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SFK Vollkasko
Ich habe meinen Führerschein 1997 mit 25 Jahren gemacht. Bin dann gleich einen Firmen BMW gefahren, da lief das alles pber den Arbeitgeber. 2001 hab ich mich berufl. umorientiert und mir selbst einen gebrauchten Kleinwagen gekauft. Dieser war bis 2005 auf meinen Stiefvater als Zweitwagen teilkasko versichert. 2005 hab ich einen anderen Kleinwagen gekauft, die Prozente habe ich übernommen von meinem Stuefvater, und auf mich teilkasko versichert. 2006 hab ich den Wagen verkauft, weil er scheisse war. Dann hatte ca 1,5 Jahre überhaupt kein Auto. Dann habe ich mir eine ältere Kleinwagenschüssel gekauft, die ich bis dato fahre. Dieses Auto war allerdings nur Haftpflicht versichert.
Sprich ich hatte bis dato niemals ein Auto auf mich Vollkasko versichert.
Nun gibt es im Juni einen absoluten Neuwagen. Da gibt es ja nur Vollkasko für mich. Hab jetzt mal bei meiner Versicherung Online den Beitrag berechnen lassen. Da kommt dann die Frage nach der SFK der Vollkasko Versicherung. Also bei der Haftpflicht habe SFK 15. Ist das bei Vollkasko jetzt genauso?
Habe bisher nie einen Schaden gemeldet, auch wenn es mit meinem jetzigen 5 Unfälle gab, aber da war ich immer Geschädigter und auch selbst nicht beteiligt, da Auto geparkt war.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 22. Mai 2015 um 11:38:52 Uhr:
Also bei der Haftpflicht habe SFK 15. Ist das bei Vollkasko jetzt genauso?
Ja!
Ähnliche Themen
14 Antworten
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 22. Mai 2015 um 11:38:52 Uhr:
Also bei der Haftpflicht habe SFK 15. Ist das bei Vollkasko jetzt genauso?
Ja!
Zitat:
@BadHunter schrieb am 22. Mai 2015 um 12:56:14 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 22. Mai 2015 um 11:38:52 Uhr:
Also bei der Haftpflicht habe SFK 15. Ist das bei Vollkasko jetzt genauso?
Ja!
Super Danke
Hallo,
für eine PKW in Eigenverwendung ("stinkt normales Auto") ist nach marktgängigen Bedingungen die Angleichung des Kasko SFR an den der Haftpflicht möglich, wenn
- in den letzten 12 monaten keine Kaskoversicherung bestand und
- diese mindestens 12 monate bestehen wird.
wenn du auf nummer sicher gehen willst, kommst du nicht um einen Blick ins Bedingungswerk des Versicherers drum rum.
Hallo phaeti. Kleine Anfrage: Wie stinkt denn ein normales Auto? Und wie stinkt ein nicht normales Auto?
Manche Schreibfehler sind wirklich lustig.
Gruß
Peter
ich muss dringed mal meine Sig ändern und den zusatz ergänzen
"wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten"
Dann aber fett markieren, damit es auch jeder liest .
Ansonsten reicht die Antwort von BadHunter
okay, Versicherer vorher fragen, war in dem Vertrag noch nie ein Vollkasko Schutz versichert, passt sich die Klasse nicht automatisch der Vollkasko an. Nur wenn schon mal ein Vollkasko- Schutz enthalten war in der Vertragslaufzeit.
Falsch.
Wenn noch nie eine VK bestanden hat, gibts die gleichen SF wie in der KH
@ 27239: Nicht ganz richtig um nicht zu sagen, fast falsch.
Ich habe mir jetzt mal die AKB von ca. 10 Versicherern angeschaut. Unten 2 Beispiele zur Formuierung.
AKB der ADAC-Versicherung 10/2014
Zitat:
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskooder
Gebrauchtwagenkaskoversicherung
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Zweirad oder ein Campingfahrzeug und
schließen Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko- oder
Gebrauchtwagenkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, richtet
sich deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug innerhalb des letzten Jahres
bereits eine Vollkasko- oder Gebrauchtwagenkaskoversicherung bestanden hat; die
Einstufung der Vollkasko- oder Gebrauchtwagenkaskoversicherung richtet sich
dann nach I.1.
Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres abgeschlossene
Versicherung wird so behandelt, als habe Sie das ganze Kalenderjahr bestanden.
AKB Admiral Direct 09/2014
Zitat:
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung
in der Vollkaskoversicherung
Schließen Sie für Ihren Pkw neben der Kfz-Haftpflichtversicherung
eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem
Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich deren Einstufung nach
dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt
nicht, wenn für den versicherten Pkw oder für einen Pkw im
Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine
Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen
wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung
nach I.6.
Bei diesen beiden stimmt die Aussage von BadHunter, bei meiner Versicherung auch, bei den anderen, welche ich gelesen habe auch (u.a. allsecur, asstel, DEVK, Bavaria Direct).
Was mich aber wundert ist, dass dieser Passus nirgends bei der HUK zu finden ist, dann scheint es dort nicht so zu sein. Aber die haben ja sowieso in letzter Zeit einiges zu ungunsten der Versicherungsnehmer
geändert .
man muss auf jeden Fall wissen welche Gesellschaft es ist, hier gibt es kein richtig und falsch.
Einige passen halt nur den SFR der Vollkasko an, wenn schon mal Versicherungsschutz bestanden hatte.
Welche?
habe mal die Bedingungen der vgh angeschaut:
Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Voll- kaskoversicherung
Voraussetzungen der Angleichung
I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskover- sicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflicht- versicherung erfolgt.
Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufs
I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkas- koversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat oder ein Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis I.6.1.6 übernommen oder nach einer Unter- brechung des Vertrags gem. I.6.3 angerechnet wird und für das ersetzte Fahrzeug bzw. zum unterbrochenen Vertrag eine Vollkaskoversicherung be- stand. In diesem Fall übernehmen wir den tatsächlichen Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung des ersetzten Fahrzeugs.
I.2.3.3 Übernehmen Sie im Rahmen eines Rabatttauschs nach I.6.1.1 bis I.6.1.5 nur die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist die Angleichung bei Ab- schluss einer Vollkaskoversicherung innerhalb eines Jahres nach Anrech- nung der SF-Klasse ausgeschlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche bestanden hat.
Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.1.6 den Schadenverlauf einer anderen Person in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen und für den Vertrag des Dritten eine Vollkaskoversicherung bestand.
wenn ich es richtig lese ist es, wenn man die Gesellschaft wechselt, die Angleichung in der Vollkasko ausgeschlossen. Nur wenn man bei der gleichen Gesellschaft eine Vollkasko mit einer Vertragslaufzeit von mind. 1 Jahr besteht, dann kann man darauf bestehen.
Lasse mich aber gerne aufklären, kann ja sein das ich falsch liege
Die Angleichung geht immer nur dann, wenn kein SF in der VK vorhanden ist, bzw. die letzten 12 Monate keine VK bestanden hat.