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SF umschreiben von Eltern (Zweitwagen)

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 17:34

Hallo,

meine Freundin (geboren 05/1986 - Führerschein mit 18 --> 05/2004) fährt momentan einen Wagen, der als Zweitwagen auf ihre Eltern zugelassen ist.

Sie ist jetzt 22 und hat den Führerschein seit Mai 2004. Damals wurde auch ihr erstes Auto angemeldet (Zweitwagen Eltern). Nun im Jahr 2008 hat der Vertrag SF 4.

Wenn meine Freundin nun die Versicherung von Ihren Eltern auf sich selbst übertragen lassen will, welche SF-Einstufung erhält sie dann? Kann sie dann im Jahr 2008 weiterhin mit SF 4 weiterfahren und erhält 2009 dann SF 5?

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10 Antworten
am 10. Juni 2008 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von bib_x

Hallo,

meine Freundin (geboren 05/1986 - Führerschein mit 18 --> 05/2004) fährt momentan einen Wagen, der als Zweitwagen auf ihre Eltern zugelassen ist.

Sie ist jetzt 22 und hat den Führerschein seit Mai 2004. Damals wurde auch ihr erstes Auto angemeldet (Zweitwagen Eltern). Nun im Jahr 2008 hat der Vertrag SF 4.

Wenn meine Freundin nun die Versicherung von Ihren Eltern auf sich selbst übertragen lassen will, welche SF-Einstufung erhält sie dann? Kann sie dann im Jahr 2008 weiterhin mit SF 4 weiterfahren und erhält 2009 dann SF 5?

wann wurde der zweitwagen 2004 angemeldet? mit wieviel sf wurde er damals angemeldet.

ich schätze es war kein volles kalenderjahr 2004 und der wagen wurde mit sf1/2 ca. 140% angemeldet.

sf1/2 2004 - sf1 2005 - sf2 2006 - sf3 2007 - sf4 2008

somit hat sie 3 volle kalenderjahre hinter sich 2005/06/07

sie kann immer nur die % übernehmen, die sie selber hätte in dieser zeit erfahren können.

also 2004 sf0

2005 sf0, da 2004 kein volles jahr

2006 sf 1

2007 sf2

2008 sf3

wenn ihr den wagen aslo ab 01.01.2009 auf sie versichert, sollten mindesten sf4 möglich sein.

ps: schön, dass du die möglichkeiten des forum nutzt, ... aber wieso nicht bei der gesellschaft anrufen un fragen? die sagen dir innerhalb von 30 sec. ganz ganau wann und wieviel übernommen werden kann

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 13:23

Ja, ich werd da heute Abend mal anrufen. Kan hier auf der Arbeit nämlich leider nicht (privat) telefonieren.

Meine Freundin ist 05/1986 geboren. Also hat sie 05/2004 den Führerschein gemacht und da wurde auch erstmalig ein Zweitwagen auf ihre Eltern angemeldet.

Also gilt das Jahr 2004 dann nicht voll? Der jetzige Vertrag läuft nämlich bereits auf SF4, also 4 schadensfreie Jahre.

Wenn sie nämlich nur SF 3 bekommen würde, dann lassen wir das Fahrzeug weiterhin auf ihre Eltern laufen.

am 10. Juni 2008 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von bib_x

Ja, ich werd da heute Abend mal anrufen. Kan hier auf der Arbeit nämlich leider nicht (privat) telefonieren.

Meine Freundin ist 05/1986 geboren. Also hat sie 05/2004 den Führerschein gemacht und da wurde auch erstmalig ein Zweitwagen auf ihre Eltern angemeldet.

Also gilt das Jahr 2004 dann nicht voll? Der jetzige Vertrag läuft nämlich bereits auf SF4, also 4 schadensfreie Jahre.

Wenn sie nämlich nur SF 3 bekommen würde, dann lassen wir das Fahrzeug weiterhin auf ihre Eltern laufen.

du mußt die vollen kalenderjahre zählen. und der vertrag hat nur sf4, weil er im ersten halbjahr 2004 sondereingestuft wurde. nicht mit sf0 sondern mit sf1/2

ich gehe ganz stark davon aus, dass ihr egal wann ihr umschreibt 1 jahr verlieren werdet, weil deine freundin eben alle stufen durch muss. sf0 sf1 sf2 sf3 sf4

du siehst um dieses jahr in sf4 zu fahren müsste sie im 5. vollen jahr sein.

wenn ihr 2009 sf 5 habt sind es 55%

wenn deine freundin sf4 bekommt sind es 60%

du siehts also, dass es nur 5% sind. verträge mit solchen wilden konstelationen wie: versicherungsnehmer vater, fahrer die tochter und halter sonst wer ist, sind aber gewöhlich teurer, als verträge bei denen nur eine person involviert ist.

es lohnt sich also ein angebot zu rechnen, bei dem sowohl halter, fahrer und versicherungsnehmer deine freundin ist. kann durchaus sein, dass trotz der 5% schlechteren sfr der beitrag geringer ausfällt. und das ist das was zählt, oder?

also anrufen, fragen wieviel sie bekommt und ein angebot erstellen lassen in welchem ausschliesslich sie eingetragen ist.

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 14:20

Also derzeit ist der Wagen auf ihre Mutter zugelasen. Halter und Versicherungsnehmer ist die Mutter.

Es ist lediglich im Vertrag angegeben, daß unterschiedliche Fahrer, auch unter 25 Jahren das Fahrzeug benutzen.

Die tatsächlichen Fahrer sind aber meine Freundin und ich.

Es ist eben nur blöd, daß die Rechnung usw. alles zu ihren Eltern heim kommt, wir aber eine eigene Wohnung haben. Daher wollten wir das umschreiben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von ka184

du mußt die vollen kalenderjahre zählen. und der vertrag hat nur sf4, weil er im ersten halbjahr 2004 sondereingestuft wurde. nicht mit sf0 sondern mit sf1/2

Na ja, ich sehe das etwas anders! Um eine SF-Klasse weiterzukommen muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Kalenderjahr zugelassen bzw. versichert sein, nicht das volle Kalenderjahr.

Wenn ein Zweitfahrzeug mit SF 1/2 beginnt folgt dann im Jahr drauf SF 1 usw....

Also denke ich, es sollte kein Problem sein, die SF4 zu übertragen.

 

Gruß, Jens

Ich sehe das genauso wie BadHunter. Wie auch schon in anderen Beiträgen erklärt, kann nur der SFR bekommen werden, welchen man sich selber hätte erfahren können. Bei Beginn in 05/2004 rechne ich mit SF 1/2 (Einstufung nach der Eltern-Kind-Regelung) für Deine Freundin. Nicht immer muss ein "Anfänger" in die Klasse 0 eingestuft werden, nur mal so am Rande. Unter der Voraussetzung der Schadenfreiheit und ununterbrochenem Bestehen des Versicherungsvertrages wären dann SF 4 in 2008 anrechenbar.

05/2004 - SF 1/2

2005 - SF 1

2006 - SF 2

2007 - SF 3

2008 - SF 4

Gib mal Bescheid, ob Eure Versicherung auf das selbe Ergebnis gekommen ist.

Themenstarteram 11. Juni 2008 um 5:46

Also laut e-Mail-Antwort wurde von der Versicherung nun der selbe SF-Werdegang unterstellt. ASomit wird meine Freundin wohl in SF 4 bleiben, wenn ich jetzt den Vertrag umsschreibe.

Hallo, ich habe auch eine Frage.

Meine Mutter fährt aktuell mit 30%, ich hingegen mit 70%. Meine Mutter selbst hat kein Auto. Aktuell hat sich mein Bruder schon mit den 30% von meiner Mutter eingedeckt. Das Auto meines Bruders ist also der "Erstwagen", da meine Mutter ja keins hat.

Frage: Kann ich mich auch an diese Versicherung dranhängen und ebenfalls 30% erhalten, wenn ich es über meine Mutter laufen lasse? Wie ist das?

MfG

Laurooon

Kommt drauf an wie alt du bist und ob du einen versicherung findest, die den zweitwagen, wie den erstwagen versichert. die erfolgschancen eine versicherung zu finden, die das so anbietet und auch noch günstiger ist, als diene jetztige, halte ich für sehr gering.

Davon mal abgesehen, du hast jetzt 70%, vermutlich kommst du nächstes jahr noch eine SF Klasse runter (vielleicht 60%) dann würdest du nur 30% Versicherungsbeitrag sparen. Je nach cleverem Wechseln zu einer günstigeren Versicherung, kannst du allein dort schon 30% Beitrag sparen.

ein Anruf bei der Versicherung könnte so einfach sein :rolleyes:

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