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SF-Klasse für Zweitwagen nach Unfall retten

Themenstarteram 1. April 2020 um 3:48

Hallo und liebe Grüße,

meine Konstellation ist etwas verworren:

Vorab beruhigt mich allerdings, dass augenscheinlich jeder Versicherungsvertrag (also jedes Fahrzeug) für sich steht, und Haftpflichtschäden bei einem Vertrag/Fahrzeug keine Rückstufung aller anderen Verträge zur Folge haben.

Ist das richtig?

Nun zum eigentlichen Fall:

Habe heute leider mit meinem Zweitwagen „C“ (früherer Erstwagen und ganzjähriges Alltagsfahrzeug) einen Unfall verursacht und dabei leider auch ein anderes Fahrzeug beschädigt. War mein erster Unfall überhaupt, einen Rabattschutz habe ich leider nicht. Ich ärgere mich immer noch über meine Unachtsamkeit. Glücklicherweise gab es keine Personenschäden.

Alle Fahrzeuge (2 Autos und ein Motorrad sind beim gleichen Versicherer versichert).

Früher Erstwagen deshalb:

Der aktuelle Zweitwagen „C“ war bis Herbst 2019 mein Erstwagen (Alltagsfahrzeug) und hatte in 2019 noch die SF 7 in der Haftpflicht. Eingestiegen war ich 2012 mit der ½ für ein Motorrad „S“, dies hatte ich jedoch verkauft und konnte die SF auf den Vertrag für Auto „C“ übertragen, welches das Motorrad ersetzte.

In 2017 hatte ich dann ein neues Motorrad „H“ gekauft, was bei Zulassung in SF 2 eingestuft wurde, 2019 die SF 4 erreichte und nun 2020 der SF 5 ist.

Im Herbst 2019 hatte ich ein weiteres Auto „M“ gekauft, welches nur als Saisonfahrzeug im Sommer genutzt wird. Ich konnte die SF 7 sowohl in der Haftpflicht, als auch in der nun neuen Vollkasko für Fahrzeug „M“ aus dem Vertrag von Alltagsfahrzeug „C“ übernehmen, Saisonfahrzeug „M“ bekam also für beides SF 7.

Der Versicherer stufte mein vorheriges Erstfahrzeug „C“ also nun als Zweitfahrzeug ein, obgleich es eigentlich mein ganzjähriges Alltagsfahrzeug ist. Es wurde hier wieder nur Haftpflicht gewählt. Für „C“ erfolgte eine Sondereinstufung in SF 4, da ich mit dem neuen Saisonfahrzeug „M“ bereits über einen Vertrag verfügte, der mit SF 7 in 2019 also bei mindestens SF 4 lag (höhere Zweiteinstufungen als SF 4 erfolgen beim Versicherer nicht).

Nun, in 2020, hat Saisonfahrzeug „M“ in Haftpflicht und Vollkasko die SF 8. Zweitfahrzeug „C“ (früheres Erstfahrzeug und weiterhin Alltagswagen) behielt indes noch die SF 4.

Bei diesem Wechsel von Erst- und Zweitfahrzeug hatte ich erst überlegt, einen Rabattschutz hinzuzubuchen. Leider habe ich darauf verzichtet, da bislang ja nie etwas passiert ist. Aus Fehlern lernt man.

Das Zweitauto „C“ (früheres Erstfahrzeug), welches aktuell SF 4 durch o. g. Sondereinstufung hat, erreicht entsprechend zum 01.01.2021 nicht die SF 5, sondern fällt durch den verursachten Schaden in SF 1 zurück, wodurch der Beitrag zur Haftpflicht natürlich steigt.

Ich überlege nun, ob ich meine eigenen Schäden an Zweitauto „C“ repariere oder dieses Fahrzeug abstoße und ein anderes Alltagsfahrzeug beschaffe.

Allgemein stuft der Versicherer neue Verträge für weitere Fahrzeuge generell mit SF 4 ein, wenn bereits ein Hauptvertrag mindestens der SF 4 besteht. Den Hauptvertrag habe ich ja nun für das neue Saisonfahrzeug „M“ mit SF 8.

 

Konkrete Fragen:

A) Stuft ein Versicherer ein völlig neues Zweitfahrzeug entsprechend dieser Sonderbedingungen mit SF 4 ein, wenn ich das bisherige Fahrzeug „C“ abstoße und eben ein neues beschaffe?

Oder „merkt“ sich dieser, dass beim bisherigen Vertrag ein Schaden entstanden war und die Einstufung aufgrund dieses Schadens eben maximal mit SF 1 (oder ggf. sogar schlechter) erfolgen kann?

B) Angenommen ich repariere das Fahrzeug „C“ und es bleibt angemeldet. Dann fällt es zum 01.01.2021 in die SF 1 zurück. Könnte ich dies verhindern und die SF „retten“, indem ich das Fahrzeug abmelde, in die Garage stelle und repariere und später wieder neu anmelde und versichere. Wie gesagt: Zweitwagen können formal max. in SF 4 neu eingestuft werden, wenn bereits ein Hauptvertrag mit mindestens SF 8 besteht. Oder merkt sich die Versicherung auch hier, dass mit diesem Fahrzeug ein Unfall verursacht wurde und daher die Rückstufung fällig ist.

 

Wenn beide o. g. Optionen ausscheiden, da ich die SF 4 verloren habe, wäre es dann sinnvoll, ein ggf. neues Zweitfahrzeug bzw. das reparierte und zwischenzeitlich abgemeldete Fahrzeug „C“ woanders zu versichern oder wird auch hier gemeldet, dass es einen Schaden gab, der zur Rückstufung führte bzw. führen muss?

Ein kompletter Wechsel mit allen drei Fahrzeugen scheidet vermutlich aus. Die Konkurrenz des bisherigen Versicherers ist eigentlich bei allen drei Fahrzeugen teurer, selbst wenn ich die jeweiligen SF-Stufen behalten dürfte.

Sollte Option A oder B weiterhin für mich nicht möglich sein, würde ggf. ein zwischenzeitlicher Halterwechsel zielbringend sein? Oder ändert dies auch nichts?

Generell wäre die Rückstufung von SF 4 auf SF 1 bei nur „Haftpflicht“ für ein derart altes Fahrzeug (verglichen zum verursachten Schaden beim Gegner) ehrlich gesagt noch relativ human. Sowohl von der Stufe selbst, als auch vom tatsächlich zu zahlenden Betrag. Ich verliere eben effektiv 3-4 Jahre und zahle daher die kommenden Jahre eben mehr, als wenn ich besser aufgepasst hätte. Wirkt auf den ersten Blick aber dennoch deutlich günstiger, als würde ich den Schaden zurückkaufen, also selbst regulieren. Deutlicher gesagt: der Rückkauf wird für mich leider keine Option sein. Die Geschädigte wirkte zu meiner Überraschung recht locker. Als Fahrzeuglaie unterschätzte sie die oberflächlich zu sehenden Schäden („etwa 1.000 €“) deutlich. Meine Vermutung liegt da eher bei dem vier- bis fünffachen, ggf. befindet man sich im Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens. Tut mir auch sehr Leid für sie. Aber immerhin, bekommt sie es reguliert. Ich werde auf meinem Teil sitzen bleiben. Hoffentlich lerne ich draus und bin künftig aufmerksamer.

Nunja, sollte ich die SF 4 für Fahrzeug „C“ nicht retten können, könnte ich ggf. noch prüfen, ob ich für ein repariertes Zweitfahrzeug „C“ oder eben einen neuen Zweitwagen die SF-Klasse einer anderen Person übernehmen kann. In meiner Familie haben sich inzwischen ein paar Dinge verändert. Mutter benötigt kein Auto mehr und hatte ein gute SF-Klasse, Opa leider kürzlich verstorben, hatte ebenfalls eine sehr gute Klasse. Würde das noch funktionieren?

 

Ich hoffe, dass die Ausführungen halbwegs verständlich sind und bedanke mich vorab für jedwede Erklärung und Hilfe.

Sollten Rückfragen bestehen, werde ich diese natürlich schnellstmöglich beantworten (i. d. R. nach Feierabend).

Vielen Dank und liebe Grüße.

Der momentan etwas ratlose Fragensteller

Beste Antwort im Thema

Moin!

Puuh, ein super langer Text...

Option B funktioniert schon mal nicht...!

Diese Option könnte allerdings mit einem Halterwechsel funktioniere; aber ob das sich lohnt bei einem Auto mit nur Haftpflicht...(?)

Ich habe hier im Forum gelernt, dass man soviele "Zweitwagen-Versicherungen" abschließen kann, wie Zweitwagen zur Verfügung stehen...; im Klartext bedeutet das, Du kannst den Wagen "C" verkaufen und Dir einen neuen Alltagswagen anschaffen und für den erneut eine neue Zweitwagenvers. abschließen...

Ich weiß natürlich nicht, ob sich Deine Versicherung die erste "Zweitwagenver." von C im Hintergrund merkt...; kann man sich das nicht einfach dort erfragen?

Zur Not kannst Du ja auch zuerst einen neuen Wagen besorgen, den als weiteren Zweitwagen mit SF4 zulassen und einen Tag später den C verkaufen und diese Versicherung "ruhen" bzw. auslaufen lassen...

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Puuh, ein super langer Text...

Option B funktioniert schon mal nicht...!

Diese Option könnte allerdings mit einem Halterwechsel funktioniere; aber ob das sich lohnt bei einem Auto mit nur Haftpflicht...(?)

Ich habe hier im Forum gelernt, dass man soviele "Zweitwagen-Versicherungen" abschließen kann, wie Zweitwagen zur Verfügung stehen...; im Klartext bedeutet das, Du kannst den Wagen "C" verkaufen und Dir einen neuen Alltagswagen anschaffen und für den erneut eine neue Zweitwagenvers. abschließen...

Ich weiß natürlich nicht, ob sich Deine Versicherung die erste "Zweitwagenver." von C im Hintergrund merkt...; kann man sich das nicht einfach dort erfragen?

Zur Not kannst Du ja auch zuerst einen neuen Wagen besorgen, den als weiteren Zweitwagen mit SF4 zulassen und einen Tag später den C verkaufen und diese Versicherung "ruhen" bzw. auslaufen lassen...

Wenn der Versicherer nach vorschäden fragt müssen die wahrheitsgemäß angegeben werden, und das hat Eig immer eine Erhöhung der Beiträge zur Folge. Wenn man ein Unfall baut muss man dafür halt grade stehen.

Nicht jede Versicherung fragt danach.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. April 2020 um 09:30:03 Uhr:

Nicht jede Versicherung fragt danach.

Deswegen das Wort *wenn*

Themenstarteram 1. April 2020 um 15:20

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 1. April 2020 um 08:57:28 Uhr:

... den als weiteren Zweitwagen mit SF4 zulassen und einen Tag später den C verkaufen und diese Versicherung "ruhen" bzw. auslaufen lassen...

Danke, die Hinweise helfen schon mal.

Ein quasi doppelter Halterwechsel würde sich trotz der Gebühren beim Bürgeramt, für Kennzeichen etc. tatsächlich lohnen, da die Kosten hierfür immer noch deutlich unter dem durch die Rückstufung zu zahlenden Mehrbetrag liegen.

Deine restliche Denkweise hatte ich grundsätzlich auch als Bauchgefühl. Da das Motorrad "H" ja bspw. auch unberührt bleibt, weshalb sollten dann künftige Zweitwagen dauerhaft durch den Schaden bei "C" belastet werden?

 

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. April 2020 um 09:20:57 Uhr:

Wenn der Versicherer nach vorschäden fragt müssen die wahrheitsgemäß angegeben werden ...Wenn man ein Unfall baut muss man dafür halt grade stehen.

Hätte ich nur einen Vertrag und muss diesen übernehmen, ist das die gängige Praxis und macht auch Sinn. Durch Verkauf und späteren Erwerb eines völlig anderen Fahrzeugs (also ohne Fahrzeugwechsel im Vertrag selbst) finde ich die Fragestellung nicht unberechtigt. Der Vertrag ist ja dann theoretisch (ebenso wie das Fahrzeug) Geschichte.

Der Umweg über den Halterwechsel ist per se vllt nicht die feine englische Art, könnte jedoch ggf. dennoch funktionieren. Ich versichere ein kürzlich gekauftes Fahrzeug als Zweitwagen und erfülle durch das Erstfahrzeug die Bedinungen einer Sondereinstufung. Ob es eine Rolle spielt, dass ich zuvor schon einmal Eigentümer/Halter/Versicherungsnehmer des gleichen Fahrzeugs war, weiß ich nicht.

Ich könnte ja ggf. auch mein allererstes Auto aus Nostaligiegründen zurückkaufen.

Habe hier in der bisherigen Recherche keine Ansätze gefunden, dass der Zeithorizont eine Rolle spielen würde, kann aber natürlich auch daneben liegen.

Zum letzten Satz:

Geb ich dir prinzipiell recht. Muss ja auch auf weiteren Ebenen dafür gerade stehen.

Da man, wie DarkDarky sagte, jedoch beliebig viele Zweitwagen haben könnte, ist mir nicht ganz klar, weshalb sämtliche Neuanmeldungen künftig darunter leiden sollten. Es sei denn, es gibt explizite Bestimmungen, dass eben beim unmittelbar nächsten Zweitfahrzeug der Schadenverlauf berücksichtigt wird und die dann folgenden wieder eine reine Weste haben.

Auch besteht entweder ein Grundsatzproblem oder ich verstehe die Logik nicht. VOR meiner kürzlichen Unachtsamkeit habe ich mir durch 8 Jahre unfallfreies Fahren eine SF 8 erarbeiten können. Dennoch erhielt/erhalte ich für weitere Fahrzeuge nur die Einstufungen SF 4 sowie SF2 und zahle für diese Fahrzeuge das gleiche, wie jemand mit nur 2 oder 4 schadenfreien Jahren, also effektiv in den letzten Jahren deutlich mehr, als aufgrund des bisherigen Verlaufs angemessen war. Andere Versicherer stufen ggf. sogar identisch ein, haben aber einen höheren Grundbetrag, auf welchen die (ebenfalls unterschiedlichen) Prozente berechnet werden.

Da es wohl zutrifft, dass jeder Vertrag für sich steht, wird zwar glücklicherweise "Sippenhaft" vermieden, gleichwohl bekäme selbst immer höchst aufmerksamer Fahrer der SF 30 die gleichen Bedinungen, wie ein Jungspund bei der "Winterratte". Und dies über Jahre geläppert.

Das System des Wechselkennzeichens ist bei uns ja nicht sonderlich.

Prinzipiell nur für das teuerste und hubraumstärkste Fahrzeug Versicherung und Steuern zu zahlen, wäre ja auch eine Option. Durch die festen Nummern und das tauschbare Wechselelement könnte man sowieso immer nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit bewegen.

Bewegt man nun die kleineren/günstigeren/schwächeren Fahrzeuge, verursacht man im Schadenfall ja rein theoretisch weniger Kosten.

Kein Angriff, nur ein Gedankengang.

Frag doch einfach deinen Versicherungsmenschen.

Aber erst morgen, sonst denkt der auch an einen Aprilscherz. :)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. April 2020 um 09:30:03 Uhr:

Nicht jede Versicherung fragt danach.

Echt? Welche Versicherung fragt denn nicht nach einem Vorschaden?

Würde mich echt interessieren! Kannst Du eine nennen?

HUK-Coburg

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. April 2020 um 21:40:59 Uhr:

HUK-Coburg

Oh ja, dass stimmt.

Aber spätestens wenn man die aktuelle SF ohne Schaden übermittelt und die Vorversicherung die SF abzüglich des Schadens an HUK übermittelt, wird die Police angepasst im Beitrag.

Hätte ich nicht gedacht aber ist auch eine Möglichkeit um Kunden zu animieren abzuschließen.

Danke für die Info

Also gewinnt man nix dabei.

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