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SF-Klasse auch für eingetragenen Zweitfahrer verbessern

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 7:56

Grüzi,

Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Fahrzeug, die Versicherung läuft seit 3,5 Jahren auf mich, bin jetzt in SF2, also noch recht hoch (oder niedrig - wie man will). Wir haben die Zulassung damals auf mich laufen lassen, da ich den Führerschein länger habe und das günstiger war. Sie war von Anfang an als Zweitfahrer eingetragen. Nun stört uns sehr, dass bei diesem Modell nur meine SF-Klasse sinkt. Sollte Sie mal irgendwann ein Fahrzeug auf sich zulassen wollen (zum Beispiel wenn wir einen Zweitwagen brauchen oder - davon gehen wir jetzt mal nicht aus - uns irgendwann trennen oder mir etwas passiert), muss sie so wieder bei SF0 beginnen, während meine SF-Klasse kontinuierlich singt.

Daher meine Fragen: Kennt ihr Versicherungstarife, bei denen beide eingetragenen Fahrer gleichmäßig in der SF-Klasse sinken? Das darf dann auch etwas teurer sein, uns wäre aus Gerechtigkeits- und Sicherheitsgesichtspunkten aber wichtig, dass beide SF-Klassen sinken. Oder gibt's das nirgends? Oder ist das gar automatisch so?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Februar 2014 um 9:10

Ich hatte ja eingangs bereits gesagt, dass ich gerne dazu bereit wäre, hierfür einen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Die Versicherung vergibt sich dadurch doch gar nichts. Das Risiko eines Unfalls durch die eingetragene Zweitfahrerin ist ja ohnedies versichert. Die Senkung der SF-Klasse spielt doch nur für genau den Fall eine Rolle, von dem ich spreche: Irgendwann trennt man sich und der Zweitfahrer schließt eine eigene Versicherung ab. Dann wird das Risiko durch den Rabatt aber dadurch abgemildert, dass ein weiterer Vertrag in der Welt ist, an dem die Versicherung zusätzlich verdient. Sehe nicht, wieso das unwirtschaftlich sein sollte. Dies zumal der versicherungsbeitrag dafür ja auch gerne etwas höher sein darf...

Eure Prämissen gehen immer davon aus, dass man für immer und ewig zusammen bleibt und nichts passiert. Scheidungsfälle sind nicht so selten, wie ihr offenbar denkt. Erst kürzlich zweimal in meinem unmittelbaren Umfeld und dann stand die jeweilis zurückbleibende Frau dumm da, da sie wieder bei SF0 einsteigen konnte. Die Zweitwagenregelung bringt hier dann auch nichts - nur wenn man tatsächlich einen Zweitwagen hatte.

@Meister: Verstehe ich das richtig, du meinst, man soll die kompletten Prozente immer mal hin und her übertragen? :confused: Das bringt doch aber am Ende auch nichts, denn dann (sollte es zur Trennung kommen) müssen diese ja einem der beiden zugewiesen werden. Man kann ja immer nur die kompletten Prozente übertragen (für den Erst- oder Zweitwagen) und nicht nur einen Teil. Solange es keinen Zweitwagen gibt, steht also einer am Ende mit heruntergelassenen Hosen da. Oder übersehe ich da einen Kniff?

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Das gibt es nirgends. Ein Auto, ein SF. Der andere hat Pech. Alles andere wäre mir neu.

Aber mit Klasse 0 startet doch eigentlich kaum jemand. Irgend eine Sondereinstufung ist doch eigentlich immer zu bekommen. Da müsste jemand schon ganz frisch den Führerschein haben und keinerlei Verwandtschaft die Auto fahren, und auch keinen Arbeitgeber über den man was machen kann...

Wenn Ihr ein zweites Auto anschafft, dann gibt's für die Freundin eine schöne Zweitwagenregelung. Dann bleiben die Kosten auch im Rahmen, außer du willst X6 oder so fahren :-)

am 18. Februar 2014 um 8:13

Ich habe Fahrer "sonstige" eingetragen.

Sinkt jetzt der SF von ganz Deutschland? :D

 

Um es kurz zu machen: Mir ist kein Tarif bekannt, der diese Möglichkeit bietet.

Hallo, es sinkt nur die SF eines Versicherungsnehmer, wer damit fährt ist völlig egal, solange er berechtigt ist.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 8:31

Danke für die raschen Antworten!

Das ist ja ausgesprochen ärgerlich und mir auch nicht verständlich. Der Vergleich mit dem "sonstige Fahrer" hinkt: Maßgeblich ist ja gerade, dass ein konkreter weiterer Fahrer mitverpflichtet und berechtigt werden soll, der ja auch konkret benannt werden muss mit allem Pipapo. Da fände ich es durchaus nachvollziehbar, dass unter gewissen Voraussetzungen auch dieser Zweitfahrer SF-Klassen sammelt (sofern er keine weiteren Fahrzeuge oder Versicherungen hat usw.).

Sorry aber das ist mal wirklich eine ausgesprochen hinterwäldlerische Regelung. Paare mit gemeinsamen Fahrzeugen schauen so doch immer in die Röhre. Gut, wir könnten die Versicherung vielleicht als GbR abschließen aber dann entfallen ja für beide die Prozente, wenn die GbR irgendwann aufgelöst wird. Wirklich ein absurdes System... Wenn sie einen Unfall baut, gehen ja auch meine SF-Klassen hoch, wieso also nicht andersrum? :confused::mad:

Es besteht auch keine Möglichkeit, einen gemeinsamen Versicherungsvertrag abzuschließen (nicht als GbR, sondern als zwei separate Vertragspartner)? Oder einen Teil der "gemeinsam" gesammelten SF-Klassen zu übertragen, wenn irgendwann doch ein Wagen auf sie zugelassen wird?

@tomtom1980:

Vielleicht bin ich auch mit SF 1/2 gestartet (damals nach 9 Jahren Führerschein), ich weiß es nicht mehr. Mittlerweile bin ich aber nach 3,5 Jahren jedenfalls nur in SF 2. Wir hätten damals die Zweitwagenregelung über meinen Vater nehmen sollen, die Übertragungsmöglichkeit war uns aber nicht bekannt und jetzt haben wir darauf auch keine Lust mehr (zu aufwändig).

am 18. Februar 2014 um 8:46

Paare mit 1 Fahrzeug brauchen ja auch nur 1x SF.

Es gibt keine sinnvollere Lösung, als die aktuelle.

hi,

warum sollte euch irgendein laden rabatt auf 2 versicherungsverträge geben, wenn nur 1x prozente laufen aufgrund nur eines vertrages???:rolleyes:

ist doch klar, dass die versicherer nichts verschenken und schon gar nicht, wenn sie davon noch nicht mal was hatten (nämlich jahresbeiträge für die zweiten prozente quasi)....also vorstellungen gibt´s....

aber zu deiner beruhigung:

es gibt durchaus versicherer, die bei einem zweitwagen diesen mit der sf einstufung des erstfahrzeuges versichern....und du kannst ja jederzeit die prozente auf deine freundin übertragen....das spiel kann mal ja alle jahre machen, dann habt ihr beide quasi auch die sf einstufungen erreicht;)

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 9:10

Ich hatte ja eingangs bereits gesagt, dass ich gerne dazu bereit wäre, hierfür einen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Die Versicherung vergibt sich dadurch doch gar nichts. Das Risiko eines Unfalls durch die eingetragene Zweitfahrerin ist ja ohnedies versichert. Die Senkung der SF-Klasse spielt doch nur für genau den Fall eine Rolle, von dem ich spreche: Irgendwann trennt man sich und der Zweitfahrer schließt eine eigene Versicherung ab. Dann wird das Risiko durch den Rabatt aber dadurch abgemildert, dass ein weiterer Vertrag in der Welt ist, an dem die Versicherung zusätzlich verdient. Sehe nicht, wieso das unwirtschaftlich sein sollte. Dies zumal der versicherungsbeitrag dafür ja auch gerne etwas höher sein darf...

Eure Prämissen gehen immer davon aus, dass man für immer und ewig zusammen bleibt und nichts passiert. Scheidungsfälle sind nicht so selten, wie ihr offenbar denkt. Erst kürzlich zweimal in meinem unmittelbaren Umfeld und dann stand die jeweilis zurückbleibende Frau dumm da, da sie wieder bei SF0 einsteigen konnte. Die Zweitwagenregelung bringt hier dann auch nichts - nur wenn man tatsächlich einen Zweitwagen hatte.

@Meister: Verstehe ich das richtig, du meinst, man soll die kompletten Prozente immer mal hin und her übertragen? :confused: Das bringt doch aber am Ende auch nichts, denn dann (sollte es zur Trennung kommen) müssen diese ja einem der beiden zugewiesen werden. Man kann ja immer nur die kompletten Prozente übertragen (für den Erst- oder Zweitwagen) und nicht nur einen Teil. Solange es keinen Zweitwagen gibt, steht also einer am Ende mit heruntergelassenen Hosen da. Oder übersehe ich da einen Kniff?

Ein SFR ist nun mal ein SFR und nicht teilbar usw. Auch nicht auf GbR.

Meldet wie hier im Forum schon beschrieben ein kleines Motorrad an, das kostet vielleicht 30€ im Jahr und ein paar Groschen an Steuer und Ihr fahrt einen weiteren SFR herunter.

Oder Ihr vertraut darauf, dass einer der unzähligen Versicherer in Deutschland euch, wenn es einmal soweit ist und ein zweites Auto kommt, eine gute Zweitwageneinstufung macht.

Hallo, ich kann dich mal beruhigen, wenn du mal in mindestens SF 4 bist, kann deine Freundin bei einigen Versicherungen mit SF4 anfangen, wenn alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Voraussetzung ist aber auch, das beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung sind man als Lebenspartner im häuslicher Gemeinschaft lebt.

Mit SF 1/2 könnte deine Freundin immer anfangen.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Hallo, ich kann dich mal beruhigen, wenn du mal in mindestens SF 4 bist, kann deine Freundin bei einigen Versicherungen mit SF4 anfangen, wenn alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Voraussetzung ist aber auch, das beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung sind man als Lebenspartner im häuslicher Gemeinschaft lebt.

Grüße

Klaus

Tatsächlich? Das ist ja immerhin schon mal was, danke!

Aber Achtung, Sondereinstufungen werden nicht bei Versicherungswechsel an andere Versicherer weiter gegeben, sondern nur die schadenfreien Jahre, die erfahren sind.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Knilch

Ich hatte ja eingangs bereits gesagt, dass ich gerne dazu bereit wäre, hierfür einen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen.

...

Hallo,

unter der o. g. Voraussetzung wäre die Lösung, ein kleines, billiges Motorrad (ein Rahmen mit Papieren und gültiger HU ginge auch) anzuschaffen um damit über die Jahre einen eigenen SF-Rabatt aufzubauen.

Liebe Grüße

Herbert

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