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Sinnvoller Ablauf eines Privatverkaufs

Themenstarteram 1. Januar 2022 um 22:02

Hallo zusammen,

ich möchte mir demnächst ein anderes KFZ zulegen und danach mein aktuelles KFZ verkaufen. Dies möchte ich nach Möglichkeit privat verkaufen. Ich habe schon viel gegoogled, bin aber noch zu keinem zufriedenstellenden Ablauf des Verkaufs gekommen. Fakt ist, dass ich das Auto zu meiner eigenen Absicherung nicht angemeldet übergeben möchte, gleichzeitig aber in der Lage sein will, dem potentiellen Käufer aber eine Probefahrt anzubieten. Für mich ergeben sich daraus zwei mögliche Szenarien:

1. Nach Besichtigung, Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe erhält der Käufer von mir alle Papiere, Unterlagen und meine Kennzeichen. Damit meldet er das Fahrzeug dann auf sich um. Nach der Ummeldung kommt der Käufer mit seinen neuen Kennzeichen zu mir und nimmt das Auto mit. Währenddessen verbleiben Fahrzeug und Schlüssel bei mir (Garage).

Dies wäre die für mich mit am wenigsten Arbeit verbundene Variante, vorallem weil es auf Grund von Corona momentan nicht ganz so einfach ist zur Zulassungsstelle zu gehen.

2. Nach Besichtigung, Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe (In dem Fall vielleicht auch eine Anzahlung?) fährt der Käufer wieder nach Hause. Ich melde das Fahrzeug möglichst schnell selber ab. Danach hat der Käufer die Wahl die Papiere abzuholen, oder ich lasse sie ihm (je nach Entfernung) per Post zukommen. Er meldet das Fahrzeug auf sich um und holt es mit den neuen Kennzeichen ab. Oder aber er holt das Fahzeug abgemeldet mit einem Hänger bzw. Kurzzeitkennzeichen ab.

Da ich noch relativ unerfahren bin, hoffe ich ein paar Tips von erfahrenen Verkäufern zu erhalten!

Frohes neues Jahr und freundliche Grüße,

Tempi97

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48 Antworten

Ich weiß nicht, ob das in Deutschland auch eine Option ist, aber in Österreich kann man direkt ohne Termin zu jeder beliebigen Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug abzumelden.

Der Käufer muss sich dann allerdings selbst um ein Überstellungskennzeichen kümmern, wenn er sofort weiterfahren will.

So bleibt das Fahrzeug angemeldet und jeder Interessent kann seine Probefahrt haben.

Erst, wenn man sich einig ist, macht man den Kaufvertrag und bekommt das Geld gegen Übergabe der Papiere.

Wenn der Verkäufer im selben Bezirk wohnt, kann er das Fahrzeug auch gleich sofort auf sich anmelden, bekommt sofort die neuen Kennzeichen und kann damit losfahren.

Wenn er weiter weg zu Hause ist und keine Möglichkeit für Überstellungskennzeichen hat, habe ich das immer so gehalten, das ich das Auto bis zur Anmeldung in meiner Privat Garage haben stehen lassen, bis der Käufer mit den Kennzeichen kommt und das Auto abholt.

Kannst du genau so machen.

Du kannst das Auto aber auch ohne größeres Risiko angemeldet übergeben. Dafür musst du den genauen Zeitpunkt der Übergabe festhalten und der Zulassungsstelle sowie Versicherung melden.

Würde ich halt vom Käufer und vom Bauchgefühl abhängig machen.

Diese Form der Abmeldung ist auch in Deutschland möglich, nicht nur bei den jeweiligen Zulassungsstellen, sondern auch bei vielen Gemeinde-/Stadtverwaltungen.

Eventuell ist auch eine Abmeldung per Internet möglich (lässt sich an Hand der ZBI überprüfen).

Ob nach Punkt 1. oder 2. verkauft wird, ist letztlich davon abhängig, was der Käufer mitmacht.

Themenstarteram 1. Januar 2022 um 22:25

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 1. Januar 2022 um 23:12:06 Uhr:

Ich weiß nicht, ob das in Deutschland auch eine Option ist, aber in Österreich kann man direkt ohne Termin zu jeder beliebigen Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug abzumelden.

Der Käufer muss sich dann allerdings selbst um ein Überstellungskennzeichen kümmern, wenn er sofort weiterfahren will.

So bleibt das Fahrzeug angemeldet und jeder Interessent kann seine Probefahrt haben.

Erst, wenn man sich einig ist, macht man den Kaufvertrag und bekommt das Geld gegen Übergabe der Papiere.

Wenn der Verkäufer im selben Bezirk wohnt, kann er das Fahrzeug auch gleich sofort auf sich anmelden, bekommt sofort die neuen Kennzeichen und kann damit losfahren.

Wenn er weiter weg zu Hause ist und keine Möglichkeit für Überstellungskennzeichen hat, habe ich das immer so gehalten, das ich das Auto bis zur Anmeldung in meiner Privat Garage haben stehen lassen, bis der Käufer mit den Kennzeichen kommt und das Auto abholt.

Danke für deine Antwort! Momentan steht auf der Website meiner Stadt, dass vorher ein Termin vereinbart werden muss wegen Corona. Ich werde dort aber am Montag noch einmal anrufen und nachfragen.

Ansonsten deckt sich deine Aussage ja weitesgehend mit meinen Ideen. Entweder er besorgt Kurzzeitkennzeichen/Hänger und nimmt das Auto abgemeldet mit, oder er meldet es vor Übergabe um.

Themenstarteram 1. Januar 2022 um 22:28

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Januar 2022 um 23:25:07 Uhr:

Diese Form der Abmeldung ist auch in Deutschland möglich, nicht nur bei den jeweiligen Zulassungsstellen, sondern auch bei vielen Gemeinde-/Stadtverwaltungen.

Eventuell ist auch eine Abmeldung per Internet möglich (lässt sich an Hand der ZBI überprüfen).

Ob nach Punkt 1. oder 2. verkauft wird, ist letztlich davon abhängig, was der Käufer mitmacht.

Danke für deine Antwort!

Das heißt für mich aber, dass keine von beiden Varianten zu weit hergeholt/überzogen ist? Ich will mir selbst und auch dem Käufer keinen unnötigen Aufwand aufzwingen.

Jain, ich hab bis jetzt bei Privatkauf/verkauf die Fahrzeuge immer angemeldet übernommen und übergeben. Kaufpreis floss stets in bar. Schriftlicher Kaufvertrag und - falls die Ummeldung nicht kurzfristig erfolgt wäre - die Meldung an die Versicherung und die Zulassungsstelle.

Gäbe übrigens noch die Möglichkeit, direkt nach dem Verkauf und der Bezahlung das Fahrzeug abzumelden und ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Ob das bei deiner Zulassungsstelle ohne Termin möglich ist, bliebe abzuklären.

Ich würde unter keinen Umständen das Auto angemeldet übergeben!

 

Da würde ich eher noch mit zum Käufer fahren, dort das Auto abmelden und selbst schauen, wie ich dann nach Hause komme.

 

Es gab da im Forum schon einige Geschichten , wo es der Käufer plötzlich gar nicht mehr eilig hatte mit dem abmelden oder gar nicht mehr erreichbar war.

Du könntest auch zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren.

Er holt sich Kurzzeitkennzeichen und du meldest das Auto ab, danach fährt er dich heim und alle sind glücklich. Das hab ich selbst auch schon so gemacht.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 2. Januar 2022 um 02:25:51 Uhr:

Ich würde unter keinen Umständen das Auto angemeldet übergeben!

 

Da würde ich eher noch mit zum Käufer fahren, dort das Auto abmelden und selbst schauen, wie ich dann nach Hause komme.

 

Es gab da im Forum schon einige Geschichten , wo es der Käufer plötzlich gar nicht mehr eilig hatte mit dem abmelden oder gar nicht mehr erreichbar war.

Über 10Autos privat und angemeldet verkauft!

Nie gab's Probleme.

 

Exakte DatenKm, aktueller Zustand, Uhrzeit wurde immer bei Übergabe dokumentiert.

Geld war Bar oder vorab überwiesen immer da.

Übergabedokumentation ging immer an Käufer, Versicherung und Zulassungsstelle.

 

Vermutlich bin ich einer der ganz wenigen, die Glück hatten.

 

Ich kann die Zahl nicht benennen, von Verkäufern,die Probleme mit dem Käufer hatten,weil dieser nicht ab und ummeldete.

Zitat:

@sharock22 schrieb am 2. Januar 2022 um 08:57:41 Uhr:

Du könntest auch zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren.

Er holt sich Kurzzeitkennzeichen und du meldest das Auto ab, danach fährt er dich heim und alle sind glücklich.

Das funktioniert aber nur, wenn der TE dort einen Termin bekommt, mit dem Verkäufer und Käufer klar kommen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Januar 2022 um 10:08:57 Uhr:

Ich kann die Zahl nicht benennen, von Verkäufern,die Probleme mit dem Käufer hatten,weil dieser nicht ab und ummeldete.

Eigene Erfahrung?

Warum dann vergessen?

Ich kann die 10 angemeldeten Autos locker toppen. Wenn ich es richtig gezählt habe 15 Autos und 4 Motorräder. Probleme 0. Das einzige Problem ist, dass die wenigen schlechten Erfahrungen immer gleich hier stehen, und die anderen, viel häufigeren positiven Abläufe nie erwähnt werden.

Wenn du verkaufst, höre beim Käufer auf deinen Bauch.

Was ich dir noch mitgeben kann, wenn ich ein Auto von privat kaufe, dann nehme ich mein Eigentum mit wenn ich es bezahlt habe. Und ist es beim Kauf angemeldet, dann eben so. Außerdem kann ich mir beim angemeldeten Fahrzeug das Geld für die neuen Kennzeichen sparen da ich diese seit 2019 behalten darf.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:45:59 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Januar 2022 um 10:08:57 Uhr:

Ich kann die Zahl nicht benennen, von Verkäufern,die Probleme mit dem Käufer hatten,weil dieser nicht ab und ummeldete.

Eigene Erfahrung?

Warum dann vergessen?

Weil noch keiner auf die Idee gekommen ist, eine Statistik darüber zu erheben.

Ist für mich nicht entscheidend wie viele Fälle das waren und noch werden.

Und mir persönlich ist es Wumpe, ob jemand Probleme damit hat, wenn ein Käufer die Kiste nicht ab oder ummeldet.

Selbst gemachtes Leid.

Und seit ikfz auch nicht mehr nötig.

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