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Sind diese Blinker legal?
Der Titel ist Programm. https://www.ebay.de/.../401853149230
Sind diese Blinker zugelassen und kann ich die ohne Bedenken in meinen Golf 4 einbauen?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Da fragt man sich doch ernsthaft, was sich der User von dieser zweiten Anfrage erhofft...
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18 Antworten
Lies doch mal in deinem eigenen Link!
Grüße vom Armani-Biker...
PS: Die Dinger sind potthässlich!
Man überliest auch mal was.
Nein und nein.
Kann mich kennex nur anschließen.
Außerdem... wenn man ma logisch denkt... was soll mir ein SEITENblinker jetzt sagen, der von vorne nach hinten oder hinten nach vorne blinkt?
Zitat:
@kennex schrieb am 2. Januar 2020 um 23:40:29 Uhr:
Man überliest auch mal was.
Nein und nein.
Hmm. Wieso nicht?
Denn laut Verkäufer haben sie ein eZeichen und sind stvzo konform.
Warum also nicht zulässig.
Auf den Bildern sieht man auch das E-Zeichen, zu verifizieren wäre noch ob das auch ein gültiges ist.
Bei manchen Chinaartikeln wäre ich mir da nicht so sicher.
Ich habe da meine Zweifel. Für mein Auto gibt es die als Spiegelblinker, auch aus China, aber mit dem Hinweis, dass sie nicht StVO-konform sind.
Bei solchen Leuchten ist die Prüfnummer meist nur für die Elektromagnetische Verträglichkeit. Einbau z.B. im Innenraum zulässig.
Diese Leuchten haben dann keine Zulassung für ihre eigentlich gedachte Verwendung (hier Seitenblinker).
Solche EMV E-Zeichen gibt es z.B. auch für LED Retrofit "Birnen".
E9 bedeutet erst mal nur das dieses Teil in Spanien geprüft wurde, die Frage ist was geprüft wurde. Es bedeutet nicht das es für den Gebrauch an Kfz gilt.
Ich würde mit der Artikelbeschreibung beim TÜV vorbeigehen und einen Prüfer fragen ob er die Blinker beantstanden würde.
Ist doch so Einfach.................
MfG heinz
Also laut Bezeichnung der Leuchten steht dort
"SM1" das ist eine Seitenmarkierungsleuchte. Diese dürfte aber nicht blinken bzw. das Lauflicht haben.
Alles dubios.
Zitat:
@querys schrieb am 3. Januar 2020 um 13:01:23 Uhr:
Also laut Bezeichnung der Leuchten steht dort
"SM1" das ist eine Seitenmarkierungsleuchte. Diese dürfte aber nicht blinken bzw. das Lauflicht haben.
Demzufolge als Blinker im Bereich der StVZO nicht zugelassen.
Gab es einen solchen Thread nicht kürzlich schon mal?
Da fragt man sich doch ernsthaft, was sich der User von dieser zweiten Anfrage erhofft...