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SFR des Verstorbenen Vaters übernehmen?
Hallo zusammen,
Unser Vater ist vor 3 Wochen leider verstorben, wir sind erst jetzt dazu gekommen uns um das Auto Gedanken zu machen.
Mein Bruder würde gerne das Auto mit der SFR übernehmen, er hat zwar seit über 10 Jahren den Führerschein aber noch nie ein Auto besessen (er lebt in Berlin und hat daher nie eins benötigt).
Kann er die SFR einfach so übernehmen?
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13 Antworten
Er kann den Rabatt in der Höhe übernehmen, wie er ihn selbst hätte erfahren können.
Also SF 50 geht nur, wenn er auch seit 50 Jahren den Führerschein besitzt.
https://www.huk24.de/.../schadenfreiheitsklasse#%C3%BCberschrift4
Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. September 2022 um 16:40:00 Uhr:
Er kann den Rabatt in der Höhe übernehmen, wie er ihn selbst hätte erfahren können.
Also SF 50 geht nur, wenn er auch seit 50 Jahren den Führerschein besitzt.
https://www.huk24.de/.../schadenfreiheitsklasse#%C3%BCberschrift4
... und das Fahrzeug auch gefahren hat ...
Theorie und Praxis
Er kann genau die SF Klasse übernehmen, die ihm der Versicherer gibt. Ende. Denn es gibt dazu kein Gesetz o.ä.
Links der HUK gelten für: die HUK
Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. September 2022 um 20:16:45 Uhr:
Theorie und Praxis
Ja, mag sein. Dann sehen wir es mal ganz praktisch:
Das ist das Standardformular für eine SF-Abtretung:
https://www.google.com/url?...
Fülle es einfach mal wahrheitsgemäß aus und schaue was Dir der Versicherer anbietet.
Grob gesagt gilt am Markt. Unter Ehegatten kann relativ freizügig getauscht werden. Die Grenze ist die Führerscheindauer. Für alle anderen Verhältnisse gilt, dass es auch faktisch so gewesen sein muss.
Dies kann man nur verstehen, wenn man den Zweck eine TB28 bzw. SFR-Abtretung versteht. Es geht darum einen ursprünglich falschen Zustand zu korrigieren. Das Lehrbuch-Beispiel, ist der Sohn, der das Fahrzeug über seine Eltern versichert, weil günstiger, und nach 6, 7-8 Jahren oder mehr den Vertrag mal übernehmen will.
Die SFR-Abtretung ist nicht dafür da, dass wir alle irgendwann mal mit SF 25, SF 36 oder seit einigen Jahr SF 60 fahren. Dann kann ich das Bonus-Malus-System mir auch sparen.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 5. September 2022 um 20:46:02 Uhr:
Für alle anderen Verhältnisse gilt, dass es auch faktisch so gewesen sein muss.
Warum wird eigentlich der vorherige Fahrerkreis bei einer SF Übertragung nicht mit abgefragt?
Oft ist der ja VN + (Ehe)Partner.
Damit wäre dann auch bei einem Versichererwechsel klar, dass der neue SF Empfänger nicht mit dem Fahrzeug regelmäßig gefahren ist.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 5. September 2022 um 21:16:38 Uhr:
Zitat:
@Julian44 schrieb am 5. September 2022 um 20:46:02 Uhr:
Für alle anderen Verhältnisse gilt, dass es auch faktisch so gewesen sein muss.
Warum wird eigentlich der vorherige Fahrerkreis bei einer SF Übertragung nicht mit abgefragt?
Oft ist der ja VN + (Ehe)Partner.
Damit wäre dann auch bei einem Versichererwechsel klar, dass der neue SF Empfänger nicht mit dem Fahrzeug regelmäßig gefahren ist.
Wird es teilweise durchaus. Allerdings bei Verdacht bzw. meistens sind die SF-Abtretungen ja auch intern und da wird es immer geprüft. Aber man hat i.d.R. Kontakt zumindest zu den großen Gesellschaften.
Im Zweifel kann man sich auch mal die Vorpolice kommen lassen bzw. meist reicht schon eine Telefonat. Diese meisten Vertriebler sind nicht abgewichst genug auf die Frage, ob der Antragssteller als Fahrer eingetragen war zu lügen. Es ist halt was anderes so Formular zu frisieren und einzureichen als einem am Telefon "ins Gesicht" zu lügen. Betrug ist es natürlich in beiden Fällen. Ist das habe ich letztens gelernt das Keyboard-Warrior-Phänomen
Zur Wahrheit gehört aber das auch, dass Oetteken nicht Unrecht hat mit Message, die in seinem Post mitschwingte, dass Qualität in der Bearbeitung leider oft nicht geschäftspolitisch nicht an oberste Stelle steht. Gerade die 10er Jahre waren bei vielen Gesellschaften "Wachstumjahre" und da wurde auf Prämie policiert und gezeichnet, dass der Bleier glüht ohne Rücksicht auf Risikoselektion.
Das haben viele ausgenutzt, gerade auch im Maklermarkt. Ergebnis sind aktuell schlechte ziemlich katastrophalen Quoten bei den Großen + Krisenjahre, die zusätzlich belasten (12% Inflation im Reparaturkostenbereich nun im zweiten Jahr).
Warte mal noch 2 Monate bis die Jahresrechnung 2023 herausgehen. Da wird das Forum hier explodieren. Gebe ich Dir Brief und Siegel drauf.
Den Vertriebler überrumpelst du vielleicht beim ersten mal.
Bei jedem weiteren Vorgang ist der darauf vorbereitet
das hat mit überrumpeln nichts zu tun. Ich überrumpel niemand. Ich bin ehrlich. bzw. das ist natürlich bei mir jetzt schon paar Jährchen, aber ich habe direkt gesagt um was geht und warum ich die Frage stelle. Ich mag es selber nicht Fangfragen gestellt zu bekommen und das was Du nicht willst was mit Dir tut, tue auch keinem anderen zu
Und dann sagst Du einem "Tacheles jetzt" oder anderen guten Spruch und dann wirst Du in der Regel nicht belogen. Du musst natürlich dann aber auch fair genug sein und die Tür nicht zu knallen sondern option aufzeigen, wie man das Problem löst. Denn nach Unterschrift steht der Vertriebler im Wort.
Ich hab dann meist mit einer Freigabe bzw. Rückzug des Antrages gearbeitet oder wenn mir das Risiko grundsätzlich gefällt mit Nachlässen. Hatte eigentlich nie ernste Probleme. Das Telefonat endet meist freundlich und gesellig und ab und an sogar mit einem "nächstes mal rufstde mich aber an und reichst hier net so scheiß ein". Alles schon gehabt.
Man muss nur beide Interessen bedienen.
Das geht natürlich nur bedingt im reinen Online-Vertrieb, weil die Maschine mein hessisch so schlecht versteht
Ich habe vor einigen Jahren genau den gleichen Wechsel gemacht. Mein Vater ist gestorben und ich habe sein Fahrzeug als 2. Wagen übernommen. Den SFR habe ich (innerhalb Huk ohne 24) ohne Probleme übernehmen können. Ich habe nie angegeben, das ich das Fahrzeug regelmässig benutzt habe, was auch auf Grund des Wohnortes nicht plausibel wäre.
Ob es mein SFR oder der meines Vaters war weiß ich nicht mehr, da beide Ende 30 oder höher sind/waren.
Ablauf war recht einfach, bei der Huk angerufen Sachverhalt wahrheitsgemäß geschildert und Papierkram wahrheitsgemäß ausgefüllt.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 5. September 2022 um 23:14:24 Uhr:
Denn nach Unterschrift steht der Vertriebler im Wort.
Auf dem TB28 unterschreibt der Vertriebler aber nicht.
Das ist ein seperates Formular.
Aber egal.
In der Praxis musst du als Versicherer die SF übernehmen.
Wenn du die von einem Verstorbenen ablehnst, dann geht der Kunde eben zu einem anderen Versicherer, der sich nicht so anstellt.
Man kann die ja in der Praxis nicht einfach verfallen lassen.
Würde kein Kunde akzeptieren, wenn man ihm sagt, dass man die nicht übernehmen kann, weil kein anderer, außer der Verstorbene mit dem Fahrzeug gefahren ist.
Bei der Gothaer war es NICHT möglich den SFR versicherungsintern zu übernehmen. Der Vertreter selbst hat geraten, bei einem Konkurrenten einen Vertrag abzuschließen, und den SFR dorthin übertragen zu lassen. Das hat problemlos geklappt.
TB28 braucht man bei der HUK nicht mehr, das ist dort Schnee von Gestern