habe ich ein versicherungsvergleich mit vk gemacht, damals sf 11 oder 12, vk mit 500 Euro Sb und wär bei etwas über 850euro rausgekommen(bmw530 xdrive, 15tkm im Jahr, auf dem Land lebend).

Ein halbes Jahr später hab ich wieder geschaut, tk mit 150 Sb und bin bei über 700euro gelandet, vk hätte über 1200euro gekostet, das für ein 8 Jahre altes Auto mit 270tkm auf der Uhr.

Irgendwie versteh ich das nicht.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2020 um 16:59:46 Uhr:

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 1. Februar 2020 um 14:45:46 Uhr:

Jein,

Ja!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2020 um 16:59:46 Uhr:

Zitat:

grundsätzlich gibt es durchaus die Möglichkeit sich bei einem Fahrzeugwechsel neu einstufen zu lassen. Eingestuft wird dann nach individuellen Ersteinstufungsbedingungen des neuen Versicherers.

Richtig.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2020 um 16:59:46 Uhr:

Zitat:

Hier gibt es zwei Knackpunkte: zum einen Fragen einige Versicherer nach dem Vorversicherer und dem bisherigen Schadenverlauf (tendenziell eher online)

Da es sich um ein neues und anderes Risiko handelt, gibt es keinen Vorversicherer.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2020 um 16:59:46 Uhr:

Zitat:

zum anderen gibt es bei einigen Versicherer die Klausel, dass ein bestehender Schadenverlauf (SFR) zu übernehmen ist, bevor man eine Neueinstufung erhält.

Nenne doch bitte nur einen einzigen Versicherer, der zwingend vorschreibt, den SFR aus einem anderen Vertrag übernehmen zu müssen, ich kenne keinen...

Hm, mit der Argumentation könnte man ja immer die teure Klasse M umgehen wenn man mal „unter 0“ gefallen ist. Kann das richtig sein?

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. Februar 2020 um 07:42:08 Uhr:

Hm, mit der Argumentation könnte man ja immer die teure Klasse M umgehen wenn man mal „unter 0“ gefallen ist. Kann das richtig sein?

Geht selbstverständlich nicht mit dem selben Fahrzeug, da ist das HIS vor.

Bei einem Fahrzeugwechsel macht man natürlich in so einem Fall keine SFR - Übertragung!

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