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Sind ( transportable ) Uralt-Halteverbote noch gültig?

Themenstarteram 26. April 2013 um 14:29

Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,

http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm

dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.

Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?

Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Man sieht doch, was gemeint ist. :mad:

Richtig,

alles andere sehe ich als eine noch nicht überwundene präpubertäre Phase.

Ob eine Ampel schon kirschgrün ist, dass man das (korrekte) Haltverbot um fast eine Wagenlänge überzieht, weil die Kugel der Anhängerkupplung noch im erlaubten Bereich hängt, weil +xx über Limit immer geht, weil der Autofahrer ein selbständig entscheidendes Wesen bleiben soll, ...

Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.

Einmal dem Ordnungsamt zeigen können, was Mann zu sein wirklich bedeutet, ihm wichtig ist. Mal legal etwas vermeintlich unzulässiges machen können. Da bricht der Marlboro-Man heraus, da wird man zum Rächer der Witwen und Nasenbohrer, der Robin Hood ohne zu merken, dass man in Wirklichkeit nur eine Lachnummer in grünen Strumpfhosen ist - lächerlich, wenn es nicht in Wahrheit traurig wäre.

Wie lange fühlt man sich nach einer solchen Heldentat als Held?

Halteverbot und man hat trotzdem dort geparkt - eines der letzten Abenteuer der Männlichkeit, selbst entdeckt, knallhart durchgezogen und im Internet berichtet, da läuft man plötzlich breitbeinig.

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......und wenn die trotzdem einschreiten, weil es in dem Fall absolut notwendig wäre, so müsste man den Abschlepvorgang wohl nicht bezahlen.

Das müsste dann allerdings per Einzellfallentscheidung geklärt werden.

Fakt ist, das die Politessen die Schilder immer als gülltig ansehen haben, und ein Ticket, ggf sogar einen Schlepper holten. Die Schilder haben meistens einen Sinn, was dann am Ende wieder mit einem Anwalt geklärt werden musste, wenn ich ein Knöllchen nicht zahlen will.

Die Schilder werden seit 1992 nicht mehr aufgestellt, haben aber die gülltigkeit bis zur Gesetzesreform 2009 behalten. 2 Monate später wurden sie aber wieder ins Gesetz aufgenommen. Die in der Zwischenzeit aufgestellten Tickets wurden in den seltensten Fällen automatisch gelöscht.

Hier ein Bericht über die Wiederaufnahme der alten Verkehrszeichen:

http://www.autonews-123.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Das müsste dann allerdings per Einzellfallentscheidung geklärt werden.

Es gab so einige Amtsrichter, die haben genau so entschieden, wie auch hier oft gefordert, am realen Leben orientiert und außerhalb formal-juristischer Ableitungen.

Da gab es dann teilweise auch eine fast wortwörtliche Urteilsbegründung mit: Sie wissen, was die Schilder bedeuten und sie konnten erkennen, dass sie begründet aufgestellt waren.

Eine Statistik wird nun nicht geführt, um sagen zu können, ob mehrheitlich die Idee mit einer sicheren Parklücke funktioniert hatte, oder mehrheitlich nicht. Aber so einige Male sind Autofahrer, die plötzlich die Vorschriften pfeilgenau anwenden konnten, gegen die Wand gelaufen.

Legt man Vorschriften etwas lässig aus, gibt es Mecker und wenn man sie haarklein präzise beachtet, ist es auch wieder nicht richtig.

Wie man es macht, man macht er verkehrt. ;)

Genau. Anderes Beispiel siehe hier. Die Parkscheibe ist ja - siehe Link im Startbeitrag - blau.

Man sieht doch, was gemeint ist. :mad:

Themenstarteram 26. April 2013 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Fakt ist, das die Politessen die Schilder immer als gülltig ansehen haben, und ein Ticket, ggf sogar einen Schlepper holten. Die Schilder haben meistens einen Sinn, was dann am Ende wieder mit einem Anwalt geklärt werden musste, wenn ich ein Knöllchen nicht zahlen will.

Die Schilder werden seit 1992 nicht mehr aufgestellt, haben aber die gülltigkeit bis zur Gesetzesreform 2009 behalten. 2 Monate später wurden sie aber wieder ins Gesetz aufgenommen. Die in der Zwischenzeit aufgestellten Tickets wurden in den seltensten Fällen automatisch gelöscht.

Hier ein Bericht über die Wiederaufnahme der alten Verkehrszeichen:

http://www.autonews-123.de/.../

Diese Info betrifft doch nur von den Kommunen dauerhaft installierte VZ.

Ich meine allerdings die transportablen Haltverbote Z 283 und Z 286, die von Baufirmen für die Bauarbeiten, oder für Möbelumzüge, aufgestellt werden. Wo kann man das nachlesen?

Themenstarteram 26. April 2013 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Genau. Anderes Beispiel siehe hier. Die Parkscheibe ist ja - siehe Link im Startbeitrag - blau.

Man sieht doch, was gemeint ist. :mad:

Dieses Symbol zeigt auch nur, daß "eine" amtlich zugelassene Parkscheibe benutzt werden muß.

Könnte das helfen ?

http://www.andres-anwalt.de/.../Ungueltigkeit_alter_Verkehrszeichen

Nicht wirklich. Das ist von 2010 - mittlerweile haben wir eine neue StVO.

Ich habe gerade hier noch was zum Thema gefunden.

Ich zitiere da nichts weiter raus. Rechtssicher ist die derzeitige Lage halt nicht. Ich bin aber der Auffassung, dass das uralte Blech nicht gültig ist.

Zitat:

Man sieht doch, was gemeint ist. :mad:

Richtig,

alles andere sehe ich als eine noch nicht überwundene präpubertäre Phase.

Ob eine Ampel schon kirschgrün ist, dass man das (korrekte) Haltverbot um fast eine Wagenlänge überzieht, weil die Kugel der Anhängerkupplung noch im erlaubten Bereich hängt, weil +xx über Limit immer geht, weil der Autofahrer ein selbständig entscheidendes Wesen bleiben soll, ...

Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.

Einmal dem Ordnungsamt zeigen können, was Mann zu sein wirklich bedeutet, ihm wichtig ist. Mal legal etwas vermeintlich unzulässiges machen können. Da bricht der Marlboro-Man heraus, da wird man zum Rächer der Witwen und Nasenbohrer, der Robin Hood ohne zu merken, dass man in Wirklichkeit nur eine Lachnummer in grünen Strumpfhosen ist - lächerlich, wenn es nicht in Wahrheit traurig wäre.

Wie lange fühlt man sich nach einer solchen Heldentat als Held?

Halteverbot und man hat trotzdem dort geparkt - eines der letzten Abenteuer der Männlichkeit, selbst entdeckt, knallhart durchgezogen und im Internet berichtet, da läuft man plötzlich breitbeinig.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.

Eben.

Gleichzeitig beweist man doch damit, daß man nicht in der Lage ist, die Verkehrssituation, wegen der die Schilder aufgestellt wurden, richtig zu erfassen.

Mich wundert es immer wieder, daß sich manche Zeitgenossen diese Blöße geben.

Liebe Nutzer - bitte beschränkt Euch doch auf die Beantwortung der Frage. Der TE hat keinesfalls erkennen lassen, dass er gegen ein derartiges abgelaufenes Schild angehen möchte. es interessiert einfach nur - hat jemand Erfahrung mit Amtspersonen, wenn ein solch ungültiges Schild noch verwendet wird. Ob die hiesigen Erfahrungen im Streit-Einzelfall verwertbar sein werden, ist eh von der Tagesform des Entscheiders abhängig.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.

Sehe ich leicht anders: Da hat mal jemand eine alte Parkscheibe (gültig bis 1989) eingesetzt und wurde beknollt. Ich habe gerade nur einen Zeitungsartikel gefunden - bei juris.de ist das Urteil zu dem - oder einem vergleichbaren - Fall leider nicht mehr für die Allgemeinheit sichtbar.

Wer Interesse hat, kann das hier nachlesen.

Wenn Parkscheiben nach alter StVO nicht mehr gültig sind, warum sollten es dann andere Verkehrsschilder sein?

nunja, andernorts verlangen dann aber Amtsrichter, daß man eine neue grüne Plakette ins Auto hängt.

Und wehe man hat die alte auch noch drin... Irreführung/Überforderung von Politessen. :D

Da gehts dann wieder nicht. Das sogenannte MSDWGI "Gesetz" (man sieht doch was gemeint ist) geht immer zu Lasten des Bürgers. :rolleyes:

Oder schwachsinnige verkehrsberuhigte Bereiche mit Gehwegen - sowas gibts da offiziell nicht - daher sind das eigentlich Parkstreifen - rein gesetzlich.

Solche "Gehwege" kann man ortsunkundig tatsächlich verwechseln - eben weils keine Gehwege geben darf. Also Eigentlich. MSDWGI? Ganz klar sagt der ortsansässige Amtsrichter und verurteilt.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Diese Info betrifft doch nur von den Kommunen dauerhaft installierte VZ.

Ich meine allerdings die transportablen Haltverbote Z 283 und Z 286, die von Baufirmen für die Bauarbeiten, oder für Möbelumzüge, aufgestellt werden. Wo kann man das nachlesen?

Es ist egal, wer diese Schilder aufstellt. Solange diese natürliche, oder juristische Person eine Genehmigung dazu hat, ist das Schild gülltig. Bei Bauarbeitern muss man damit rechnen, das diese Genehmigung beim Amt vorliegt. Der Bauarbeiter vor Ort muss die Genehmigung noch nicht dabei haben, falls jemand auf die schlaue Idee kommen sollte, sich die zeigen zu lassen.

Nachlesen kann man dies in der Fahrschule, und bei der Polizei. Dort kann man sich alles auch von ausgebildeten Leuten erklären lassen, wobei man in der Fahrschule wohl eher auf jemanden trifft, der davon Ahnung hat. ;)

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