ForumGolf 7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Soll für nicht durchgeführte freiwillige Aktion zahlen! (23W6, 23AV)

Soll für nicht durchgeführte freiwillige Aktion zahlen! (23W6, 23AV)

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 24. Juli 2022 um 20:48

Hallo zusammen,

mich schockt grad die Dreistigkeit des VW-Konzerns.

Vor längerer Zeit hatte ich ein Schreiben vom KBA erhalten, worin die freiwillige(!!) Aktion (23W6, 23AV) zur Motorsteuergerätesoftware-Aktualisierung und Lamda-Sone Tausch gebeten wurde.

Das ignorierte ich.

Da ein Motoröl-Service anstand und ich einen Termin ausmachen wollte, hat mir die Dame am Telefon gesagt, dass noch eine Aktion durchgeführt werden muss. Sie sagte es sei Pflicht, ich korrigierte es sei freiwillig, was sie verneinte.

Den nächsten Termin hatte ich erstmal stehen gelassen.

Nach kurzer Zeit habe ich mich dazu entschlossen keinen VW-Service mehr an meinem Auto durchführen zu lassen, sonder nur noch bei einer freien Werkstatt. Also sagte ich den Termin schriftlich ab.

VW hat mich dann ca. 5x noch versucht zu erreichen, um einen neuen Termin auszumachen, ich lehnte ab.

Jetzt der Hammer. Ich habe eine Rechnung für das Aktionskit erhalten, da ich nicht zum Service erschienen bin.

In der Rechnung soll ich 339,44€ an die Werkstatt zahlen.

Ich finde das ja die Oberfrechheit! Ist Euch schon einmal so etwas passiert?

Geht das überhaupt via AGB, dass ein Vertrag durch einen Termin zustande gekommen ist?

Also so etwas dreistes habe ich ja noch nicht mal bei den letzten Hinterhof-Shops erfahren.

Ich überlege direkt Beschwerde über die VW-Zentrale einzureichen oder die Werkstatt mal schön weiter auflaufen zu lassen, sollen die doch mal mit Klage versuchen.

Danke für Euren Rat und Hilfe.

Viele Grüße

Thomas

Ähnliche Themen
33 Antworten

Ich habe mir abgewöhnt, zu solchen Empörungsgeschichten eine Einschätzung zu geben, weil sich fast immer später herausstellt, dass man zunächst nur einen ausgewählten Teil der Geschichte mitgeteilt bekommen hat. Stell' wenigestens die Rechnung hier ein, damit man aus erster Hand sehen kann, was auf welcher Grundlage berechnet wurde. Namen und persönliche Daten können ja abgedeckt werden.

Naja, also erstmal stellt sich die Frage ob eine Vertragsanbahnung gesehen werden kann. Hast du einen verbindlichen Termin mit Uhrzeit und allem gemacht und dann einfach ignoriert?

Falls die Antwort zu 1. ja lautet, müsstest du dann nachweisen, dass der Filiale kein Schaden entstanden ist, z.B. weil das Kit problemlos im nächstens Golf hätte verwendet werden können.

 

Eine Beschwerde bei VW hilft dir da herzlich wenig. Das ist eine rechtliche Frage, die zwischen dir und dem Autohaus geregelt werden muss.

 

Aber was soll das bitte für ein Aktionskit gewesen sein? Ein simpler Ölwechsel kostet niemals so viel.

Hast du irgendwas unterschrieben? Nein? Dann gelassen ignorieren.

Themenstarteram 24. Juli 2022 um 21:20

Zitat:

Stell' wenigestens die Rechnung hier ein, damit man aus erster Hand sehen kann, was auf welcher Grundlage berechnet wurde.

Alles kein Problem.

Einen Anrufbeantworter habe ich nicht, wie dort erwähnt.

Eine Belehrung über Handlingskosten gab es ebenso nicht, wie in der Rechnung hingewiesen.

Der Termin wurde für einen Ölwechsel ausgemacht. Es sollte eine Aktion zusätzlich erfolgen, die ich schon am Telefon verneint habe, da sie freiwillig sei. Ich hätte dies auch nochmals vor Ort erwähnt und abgelehnt.

Den Termin habe ich 2 Tage vorher schriftlich abgesagt.

Img-20220724
Img-20220724
Img-20220724

Laut internem Schreiben steht jedoch, dass der Kunde vor Unterschrift des Auftrags informiert werden soll.

Dagegen muss jedoch das Vorvertrauensverhältnis beachtet werden. 2 Tage vor dem Termin ist nun mal zu kurzfristig.

Jedoch verstehe ich die Sorge vom TE nicht. Bei der in Rechnung gestellten Aktion wird das Motorsteuergerät nicht geupdatet, es handelt sich lediglich um einen Hardware Austausch, wo die Bosch Lambdasonde gegen eine von NTK ersetzt wird, da diese aufgrund einer schlechten Charge vorzeitig altern kann.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 24. Juli 2022 um 23:09:01 Uhr:

Hast du irgendwas unterschrieben? Nein? Dann gelassen ignorieren.

Ganz so simpel ist das nicht. Juristisch betrachtet muss dennoch die Vertragsanbahnung geprüft werden.

 

 

Ok, also in Rechnung gestellt wurde die Lamdasonde, nicht irgendein Wartungskit.

Dann ist rechtlich gesehen die Lage klar. Die Lamdasonde ist Teil der VW Aktion, die du aber gleich abgelehnt hast. Somit kann in der Richtung von Vertragsanbahnung keine Rede sein.

 

Ruf bei den Vögeln nicht an, sondern schick ne Mail in der der Fall geschildert wird (für‘s Telefonat müsstest du wieder Zeugen besorgen, falls es wirklich eskalieren sollte). Sag denen klipp und klar, dass du damals im Vorhinein sofort die Maßnahme abgelehnt hast. Nachdem auf dein mehrmaliges dennoch keine Akzeptanz für deine Entscheidung seitens des Servicemitarbeiters aufkam hast du letztlich den geplanten Servicetermin abgesagt, da du befürchtet hast, dass man entgegen deiner Entscheidung trotzdem die Maßnahme an deinem Fahrzeug ausführen wird. Die Tatsache, dass nun eine Rechnung gekommen ist, da scheinbar damals bereits im Vorhinein Hardware für von dir ausdrücklich und mehrfach abgelehnter Arbeiten bestellt wurde, bestätigt nun einerseits deine Befürchtung, stellt aber andererseits insbesondere keinerlei Basis dar für eine Vertragsanbahnung dar. Daher lehnst du die Zahlung der vollkommen unbegründeten Zahlung ab.

 

Und fertig.

Zitat:

@6N1 schrieb am 25. Juli 2022 um 06:46:56 Uhr:

... Die Lamdasonde ist Teil der VW Aktion, die du aber gleich abgelehnt hast. Somit kann in der Richtung von Vertragsanbahnung keine Rede sein. ...

So einfach wird es aber auch nicht sein. In der Rechnung werden mindestens drei Termine angegeben, die offenbar vereinbart worden sein sollen und zu denen er nicht erschienen nicht. Wenn das stimmt, und dafür wird der Händler im Ernstfall seine Mitarbeiter als Zeugen in die Bütt schicken, dann dürfte ihm grundsätzlich schon ein Schadensersatzanspruch zustehen.

Unabhängig von der Rechtslage sind da aber offenbar zwei Querköppe aneinander geraten. Eigentlich müsste jeder vernünftige Mensch froh sein, wenn er die Lambdasonde aus der mangelhaften Serie kostenfrei getauscht bekommt, bevor das Teil kaputt geht. Und ein vernünftiger Händler würde so einen Kunden einfach aus der Kartei streichen (und ihn dann aber auch wegschicken, wenn er irgendwann wegen der defekten Lambdasonde vor der Tür steht). Für die nutzlos besorgte Lambdasonde wird er sicherlich einen anderen Abnehmer finden, so selten sind die EA288-TDi ja nicht. Immerhin ist der Ärger bei ihm aber verständlich, er sitzt auf einem Teil, das er selbst erstmal bezahlen muss, denn VW übernimmt nur die Kosten, wenn der Austausch durchgeführt wird.

Und was in dem Zusammenhang die "Dreistigkeit des VW-Konzerns" sein soll, über die im allerersten Satz geschimpft wird, ist immer noch nicht klar. VW bietet für ein Auto, das längst aus der Garantie heraus ist, den kostenfreien, vorbeugenden Tausch einer Lambdasonde aus einer Serie an, bei der Qualitätsmängel bekannt geworden sind. Ich würde das nicht als dreist bezeichnen, sondern eher als kulant. Und dafür, dass hier ein selbständiger Händler und ein Kunde aneinander geraten sind, kann der "VW-Konzern" sowieso nichts.

Wenn der Tausch kostenfrei ist, warum muss er den nicht erfolgen tausch dann zahlen? Das erscheint nicht logisch.

Und mal ein anderer Aspekt : wenn ich telefonisch einen Termin vereinbare, greift dann das Fernabsatzgesetz? Das erlaubt ja weitreichende Möglichkeiten zum Rücktritt. Oder ist dieser Fall gesetzlich nicht geregelt?

Der Händler kann den Tausch gegenüber VW nur abrechnen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. So berechnet ihm VW die Sonde ganz normal wie jedes andere Ersatzteil, das er bestellt. Dafür zahlt er natürlich nicht den Endkundenpreis, die Umsatzsteuer belastet ihn sowieso nicht und irgendwann wird er einem anderen Kunden die Sonde "verkaufen" können. Insofern wird er den Betrag aus der Rechnung im Streitfall sicher nicht zugesprochen bekommen. Das würde dann eher auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns hinauslaufen. Und da keineswegs klar ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht, müsste er mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er die Sache weiter verfolgt.

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 9:02

Zitat:

So einfach wird es aber auch nicht sein. In der Rechnung werden mindestens drei Termine angegeben, die offenbar vereinbart worden sein sollen und zu denen er nicht erschienen nicht.

Das ist so nicht korrekt, es wurden keine neuen Termine ausgemacht. Dem Protokoll nach hat man mich mehrfach nicht erreicht und auch keinen neuen Termin ausmachen können.

Und die Dreistigkeit ist, dass ich versucht wurde in das Softwareupdate gedrängt zu werden, die Oberdreistigkeit ist die Rechnung, obwohl ich den Termin absagte und die Durchführung verneinte.

Ausgemacht war ein Ölwechsel, mehr nicht. Und der wurde wie erwähnt abgesagt.

Ich werde jetzt nochmal schriftlich klar machen, dass dem Tausch/der Aktion nicht zugestimmt und der Termin schriftlich abgesagt wurde. Eine Rechtsgrundlage den Betrag zu fordern besteht nicht.

Fernabsatzgesetz gilt nur, wenn der Kunde einen Termin am Telefon festlegt hat und später schriftlich z.B. per Email diesen Termin bestätigt bekommt. Ist das hier nicht der Fall gilt der Werkstattsauftrag erst bei der Abgabe vom Fahrzeug in die Werkstatt.

In allen Fällen gilt einen Widerrufsrecht, und der Händler ist verpflichtet seinen Kunde darüber zu informieren, und im Idealfall diesen sich schriftlich bestätigen lassen. Und darin kann der Händler äußern was passiert wenn der Kunde nicht erscheint (Wertersatz).

Eine Rechnung nach ein Paar Telefonate zu schicken ist quatsch, diese Rechnung zu ignorieren auch. Ich denke, der Fall könnte sich hier in die Länge ziehen...

Du solltest eine andere Lambdasonde bekommen, von einem anderen Hersteller, ja wo möglich mit einem "Software Update" bzw. eher eine Codierung, aber da ist doch nichts schlimmes dabei! Das hat nichts mit dem Abgas-Skandal zu tun, oder denkst Du Dir dabei was?

Und was hast Du von einer defekten Lambdasonde? Es ist ein Verschleißteil, keine Garantie, keine Kulanz, in die Folgenschäden sind auch nicht ohne...

Ob und wie verbindlich da tatsächlich Termine gemacht, bestätigt oder abgesagt wurden, kann hier niemand beurteilen.

In der Sache wurde oben von @hit. schon darauf hingewiesen, dass es gar nicht um ein Softwareupdate geht, sondern dass in dem Fahrzeug eine Lambdasonde aus einer Serie mit Qualitätsmängeln verbaut ist, die kostenfrei getauscht werden soll. Das kann man natürlich ablehnen, nur dann bitte beschweren, wenn bei der nächsten Hauptuntersuchung die Plakette wegen einer mangelhaften Lambdasonde verweigert wird. Und da die Lambdaregelung abgasrelevant ist, müsste das eigentlich auch vom KBA zur Pflichtaktion erklärt worden sein, da bin ich jetzt aber nicht sicher. Jedenfalls hat das mit dem (freiwilligen) Motorsoftwareupdate nichts zu tun.

Gut, ich weiß jetzt auch nicht ob da 2-3 Aktionen sich für den TE miteinander vermischen. Da ist ein klärendes Gespräch im netten Umgang sicher hilfreicher gewesen, wo möglich zu spät dafür... Die Person bei der Terminvergabe liest ja nur was sie im System vorfindet. Misstraue ich den Vorgang frage ich für die Details jemanden vom Fach, der Mechatroniker, der Meister...

Ganz ehrlich, ich verstehe die Aufregung nicht. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen(verpflichtend statt freuwillig) wurde hier versucht, dem TE eine Aktion auf's Auge zu drücken. Da die Werkstätten i.d.R. Teile "just in time" bestellen, ist auch mit Sicherheit kein Schaden entstanden, wenn der Termin mit der nicht gewünschten und freiwilligen Aktion abgesagt wurde.

Hier möchte jemand den Kunden über den Leisten ziehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Soll für nicht durchgeführte freiwillige Aktion zahlen! (23W6, 23AV)