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Sind Mobile Navi's and Windschutzscheibe verboten?
Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.
Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.
Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.
Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.
Wie ist das bei euch in Deutschland?
Gruss
smint
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14 Antworten
Naja, in Deutschland ist halt alles verboten was nicht irgendwo per Gesetz erlaubt ist
cu Willy
Hä? Kann ich mir nicht vorstellen. Die Navis mit den Saugnäpfen für die Windschutzscheibe gibts ja nun noch nicht sooo lang. Da wäre so ein Verbot/Gesetz doch bestimmt publik geworden. Das häte man bestimmt mitgekriegt.
Zitat:
Original geschrieben von smint1970
Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.
Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.
Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.
Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.
Wie ist das bei euch in Deutschland?
Gruss
smint
Hallo,
diese Vorschrift gibt es hier in D auch und ist schon ziemlich alt. Die sagt sinngemaess, dass das Sichtfeld des Fahrers durch an/einbau zusaetzlicher Gegenstaende nicht eingeschraenkt werden darf. Darunter faellt auch z. B. Anbringen des mobilen Navis. Weiterhin duerfen im Sichtfeld des Fahrers keine Gegenstaende angebracht werden, welches die Aufmerksamkeit einschraenken kann (wackelnde Gegenstaende, wie Durfbaeumchen oder Talismann usw.) am Innenspiegel. Meiner Meinung nach besteht kein generelles Verbot das Navi mit Saugnaepfen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das darf nur nicht im Sichtfeld passieren. Da versteh ich ehrlich gesagt nicht die Leute, die das Ding mitten auf die Windschutzscheibe pflanzen. Ich papp das Ding immer links von mir neben der A-Saeule an die Scheibe, wenn ich keinen anderen Platz finde. In den Bedienungsanweissungen steht in der Regel auch ein entsprechender Hinweiss.
-----------------------
Beispiel:
Achtung: Befestigen Sie die Halterung für den Pocket PC so an
der Windschutzscheibe Ihres KFZ, dass dadurch die Sicht nicht
behindert wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, montieren Sie
die Halterung mit der beiliegenden Sauger-Haftplatte, so dass die
Halterung einen ungefährdeten und sicheren Betrieb
gewährleistet.
-----------------------------
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von C2P
Zitat:
Original geschrieben von smint1970
Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.
Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.
Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.
Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.
Wie ist das bei euch in Deutschland?
Gruss
smint
Hallo,
diese Vorschrift gibt es hier in D auch und ist schon ziemlich alt. Die sagt sinngemaess, dass das Sichtfeld des Fahrers durch an/einbau zusaetzlicher Gegenstaende nicht eingeschraenkt werden darf. Darunter faellt auch z. B. Anbringen des mobilen Navis. Weiterhin duerfen im Sichtfeld des Fahrers keine Gegenstaende angebracht werden, welches die Aufmerksamkeit einschraenken kann (wackelnde Gegenstaende, wie Durfbaeumchen oder Talismann usw.) am Innenspiegel. Meiner Meinung nach besteht kein generelles Verbot das Navi mit Saugnaepfen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das darf nur nicht im Sichtfeld passieren. Da versteh ich ehrlich gesagt nicht die Leute, die das Ding mitten auf die Windschutzscheibe pflanzen. Ich papp das Ding immer links von mir neben der A-Saeule an die Scheibe, wenn ich keinen anderen Platz finde. In den Bedienungsanweissungen steht in der Regel auch ein entsprechender Hinweiss.
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Beispiel:
Achtung: Befestigen Sie die Halterung für den Pocket PC so an
der Windschutzscheibe Ihres KFZ, dass dadurch die Sicht nicht
behindert wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, montieren Sie
die Halterung mit der beiliegenden Sauger-Haftplatte, so dass die
Halterung einen ungefährdeten und sicheren Betrieb
gewährleistet.
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Gruss
Also wenn man den PDA relativ mittig, bzw. sagen wir mal leicht rechts vom Lenkrad anbringt, geht man zumindest sicher dass einem das Ding im Falle eines Unfalls durch den A-Säulen Airbag entgegengeschleudert wird. Ausserdem stört es dort genauso wenig... ich tendiere bei nächsten Navi aber sowieso zu nem "Festeinbau" mit Brodit-Clip
Also wenn da einer nach gucken würde dann müsste man ja jedes 1,5 Auto rausziehen.
Spiegelsicht ist frei...also nach hinten kann ich ungestört gucken. Und alle anderen sind eh langsamer unterwegs...Frontblick ist nicht wichtig!...
Da mein Navi mit mir spricht, habe ich da maximal einen Seitenblick für übrig.
Da ist das Kippen-Ausdrücken im Auto schon lebensgefährlich!!!
Wenn mich jemand auf die Einschränkung des Sichtfelds ansprechen sollte, weil da irgendwo ein Navi ist...reisse ich die Sonnenblende raus!!! Denn die ist viel grösser!
Zitat:
Original geschrieben von C2P
Zitat:
Original geschrieben von smint1970
Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.
Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.
Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.
Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.
Wie ist das bei euch in Deutschland?
Gruss
smint
Hallo,
diese Vorschrift gibt es hier in D auch und ist schon ziemlich alt. Die sagt sinngemaess, dass das Sichtfeld des Fahrers durch an/einbau zusaetzlicher Gegenstaende nicht eingeschraenkt werden darf. Darunter faellt auch z. B. Anbringen des mobilen Navis. Weiterhin duerfen im Sichtfeld des Fahrers keine Gegenstaende angebracht werden, welches die Aufmerksamkeit einschraenken kann (wackelnde Gegenstaende, wie Durfbaeumchen oder Talismann usw.) am Innenspiegel. Meiner Meinung nach besteht kein generelles Verbot das Navi mit Saugnaepfen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das darf nur nicht im Sichtfeld passieren. Da versteh ich ehrlich gesagt nicht die Leute, die das Ding mitten auf die Windschutzscheibe pflanzen. Ich papp das Ding immer links von mir neben der A-Saeule an die Scheibe, wenn ich keinen anderen Platz finde. In den Bedienungsanweissungen steht in der Regel auch ein entsprechender Hinweiss.
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Beispiel:
Achtung: Befestigen Sie die Halterung für den Pocket PC so an
der Windschutzscheibe Ihres KFZ, dass dadurch die Sicht nicht
behindert wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, montieren Sie
die Halterung mit der beiliegenden Sauger-Haftplatte, so dass die
Halterung einen ungefährdeten und sicheren Betrieb
gewährleistet.
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Gruss
kannst du mir den fundort deiner aussage benennen?
peso
Schau doch mal auf das Datum !
Ein Navi mit einem Mass von 6 auf 8 cm verdekct in 12 m Entfernung eine Fläche von 2 auf 3m.
Aus diesem Grund ist es in ganz Europa verboten, das Navi an der Windschutzscheibe unterhalb des Rückspiegels zu befestigen, das beruht auf Schweizer Recht nach einem Gerichtsurteil der Stadt Zürich.
In vielen Ländern wird das von der Polizei übersehen, die kämen mit der Ahndung gar nicht nach.
Allerdings hat ein falsch angebrachtes Navi bei einem Schuldspruch nach einem Unfall ein großes Gewicht an Bedeutung, sollte es die Unfallursache sein.
KD aus KL
Heute in Basel. Am Eotlicht angehalten. Plötzlich hält ein VW Bus nebenan. Er hupt und macht die Scheibe herunter, ein Polizist, dunkle Hautfarbe in gehässigem Ton, dass mein Navi dort nicht hängen darf, das koste 600.-- Busse. Ähm Moment sagte ich zu ihm, mein Navi ist auf dem Aramturenbrett aufliegend, an der Frontscheibe befestigt, das Sichtfeld gemäss Gesetz, es muss in einem Radius von 12 Metern ein Hindernis sichtbar sein, erfülle ich locker, da ich 190 cm gross bin. Auf der Mfk (TÜV) angerufen und den Fall geschildert, nur Kopfschütteln und Unverständnis. Wenn das Navi direkt unter dem Innenspiegel befestigt ist, dann ist der Fall klar, aber mein Fall stelle kein Problem dar! Sind die Ordnungshüter eigentlich nur noch da um die Leute abzuzocken?
Moin wie sieht es in Deutschland aus wen das Navi Mittig an Windschutzscheibe angebracht ist also unterm Innenspiegel wie hoch dad Bußgeld?
Wenn Du ein Kind überfahren hast, welches sich von rechts kommend, hinter Deinem Navi versteckt hat, dann auf jeden Fall teuer.
Da ist ja wohl klar aber wie siehts denn nun mit dem Bußgeld aus für das Navi Mittig der Windschutzscheibe
Warum denken alle nur an das Bußgeld? Das ist schlicht der ungünstigste Platz für ein mobiles Navi.
- es behindert die Sicht des Fahrers
- es kann nachts andere Verkehrsteilnehmer irritieren
- im Falle des passenden Aufpralles fliegt es mit hoher Wahrscheinlichkeit munter durch die Fahrgastzelle, und das auf Kopfhöhe.