1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Solarzelle auf dem Dach TÜV

Solarzelle auf dem Dach TÜV

Ford
Themenstarteram 17. Mai 2016 um 9:11

Moin ,

ich hoffe ich bin hier richtig, da ich davon ausgehe dass sich schon einige damit beschäftigt haben.

Ich habe auf meinem Transit 2 Solarzellen montiert (Aluwinkel mit Sikaflex angeklebt, Paneele verschraubt)

Dazu habe ich vorne ein Alubleich im ca. 45°Winkel vor das 1. Modul geklebt um den Wind etwas abzuleiten

quasi so: /==

Gibt es dazu erfahrungen wie es sich mit Solarmodulen beim TÜV verhält?

Ähnliche Themen
31 Antworten

Für die Ladungssicherheit bist Du als Fahrer verantwortlich, das hat den Tüv nicht zu interessieren.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 9:30

Also ist eine Solarzelle "Ladung"? sie ist ja so gesehen fest verklebt/verschraubt. Ein Heckspoiler bspw. muss ja auch abgenommen werden

am 17. Mai 2016 um 9:43

Erfahrungen habe ich leider nicht. Da sie aber fest verschraubt ist, muss die Solarzelle sicherlich den Bestimmungen genügen (man darf ja auch nicht einfach irgendeinen Fahrradträger am Auto montieren, der muss ja auch sicher und geprüft sein). Ich würde lieber einmal beim TÜV nachfragen. Nicht, dass du nachher angehalten wirst und Probleme bekommst.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 9:48

Das ist es eben.. es gibt hierfür keine "Bestimmungen" zumindest habe ich nichts gefunden. Und man sieht es mittlerweile immer häufiger, auch auf normalen Bussen. Oftmals schert es den TÜV wohl nicht einmal. Aber für mein gewissen wüsste ich da gern genaueres zur Rechtslage.

Dass das ganze hält, selbst bei theoretisch 200km/h da hab ich keine Zweifel.

Brauchen nicht alle teile, die am auto angeschraubt werden eine typzulassung?

So lange es nicht an den Seiten vorsteht und nichts mit der Beleuchtung zu tun hat, kannst du fast alles ändern, so lange du nicht gegen Sicherheitsvorschriften verstößt.

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 5:16

Also kann ich tendenziell alles auf mein Dach kleben, wenn es nicht gegen "Sicherheitsvorschriften" verstößt?

Was besagen diese denn?

Angenommen ich fahre jem an. Und dieser "rollt" dabei übers Dach, so unwahrscheinlich das ist bei einem Bus, und verletzt sich dabei an der Kante der Solarzelle.

Ich mein , ich kann mir nen Dachtrager holen und sie dort festmachen. Dann ist es Ladung. Aber gilt das auch wenn sie direkt verklebt ist?

Das ich für ordentliche Verklebung selbst verantwortlich bin wenn sie bei der Fahrt Wegfliegt ist mir bewusst

@X-TR4 ,

ich fürchte Du denkst zu "kompliziert" ;)

Es ehrt dich sehr dass Du dir ernsthafte Gedanken über die Fahrsicherheit machst. So gesehen tust Du bereits alles erdenkich mögliche um Gefahren abzuwehren. Bedenke z.B. eine hohe Dachbox, die fest an WoMo's verbaut werden und der TÜV nichts zu bemängeln hat (sofern diese selbst eine ABE besitzt), solange die vorgeschriebenen Abmessungen des Fzg.'s nicht überschritten wird. Dennoch wird der Schwerpunkt bei sowas etwas nach oben verlagert, was insgesamt die Stabilität des Fzg's in Kurven und Seitenwinden verschlechtert. Wieviele machen sich darüber Gedanken? Die Wenigsten..... :confused:

Dachbox mit ABE?:confused:

Fahrradträger mit ABE? Für Kupplungsträger ja, für die Heckklappenträger wie z. B. Paulchen nein.

Dachbox und Paulchen gelten als Ladung und für Ladung gibt es keine ABE. Sie muss nur ausreichend befestigt sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Autogep%C3%A4cktr%C3%A4ger

Ob das auch auf die Solarmodule übertragen werden kann, weiß ich nicht. Auch nicht, ob durch den Aufbau eine Korrektur der Fahrzeughöhe in den Papieren grds. nötig ist. Bei Fahrzeugen, welche z. B. optional ab Werk mit Dachreling ausgeliefert werden, ist auch die entsprechende Höhe vermerkt, auch wenn sie gar nicht verbaut ist.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 18. Mai 2016 um 09:23:07 Uhr:

Dachbox mit ABE?:confused:

Vielleicht war dies die falsche Bezeichnung. Das Teil muss TÜV-geprüft sein und ich rede hier von TOP-Boxen, die i.d.R. überwiegend fest am Dach verbaut werden, also nicht an einer Reling, wie bei einem PKW!

OK

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 9:10

na dann lass ich es mal so und frag vorm nächsten TÜV mal nach. Und gehe u.U dann zu einer anderen TÜV Stelle, je nach Aussage :D

Das ist in jedem Fall immer der richtige Weg, die beim TÜV/DEKRA müssen es wissen, dafür sind sie da.

Meiner Meinung nach, aber das ist eine Meinung, keine verbindliche Auskunft kannst du theoretisch auf dein Dach schrauben was du willst, es sei denn es stellt eine potentielle Gefahr dar, oder das Fahrzeug wird höher als die max für LKW erlaubten 4 Meter. ,-)

Nur seitlich, oder v/h überstehend darf es nicht sein.

Natürlich bist du dafür verantwortlich, dass es fest ist und nicht bei Wind, oder dem kleinsten Aufprall abhebt.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 19. Mai 2016 um 01:22:02 Uhr:

....das Fahrzeug wird höher als die max für LKW erlaubten 4 Meter.....

Das ist nicht richtig. Wenn etwas fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, MÜSSEN die Angaben zur Fahrzeughöhe im Fahrzeugschein geändert werden, wenn die bisherigen Angaben durch diese Anbauten überschritten werden (s. mein Beispiel mit der Dachreling).

Die anderen Angaben zum Überschreiten der Fahrzeugmaße gelten NUR für Ladung.

Was die Solaranlage nun juristisch betrachtet ist, Ladung oder Festanbau, ist anscheinend nicht eindeutig. Ich hab bei der Internetsuche zwar das Problem schon da ein oder andere mal gelesen, aber Lösungen dazu nicht. Es immer nur: "Den Prüfer hat es nicht interessiert, er hat es wohl nicht gesehen, schlafende Hunde sollte man nicht wecken..."

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen