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  7. So ein Scheiß UNFALL !!!! 7er BMW vs. 3er BMW

So ein Scheiß UNFALL !!!! 7er BMW vs. 3er BMW

Themenstarteram 7. November 2003 um 18:26

Hallo Leute ich fahre heute schön durch unser Industriegebiet und da sehe ich aus ner Hofeinfahrt von Sixt Autovermietung nen neuen 7er BMW rausfahren, der an der Straße auf der ich fahre hält ca 10 meter vor mir (Ich fuhr 50) schaut er nach rechts und nicht nach links von wo ich kahm und fährt los und da macht es auf einmal bums . Vorher hab ich noch versucht zu bremsen aber war schon zu Spät. Meine Schöne Front ist ein wenig eingedrückt. (Nierenblech, Blinker, Stoßstange kaputt und bei ihm nur kratzer und beulen in der Stoßstange.

Schöne Scheiße, ich hab zwar keine Schuld aber nun muss ich mal sehen wie es weiter geht. Seine Versicherung hat schon bei mir angerufen, dass sie nächste Woche nen Sachverständiger bei mir vorbeischicken. Ich werd morgen mal ein Paar Fotos reinstellen. Was meint ihr wie gehts jetzt weiter ? Soll ich ihn bei BMW reparieren lassen ??? Würde mich über eure Meinung freuen.

Danke, mann mus immer mit der Doofheit anderer rechnen.

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8 Antworten

ist ja nett und schön dass die gegnerische Versicherung nen Sachverständigen schickt...aber Du solltest dein Recht in Anspruch nehmen einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen...ein Versicherungsgutachter wird immer sehr "freundlich" für die beauftragende Versicherung begutachten ;)

Gruß

genauso seh ich das auch.

Wenn du unschuldig bist,geh zum Anwalt und laß ihn das Alles regeln.Das Recht dazu hast du und den muß die gegnerische Versicherung bezahlen.

Nur ein Anwalt wird das Maximale für dich rauskriegen(Wertminderung,Ausfallentschädigung etc.).

Und den Sachverständigen wirst du dir selber aussuchen.Das Recht dazu hast du nämlich auch,außer der Schaden ist sehr gering.Aber nach deiner Schilderung sind es wohl mehrere Tausend €.

Der Gutachter der Versicherung wird den Schaden 100%ig niedriger beurteilen,als einer deines Vertauens.

Ohne Anwalt kann dir passieren,daß die Versicherung anfängt rumzuzicken und du lange auf dein Geld warten mußt.

War bei mir auch mal der Fall.Habe 4 Mon.auf mein Geld gewartet.Danach hatte ich die Schnauze voll und habe meinen Anwalt eingeschaltet. Und siehe da,nach 1 Woche war der Scheck im Briefkasten.

schau auf meiner webseite wie mein ufnall aussah und wie ich es damals repariert habe.

 

ich denke der schaden sieht ungefähr gleich aus laut deiner beschreibung.

geh zum gutachter und lass ihn das machen. die versicherungen haben immemr welche die zu ihrem gunsten und in dem falle zu deinem ungunsten entscheiden.

 

gruss murat

Ganz wichtig: Nimm keinen Scheck und kein Geld von der Versicherung an, außer die komplette Deckung des Schadens.

Es kommt vor, dass du von der Versicherung einen Entschädigungs-Scheck von ein paar Euro bekommst (der lange nicht die Reperaturkosten deckt), sobald du diesen an nimmst hast du kein Recht mehr auf weitere Kostenentschädigung.

Ein Gutachten würde ich auch von einem Unabhängigen Gutachter machen lassen. Du kannst den Wagen natürlich bei BMW reparieren lassen. Hatte auch mal ein Unfall (mir ist jemand hinten drauf gefahren, war ein Schaden von etwa 4800 EUR), nachdem ein Gutachten gemacht wurde bin ich zu meiner Werkstatt, habe denen mein Auto übergeben, die haben sich nochmal alles angesehen und einen Kostenvoranschlag zur gegnerischen Versicherung geschickt. Diese konnte dann einer Reparatur zustimmen, oder nicht [sobald die Kosten zur Reparatur des Schaden mehr als 100%, in Ausnahmefällen (Liebhaberfahrzeug, z.B. Oltimer...) 130% vom Wert des Autos betragen zahlt dir die Versicherung nur den Zeitwert des Wagens (das kann manchmal ein gutes Geschäft sein)]. Achtung: Du musst das OK für eine reparatur von der Versicherung haben. Wenn du dein Auto auf eigene Faust zu einer Werkstatt bringst und es reparieren lässt, kann es sein, dass die Versicherung hinterher sagt "Ja, da haben wir aber nicht zugestimmt, da zahlen wir auch nicht". Also, erst mit der Versicherung abklären.

Für die Zeit, in der dein Auto in der Werkstatt steht kannst du einen Mietwagen bei der gegnerischen Versicherung beantagen, allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass du auf ein Auto angewiesen bist (die schauen nach, wieviel km du gefahren bist, ich musste damals mindestens 30km/Tag fahren). Den Mietwagen kannst du nur so lange Fahren, wie dein Wagen Fahruntüchtig ist, d.h. wenn er soweit repariert wurde, aber z.B. noch eine kleine Zierleiste fehlt und diese erst drei Wochen später ankommt, dann steht dir in diesen drei Wochen kein Mietwagen mehr zu. Wenn du keinen Mietwagen in Anspruch nimmst bekommst du eine Nutzungsausfallentschädigung.

Wurdest du bei dem Unfall irgendwie verletzt? Schleudertrauma oder nur leichte Nackenschmerzen oder ähnliches? Wenn ja, dann geh zu einem Facharzt und lass dir deine "Leiden" bescheinigen. Die Versicheung schickt dir Formulare, in denen du deine Verletzungen angeben kannst (und zusätzlich durch die Bescheinigung Beweisen kannst).

Hoffe, ich hab das irgendwie verständlich erklären können.

Bei welcher Versicherung ist denn die Autovermietung? Mein Unfall"partner" war damals bei der VGH, damit hatte ich wirklih Glück im Unglück, denn bei denen lief alles sehr unkompliziert und unproblematisch ab. Habe 4800 EUR bekommen, obwohl mein Auto einen Zeitwert von 3600 EUR hatte (Rover Mini, Bj. 1994). Lob an die VGH! :)

Gruß und viel Glück,

noplan

PS: Ich schildere da oben nur, was ich erlebt habe, keine Ahnung, ob das woanders genauso abläuft.

...

 

nimm kein Auto in Anspruch dann kriegst du noch so

Geld für den Ausfall....so um die 200 € hab ich immer bekommen !

Themenstarteram 7. November 2003 um 20:05

Hey Leute Danke für eure Nachrichten

 

Hi ,

Vielen Dank für die Umfangreichen Infos. Die Frau von der Versicherung hat mich am Telefon gefragt ob ich selbst einen Gutachter beauftragen möchte, oder ob die einen Unabhängigen Gutachter beauftragen sollen, den die dann bezahlen. Ich hab dann gesagt, das die den beauftragen sollen. Mal sehen Was der Typ am Dienstag sagt und wie hoch der Schaden ist. Wie ist das eigentlich, wenn der Typ sagt, das ist ein Schaden von meinetwegen 1000€ und mir das bestätigt aber BMW sagt sie wollen 1300€ für die Reperatur haben. Bezahlt die Versicherung das trotzdem ?

Vielen dank, ich hoffe ich gehe euch nicht auf die Nerven.

Murat Danke für den Link zu deinen Bildern. Mein Schaden sieht ungefähr gleich auf vielleicht nicht ganz so doll.

Was hat deine Reperatur gekostet ?

m.f.g. Basti

Re: Hey Leute Danke für eure Nachrichten

 

Zitat:

Original geschrieben von e36coupe320i

Hi ,

Vielen Dank für die Umfangreichen Infos. Die Frau von der Versicherung hat mich am Telefon gefragt ob ich selbst einen Gutachter beauftragen möchte, oder ob die einen Unabhängigen Gutachter beauftragen sollen, den die dann bezahlen. Ich hab dann gesagt, das die den beauftragen sollen. Mal sehen Was der Typ am Dienstag sagt und wie hoch der Schaden ist. Wie ist das eigentlich, wenn der Typ sagt, das ist ein Schaden von meinetwegen 1000€ und mir das bestätigt aber BMW sagt sie wollen 1300€ für die Reperatur haben. Bezahlt die Versicherung das trotzdem ?

Vielen dank, ich hoffe ich gehe euch nicht auf die Nerven.

Murat Danke für den Link zu deinen Bildern. Mein Schaden sieht ungefähr gleich auf vielleicht nicht ganz so doll.

Was hat deine Reperatur gekostet ?

m.f.g. Basti

***********************************************+

also wenn du den WAgen echt bei BMW reparieren lassen

willst dann geht dort hin und lass dir einen Kostenvoranschlag machen ! Es gibt ja verschiedene Arbeitszeitensätze, den normalen und von BMW ! wenn du wie gesagt nur

1000 geschrieben bekommst und zu bmw hst du dann pech gehabt ! oder du machst noch ein gutachten, aber musst du dann zahlen !

gruß

@e36coupe

1. Nach Möglichkeit keinen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ausgewählten Gutachter.

Wenn Du selbst auswählst, dann rate ich von der DEKRA ab. Beauftrage irgendeinen ö.b.u.v. Sachverständigen (Gelbe Seiten).

2. Ab zum Anwalt. Nimm Dir einen im Verkehrsrecht tätigen Kollegen. Der wird Dir dann übrigens auch einen Gutachter ans Herz legen können (dann musst Du nicht suchen).

Wenn Du keine Mithaftung kriegst, dann werden die Anwaltskosten voll vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen.

 

3. Lerne aus Fehlern!

Laien, die nach einem unverschuldeten Unfall selbst mit dem gegnerischen Versicherer verhandeln, schießen sich meist ins eigene Bein.

Das näxte mal gleich zum Anwalt... ...bevor Du Dich von einem Versicherungsfuzzi belatschern lässt.

 

Wenn Du noch Fragen hast, dann frage...

 

MfG

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