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Software Fehler

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 30. Mai 2014 um 7:58

Besitze seit 06.06.2013 einen Touareg WVGZZZ7PZCD007170 7P ACCGRAX1 AA8AA8C8023NVR67MGO Bin mit 2900km gestartet!

Habe das FZG im ersten Jahr wenig gefahren da ich ein Dienstfahrzeug bis 01.05.14 hatte.

Der erste Liegenbleiber nach ~2 Monaten! FZG musste Abgeschleppt werden,

Ein Steuergerät wurde ausgetauscht die Werkstatt war sich aber nicht sicher ob damit der Fehler behoben war; aber es hat geklappt!

Seit 01.05 bin ich regelmäßig mit dem FZG unterwegs - die weiteren Probleme:

 

Der Zündschlüssel wird bei ausschalten des FZG nicht freigegeben, mehrere Betätigungen sind notwendig um den Zündschlüssel abziehen zu können.

Es wurde mit Einschalten von VW: --- SW neu geflashed, Seilzüge eingestellt, Zündschloss ausgetauscht, Schaltbox erneuert;

Ergebnisse: von ehemals ~ 40% Problemfällen sind es noch ~ 20% d.h. Problem nicht abgestellt!

 

EPC Warnleuchte + Runde Warnleuchte leuchtet jede Woche mindestens 1 mal auf, geht nach Zündung aus!in Speicher.

War auch für diesen Fehler bereits ~ 6 mal in der Werkstatt aber auch mit VW Hilfe ist keine Lösung in Sicht!!

Auslesen, Löschen der Fehler neue Software, ist nicht die Lösung...

Werkstatt Besuche ~ 15--- ist nicht mein angestrebtes Ziel !

Das Fahrzeug ist in diesem Zustand auch nicht Privat zu Verkaufen ich würde mich strafbar machen ohne Hinweis auf die Fehler.

In diesem Zustand ist das Fahren keine Zustand .... man muss mit allen Rechnen!

Habe jetzt Herrn Dieter Kramer von VW Qualität mit mail angeschrieben " Lesebestätigung " kam aber --ER-- antwortet nicht.

Gibt es noch Vorschläge werde sonst über Rechtsanwalt versuchen weiter zu kommen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22

Ich vermute der TE ist kein Flottenkunde........

Letztendlich kommt es doch nur darauf an, wer Vertragspartner ist.

15 weitere Antworten
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15 Antworten

Lass das Problem mit dem Zündschloss nochmals seitens des :) reparieren, wenn sich dann kein Erfolg zeigt, kannst mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag drohen. Je nachdem wie fähig dein :) ist, geht das dann ganz schnell.

Bei meinem Tiguan hat's gerademal 4 Tage gedauert, bis der Rückabwicklung seitens VW stattgegeben wurde. :D :D

Zitat:

Original geschrieben von wiremabe

Besitze seit 06.06.2013 einen Touareg WVGZZZ7PZCD007170 7P ACCGRAX1 AA8AA8C8023NVR67MGO Bin mit 2900km gestartet!

Habe das FZG im ersten Jahr wenig gefahren da ich ein Dienstfahrzeug bis 01.05.14 hatte.

Der erste Liegenbleiber nach ~2 Monaten! FZG musste Abgeschleppt werden,

Ein Steuergerät wurde ausgetauscht die Werkstatt war sich aber nicht sicher ob damit der Fehler behoben war; aber es hat geklappt!

Seit 01.05 bin ich regelmäßig mit dem FZG unterwegs - die weiteren Probleme:

 

Der Zündschlüssel wird bei ausschalten des FZG nicht freigegeben, mehrere Betätigungen sind notwendig um den Zündschlüssel abziehen zu können.

Es wurde mit Einschalten von VW: --- SW neu geflashed, Seilzüge eingestellt, Zündschloss ausgetauscht, Schaltbox erneuert;

Ergebnisse: von ehemals ~ 40% Problemfällen sind es noch ~ 20% d.h. Problem nicht abgestellt!

 

EPC Warnleuchte + Runde Warnleuchte leuchtet jede Woche mindestens 1 mal auf, geht nach Zündung aus!in Speicher.

War auch für diesen Fehler bereits ~ 6 mal in der Werkstatt aber auch mit VW Hilfe ist keine Lösung in Sicht!!

Auslesen, Löschen der Fehler neue Software, ist nicht die Lösung...

Werkstatt Besuche ~ 15--- ist nicht mein angestrebtes Ziel !

Das Fahrzeug ist in diesem Zustand auch nicht Privat zu Verkaufen ich würde mich strafbar machen ohne Hinweis auf die Fehler.

In diesem Zustand ist das Fahren keine Zustand .... man muss mit allen Rechnen!

Habe jetzt Herrn Dieter Kramer von VW Qualität mit mail angeschrieben " Lesebestätigung " kam aber --ER-- antwortet nicht.

Gibt es noch Vorschläge werde sonst über Rechtsanwalt versuchen weiter zu kommen

Schriftlich auffordern den Mangel zu beheben, natürlich mit Erwähnung der letzten Werkstattaufenthalte. Dannn reparieren lassen und NACH dem nächsten Auftreten des Fehlers dann sofort Rückabwicklung.

Das würd ich nicht mitmachen. Den hätt ich schon nach dem 4-5 mal rückabgewickelt.

Zunaechst einmal wuerde ich mir einen technischen Aussendienstler aus WOB anfordern.

Die kommen und begutachten vor Ort das Fahrzeug und die Maengel und geben Anweisung an den Haendler was repariert werden soll.

Fuer mich liest sich das ein bischen nach inkompetenter Werkstatt.

Hatte ich mit meinem ersten Treg auch einmal.

Erst wenn danach der Fehler nicht behoben ist wuerde ich einen Antrag auf RUECKABWICKLUNG des Kaufvertrages beim HAENDLER stellen.

Wandlung gibt es rechtlich NICHT.

Es ist IMMER der Vertragspartner also der HAENDLER der rueckabwickelt und nicht VW.

Auch wenn VW dem Haendler einen Zuschuss gewaehrt bei einer Rueckabwicklung des Vertrages.

Viele Haendler kommunizieren dies bewusst falsch.

Etwa in der Art "Wenn VW Ihrem Anliegen zustimmt dann..."

Dem ist rechtlich NICHT so.

VW hat mit der Rueckabwicklung NICHTS zu tun auch wenn der Haendler natuerlich das Kostenrisiko gerne auf VW umlegen moechte mit einer Praemie um das zurueck genommene Fahrzeug schneller loszuschlagen.

Zitat:

 

Es ist IMMER der Vertragspartner also der HAENDLER der rueckabwickelt und nicht VW.

Auch wenn VW dem Haendler einen Zuschuss gewaehrt bei einer Rueckabwicklung des Vertrages.

Viele Haendler kommunizieren dies bewusst falsch.

Etwa in der Art "Wenn VW Ihrem Anliegen zustimmt dann..."

Dem ist rechtlich NICHT so.

VW hat mit der Rueckabwicklung NICHTS zu tun auch wenn der Haendler natuerlich das Kostenrisiko gerne auf VW umlegen moechte mit einer Praemie um das zurueck genommene Fahrzeug schneller loszuschlagen.

Das stimmt so nicht.

Bei Großkundenverträgen (z. B. Flottenvereträge oder Fahrzeuge die mit Schwerbehindertenrabatt gekauft wurden) ist die VW-Großkundenabteilung für die Rückabwicklung zuständig nicht nicht der Händler.

Die schicken nur den Papierkram zum Händler und der muss diesen dann mit dem Kunden ausarbeiten.

Ich vermute der TE ist kein Flottenkunde........

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22

Ich vermute der TE ist kein Flottenkunde........

Letztendlich kommt es doch nur darauf an, wer Vertragspartner ist.

Exakt!

In der Regel der Haendler.

Themenstarteram 25. August 2014 um 16:37

Hallo,

Heutiger stand:nach über 10 Werkstatt besuchen mit einbinden von VW sowie VW Kundenservice gibt es keine Lösung! !! Die Fehlermeldung bleiben, beim letzten Auslesen wurden 33 Fehler,nach etwa 2 Monaten, festgestellt. Jetzt ist der Rücktritt vom Kaufvertrag eingeleitet. Der Händler erklärte sich als nicht zuständig, VW Kundenservice ist wirklich keine Hilfe, auch der oberste VW Qualitäter, außer warmen Worten ist keine Hilfe. VW ist anscheinend an einer kurzfristig und schneller Lösung nicht interessiert. Es geht jetzt den Weg über die Instanzen.

Zitat:

Original geschrieben von wiremabe

Hallo,

Heutiger stand:nach über 10 Werkstatt besuchen mit einbinden von VW sowie VW Kundenservice gibt es keine Lösung! !! Die Fehlermeldung bleiben, beim letzten Auslesen wurden 33 Fehler,nach etwa 2 Monaten, festgestellt. Jetzt ist der Rücktritt vom Kaufvertrag eingeleitet. Der Händler erklärte sich als nicht zuständig, VW Kundenservice ist wirklich keine Hilfe, auch der oberste VW Qualitäter, außer warmen Worten ist keine Hilfe. VW ist anscheinend an einer kurzfristig und schneller Lösung nicht interessiert. Es geht jetzt den Weg über die Instanzen.

Hmm, entweder hast du keinen guten Draht zum :) oder bist die Sache falsch angegangen. Ich hätte beim :) einen Gutachter seitens VW verlangt und dem diese Mängel vorgeführt. Danach nochmals ein Reparaturversuch (sofern durch den Gutachter prognostiziert) und den dann keine Besserung eintritt, die Rückabwicklung (zusammen mit der ausführenden Werkstatt) einleiten.

So hat es bei mir von Antrag bis zur Bestätigung der angenommenen Abwicklung seitens VW gerade mal drei Werktage gedauert...ohne Anwalt und langwierige Gerichtsinstanzen.

Themenstarteram 26. August 2014 um 7:18

Hallo

Das mit dem Gutachter funktioniert bei einem Sporadischen Fehler nicht. Die VW Kunden Service sind zwar sehr Freundlich aber keine Hilfe.

VW hat immer alle Daten bekommen und hat keine Lösung! !!!!! Es liegt nicht an der Werkstatt.

Es geht nur über Anwalt.

Dein Anwalt repariert dein Auto?

Nimm es mir nicht uebel aber ich habe einige Erfahrung mit "Wandlung" von Autos.

Wenn Du einen Anwalt einschaltest wird VW die Schotten runterlassen und du kannst dich auf einen Grabenkrieg freuen.

Ich bleibe dabei, dass deine Werkstatt unfaehig ist.

Hast du denn selbst schon mal direkt mit VW kommuniziert?

Oder ist die Aussage das VW nicht weiter weiss eine deines Haendlers.

War schon ein technischer AD vom VW Werk da und hat mir dir geredet und sich das Auto angesehen?

Themenstarteram 31. August 2014 um 17:54

Hallo

Klar hab ich mit VW Kunden Betreuung gespochen 3 mal .Aber nur warme Worte keine Lösung.

Auch der Leiter der Qualität H. Krämer Dieter wurde einbezogen. Auf die Fehlermeldung 33 am 08.08. Bisher keine Antwort. Die Fehlermeldung am 29.08. -7- wurden wieder an VW weitergeleitet. Alle bisherigen Aktion en wurden auf Anweisung von VW durchgeführt daher ist nicht die Werkstatt das Problem.

Gruß

W.Conrad

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22

Dein Anwalt repariert dein Auto?

Nimm es mir nicht uebel aber ich habe einige Erfahrung mit "Wandlung" von Autos.

Wenn Du einen Anwalt einschaltest wird VW die Schotten runterlassen und du kannst dich auf einen Grabenkrieg freuen.

Ich bleibe dabei, dass deine Werkstatt unfaehig ist.

Hast du denn selbst schon mal direkt mit VW kommuniziert?

Oder ist die Aussage das VW nicht weiter weiss eine deines Haendlers.

War schon ein technischer AD vom VW Werk da und hat mir dir geredet und sich das Auto angesehen?

Sehe ich genauso.

Rumlamentieren am Telefon und per Mail bringt nichts, es muss ein Gutachter her, der sich den Fehler anschaut.

Voraussetzung: der Fehler ist reproduzierbar.

Themenstarteram 1. September 2014 um 7:06

Wie ich schon geschrieben habe ist der Fehler nicht Reproduzierbar, daher ist das mit dem Gutachter nicht realisierbar.

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