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Sind diese Lampen als Angel eyes (Tagfahrlicht) Legal? 8500K H8

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 16:00

Ich würde gerne Wissen, ob diese H8 Lampen Als Angeleyes Legal sind.

Ein E-Prüfzeichen sollen sie ja haben.

Aber 8500K ?

Lampen:

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_2_sspa?...

Beste Antwort im Thema

Es gibt ja mehrere Arten von Zulassungen.

Manche Hersteller bewerben die "E-Kennzeichnung" ihrer Leuchten oder Leuchtmittel ohne dabei zu erläutern, dass es sich um eine Zulassung nach ECE-R 10 handelt und nicht etwa um eine nach ECE-R 37.

Die ECE-R 10 behandelt aber nur die elektromagnetische Verträglichkeit, während bei Leichtmitteln für die Verwendung in bauartgenehmigten Scheinwerfern und Leuchten eine Zulassung nach ECE-R 37 notwendig ist.

Eine (nur) nach ECE-R10 zugelassene Leuchte darf also durchaus im Straßenverkehr benutzt werden. Aber eben halt nur in nicht bauartgenehmigungspflichtigen Scheinwerfern oder Leuchten, im Fall einer H8-Lichtquelle käme da z.B. ein Arbeitsscheinwerfer in Frage. (die nach ECE-R10 genehmigten LED-Lichtquellen im "Glühlampenformat" dürfen z.B. für die Innenbeleuchtung verwendet werden).

Wenn die Lichtquellen nach ECE-R37 genehmigt sind, dürfen sie dagegen in allen Leuchten verwendet werden, die für die Benutzung mit H8-Lichtquellen genehmigt sind. Dann bewegt sich die Lichtfarbe unabhängig vom subjektiven Eindruck im zulässigen Bereich. (immer mal angenommen, sie sind auch wirklich genehmigt und der Hersteller hat nicht einfach so ein Prüfzeichen angebracht...)

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Warum sollen sie nicht zugelassen sein?

die 8500k bezeichnen nur die Lichtfarbe.

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 16:30

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 28. Mai 2019 um 18:13:01 Uhr:

Warum sollen sie nicht zugelassen sein?

die 8500k bezeichnen nur die Lichtfarbe.

Weil 8500K doch sehr blau ist. und in der Stvo weiß steht.

Mich würde es wundern, wenn die wirklich legal hier im Geltungsbereich der StVZO eingesetzt werden dürfen.

Wenn man dem Link folgt steht bei Amazon in der Produktbeschreibung zumindest das die Lichter nach STVO zugelassen sind. Den Rest würde ich über den Hersteller ergoogeln.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Mai 2019 um 20:29:22 Uhr:

Wenn man dem Link folgt steht bei Amazon in der Produktbeschreibung zumindest das die Lichter nach STVO zugelassen sind.

Bei solchen Verlautbarungen gehen bei mir immer alle Warnlampen an, denn die StVO enthält überhaupt keine Zulassungsvorschriften. Diese sind in Deutschland in der StVZO niedergelegt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2019 um 20:32:46 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Mai 2019 um 20:29:22 Uhr:

Wenn man dem Link folgt steht bei Amazon in der Produktbeschreibung zumindest das die Lichter nach STVO zugelassen sind.

Bei solchen Verlautbarungen gehen bei mir immer alle Warnlampen an, denn die StVO enthält überhaupt keine Zulassungsvorschriften. Diese sind in Deutschland in der StVZO niedergelegt.

Ich habe nochmal nachgelesen. Da steht „Zugelassen im Straßenverkehr „ , alles klar Herr Kommissar. Am Nordpol ? :):D

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Mai 2019 um 20:37:14 Uhr:

Am Nordpol ? :):D

Noch nicht! ;)

Es gibt ja mehrere Arten von Zulassungen.

Manche Hersteller bewerben die "E-Kennzeichnung" ihrer Leuchten oder Leuchtmittel ohne dabei zu erläutern, dass es sich um eine Zulassung nach ECE-R 10 handelt und nicht etwa um eine nach ECE-R 37.

Die ECE-R 10 behandelt aber nur die elektromagnetische Verträglichkeit, während bei Leichtmitteln für die Verwendung in bauartgenehmigten Scheinwerfern und Leuchten eine Zulassung nach ECE-R 37 notwendig ist.

Eine (nur) nach ECE-R10 zugelassene Leuchte darf also durchaus im Straßenverkehr benutzt werden. Aber eben halt nur in nicht bauartgenehmigungspflichtigen Scheinwerfern oder Leuchten, im Fall einer H8-Lichtquelle käme da z.B. ein Arbeitsscheinwerfer in Frage. (die nach ECE-R10 genehmigten LED-Lichtquellen im "Glühlampenformat" dürfen z.B. für die Innenbeleuchtung verwendet werden).

Wenn die Lichtquellen nach ECE-R37 genehmigt sind, dürfen sie dagegen in allen Leuchten verwendet werden, die für die Benutzung mit H8-Lichtquellen genehmigt sind. Dann bewegt sich die Lichtfarbe unabhängig vom subjektiven Eindruck im zulässigen Bereich. (immer mal angenommen, sie sind auch wirklich genehmigt und der Hersteller hat nicht einfach so ein Prüfzeichen angebracht...)

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 21:16

Also würdest du sagen ich kanns verbauen oder lieber sein lassen? Wenn ich andere nehmen soll... hättest du welche, die du mir empfehlen könntest?

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 21:19

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Mai 2019 um 23:09:24 Uhr:

Es gibt ja mehrere Arten von Zulassungen.

Manche Hersteller bewerben die "E-Kennzeichnung" ihrer Leuchten oder Leuchtmittel ohne dabei zu erläutern, dass es sich um eine Zulassung nach ECE-R 10 handelt und nicht etwa um eine nach ECE-R 37.

Die ECE-R 10 behandelt aber nur die elektromagnetische Verträglichkeit, während bei Leichtmitteln für die Verwendung in bauartgenehmigten Scheinwerfern und Leuchten eine Zulassung nach ECE-R 37 notwendig ist.

Eine (nur) nach ECE-R10 zugelassene Leuchte darf also durchaus im Straßenverkehr benutzt werden. Aber eben halt nur in nicht bauartgenehmigungspflichtigen Scheinwerfern oder Leuchten, im Fall einer H8-Lichtquelle käme da z.B. ein Arbeitsscheinwerfer in Frage. (die nach ECE-R10 genehmigten LED-Lichtquellen im "Glühlampenformat" dürfen z.B. für die Innenbeleuchtung verwendet werden).

Wenn die Lichtquellen nach ECE-R37 genehmigt sind, dürfen sie dagegen in allen Leuchten verwendet werden, die für die Benutzung mit H8-Lichtquellen genehmigt sind. Dann bewegt sich die Lichtfarbe unabhängig vom subjektiven Eindruck im zulässigen Bereich. (immer mal angenommen, sie sind auch wirklich genehmigt und der Hersteller hat nicht einfach so ein Prüfzeichen angebracht...)

Also würdest du sagen ich kanns verbauen oder lieber sein lassen? Wenn ich andere nehmen soll... hättest du welche, die du mir empfehlen könntest?

Zitat:

@Marius.MK2 schrieb am 28. Mai 2019 um 23:16:59 Uhr:

Also würdest du sagen ich kanns verbauen oder lieber sein lassen? Wenn ich andere nehmen soll... hättest du welche, die du mir empfehlen könntest?

Bei normalen Leuchtmitteln hat das blau doch nur einen Zweck: der coolste Checker auf dem Pausenhof zu sein. Eine Verbesserung des Lichtes geht damit nur im Kopf einher. Lass das olle Tagfahrlicht aus, mach dein normales an (eventuell hast du dort ja auch Xenon/Led --> dann ist es immerhin auch blau) und fertig.

Diese Tagfahrlichtseuche habe ich noch nie verstanden und wenn ich einige Diy Lösungen bzw. Nutzer vorhandener Lösungen sehe, dann haben die das auch nicht verstanden......

Mir fällt kein Grund ein, weswegen diese Birnen nicht zugelassen sein sollten.

Besseres Licht wirst Du damit selbstverständlich nicht bekommen, aber darum geht's glaube ich auch gar nicht.

Dort steht, dass es mit 4200K das blaueste zugelassene Licht ist. Googelt man etwas, dann stolpert man auch über eine Grenze bei 5000k. Allerdings habe ich auf die Schnelle nichts offizielles gefunden.

 

Osram COOL BLUE INTENSE H7, Halogen-Scheinwerferlampe, 64210CBI-HCB, 12V PKW, Duobox (2 Stück) https://www.amazon.de/dp/B005Q0F9PA/ref=cm_sw_r_wa_apa_i_l9I7Cb19BNRZP

Das ist ja eine H8 "Glühbirne".

Angeleyes kenne ich jetzt nur als Ring um andere Linsen herum.

Dann bräuchte es ja eine Art Reflektorgedingens um den Ringeffekt zu erzeugen.

Diese Reflektoreinheit muß doch auch für dieses Leutmittel freigegeben sein, oder?

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