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SF-Klassen nach 6 Jahren Nutzung PKW, das auf Vater angemeldet ist?

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 18:28

Hallo Leute,

ich habe ein etwas verzwickte Frage... ich fahre seit 2001 ein Auto, das komplett auf meinen Vater angemeldet und versichert ist. Nun möchte ich das Auto bald auf mich ummelden und dann auch auf mich versichern lassen.

Besteht die Möglichkeit, die von mir gefahrenen Jahre als SF Klassen anerkennen zu lassen?

Jemand ne Idee, wie das gehen soll? Ich möchte dazu auch noch die Versicherung wechseln...

Vielen Dank schon jetzt für ne Info,

Chris

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12 Antworten

Kein Problem. Dein Vater und Du unterschreibst beim neuen Versicherer, bei dem Du VN sein möchtest, das Formblatt Schadenfreiheitsrabattübertragung und fertig. Mitzubringen ist Dein FS und idealerweise die letzte Vers.-Beitragsrechnung der Versicherung Deines Vaters.

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 21:59

Hi,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Verliert mein Dad dann nicht seine SF-Klassen? Was passiert, wenn er dann in Zukunft ein Auto auf sich versichert... Hintergrund ist der: Er hat momentan ein Geschäftswagen (daher ist mein Auto das einzige auf ihn angemeldete)... aber nächstes Jahr wird er in Rente gehen und muss dann ein KFZ auf sich versichern UND hätte dann natürlich auch gern seine SF-Klasse wieder :-). Die kann ich ihm also nicht "klauen".

Danke für eure Hilfe!

Grüße

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Chrisi82

Hi,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort. Verliert mein Dad dann nicht seine SF-Klassen? Was passiert, wenn er dann in Zukunft ein Auto auf sich versichert... Hintergrund ist der: Er hat momentan ein Geschäftswagen (daher ist mein Auto das einzige auf ihn angemeldete)... aber nächstes Jahr wird er in Rente gehen und muss dann ein KFZ auf sich versichern UND hätte dann natürlich auch gern seine SF-Klasse wieder :-). Die kann ich ihm also nicht "klauen".

 

Danke für eure Hilfe!

 

Grüße

 

Chris

 

Wenn er nur diesen einen Vertrag hat und den anteiligen SFR von 2001 bis zur Rabattübertragung an Dich abtritt, dann hat er keinen SFR mehr und müßte im nächsten Jahr von vorne beginnen (evtl. als Führerscheinregelung mit SF 1/2). Es gibt aber hier auch Versicherungen, die eine günstigere Einstufung vornehmen. Oder die Fa. überträgt Deinem Vater die dort mit dem Firemenwagen erfahrenen Jahren, was aber allgemein eher selten gemacht wird.

Ach ja, eine Rückübertragung des Rabattes von Dir auf Deinen Vater ist nicht möglich.

 

skysurfer5 :)

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 7:33

Hi Leute,

vielen Dank für euren Input.

Ich werde mit SF 1/2 anfangen... es macht ja wenig Sinn, dass mein Dad mir die Klassen schenkt und dabei ca 19 Klassen verloren gehen. Ist ein Jammer, dass man SF Klassen nicht aufteilen kann.

Greets

Chris

Es gibt noch eine andere Möglichkeit. Melde ein Leichtkraftrad-/Roller (über 80 Kmh) an und beantrage den Versicherungsbeginn rückwirkend ab 01.07.2007.

Hier erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 (in der Regel 65%) und ab 01-01-08 in die SF-Klasse 1. Somit hättest Du dann für den PKW im nächsten Jahr auch die SF 1 (100%). Das Krad wird dann  abgemeldet. Da der Beitrag für so ein LK-Rad/Roller auch nicht so hoch ist, ist es Alternative, die sich durchaus lohnen würde.

 

skysurfer5 ;)

Wenn das so ist, wie es ist, gibt es aber noch bessere Möglichkeiten des Vertragsbeginns.

Es gibt auch noch die verbesserte Elternregel für Kundenkinder mit SF 2. Bedingung:Beide Verträge müssen beim selben VU sein, der Elternvertrag (Referenzvertrag) muss in mindestens SF 5 gestuft sein und das Kind darf nicht jünger als 23 J. sein. Technischer Beginn 01.07.07 ist auch möglich.

Beide Voraussetzungen scheinen vorzuliegen.

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 12:27

Hi,

ihr seid echt super! Von der verbesserten Elternregel habe ich nichts gewusst.. und auch das mit dem Roller war mir neu. Ich denke ich werde mal wegen der Elternregel bei der Versicherung nachfragen. Eigentlich wollte ich wechseln von der Versicherung meiner Eltern, weil sie mir sehr teuer erscheint (R+V), aber wenn die Einstufung in SF2 möglich wäre, dann relativiert sich das ja vielleicht. Muss ich einfach nachrechnen.

Grüße!

Oft hilft auch ein einfaches Gespräch mit dem Versicherungsberater.

Ein wenig Verhandlungsspielraum ist bei Verträgen immer drin, wenn die Konkurrenz gleiche Leistungen (Vertrag genau lesen) billiger anbietet. Und dich als Neukunden dürften sie auch gerne haben wollen, da du ja schon eine Weile gefahren bist und wohl die kritische Zeit hinter dir hast, könnte es gut sein, dass du dort ein ordentliches Angebot bekommst, ohne einen Roller anzumelden.

Wenns nicht hinhaut, steht dir der Rest immer noch offen.

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 11:05

Hi,

inzwischen habe ich auch ein Gespräch mit dem Versicherungsmann geführt. Man bietet mir an, bei SF2 einzusteigen. Allerdings ist die SF2 dort so teuer wie anderswo die SF1/2 mit dem Unterschied, dass die Reduktion von SF1/2 auf SF1 wesentlich größer ist als SF2 auf SF3.

Werde mich also wohl für eine neue Versicherung entscheiden.

Grüße!

Chris

Wieder einmal der Beweis, das nicht immer eine gute SF-Klasse auch einen günstigen Beitrag ergibt. Letzlich zählt der zu zahlende Beitrag und nicht unbedingt eine bessere SF-Klasse.

 

skysurfer5

Hallo Chrisi,

das Thema ist zwar schon ein bißchen älter, aber ich schreib dir trotzdem mal.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass dein Auto als Zweitwagen deines Vaters versichert wird.

Das ist durchaus legitim und gängige Praxis. Die Zweitwagenversicherung bekommt im besten Fall sogar die gleiche SF-Klasse wie die des Erstwagens.

Einfach mal nachfragen bei der R+V. Auch wenn du jetzt schon die SF 2, 3 oder 4 haben solltest. Wenn der Zweitwagen auf SF-Klasse 15 läuft (oder was dein Dad halt hat), ist das wesentlich günstiger.

Viele Grüße, Huckle

Aber Achtung bei Sondereinstufungen, bei einem Versichererwechsel werden diese Sondereinstufungen i.d.R. nicht anerkannt, da vom alten zum neuen Versicherer immer das Rabattgrundjahr mitgeteilt wird.

 

Der TE hat Recht, SFR Klassen haben nichts mit den zu zahlenden Beitrag zu tun, da die Grundbeiträge der einzelnen Versicherer höchst unterschiedlich sind.

 

Nur sollte man auch auf die Leistungen schauen (Basis- / Premiumtarif)  (Werkstattbindung usw).

 

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