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Signifikante Minder-Km zum Leasing-Ende...was nun ?

Themenstarteram 3. März 2010 um 21:05

Hallo Zusammen,

in Kürze läuft bei meinem Polo "Goal" die Leasing-Laufzeit von vier Jahren ab und die Schlussrate von ca. 6000 Euro wird fällig, da ich das Auto behalten möchte.

Nun wird am Tag X das Fahrzeug eine signifikant geringere Km-Laufleistung (-80%) aufweisen, als beim Vertragsabschluss vereinbart.

Ich lass es mal auf einen Lacher ankommen und Frage: Werden mir die Minder-Km irgendwie "vergütet" und mit der Schlussrate verrechnet, auch wenn ich das Fahrzeug behalte ? Darüber schweigt sich der Vertrag aus und die Leasing-Praxis ist mir leider nicht geläufig.

Falls keine Erstattung wegen Minder-Km, wie könnte man dem Freundlichen anderweitige Sach-/Dienstleistungen (Inspektion, Komplettreinigung usw.) "entlocken" ?

Immerhin tue ich ihm ja den "Gefallen" und behalte das Auto...sprich: er muss sich nicht einen weiteren Ladenhüter für teures Geld aufbereiten und einlagern. Und schliesslich müsste der Händler mir doch bei Nicht-Übernahme tatsächlich die Minder-Km vergüten, oder !?

Über konstruktiv-informative Kommentare und Argumentationshilfen würde ich mich freuen !

Gruß,

Col.Kurtz

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2010 um 22:37

Du wirst dem Händler nichts entlocken können, da das Auto selbst den Wert darstellt. Einfaches Beispiel: Die vereinbarte Schlussrate beträgt 6.000€. Durch die Minderkilometer hat das Fahrzeug aber einen tatsächlichen Marktwert von 7.000€. Gibst du das Auto dem Händler und er verkauft es mit Gewinn, sprich über der vereinbarten Schlussrate, muss er dich an diesem Gewinn beteiligen. Näheres hierzu steht normalerweise im Vertrag. Wenn du die Schlussrate allerdings bezahlst, ist für den Händler das Geschäft beendet - er muss und wird dir nichts geben. Warum auch? Du hast das Auto vollständig abbezahlt und es mit der Schlussrate von 6.000€ "gekauft", obwohl der eigentliche Marktwert bei 7.000€ liegt. Nun hindert dich niemand, das Auto für 7.000€ zu verkaufen und 1.000€ "Gewinn" zu machen. Der Händler dürfte sich auf alle Fälle freuen, wenn du ihm das Auto zurückgibst. Problematisch wird's für ihn erst, wenn das Fahrzeug einen Wert unter den vereinbarten 6.000€ hat. Dann muss er nämlich draufzahlen, sofern du das Auto zurückgibst...

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am 3. März 2010 um 21:13

Ist im Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbart worden?

am 3. März 2010 um 21:20

Irgendwie beißen sich nach meinem Verständnis die Begriffe "Leasing" und "Schlussrate"... da verschwimmen ja die Grenzen zwischen Leasing und Ballonfinanzierung doch gehörig. Ist sowas üblich?

Themenstarteram 3. März 2010 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ist im Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbart worden?

Hallo,

der Begriff "Andienungsrecht" ist mir nicht geläufig, findet sich aber auch in den Vertragsunterlagen nicht.

Es handelt sich um einen Vertrag mit "Verbrieftem Rückgaberecht". Vielleicht sagt das ja den Fachleuten hier schon alles !?

Gruß,

Col.Kurtz

am 3. März 2010 um 21:43

Bist du dir sicher, dass du einen Leasingvertrag hast? Beim Leasing dürfte man kein "verbrieftes Rückgaberecht" brauchen, denn die Rückgabe gehört da bei Vertragsablauf einfach dazu. Für mich klingt das wie ein Kauf mit Ballonfinanzierung. "Verbrieftes Rückgaberecht" heißt in dem Zusammenhang, dass du das Auto zu dem festgelegten Wert zurückgeben kannst (aber nicht musst). Wenn er jetzt mehr wert ist als festgelegt wurde, wirst du davon natürlich nicht gebrauch machen.

Zunächst mal ist es eigentlich völlig egal, ob Du ein Privatleasing mit Kaufoption und verbrieftem Rückgaberecht oder eine Schlußratenfinanzierung mit Kaufoption und verbrieftem Rückgaberecht hast.

Zur Beantwortung Deiner Frage sollte man erstmal die Frage stellen, was mit einer Mehr- bzw. Minderkilometerregelung beabsichtigt ist.

Es geht darum, dass - wie bei Deinem Fall - der Händler bei einer deutlichen Unterschreitung der Km-Leistung ein deutlich höherwertiges Fahrzeug zurückbekommt, als wenn du die Km ausgenutzt hättest. Dementsprechend verschaffst du Ihm bei Nutzung des Rückgaberechts einen Vorteil, den er Dir finanziell vergütet. Fazit -> bei Rückgabe bekommst du Minderkilometer erstattet.

Wenn Du die Kaufoption ausübst, geht dieser Vorteil ja an Dich über, der Restwert bleibt ja gleich. Somit hast du den Gegenwert der Minderkilometer ja durch das Auto an sich schon bekommen.

Frage beantwortet??

Gruß vom Sause

am 3. März 2010 um 21:56

Nichtsdestotrotz werden bei der Ballonfinanzierung die Minderkilometer nicht verrechnet, und auch das Entlocken von Sondergratifikatioen wird wohl nichts. Bei Zahlung der Schlussrate ist das verbriefte Rückkaufsrecht uninteressant, da der Finanzierungsvertrag mit Zahlung der letzten Rate abgegolten wurde.

Themenstarteram 3. März 2010 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Bist du dir sicher, dass du einen Leasingvertrag hast?

Hallo,

nun sicher bin ich mir jetzt erst recht nicht mehr. Mir war nicht bewusst, daß es beim Leasing/Finanzierung einerseits so klare Trennkriterien gibt, ich andererseits aber von der Partnerbank und im Vertragswerk mal als Leasingnehmer und mal als Darlehensnehmer angesprochen werde :confused:

Da ich bei Vertragsabschluss schon die Absicht hatte den Wage zu behalten wird es sich bei diesem (AutoCredit-)Vertrag der Volkswagen Bank dann wohl um eine Ballonfinanzierung handeln.

Ist meine Eingangsfrage evtl. auch unter diesem Aspekt eindeutig zu beantworten ?

Mit freundlichem Gruß,

Col.Kurtz

@ call0174

Was sagst du jetzt damit, was ich nicht gesagt habe???

am 3. März 2010 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

@ call0174

Was sagst du jetzt damit, was ich nicht gesagt habe???

Schau auf die Zeit der Posts ;)

Es soll ja Sachen geben, die 2 völlig verschiedene Personen, an 2 völlig verschiedenen Orten gleichzeitig machen können, und diese an an einem Ort aufeinandertreffen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Col.Kurtz

Da ich bei Vertragsabschluss schon die Absicht hatte den Wage zu behalten wird es sich bei diesem (AutoCredit-)Vertrag der Volkswagen Bank dann wohl um eine Ballonfinanzierung handeln.

Ist meine Eingangsfrage evtl. auch unter diesem Aspekt eindeutig zu beantworten ?

Mit freundlichem Gruß,

Col.Kurtz

Es geht darum, dass - wie bei Deinem Fall - der Händler bei einer deutlichen Unterschreitung der Km-Leistung ein deutlich höherwertiges Fahrzeug zurückbekommt, als wenn du die Km ausgenutzt hättest. Dementsprechend verschaffst du Ihm bei Nutzung des Rückgaberechts einen Vorteil, den er Dir finanziell vergütet. Fazit -> bei Rückgabe bekommst du Minderkilometer erstattet.

Wenn Du die Kaufoption ausübst, geht dieser Vorteil ja an Dich über, der Restwert bleibt ja gleich. Somit hast du den Gegenwert der Minderkilometer ja durch das Auto an sich schon bekommen.

Frage beantwortet??

@ call0174: Jetzt hab' selbst ich es gemerkt... :D

Themenstarteram 3. März 2010 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

@ call0174

Was sagst du jetzt damit, was ich nicht gesagt habe???

Hallo,

bis auf die Tatsache, daß sich Eure Kernaussagen "Minder-Km wird vergütet (Sause4711)" und "Minder-Km wird nicht vergütet (call0174)" komplett widersprechen habt ihr das Gleiche gesagt ;)

Bei Rückgabe wird vergütet, bei Übernahme nicht - Erläuterung steht bei mir auch....

am 3. März 2010 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von Col.Kurtz

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

@ call0174

Was sagst du jetzt damit, was ich nicht gesagt habe???

Hallo,

bis auf die Tatsache, daß sich Eure Kernaussagen "Minder-Km wird vergütet (Sause4711)" und "Minder-Km wird nicht vergütet (call0174)" komplett widersprechen habt ihr das Gleiche gesagt ;)

NeNeNe

So nicht. Ich hab gesagt, du bekommst nix, wenn du die Restrate zahlst.

Sause4711 sagt, du bekommst, wenn du keine Restrate zahlst, und zurückgibst.

 

Ist ja das selbe :D

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