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Simson verkauft, nun will Käufer das Geld wieder
Hallo, ich habe vor kurzem eine Simson s51 verkauft.Leider gab es dazu keine Papiere aber der Vorbesitzer hat mir versichert das es ein deutsches Moped ist. (Kein Import Modell)
Jetzt kam es zum verkauf, ich sicherte zu das es sich um kein export Modell handelt. Jetzt wollten die neuen Besitzer die Papiere bei der KBA beantragen und bekamen die Auskunft das es sich um ein Export Modell handelt und es keine Papiere dafür gibt. Jetz wollen Sie ihr Geld zurück. Wie soll ich am besten Vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Nimm das Moped zurück und rück das Geld wieder raus. Danach verkaufst Du es als Exportmodell.
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25 Antworten
Nimm das Moped zurück und rück das Geld wieder raus. Danach verkaufst Du es als Exportmodell.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. August 2019 um 16:02:45 Uhr:
Nimm das Moped zurück und rück das Geld wieder raus. Danach verkaufst Du es als Exportmodell.
Oder zurücknehmen, und an den vorherigen Verkäufer wenden.
Woraus ergibt sich,dass es ein Export Modell handelt? Hab schon einige ABE beim KBA geordert, davon hab ich bisher nichts gehört.
Gibt's ein Bild vom Typ Schild?
Gruß M
Doch doch. Da hab ich schon öfters von gehört und gelesen. Meist handelt es sich dabei um für den Ungarischen Markt produzierte Fahrzeuge.
Erkannt wird dies offensichtlich leicht über die Fgst.Nr.
Hier in Neufahrn verkauft einer regelmäßig über Ebay nur solche Simsons.
Die sind dann natürlich entsprechend günstiger.
Ich denke aber daß diese Modelle bei Abnahme durch den TÜV auch eine Betriebserlaubnis erhalten können sollten müssten!
Natürlich kostet das dann einiges mehr und geht nicht so Komfortabel wie der Weg übers KBA indem man einfach einen Brief oder Fax hinschickt und die BE kommt für 25.- auf dem Postweg nach Hause.
Gut ich würd so etwas grundsätzlich mit Papieren verticken bzw in der Beschreibung explizit darauf verweisen,dass es keine Papiere gibt und mich nicht darauf verlassen, was mir ein vorVerkäufer sagt.
Der beste Tip stand gleich in der ersten Antwort auf den Eröffnungspost von Paul.
Zurücknehmen, 21er Gutachten machen lassen bzw als Export Modell verkaufen. Der Streit mit dem Erwerber ist es nicht Wert.
Zur Zeit sind die Simson doch sehr begehrt, teilweise werden Preise in Euro aufgerufen,das haben die damals in (Ost-)Mark nicht gekostet.
Wenn der Zustand entsprechend gut ist,wird es mit Sicherheit einen Käufer geben. Und wenn Papiere vorhanden sind erst Recht.
Gruß M
Zitat:
@Denny1993 schrieb am 23. August 2019 um 15:03:42 Uhr:
Hallo, ich habe vor kurzem eine Simson s51 verkauft.Leider gab es dazu keine Papiere aber der Vorbesitzer hat mir versichert das es ein deutsches Moped ist. (Kein Import Modell)
Jetzt wollten die neuen Besitzer die Papiere bei der KBA beantragen und bekamen die Auskunft das es sich um ein Export Modell handelt und es keine Papiere dafür gibt.
Hier solltest du an den Vorbesitzer herantreten, der dir verschwiegen hat, daß es sich um ein Export-Modell handelt.
Habe gerade hier bei mir inne Strasse nen Schild ans Mofa gemacht "möchte ich kaufen,dass man da auf ein Exportmodell achten muss war mir neu.
Da scheinen scheinen drei Geier zusammen gefunden zuhaben,denn wer kommt sonst auf die Idee sich bei sohner Möhre sich ne Export/Import -
bescheinigen zulassen.
Pech für die ersten 2,zugesicherte Eigenschaft,frohes klagen
Zitat:
@Denny1993 schrieb am 23. August 2019 um 15:03:42 Uhr:
Hallo, ich habe vor kurzem eine Simson s51 verkauft.Leider gab es dazu keine Papiere aber der Vorbesitzer hat mir versichert das es ein deutsches Moped ist. (Kein Import Modell)
Jetzt kam es zum verkauf, ich sicherte zu das es sich um kein export Modell handelt.
Warum sichert man etwas zu, wenn man es überhaupt nicht weiß?
Korrekt wäre gewesen:
"Ich weiß es nicht, der Vorbesitzer hat mir zwar zugesagt, dass es ein deutsches Modell ist aber es gibt keine Unterlagen darüber. Wenn das kaufentscheidend ist, kann ich diese Zusage leider nicht geben."
Der TE hat ja nur zugesichert, daß es kein Import-Modell ist.
Der Käufer hingegen bemängelt, daß es ein Export-Modell ist. Diese Eigenschaft wurde vom TE nicht zugesichert.
Du bist aber schon des lesens mächtig?
Genau diese Zusicherung hat er dem Käufer gegeben.
Jetzt kam es zum verkauf, ich sicherte zu das es sich um kein export Modell handelt.
Zitat:
@Denny1993 schrieb am 23. August 2019 um 15:03:42 Uhr:
Hallo, ich habe vor kurzem eine Simson s51 verkauft.Leider gab es dazu keine Papiere aber der Vorbesitzer hat mir versichert das es ein deutsches Moped ist. (Kein Import Modell)
Jetzt kam es zum verkauf, ich sicherte zu das es sich um kein export Modell handelt. Jetzt wollten die neuen Besitzer die Papiere bei der KBA beantragen und bekamen die Auskunft das es sich um ein Export Modell handelt und es keine Papiere dafür gibt. Jetz wollen Sie ihr Geld zurück. Wie soll ich am besten Vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
verstehe die ganze Sache nicht.
Hast Du die Simson nicht gefahren?
Wenn Ja, dann hattest Du doch Papiere.
Oder hast Du nur mit der Simson gehandelt? Dann Pech gehabt.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 24. August 2019 um 15:34:57 Uhr:
Du bist aber schon des lesens mächtig?
Genau diese Zusicherung hat er dem Käufer gegeben.
Jetzt kam es zum verkauf, ich sicherte zu das es sich um kein export Modell handelt.
Text vom TE nachträglich geändert?
So wird es aber noch skuriler:
Der Vorbesitzer sichert dem TE zu, daß es sich nicht um ein Import-Modell handelt und der TE sichert daraufhin seinem Käufer zu, daß es sich nicht um ein Export-Modell handelt.
Woher nahm der TE in diesem Fall seine Gewissheit für diese Zusage?
Genau das meinte ich ja.
Da ist vermutlich nur eine Wortverdrehung Verwechselung des TE!
Simsons wurden in Deutschland (Ost) also DDR produziert.
Da spricht man nicht von Import Modellen.
Bestenfalls RE-Importen.
Einige wurden aus der DDR in die damaligen Osteuropäischen Bruderstaaten exportiert.
CSSR, Ungarn, Polen usw.
Nur um solche Exemplare geht es im Grunde immer und auch in diesem Fall hier.
Der Punkt ist, wie gesagt, dass das KBA Ersatz ABE‘s für die Inlandsmodelle schnell und billig ausstellt.
Allerdings kann man die Export Mopeds auch bei jeder Versicherung versichern,anmelden und Kennzeichen erhalten.
Ganz allein mit der Fgst.Nr.!
Bei Kontrollen sollte es lediglich zu einer 10 - 20.- € Verwarnung kommen weil die BE nicht mitgeführt wurde.
Sollte der Sheriff aber darauf bestehen, daß man die nachträglich vorlegt, hat man ein Problem.