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Simulierter Defekt bei Verkehrs-Kontrolle?
Mir geht ein spontaner Einfall nimmer aus dem Kopf. Was passiert eigentlich wenn man mit lautem Auspuff in eine Polizeikontrolle gerät. Nur das Bike aber bevor die grünen Männchen eine Hörprobe nehmen „zufällig“ den Geist aufgibt. (Mittels verstecktem Schalter)
Darf ich dann unter den mitleidigen Blicken das Bike heimschieben (Bis zur nächsten Ecke)? Wenigstens einen Abschleppwagen holen (immer noch besser als polizeiliche Verwahrung) oder wird mir auf alle Fälle durch die Staats(all)macht mein Eigentum weggenommen. Was meint Ihr dazu?
Ich weiß, ist wahrscheinlich ne Schnapsidee, vielleicht aber auch ausbaufähig.
Grüße
HD-Ali
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20 Antworten
Re: Simulierter Defekt bei Verkehrs-Kontrolle?
Zitat:
Original geschrieben von HD-Ali
Mir geht ein spontaner Einfall nimmer aus dem Kopf. Was passiert eigentlich wenn man mit lautem Auspuff in eine Polizeikontrolle gerät. Nur das Bike aber bevor die grünen Männchen eine Hörprobe nehmen „zufällig“ den Geist aufgibt. (Mittels verstecktem Schalter)
Darf ich dann unter den mitleidigen Blicken das Bike heimschieben (Bis zur nächsten Ecke)? Wenigstens einen Abschleppwagen holen (immer noch besser als polizeiliche Verwahrung) oder wird mir auf alle Fälle durch die Staats(all)macht mein Eigentum weggenommen. Was meint Ihr dazu?
Ich weiß, ist wahrscheinlich ne Schnapsidee, vielleicht aber auch ausbaufähig.
Grüße
HD-Ali
Mir haben sie cen Mofa-Roller mitgenommen - ernsthaft.
Hi, ALI!
Hängt doch eh alles vom Ermessen des Beamten und
die Situation ab!
Wenn Du alleine über die Landstraße hämmerst, und
die Dich schon 2 KM vor der Kontrolle hören konnten, dann bist Du drann.
Es gibt doch die Jekkyl & Hyde Auspuffanlage.
Die kannst Du per Knopfdruck von laut auf leise umstellen.
Nützt Dir aber auch nur, wie gesagt, wenn Du in einer
Gruppe fährst und in die Kontrolle kommst.
Regards,
SHABBES
versteckter Schalter...
Also...
Die Polizei ist nicht dumm. Wenn die gezielte Kontrollen machen, dann setzen die dort auch ihre Zweiradexperten ein. Sprich: Alles selber Motorradfahrer, Zweiradmechaniker, usw. Die kennen sich nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch aus. Schlimmer noch: Das sind welche von unserem Schlag, fahren eventuell selbst Harley in der Freizeit ( mit Serientüten) und können sich in unsere Lage versetzen. Das heisst, sie wissen genau was sie machen würden, wenn sie laut fahren wollen.
Das Beispiel Mofa-Roller ist gut. Es gibt in dem Bereich elektronische Drosseln, die über einen Code über den Bremshebel eingeben werden. Den kann jeder selbst erstellen, ist also auf Grund der Variationsmöglichkeiten sehr gut versteckt, bzw. nicht ersichtlich. Man zieht den Hebel z.B. 2x kurz und dann lang und wieder kurz, und die Mühle läuft nur 25 km/h. Gleiches Spiel und die Möhre brennt mit 70 Sachen weg. Selbst dieses System stellt für die Polizei keine Hürde da. Nun schau Dir mal deine Harley an... WO willst Du denn ein Schalter "verstecken", er müsste ja schnell erreichbar, aber nicht sichtbar sein... und das wird schwer!
Gruß SCOPE
Wenn Deine Anlage nicht eingetragen ist, wird Dir das auch auf keinen Fall weiterhelfen. Denn dann ist ja schon allein der Betrieb im Strassenverkehr untersagt. Und das wirst Du der Polizei wohl schwer erklären können, warum Du damit auf der Strasse bist.
Ausserdem finde ich, dass sich hier jeder bewusst über die Folgen sein sollte und bestimmt auch ist. Falls ich der Meinung bin, dass ich einen laute Karre unbedingt haben muss, dann muss ich auch ganz einfach mit den Folgen leben.
Ich habe mich ganz klar für eine legale Version entschieden. Dabei stand nicht der Ärger mit der Polizei im Vordergrund, sondern der Versicherungsschutz. Bei einer nicht eingetragenen Version entfällt die ganze ABE fürs Mopped und die Versicherung wird ein leichtes Spiel haben, sich aus ihrer Zahlungpflicht zu verabschieden.
Für den Rest meines Lebens für irgendetwas zu zahlen kann ich verzichten.
Aber diese Entscheidung muss jeder für sich treffen.
Gruss BigG
Big German & Scope haben vollkommen Recht!
Wie schon oft geschrieben: Legal und laut geht nicht.
Auch wenn die getüvten ABE Tüten schon besser klingen wie die Originalen.
Muß jeder für sich entscheiden, was ihm wichtig ist!!
Bezüglich des Schalters, so kenne ich einige, die
die Amaturschalter belegen.
So kann man z.b. den Schalter für die Zünunterbrechung
nutzen. Kein zusätzlicher Schalter zu sehen. Benutzt man eh nicht.
Aber wie schon gesagt, muß jeder selber wissen.
Und die Gesetztgebung wird eher strenger, als lascher!
Regards,
SHABBES
Zitat:
Original geschrieben von BigGerman
Für den Rest meines Lebens für irgendetwas zu zahlen kann ich verzichten.
Aber diese Entscheidung muss jeder für sich treffen.
Regression ist auf 5.000 € begrenzt.
Zitat:
Original geschrieben von fwmone
Regression ist auf 5.000 €, in Einzelfällen auf 10.000 € begrenzt.
Das mag vielleicht bei Fahrlässigkeit durchgehen. Eine nicht getüvte Anlage zu montieren geschiet jedoch mit Vorsatz. Die Beweisführung würde für die Versicherung in diesem Fall kein Problem darstellen.
Da hilft auch nicht mehr die Aussage, dass hätte man nicht gewusst!
BigG
Schade, war wohl doch eher ne Schnapsidee. Hat mich eben mal interessiert. Da werd ich wohl zu meinem Outlaw-Dasein stehen müssen. Ist schon traurig dass ein paar dB mehr einen in Germany schon zum kriminellen machen.
Auf einer Stufe mit dem Tankstellenräuber oder dem Alteomahandtaschenentreisser. Dabei ist mein Bike kaum lauter als ein legales Quad. Gar nicht zu reden von Nachbars Rasenmäher.
Grüße
HD-Ali
Zitat:
Original geschrieben von BigGerman
Das mag vielleicht bei Fahrlässigkeit durchgehen. Eine nicht getüvte Anlage zu montieren geschiet jedoch mit Vorsatz. Die Beweisführung würde für die Versicherung in diesem Fall kein Problem darstellen.
Da hilft auch nicht mehr die Aussage, dass hätte man nicht gewusst!
Nein! Du kannst unter Trunkenheit fahren und direkt noch Fahrerflucht begehen und wirst trotzdem nie mehr als 5.000 € bezahlen müssen. Natürlich gilt dasselbe auch für technisch veränderte Fahrzeuge.
Im Übrigen kann sich die Haftpflichtversicherung aufgrund einer technischen Veränderung, die den Unfall nicht herbeiführte, nicht einfach der Leistung entziehen (war aber leider immer noch nicht in der Uni um das mit entsprechenden Gesetzeskommentaren nachzuweisen...).
Zitat:
Original geschrieben von fwmone
Nein! Du kannst unter Trunkenheit fahren und direkt noch Fahrerflucht begehen und wirst trotzdem nie mehr als 5.000 € (in Ausnahmefällen 10.000 €) bezahlen müssen. Natürlich gilt dasselbe auch für technisch veränderte Fahrzeuge.
Im Übrigen kann sich die Haftpflichtversicherung aufgrund einer technischen Veränderung, die den Unfall nicht herbeiführte, nicht einfach der Leistung entziehen (war aber leider immer noch nicht in der Uni um das mit entsprechenden Gesetzeskommentaren nachzuweisen...).
Na dann leg mal los! Ich bin gespannt!
Gruss BigG
Zitat:
Original geschrieben von BigGerman
Na dann leg mal los! Ich bin gespannt!
Für das erste:
http://www.gdv.de/von_a_bis_z/22542.htm
http://www.gdv.de/von_a_bis_z/22540.htm
Auch nachzulesen in §§ 5, 6 KFZPflVV.
Habe übrigens oben die 10.000 € rausgenommen - gemeint waren 10.000 DM = jetzt 5.000 €.
Um es Dir zu vereinfachen!
§152 VVG lässt den Versicherungsschutz bei Vorsatz entfallen. Damit in diesen Fällen die Opfer in diesen Fällen nicht ohne Schutz dastehen, haben die Versicherungen einen Opferfounds eingerichtet, aus dem die Schäden bezahlt werden (Haftpflicht bedeutet Opferschutz).
Indem dieser Founds den Schadensersatz bezahlt, geht der Anspruch des Geschädigten auf den Fond über. Dieser wird dann den Fahrer in Regress nehmen.
Diskutabel erscheint hier allein die Frage, wann Vorsatz angenommen wird. Dazu gibt es diverse Rechtsprechungen. Um aber den ungewissen Ausgang dieses Rechtsstreit mit der Versicherung zu entgehen habe ich mich für eine legale Anlage entschieden. Wer es drauf ankommen lassen will, soll dies machen.
Ich fahre auf meiner Road King die HD4 Anlage von AMC mit Turndowns! Alles eingetragen und getüvt.
Der Klang könnte natürlich besser sein, aber für mich ist der vollkommen ausreichend und die beste Alternative!
Gruss BigG
Wieviel dB (mit welchem Bewertungsfilter) sind denn nun erlaubt?
Gibt es regionale Unterschiede?
Zitat:
Original geschrieben von BigGerman
Um es Dir zu vereinfachen!
§152 VVG lässt den Versicherungsschutz bei Vorsatz entfallen. Damit in diesen Fällen die Opfer in diesen Fällen nicht ohne Schutz dastehen, haben die Versicherungen einen Opferfounds eingerichtet, aus dem die Schäden bezahlt werden (Haftpflicht bedeutet Opferschutz).
Indem dieser Founds den Schadensersatz bezahlt, geht der Anspruch des Geschädigten auf den Fond über. Dieser wird dann den Fahrer in Regress nehmen.
Diskutabel erscheint hier allein die Frage, wann Vorsatz angenommen wird. Dazu gibt es diverse Rechtsprechungen. Um aber den ungewissen Ausgang dieses Rechtsstreit mit der Versicherung zu entgehen habe ich mich für eine legale Anlage entschieden. Wer es drauf ankommen lassen will, soll dies machen.
Ich fahre auf meiner Road King die HD4 Anlage von AMC mit Turndowns! Alles eingetragen und getüvt.
Der Klang könnte natürlich besser sein, aber für mich ist der vollkommen ausreichend und die beste Alternative!
Gruss BigG
Dankeschön. Jedenfalls bin ich jetzt schon ein bisschen verunsichert. Ich schau's mir nächste Woche mal genau an, weil ich da jetzt endlich Klarheit haben will. Schließlich ist das (vorsätzliche) Fahren ohne Fahrerlaubnis eben auch mit "Vorsatz" behaftet, trotzdem bleibt die Regresshöhe auf 5.000 € begrenzt.