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Sixt „schaden” welche ich nicht gemacht habe
Hallo. zuerst möchte ich mich für mein deutsch entschuldigen. Ich komme aus Spanien und habe für einen Tag ein Auto von Sixt gemietet. gestern erhielt ich eine quittung und fotos von schäden, die ich angeblich verursacht habe. Leider bin ich damit aber nicht einverstanden! Für zwei Kratzer, die ich nicht gemacht habe, muss ich 750 Euro bezahlen (Schaden auf 1100 geschätzt). Mein Freund, der Zeuge sein würde, kam mit mir. und ich bemerkte, dass die Bilder, die mir geschickt wurden, an einem anderen Ort aufgenommen wurden, als ich dieses Auto verlassen habe! Habe ich die Möglichkeit, Berufung einzulegen? Ich denke, dass diese Fotos von einem Mitarbeiter an derselben Stelle aufgenommen werden sollten, an der ich das Auto abgestellt habe, und nicht auf dem Parkplatz. Es war schon Nacht und Sixt war geschlossen, also ließ ich mein Auto auf dem Parkplatz draußen. Was soll ich tu ?
Beste Antwort im Thema
Hallo allerseits,
da ich in einer selben Lage war und auch Ratschläge suchte,habe ich hier ähnliches Fälle verglichen.
Bei mir lief es ähnlich ab(Ende August 2019).
Ich bekam meine Kaution zurück und einige Tage später eine Mail von der Schadensregulierung Sixt mit Bildern.Ich solle dazu Stellung nehmen...
Nach einiger Zeit kam dann ein zweifelhaftes Gutachten mit der Summe von 1200Euro.Auf meine Schilderung gingen Sie nicht ein.Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe beriet ich mich mit
einem Anwalt und der gab das ein Mediator weiter(außergerichtlich).Nach einiger Zeit bot Sixt mir einen Vergleich an und aus "Kulanz" eine Schadenssumme von 600Euro an.Ich lehnte ab und Sixt schien sich "angegriffen" von mir zu sein.Sie verlangten wieder die komplette Schadenssumme von 1200 Euro+Mahngebühr.Sie lehnten jegliche Art ab mit der außergerichtlichen Sachen.Ich verfasste nun eine letzte Mail,wo ich dachte dannach wird es ein Gerichtsfall.
Und ich schwöre,ich habe diesen angeblich von mir verursachten Schaden,nicht getan.
Letztlich bekam ich nun von Sixt die Mail,das Sie den Fall nochmals prüften und sehen davon ab,das ich bezahlen soll.
Also es lohnt sich durchaus hartnäckig zu kämpfen und sich nicht einschüchtern zu lassen,wenn man für ein Schaden,den man nicht verursacht,gleich zu zahlen.
Viele Grüße Horst
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27 Antworten
Natürlich kannst du dagegen Berufung einlegen, nur stehen die Chancen ziemlich schlecht für dich, weil du keinerlei Beweise dafür hast dass die Schäden nicht von dir stammen.
Ich weiss jetzt nicht ob das bei Sixt auch so ist, aber ich weiss von Enterprise dass wenn man ein Mietfahrzeug bei geschlossenem Mietbüro zurückgibt und es am Parkplatz abstellt, dann ist man für Schäden die durch dritte bis zur Öffnung des Büros und der Überprüfung des Fahrzeugzustands entstehen selbst verantwortlich. Du solltest dir dazu mal die AGB´s von Sixt durchlesen.
Dass die Fotos nicht an der gleichen Stelle aufgenommen wurden, kann ganz normal sein.
Fahrzeuge werden meistens in eine Halle mit gutem Licht gefahren um den Zustand besser begutachten zu können.
Es gibt zwei Punkte, die man als Fahrzeugmieter immer beachten sollte:
1. bei der Anmietung eines Fahrzeugs immer eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abschliessen
2. das Fahrzeug immer bei geöffneten Mietbüro abgeben und sofort auf Schäden überprüfen und quittieren lassen
Sie haben die fotos auf einen Parking gemacht. Draußen. Morgen versuche ich da anrufen....
Ich werde versuchen, mich dadurch zu verteidigen, dass das Auto nicht an der Stelle gesehen wurde, an der ich das Auto verlassen habe. d.h. die Bilder wurden woanders aufgenommen. und ich persönlich weiß nicht, wer das Auto an diesem Ort geparkt hat, ob er einschlägige Erfahrung oder sogar einen Führerschein hatte. Meiner Meinung nach sollten die Bilder an der gleichen Stelle aufgenommen werden, an der ich dieses Auto abgestellt habe.
Hi. Also das SIXT Fotos macht an einem anderen Ort als das du ihn geparkt hast, ist egal. Meist waschen sie den Wagen auch nochmal vor der Begutachtung. Wenn du dir zu 100% sicher bist das du diese Schäden nicht verursacht hast, dann hilft manchmal ein nettes Telefonat oder eine freundliche Email um diese Sache Kulanzmäßig zu klären. Ansonsten kannst du schlechte Karten haben. Wenn du keine Versicherung gebucht hast, dann sind sie eh meist wie die Geier drauf. Und du bist in der Beweispflicht das die Schäden nicht von dir sind, da du außerhalb der Öffnungszeiten keinen SIXT Mitarbeiter hast zeigen können das alles iO ist. Viel Glück dabei.
Das nächste mal nimm lieber einen zweiten mit zur Abgabe der im Notfall als Zeuge dienen kann. Das ist immer plausibler.
Bei der Anmietung eines Kleinwagens in Deutschland war ich geschockt über die Anzahl der Beulen, Abschürfungen usw. Mir wurde eine 2 Seitige Liste mit den Vorschäden ausgehändigt. Unvorstellbar, wenn ich nicht Vollkasko ohne Selbstbehalt gebucht hätte. Die Abgabe interessierte dann auch kaum.
Und was kann passieren wenn ich es nicht bezahlen?
Die einige Sache welche sie haben es mir geschickt war ein E-Mail in Spam...
Dann bekommst du irgendwann Post du noch unschöner für dich ist. Nicht rumspielen. Zahl das und sei beim nächsten mal schlauer und buche eine Reduzierung vom SB.
Wenn ich hier diesen Unfug lese, wird mir schlecht.
Berufung einlegen? Sind wir hier am Amtsgericht?? Was soll das?
Die Rechtsgrundlage ist ganz einfach: Man haftet generell in allen Lebensbereichen NUR für Schäden, die man fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Anderweitige Regelungen sind unwirksam. Knallt ein Baum aufs Auto hat der Eigentümer (hier: Sixt) Pech gehabt. Das gleiche gilt bei Fahrerflucht.
Der Ablauf ist ganz einfach: Du zahlst nicht und Sict wird das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dazu kannst du dich dann äußern, oder auch nicht. Falls anschließend das gerichtliche Klageverfahren von Sixt beantragt wird, gibt es irgendwann mal eine Vorladung zur Hauptverhandlung. Da musst du dann hin. Aussagen machen musst du jedoch auch dort nur zu deiner Person, nicht aber zum Vorwurf. Alles weitere liegt dann in Gottes Hand. Viel Glück. Spätestens vor Gericht ist es übrigens ein guter Zeitpunkt, gläubig zu werden.
schwukele
staatlich geprüfter Betriebswirt + Bachelor of Science
Zitat:
@MecedesLE schrieb am 22. September 2019 um 16:41:32 Uhr:
Und du bist in der Beweispflicht das die Schäden nicht von dir sind, da du außerhalb der Öffnungszeiten keinen SIXT Mitarbeiter hast zeigen können das alles iO ist..
NEIN!!!!! Beweispflichtig ist im Zivilrecht, insbesondere bei Schadensersatz. IMMER der Kläger. Niemals ist der Kunde beweispflichtig (einzige Ausnahme: Gewährleistung nach Ablauf der ersten 6 Monate)
Zitat:
@schwukele schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:43:55 Uhr:
Wenn ich hier diesen Unfug lese, wird mir schlecht.
Berufung einlegen? Sind wir hier am Amtsgericht?? Was soll das?
Die Rechtsgrundlage ist ganz einfach: Man haftet generell in allen Lebensbereichen NUR für Schäden, die man fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Anderweitige Regelungen sind unwirksam. Knallt ein Baum aufs Auto hat der Eigentümer (hier: Sixt) Pech gehabt. Das gleiche gilt bei Fahrerflucht.
Der Ablauf ist ganz einfach: Du zahlst nicht und Sict wird das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dazu kannst du dich dann äußern, oder auch nicht. Falls anschließend das gerichtliche Klageverfahren von Sixt beantragt wird, gibt es irgendwann mal eine Vorladung zur Hauptverhandlung. Da musst du dann hin. Aussagen machen musst du jedoch auch dort nur zu deiner Person, nicht aber zum Vorwurf. Alles weitere liegt dann in Gottes Hand. Viel Glück. Spätestens vor Gericht ist es übrigens ein guter Zeitpunkt, gläubig zu werden.
schwukele
staatlich geprüfter Betriebswirt + Bachelor of Science
Das würde ich nicht empfehlen.
Wie Du schon schreibst, vor Gericht liegt das Ergebnis in Gottes Hand - aber ist es den ganzen Aufwand wert, eventuell Recht zu bekommen?
Lies Dir mal die AGB´s und die Bedingungen zur Anmietung von Sixt durch, dann wird Dir schnell klar, dass Du in so einem Fall keine realistische Chance hast aus der Zahlungsverpflichtung für den Schaden rauszukommen.
Das bedeutet nur Geld für einen Anwalt zu verschwenden und durch Nichtbegleichung der Forderung einen negativen Schufa Eintrag zu riskieren.
Zahl einfach, wenn auch zähneknirschend, und lern daraus.
Sollte es noch aktuell sein: Es macht sehr wohl einen Unterschied, wo die Fotos aufgenommen wurden. Die meisten Leute machen ja den Fehler, bei der Abgabe keine Fotos zu machen. Ob Sixt das Bewegen für eine bessere Beleuchtung braucht, ist nicht Dein Problem. Fakt ist: Die Karre ist bewegt worden und im Falle eines Verfahrens muss Sixt Dir nachweisen, dass es nicht der Checker oder die RSA waren - und nicht anders herum.
Zitat:
@Dauerstudent2 schrieb am 26. Oktober 2019 um 22:21:38 Uhr:
Sollte es noch aktuell sein: Es macht sehr wohl einen Unterschied, wo die Fotos aufgenommen wurden. Die meisten Leute machen ja den Fehler, bei der Abgabe keine Fotos zu machen. Ob Sixt das Bewegen für eine bessere Beleuchtung braucht, ist nicht Dein Problem. Fakt ist: Die Karre ist bewegt worden und im Falle eines Verfahrens muss Sixt Dir nachweisen, dass es nicht der Checker oder die RSA waren - und nicht anders herum.
Machst Du bei jeder Fahrzeugrückgabe einen kompletten Fotosatz vom Fahrzeug, bei dem jedes Detail sichtbar ist?
Ich würde mal behaupten dass dies schlichtweg unmöglich ist.
Was machst Du z.B. bei Rückgabe in der Nacht oder wenn das Fahrzeug bei Regen komplett nass ist?
Es nicht nicht notwendig, alles zu fotografieren. Ein Foto aus dem Cockpit, auf dem Kilometerstand und durch die Frontscheibe der klar erkennbare Standort zu identifizieren ist, reicht völlig aus (Auf dem Foto sollten Datum und Uhrzeit erkennbar sein, am besten Zeitnah in eine Cloud hochladen, mit der man die Zeit des Einsendesns nachweisen kann). Das mache ich selbst, wenn ich die Karren persönlich abgebe (weil man immer nur ein "vorläufiges Protokoll" erhält). Oder am Flughafen, kurz bevor ich dem Checker den Schlüssel gebe.
Denn das Fahrzeug wird, schon alleine zur Begutachtung oder zur Wäsche, von irgendeinem MItarbeiter mind. einen Meter bewegt - und wie einer der Vorredner schon schrieb:
Sixt muss mir beweisen, dass der Schaden schon da war, bevor das Fzg. zur Wäsche etc gefahren wird. Und nicht ich muss beweisen, dass es auf dem Weg zur Wäsche etc. durch den Checker oder RSA passiert ist (!)
Aber gut, es freut mich, wenn immer alle so schnell zahlen - das machts für mich einfacher, wenn Sixt mit Post aus Rostock (wie bei jedem ungeklärten Schadensfall) die letzten 5 Mieter anschreibt und 4 davon brav zahlen - als Sixt-Aktionär kann man sich sowohl über die 0 Euro SB Mieter als auch die Schnellzahler nur freuen - nicht umsonst erzielten sie auch zuletzt wieder einen Rekordgewinn.
Zitat:
@MecedesLE schrieb am 22. September 2019 um 16:41:32 Uhr:
1. Also das SIXT Fotos macht an einem anderen Ort als das du ihn geparkt hast, ist egal. Meist waschen sie den Wagen auch nochmal vor der Begutachtung.
2. Das nächste mal nimm lieber einen zweiten mit zur Abgabe der im Notfall als Zeuge dienen kann. Das ist immer plausibler.
Was für ein Quatsch - sowas können nur Leute schreiben, die wahrscheinlich noch über die Sixt-Homepage (oder noch besser: als Walk-In) buchen, am besten noch die 0 Euro SB am Counter zahlen, damits nochmal teurer wird
Zu 1. Es macht sehr wohl einen Unterschied. Siehe meine vorherigen Beitrag. Die Kilometerstandsanzeige von Deinem Foto bei der Abgabe und die des "Gutachtens" von Sixt machen vor Gericht sehr wohl einen entscheidenden Unterschied.
Zu 2. Das interessiert Sixt mal überhaupt nicht, vor Gericht könntest Du dann sehen, ob der Richter dem Zeugen Glauben schenkt... und nur darauf kommt es an. Und das ist ein wahres Vabanquespiel.
Zitat:
@schwukele schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:43:55 Uhr:
Wenn ich hier diesen Unfug lese, wird mir schlecht.
Berufung einlegen? Sind wir hier am Amtsgericht?? Was soll das?
schwukele
staatlich geprüfter Betriebswirt + Bachelor of Science
Vielen Dank! Die vorherigen Beiträge taten schon fast weh beim Lesen (ob ihrer Unkenntnis) - eieiei.