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Sind VW-Werkstätten zum Update des Motorsteuergerätes verpflichtet?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 5. November 2008 um 17:42

ich habe folgende frage: wenn ich in der werkstatt bin und der vw-händler sagt mir, es gibt ein neues update für meinen motor, muß ich das dann updaten lassen/ist er verpflichtet, das update zu machen oder kann ich das frei entscheiden?

habe irgendwo mal gehört, innerhalb der werksgarantie gibt es eine updatepflicht, da sonst die garantie erlischt. ist das wirklich so?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VW-Interessent

ich habe folgende frage: wenn ich in der werkstatt bin und der vw-händler sagt mir, es gibt ein neues update für meinen motor, muß ich das dann updaten lassen/ist er verpflichtet, das update zu machen oder kann ich das frei entscheiden?

habe irgendwo mal gehört, innerhalb der werksgarantie gibt es eine updatepflicht, da sonst die garantie erlischt. ist das wirklich so?

Ja, das ist so!!!

Macht ja auch Sinn.

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Interessent

ich habe folgende frage: wenn ich in der werkstatt bin und der vw-händler sagt mir, es gibt ein neues update für meinen motor, muß ich das dann updaten lassen/ist er verpflichtet, das update zu machen oder kann ich das frei entscheiden?

habe irgendwo mal gehört, innerhalb der werksgarantie gibt es eine updatepflicht, da sonst die garantie erlischt. ist das wirklich so?

Ja, das ist so!!!

Macht ja auch Sinn.

Macht bedingt Sinn, denn es gibt z.B. für die 125KW Diesel ein Update welches

deinen Motor "kastriert". Zum Thema, mein TDI läuft problemlos, hat noch

Werksgarantie und ich hab zur 30.000-Inspektion meiner VW-Werkstatt

verboten ein Update aufzuspielen. Es gab keine Wiederworte vom Freundlichen.

viele Grüße

Also m.W. hängt das ganz von dem Update ab.

Manche sind Pflicht um den Garantieanspruch zu erhalten und manche sind "freiwillig" und werden nur bei bestimmte Störungen aufgespielt.

Bei letzteren hast dann ein Mitspracherecht.

Zitat:

Original geschrieben von GrandPas

Also m.W. hängt das ganz von dem Update ab.

Manche sind Pflicht um den Garantieanspruch zu erhalten und manche sind "freiwillig" und werden nur bei bestimmte Störungen aufgespielt.

Bei letzteren hast dann ein Mitspracherecht.

Genau, das ist wichtig, festzustellen!!!

Zitat:

Original geschrieben von tdi-spochtpower

Macht bedingt Sinn, denn es gibt z.B. für die 125KW Diesel ein Update welches

deinen Motor "kastriert". Zum Thema, mein TDI läuft problemlos, hat noch

Werksgarantie und ich hab zur 30.000-Inspektion meiner VW-Werkstatt

verboten ein Update aufzuspielen. Es gab keine Wiederworte vom Freundlichen.

Solange der Motor problemlos läuft, geht das auch. Nur wenn es später Probleme gibt, wird sich der Händler weigern, diese auf Garantie zu beheben, solange das empfohlene Update nicht drauf ist.

moin,

so lange es in der gewaehrleistung passiert ist es auch okay aber passt auf wenn die gewaehrleistung vorbei ist denn es kann vorkommen das ein update nicht vollstaendig uebertragen wird und dann tragt ihr das risiko nicht der haendler !

Themenstarteram 5. November 2008 um 19:51

wie genau meinst du das? das update wird nicht komplett aufs steuergerät gespielt und dann ist es hin oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von GrandPas

Also m.W. hängt das ganz von dem Update ab.

Manche sind Pflicht um den Garantieanspruch zu erhalten und manche sind "freiwillig" und werden nur bei bestimmte Störungen aufgespielt.

Bei letzteren hast dann ein Mitspracherecht.

und woher weiß ich, welche updates drauf müssen und bei welchen ich mitentscheiden kann? der händler kann mir ja auf nachfrage sonstwas erzählen.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Interessent

 

und woher weiß ich, welche updates drauf müssen und bei welchen ich mitentscheiden kann? der händler kann mir ja auf nachfrage sonstwas erzählen.

Also ich habe mit meinem :) damals drüber gesprochen. Er hatte mir wegen eines Kaltstartproblems ein Update eingespielt das mir mehr Ärger als Verbesserung eingebracht hat. Daraufhin habe ich ihn gefragt ob es eine eine Update-Pflicht vom Werk aus gibt für dieses spezielle Update oder ob man den alten Stand wieder zurückspielen kann.

Nachdem dieses Update "optional" bzw. "freiwillig" war ,hat er mir den alten Stand wieder hergestellt.

Ich habe mich dabei auf die Aussagen meines :) verlassen und das nicht weiter nachgeprüft.

Aber warum streubst du dich denn so gegen ein Update. Muß ja nicht zwangsweise etwas schlechtes sein (mit Ausnahme der Kastration bei einigen Modellen).

Und so ganz ohne Anlass bzw. ohne Pflicht denke ich nicht, dass der :) unbedingt ein Update einspielt, da es ja auch mit Mehrarbeit für ihn verbunden ist.

Wenn du etwas mehr zu deinen Beweggründen bzw. deinem Fahrzeug schreibst dann können wir dir vielleicht besser helfen.

 

 

er hat sicher einen unruhigen Gasfuß, sein Wagen ruckelt bestimmt:D:D:D soweit ich das mitbekommen habe

Themenstarteram 5. November 2008 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von GrandPas

Also ich habe mit meinem :) damals drüber gesprochen. Er hatte mir wegen eines Kaltstartproblems ein Update eingespielt das mir mehr Ärger als Verbesserung eingebracht hat. Daraufhin habe ich ihn gefragt ob es eine eine Update-Pflicht vom Werk aus gibt für dieses spezielle Update oder ob man den alten Stand wieder zurückspielen kann.

Nachdem dieses Update "optional" bzw. "freiwillig" war ,hat er mir den alten Stand wieder hergestellt.

welchen ärger hat es dir denn gebracht?

und ein zurücksetzen auf einen alten softwarestand geht also wirklich?

Zitat:

Aber warum streubst du dich denn so gegen ein Update. Muß ja nicht zwangsweise etwas schlechtes sein (mit Ausnahme der Kastration bei einigen Modellen).

welche modelle sind denn von der kastration betroffen und wie äußert sich das genau?

Zitat:

Original geschrieben von VW-Interessent

 

welchen ärger hat es dir denn gebracht?

und ein zurücksetzen auf einen alten softwarestand geht also wirklich?

welche modelle sind denn von der kastration betroffen und wie äußert sich das genau?

Also mein 2.0 TDI lief mit dem "update" ca.10-15 km/h langsamer als vorher, während sich an dem Kaltstartproblem, dass eigentlich damit behoben werden sollte, leider nix geändert hat. Meines Wissens hatte dieses spezielle Update etwas mit dem DPF zu tun (den mein Fahrzeug glücklicherweise nicht besitzt) und hat wohl bei einigen Fahrzeugen auch das Startproblem behoben. Bei mir aber wie gesagt nicht und deswegen habe ich auch wieder die alte Software zurückbekommen.

Ein zurückspielen war bei mir möglich. Ob dies generell der Fall ist oder nur bei bestimmten Update kann ich nicht sagen. Aufgrund von den Erfahrungen hier im Forum scheint es aber so zu sein, dass sich viele Werkstätten weigern. Nachdem ein andere MT wegen eines ähnlichen Postings sich bei mir gemeldet hat, habe ich bei meiner Werkstatt nachgefragt wie das mit dem "Downgrade" ablief.

Das Zurückspielen geschieht nicht durch die Werkstatt vor Ort, sondern wird wohl direkt über ne Onlineverbindung von Spezialisten im Werk gemacht. Warum meine Werkstatt dies in die Wege geleitet hat und viele andere offensichtlich nicht, kann ich nicht sagen. Vielleicht liegt es auch nur dran weil ich (leider) ein sehr sehr guter Kunde bin in dieser Werkstatt bin und mein Wagen in regelmäßigen und kurzen Abständen dort zu Besuch ist. Oder vielleicht bin auch nur besonders nervig und hartnäckig und sie haben befürchtet mich sonst nie loszuwerden. Keine Ahnung warum.

Aber danach lief mein Wagen auf jeden Fall wieder die alte Geschwindigkeit und insofern denke ich wurde die Software auch tatsächlich wieder zurückgespielt.

Welche Modelle genau betroffen von der Kastration sind und wie sich diese jeweils äußert (i.d.R. geringere Leistung bzw. Höchstgeschwindigkeit) das findest hier mit der SuFu im Forum. Das läßt sich auch generell nur schlecht sagen, denn es hängt davon ab welcher Motorkennbuchstabe, ob mit oder ohne DPF etc.

Aber wie schon in dem Thread beschrieben ist neben einigen 140PS TDI mit DPF auch bestimmte 170PS TDI betroffen. Ich glaube auch 170PS FSI die danach "nur" noch 160PS haben sind darunter. Es trifft aber auch die Konzerntöchter wie die entsprechenden Audi und Skoda Modelle. Aber wie gesagt mit der SuFu findest du dazu mehr und genaueres.

Auf jeden Fall bedeutet ein Update nicht automatisch eine Kastration bzw. eine Verschlechterung und deswegen würde ich es nicht generell ablehnen. Das kommt hier vielleicht falsch rüber.

 

Und selbst wenn dein Wagen tats. "kastriert" werden sollte, so bleibt dir bei einem Pflichtupdate mit Rücksicht auf Garantie/Kulanz m.E. eh nix anderes übrig.

Ich wollte mich ja eigentlich schon lange mal wieder bei GrandPas melden, aber so richtig fand das ganze keinen Abschluss und da der Tread nunmal da ist, ist es vl. auch für Andere interessant.

 

Wenn ein 140PS TDI ohne Filter nach dem Update zwar in meinem Falle keinerlei Kaltstartprobleme hat, nun aber gute 10 echte kmh langsamer läuft als vorher, dann ist das schon Kastration, die der Kunde eigentlich nicht hinnehmen müsste.

 

Jedenfalls wird ab 209 echten kmh abgeregelt, was vor dem Update nicht war.

 

Andererseits verklage mal einen Hersteller (gut, in meinem Falle Skoda) dafür, dass das Auto "nur" noch läuft was im Schein steht. Beim mit 204 oder 205 kmh eingetragenen Golf fällt die Begrenzung wohl noch nichtmal ganz so extrem auf. Mein Octavia II, der wohl aufgrund der Limousinenform etwas windschlüpfriger sein dürfte, ist schon ab Werk mit 209 echten kmh eingetragen, sodass er mit Anlauf auch in der Ebenen undnicht nur Bergab deutlich in den Begrenzer läuft.

 

Bei Skoda ein Update zurückgenommen zu bekommen ist allerdings mehr noch als bei VW ein Ding der Unmöglichkeit, weil Skoda "seine" Software ja auch nur von VAG bekommt und so noch eine Stufe mehr dazwischen ist.

Technisch gehen tut es allerdings !

 

In jedem Falle ist für das Abregeln das ESP-Steuergerät verantwortlich und nicht das Bosch EDC16 Motorsteuergerät. Die Sperre ist auch schon immer im ESP so hinterlegt, nur setzt das Motorsteuergerät den Abregelbefehl in alten Softwareversionen einfach nicht um.

Die selbe Abregelung bei 209 echten kmh wurde auch schon im Opel!-Forum viel diskutiert. Es ist also keineswegs Zufall, dass es gerade 209kmh sind.

Es soll wohl möglich sein, diese 209kmh auf 244kmh anzuheben, also nur die Sperre entfernen und das neue Update zu behalten.

Damit dürfte dann ja auch der Hersteller wieder zufrieden sein.

 

Darüber hinaus wird tatsächlich nach Geschwindigkeit und nicht wie zu vermuten nach Drehzahl abgeregelt.

 

Der Haken: Die meisten "Tuner" wollen einem gleich das Auto tunen, da sie auch nur vorgefertigte Software ihrer Kooperationspartner aufspielen.

Eine Firma, die ich mittlerweile gefunden habe und die sich auf das Aufheben von Geschwindigkeitsbeschränkungen spezialisiert hat und wo man im Netz recht ordentliches drüber liest, will immerhin 300 Steinchen für ihre Arbeit haben.

Mit einer Anderen Skoda Werkstatt, die in Kooperation mit ihrem Tuningpartner auch daran arbeiten nur die Begrenzung aufzuheben, stehe ich noch in Kontakt.

 

Ich muß sagen, dass wenn mich meine Werkstatt gefragt hätte, ich es im Zweifel hätte darauf ankommen lassen. Es kann und darf nicht angehen, dass Hersteller Dinge versprechen, die dann nach Kauf per Software wieder eingeschränkt werden.

Es ist ja nicht so, dass es nur den 140PS TDI ohne Filter beträfe. 

Die ganze DPF Geschichte, die Updates für den 170PS TDI und teilw. Auch was man so bei den neuen TSI-Updates liest, drehen nicht unbedingt alles so ins positive.

 

 

 

 

Die Updates für die 170er TDI sind nur für bestimmte Baureihen vorgesehen, für meinen Bj. 06.2006 ist z. B. kein Update vorhanden oder geplant, so die Aussage meines VW Händlers! Allerdings wird man wohl nicht auf die Ultrschallreinigung verzichten können, wenn man auch nach 30-40 TKM noch die volle Leistung genießen will! Ich habe sie bei ca. 35 TKM durchführen lassen und hoffe, das VW auch bei 70TKM die Kosten noch übernimmt!

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