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SF M umgehen?
Kurze Frage...
Man nehme an, man hatte einige Unfälle und wird schließlich auf SF M gestuft.
Man Meldet den Wagen ab und kündigt die Versicherung.
Nun hat man ein neues Auto, geht zu einer anderen Versicherung und behauptet einfach es sei der Erstvertrag und man fängt durch die Führerscheinregelung mit SF 1/2 an. Da es kein Zentralregister für SF Klassen gibt, sondern diese immer durch die eigenen Angaben vom Vorversicherer eingeholt werden, dürfte das doch möglich sein oder?
So spart man sich die teure SF M...
Oder liege ich falsch?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Warum müssen eigentlich immer solche schwachsinnigen Beiträge sein?
Bei einem neuen Fahrzeug gibt es keinen Vorvertrag.
Was soll diese schwachsinnige Aussage???
Wenn ein neues Fahrzeug keinen Vorvertrag hätte, könntest du z.Bsp. SF 20 auch nicht mitnehmen?!
Es wird gefragt ob ein Schadenfreiheitsrabatt bei irgend einer Gesellschaft besteht und hatte man Schäden. Beantwortet man die Frage mit nein und hat einen SFR zum Beispiel Klasse "M" ist es eine Falschangabe. Eine Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Wie gesagt es gibt eine Bonus-Malus-Datei und dort werden alle Verträge die mit SF "S" und SF "M" enden gemeldet.
Zitat:
Nein, Du liegst nicht falsch.
Es ist ein völlig normaler Vorgang und nichts anrüchiges!
Es besteht die Möglichkeit, dass man durchkommt, denn nicht alle Versicherer fragen bei der Datei nach, aber es ist immer noch mindestens eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wenn nicht gar Betrug. Und es wird auch nicht besser, wenn es viele versuchen.
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18 Antworten
Könnte funktionieren, aber alle Versicherer sind an die Bonus-Malus-Datei angeschlossen und melden Schadenklasse "S" und "M" an die Datei.
Fängt jetzt jemand an mit SF "0" oder "1/2" wird dort normalerweise automatisch angefragt ob für den VN eine Schadenklasse gemeldet wurde. Wenn ja, wird bei der Vorversicherung angefragt und diese dann übernommen.
Des weiteren, wenn Du ein Fahrzeug abmeldest und dann binnen 18 Monaten wieder zu lässt, musst Du es bei der alten Gesellschaft zulassen, die haben die älteren Rechte. Manche pochen drauf, andere sind froh wenn ein "Schädling" geht.
Also probieren kann man es, ob es funktioniert ist aber nicht sicher!
Wenn du verschweigst das du ein vorvertrag hattest bzw das du Schäden hattest kann es teuer werden
Im übrigen wäre es Betrug. Lass es einfach. So eine Eintragung im Führungszeugnis macht das Leben nicht einfacher. Im übrigen sollte man zu seinen Fehlern stehen..
Es wäre evtl. sinnvoll, eine 125'er mit der M zu versichern (dürfte überschaubar bleiben) und danach einen neuen Erstvertrag für den Pkw zu starten.
Notfalls einige Zeit nur in der Ecke stehen lassen. Muss nicht mal fahrbereit sein. Rechnet sich.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 5. August 2017 um 09:50:22 Uhr:
Wenn du verschweigst das du ein vorvertrag hattest bzw das du Schäden hattest kann es teuer werden
Zitat:
@Lattementa schrieb am 5. August 2017 um 09:59:49 Uhr:
Im übrigen wäre es Betrug. Lass es einfach. So eine Eintragung im Führungszeugnis macht das Leben nicht einfacher. Im übrigen sollte man zu seinen Fehlern stehen..
Warum müssen eigentlich immer solche schwachsinnigen Beiträge sein?
Bei einem neuen Fahrzeug gibt es keinen Vorvertrag.
Zitat:
@vorlautboy schrieb am 5. August 2017 um 00:25:21 Uhr:
So spart man sich die teure SF M...
Oder liege ich falsch?
Nein, Du liegst nicht falsch.
Es ist ein völlig normaler Vorgang und nichts anrüchiges!
Zitat:
Warum müssen eigentlich immer solche schwachsinnigen Beiträge sein?
Bei einem neuen Fahrzeug gibt es keinen Vorvertrag.
Was soll diese schwachsinnige Aussage???
Wenn ein neues Fahrzeug keinen Vorvertrag hätte, könntest du z.Bsp. SF 20 auch nicht mitnehmen?!
Es wird gefragt ob ein Schadenfreiheitsrabatt bei irgend einer Gesellschaft besteht und hatte man Schäden. Beantwortet man die Frage mit nein und hat einen SFR zum Beispiel Klasse "M" ist es eine Falschangabe. Eine Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Wie gesagt es gibt eine Bonus-Malus-Datei und dort werden alle Verträge die mit SF "S" und SF "M" enden gemeldet.
Zitat:
Nein, Du liegst nicht falsch.
Es ist ein völlig normaler Vorgang und nichts anrüchiges!
Es besteht die Möglichkeit, dass man durchkommt, denn nicht alle Versicherer fragen bei der Datei nach, aber es ist immer noch mindestens eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wenn nicht gar Betrug. Und es wird auch nicht besser, wenn es viele versuchen.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 5. August 2017 um 11:32:18 Uhr:
Wenn ein neues Fahrzeug keinen Vorvertrag hätte, könntest du z.Bsp. SF 20 auch nicht mitnehmen?!
Unsinn. Man nimmt nichts mit. Man kann den SFR eines bereits bestehenden Vertrags auf einen neuen übertragen, man muss aber nicht.
Ein neues (anderes) Fahrzeug ist immer ein neues Risiko und begründet einen neuen Vertrag.
Zitat:
Es wird gefragt ob ein Schadenfreiheitsrabatt bei irgend einer Gesellschaft besteht und hatte man Schäden. Beantwortet man die Frage mit nein und hat einen SFR zum Beispiel Klasse "M" ist es eine Falschangabe. Eine Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Dies betrifft ausschließlich den Versichererwechsel mit einem bereits versicherten Fahrzeug.
Hier muss der Vorvertrag selbstverständlich angegeben werden.
Zitat:
Wie gesagt es gibt eine Bonus-Malus-Datei und dort werden alle Verträge die mit SF "S" und SF "M" enden gemeldet.
S. o.
Du bist ja ein Spezialist. Mir vorzuwerfen mein Beitrag sei Schwachsinn. Ich bin Rechtsanwalt und kann dir deshalb versichern, dass eine falsche Angabe auf die Frage nach einer vorherigen Versicherungseinstufung ein (versuchter) Betrug ist.
Lieber TE und Fragesteller: Du bist die hoffentlich im Klaren, dass deine Frage nie und nimmer hier so beantwortet wird, dass du anschließend weißt, was Sache ist. Im besten Fall eine Idee, wo nach einer glaubwürdigen Quelle zu suchen.
Ob jemand etwas als "anzüglich" empfindet, ist sicher eng mit seinen eigenen Vorstellungen verknüpft.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 5. August 2017 um 12:12:37 Uhr:
Du bist ja ein Spezialist. Mir vorzuwerfen mein Beitrag sei Schwachsinn. Ich bin Rechtsanwalt
Entschuldigung, das ist natürlich etwas Anderes. Ich habe nur Fachwissen...
Zitat:
@vorlautboy schrieb am 5. August 2017 um 00:25:21 Uhr:
Kurze Frage...
Man nehme an, man hatte einige Unfälle und wird schließlich auf SF M gestuft.
Man Meldet den Wagen ab und kündigt die Versicherung.
Nun hat man ein neues Auto, geht zu einer anderen Versicherung und behauptet einfach es sei der Erstvertrag und man fängt durch die Führerscheinregelung mit SF 1/2 an. Da es kein Zentralregister für SF Klassen gibt, sondern diese immer durch die eigenen Angaben vom Vorversicherer eingeholt werden, dürfte das doch möglich sein oder?
So spart man sich die teure SF M...
Oder liege ich falsch?
Kann pauschal nicht beantworten. Das kommt darauf an, wie die Vertragsbestimmungen des neuen Versicherers aussehen und was im Antrag gefragt wird.
Wenn Du im Antrag nicht nach Vorschäden gefragst, musst Du diese nicht angeben. Bei uns zum Beispiel würdest Du die Frage nicht finden. (Das Gründe, die mit dem Thema nichts zu tun haben)
Bei manchen Versicherern steht in den Vertragsbestimmungen drin, dass eine Neueinstufung nur möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer (=Du) keinen anderen Vorvertrag hat. Wenn dieser Vorbehaltspassus nicht drin steht, feuer frei.
Die Geschichte mit dem Schaden-/Malusklassendatei hat hier eigentlich wenig zu suchen. Es würde lediglich die Frage beantworten, ob Du erwischt wirst.
Zitat:
@situ schrieb am 5. August 2017 um 12:23:39 Uhr:
Lieber TE und Fragesteller: Du bist die hoffentlich im Klaren, dass deine Frage nie und nimmer hier so beantwortet wird, dass du anschließend weißt, was Sache ist. Im besten Fall eine Idee, wo nach einer glaubwürdigen Quelle zu suchen.
Ob jemand etwas als "anzüglich" empfindet, ist sicher eng mit seinen eigenen Vorstellungen verknüpft.
Das denke ich mittlerweile auch. Hätte ja sein können, dass ein Versicherungsvertreter hier mitliest.
Einen ähnlichen Fall habe ich leider nicht gefunden.
Eine SF Klasse ist lediglich eine Art "Tarif" den man bei seiner Versicherung erhält.
Eine SF Klasse ist kein gesetzliches Merkmal, dass jedem Autofahrer irgdnwie durch eine Behörde aufgezwungen und zentral geführt wird. Ähnlich Punkte in Flensburg...
Aber das mit den beschriebenen AKB der Versicherer klingt schlüssig. So wie es dort geregelt ist, kann man es ausnutzen oder nicht.
Zitat:
@vorlautboy schrieb am 5. August 2017 um 19:41:37 Uhr:
Hätte ja sein können, dass ein Versicherungsvertreter hier mitliest.
Der wäre auch keine Garantie, dass er weiß, von was er redet. Und du kannst nicht wissen, welche Qualifikation irgendein Nutzer hier hat (auch nicht, wenn er von sich selbst behauptet, Anwalt, Papst, Fachwissender oder Allwissender zu sein).