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Sommerreifen Golf II RP 175/70/13 oder doch 185/60/14

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 14. Juli 2009 um 17:55

Guten Tag,

ich suche nach neuen Somerreifen für meinen GOlf 2 RP. Zur zeit hat er 175/70er auf den orginalen 13'' Stahlfelgen drauf. Allerdings hat der Vorbesitzer wohl irgendwann mal eine Achse gegen neue 'gebrauchte' T Reifen getauscht. Nach meinem Verständnis ist das aber für die Sommerreifen keinesfalls zulässig, da im Fahrzeugschein nur H Reifen eingetragen sind. Richtig?!?

Bei der Suche nach neuen Pneus für die bestehenden Felgen bereitet mir allerdings genau die Geschwindigkeitsklasse Problem. Diverse Hersteller bauen zumindest aktuelle Modelle in 175/70/13 nur als T-Reifen. Dies gilt insbesondere für sämtliche ADAC Reifentest Testsieger in auch nur annähernd ähnlichen Dimensionen. Nun ist vermutlich vermutlich auch jeder noch so schlechte Reifen besser als die 5 und 17 Jahre alten Reifen auf denen ich aktuell rolle/rutsche, aber moechte man dennoch gerne das beste haben wenn man schon mal investiert. Kriterium ist vor allem das Nässeverhalten, wobei der Reifen auch nicht nach 20tkm durch sein sollte. Da man auf Seiten wir Reifentest.com von Toll bis Müll alles ließt, weiß ich gerade nicht wonach ich mir einen Reifen ausuchen sollte.

Gibt es Empfehlungen in 175/70/13 82 !! H !!?

 

Ebenfalls überlegt habe ich natürlich auf 185/60/14 auf neuen Alus umzusteigen und somit sowohl wieder wesentlich mehr Reifen in H zur Auswahl zu haben als auch mögliche andere Vorteile des Reifendimensionswechsels mitzunehmen. Allerdings bin ich hiermit eher bei 5-600 während mich ein reiner Pneuwechsel wohl höchstens 250 kosten würde und ich nicht weiß wie lange ich den Golf noch halten werde da er auch sonst nicht 100% sorgenfrei ist.

Vielen Dank für jegliche Meinung zum Thema.

PS: Ich sehe ein, dass ich vermutlich mal wieder viel zu viel geschriebene habe für eine solch simple Frage, hoffe aber das es trotzdem jemand ließt oder schon duch kurzes überfliegen erkennt wonach ich suche.

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2009 um 6:43

wenn im zulassungsschein H drin steht, müssen für sommerreifen auch H sein. bei winterreifen kommt ja dann das mit M&S zu tragen mit warnaufkleber.

das T bei bauartgeschwindigkeit unter 180 ausrecht ist mir auch klar, zu zeiten wie der Golf Typisiert wurde (1983/84 + 1988/1989), gabs nur S oder H. dazwischen ist erst später dazugekommen.

Wenn du auf einen polizisten kommst, der dir aufsitzen will hast mit jeden reifen ausser H und schneller ein problem.

13 weitere Antworten
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175/70er gibts in H?? So schnell darf mann doch mit so ner pelle gar net fahren. Für nen RP müsst doch T reichen der is doch im fahrzeugschein mit unter 190km/h angegeben oder?? Dann kannst auch den T reifen fahren. Aber ich würd dir den 185 schon eher empfehlen als den 175er, sieht besser aus und hast mehr fahrkomfort(vorausgesetzt du kauffst kein hartz 4 reifen aus em lagerverkauf):D

am 15. Juli 2009 um 6:00

Moin,

t Sollte langen der Meinung bin ich auch,

falls du aber denoch neue haben willst auf anderen Stahlfelgen ich hätte da noch ein paar über da meine freundin meine alten BBS vom 3er Golf nun drauf hat müsste nur mal schauen welche dimensionen das sind, die waren im november mit dabei beim Autokauf und von uns noch nich gefahren, sie sahen recht neu aus bei intrresse kann ich mal nach schauen. Wären halt von nem PN Jetta, 4 stück mit Stahlfelgen.

am 15. Juli 2009 um 6:39

hallo,

hätte 4 org. VW-Alu 6x14 und 185/60R14 H, guter Zustand.

liegen in München. Preis 250.- €.

mfg.

am 15. Juli 2009 um 6:43

wenn im zulassungsschein H drin steht, müssen für sommerreifen auch H sein. bei winterreifen kommt ja dann das mit M&S zu tragen mit warnaufkleber.

das T bei bauartgeschwindigkeit unter 180 ausrecht ist mir auch klar, zu zeiten wie der Golf Typisiert wurde (1983/84 + 1988/1989), gabs nur S oder H. dazwischen ist erst später dazugekommen.

Wenn du auf einen polizisten kommst, der dir aufsitzen will hast mit jeden reifen ausser H und schneller ein problem.

am 15. Juli 2009 um 7:29

Nicht ganz,

ein Problem wird es erst wenn du Reifen montierst die einen Kleinen Gschwindigkeitsindex haben als deine Eingetragenen Vmax.

Motierst du T und hast H eingetragen, wobei dein Auto garnich an die Geschwindikeit von T ran kommt gibt sich der Polizist nach kurzer Überprüfung zufrieden und lässt dich weiter fahren. So wars bei mir.

Aber um dem kleinen Ärger aus dem weg zu gehen geh einfach zum nnetten TÜV Mensch frag nach und lass dir den kleineren Geschwindigkeitsindex eintragen. Stellt kein problem da wenn dein Auto eh nich so schnell kann :D.

So wurde es beim Jetta von meiner Freundin gemacht als ich die BBS vom G3 GT eintragen lies.

Montierte Reifen waren ZR eingetragen wurden T, er meinte dann kann ich auch die billiegeren Reifen rauf machen und hab keine Probs bei der P0ziLei.

Preis für die 4 Räder 80€ - 100€

:D

Hab mal dran gehängt was du auf dem 2er Golf so fahren darfst

ganz oben stehen die Syncros scroll weiter runter dann siehst die normalen Fhzge

1.Wenn H-Reifen im Schein stehen, mußt du auch H-Reifen fahren, ganz einfach, ohne wenn und aber!

2. Die 175er H sind genau so steuer wie die 185er H, und es gibt keine große Auswahl, deshalb wurde ich gleich die größeren nehmen, schon wegen der Optik.

3. Gut und haltbar sind z.b. Pirelli. Fulda kann ich auf keinen Fall empfehlen, da hast du ruck zuck "Sägezähne" auf der Hinterachse.

Gruß

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von S0ul

Nicht ganz,

ein Problem wird es erst wenn du Reifen montierst die einen Kleinen Gschwindigkeitsindex haben als deine Eingetragenen Vmax.

Motierst du T und hast H eingetragen, wobei dein Auto garnich an die Geschwindikeit von T ran kommt gibt sich der Polizist nach kurzer Überprüfung zufrieden und lässt dich weiter fahren. So wars bei mir.

Aber um dem kleinen Ärger aus dem weg zu gehen geh einfach zum nnetten TÜV Mensch frag nach und lass dir den kleineren Geschwindigkeitsindex eintragen. Stellt kein problem da wenn dein Auto eh nich so schnell kann :D.

So wurde es beim Jetta von meiner Freundin gemacht als ich die BBS vom G3 GT eintragen lies.

Montierte Reifen waren ZR eingetragen wurden T, er meinte dann kann ich auch die billiegeren Reifen rauf machen und hab keine Probs bei der P0ziLei.

Das scheint mir und auch meinem Schrauber recht plausibel. Die Eintragung beim Tüv hält er allerdings für überflüssig.

Auf dem Heimweg habe ich dann mal zwei Grüne zu dem Thema befragt, die gerade damit beschäftigt waren Fahrradfaherer auszunehmen. Die Dame und der Herr schienen beide keine Ahnung von der Materie zu haben, bestätigten mir aber das es zumindest bei Ihnen keine Probleme deswegen bei einer Kontrolle geben würde. Ob Ihrer Kollgen genauso handeln konnten sie mir natürlich nicht versprechen. Zitat (nachdem beide meinen Fahrzeugschein begutachtet hatten): "...Naja wenn Sie sich verbessern von H auf T ist das ja kein Problem, kleiner dürfen Sie immer..." daruafhin die Kollegin: "Sie meinen die Breite, oder?...." Was sagt man dazu? Da die Herrschaften zu Zeit an jeder erdenklichen Ecke in Köln steht werde ich das wohl noch ein paarmal testen und berichten.

Somit werde ich wohl einen Satz Conti Eco 3 daufmachen. Die bekomme ich mit Montage und Altreifenentsorgung über Reifendirekt bzw. Partnerwerkstatt um die Ecke für 205,27E. Fair!?!

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 11:19

Ich habe gerade einmal mit besagter Werkstatt telefoniert, ob ich den Preis bei Ihm auch direkt bekomme um Ihm vor allem auch nach der T bzw. H Problematik zu befragen. Zwar wusste er direkt wovon die Rede war konnte mir aber nicht mit Gewissheit sagen ob das so in Ordnung geht :-/. Er prüft gerade noch einmal den Preis und ruft mich dann zurück hoffentlich auch mit einer Auskunft zum Thema T Reifen.

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 11:22

Rückruf erfolgt. Die Reifen gibt es für 205,- allerdings gibt es weiterhin keine Auskunft zum Geschwindigkeitsindex. Ich habe nun einmal eine Kontaktanfrage an den Tüv Reihnland zum Thema mit Bitte um Rückruf gestellt. Mal sehen wie schnell und ob sich da jemand meldet.

@Soul: Was hat Dich denn die Eintragung gekostet?

Gruss,

Mort

am 15. Juli 2009 um 11:52

wenn die grün weißen / blau weißen das bei dir eben nicht wussten lag es ggf daran das es keine verkehrspolizei war oder zumindes mal welche die das nich oft machen sonst hätten sies gewust :D

Aber wenn du schon beim Tüv nachgefragt hast frag doch nach ner Bescheinigung das der kleinere Index OK ist ggf reicht das schon :D wird nich Teuer sein da muss ja nix geprüft werden :D

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 13:34

Folgendes habe ich gerade gefunden:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf

Dort heißt es unter anderem:

Bauartgenehmigte Reifen mit der im Fahrzeugschein eingetragenen Größe sind auch mit niedrigerem Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex zulässig. In diesem Fall müssen mindestens die Anforderungen bezüglich der im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (= bbH) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages sowie der zulässigen statischen Achslast (höherer Wert aus Ziffer 16 bzw. Ziffer 33) entsprechen. Eine umgehende Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, auf Wunsch des Halters ist jedoch eine Änderung durch einen GTÜ-Prüfingenieur möglich.

sowie:

Der erforderliche Geschwindigkeitsindex muss der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH, Ziff. 6 im Fahrzeugschein) des Fahrzeugs zuzüglich eines Sicherheitszuschlags entsprechen. Er errechnet sich demnach unabhängig von dem bei den Reifen im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex nach der Faustformel bbH + 9 km/h oder exakt rechnerisch: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH).

In meinem Fall also 175 + 6,5 + 1,75 = 183,25 (bzw. 175 + 9 = 184)

=> T reicht!

 

Es bleibt also nur noch die Frage ob der TüV Rheinland das genauso sieht, ein ähnliche Dokument konnte ich auf http://www.tuv.com/de/ leider nicht finden. Vieleicht meldet sie ja jemand auf meine Anfrage hin. Bis dahin werde ich wohl das Merkblatt der GTÜ im Handschufach belassen und bei der nächsten Tüv Abnahme ggf. als Diskussionsgrundlage nutzen, auch wenn mir klar ist das dies so keinerlei Rechtskraft hat.

Wenn jemand ein solches Dokument von Tüv findet ist ein Hinweis sehr willkomen.

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von Mortis8513

 

Es bleibt also nur noch die Frage ob der TüV Rheinland das genauso sieht, ein ähnliche Dokument konnte ich auf http://www.tuv.com/de/ leider nicht finden. Vieleicht meldet sie ja jemand auf meine Anfrage hin. Bis dahin werde ich wohl das Merkblatt der GTÜ im Handschufach belassen und bei der nächsten Tüv Abnahme ggf. als Diskussionsgrundlage nutzen, auch wenn mir klar ist das dies so keinerlei Rechtskraft hat.

Wenn jemand ein solches Dokument von Tüv findet ist ein Hinweis sehr willkomen.

Das war dann wohl Blödsinn, da ich auch einfach zu einer GTÜ Stelle gehen kann für die nächste Untersuchung und die sich hier wohl die gleichen Vorschriften haben werden wie in Stuttgart.

Richtig!?

PS: Fühle mich gerade sehr unwissend... :-\

am 15. Juli 2009 um 14:25

die gtü trägt dir nur was ein wenn sie auch papiere hat aber da es sich ja nich um ne eigendliche eintragung handelt darf der gtü orüfer das vllt. wenn ers darf musst nich noch zum tüv. Wäre ja doppel gemoppelt^^.

"Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich" Steht auch auf ner abnahme drauf die du mit dir rum tragen musst :D.

Wenn es die GTÜ machen darf geh dort hin die sind meist billiger :D. Vergleich: GTÜ Änderungsabnahme 35€ TÜV 50€ ca.

Die haben zwar eigendlich feste Sätze aber vorher erkundigen schade nich ;D

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