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Sonder und Wegrechte für ausländische Rettungsdienste
Hallo zusammen,
da mir gestern nun zum 2ten mal ein holländischer Rettungswagen mit Licht und Musik mitten in Essen begegnet ist, stelle ich mir nun die Frage: Darf der das?
Im vereinigtem Europa ist ja einiges möglich, in Grenznähe würde ich auch noch sagen, es ist logisch, dass der Rettungsdienst kommt, der die kürzeste Anfahrt hat. Aber Essen würde ich nicht als Grenzgebiet bezeichnen.
Kennt hier jemand die rechtliche Lage?
Beste Antwort im Thema
Ist das nicht reichlich arrogant zu fordern, dass die ausländischen Rettungskräfte doch bitte die deutschen Hupen benutzen sollen?
Die Formel ist doch ganz einfach. Lichtgeblitze + Krach + großes buntes Auto im Rückspiegel = Platz machen.
Kostet dich 5 Sekunden deines Lebens, rettet aber unter Umständen ein komplettes fremdes.
Worüber sich man Gedanken machen kann.....*an den Kopf klatsch*
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64 Antworten
Da hänge ich mich doch gleich mal mit hinten ran:
Wie schaut es denn mit amerikanischer Militärpolizei aus, die mit Blaulicht und Tröte in Wild-West-Manier durch den Verkehr rast? Dürfen die das?
CU Markus
Im ersten Fall würd ich mal von einem Ja ausgehen, aufgrund der Verträge und Mitgliedschaft in der EU usw...
Im zweiten Fall würd ich nicht unbedingt von einem Ja ausgehen, bin mir da aber nicht ganz sicher...
Ich galube, die dürfen das und zwar, wenn die Organe transportieren oder die abgeholt werden müssen.
Bin mir aber nicht sicher.
Ist ne rechtlich ziemlich interessante Frage, vor allem, weil scheinbar keiner ein konkretes Gesetz kennt, dass das beschreibt.
beim Googeln bin ich auf diesen Thread gestoßen (er sagt zwar auch nichts definitives, aber lest ihn euch mal durch):
Ob die das dürfen kann ein Normalbürger nie wissen. Der Grund liegt darin, dass die Fahrten mit Sonderrechten genehmigt werden müssen. Dies geschieht im Rettungswesen durch die Leitstellen, hier wird entschieden, ob Sonderrechte erforderlich sind. Die Erlaubnis wird dann über Funk oder Einsatzfax erteilt. es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein deutsches oder ausländisches Fahrzeug handelt, sofern er über die richtigen Signale, also Blaulicht und MArtinshorn, keine Sirene, verfügt. Es kann sich ja z.B. um die Verlegung eines erkrankten Urlaubers handeln, dessen Zustand sich während der Fahrt verschlechtert.
Beim Militär wird dies ähnlich sein. Unsere Feldjäger dürfen im Rahmen der Ausübung ihrer Pflichten ebenfalls die Sonderrechte in Anspruch nehmen. Da die ausländischen Streitkräfte ihrer eigene Militärpolizei haben, werden diese sicher ebenfalls die Sonderrechte nutzen können. Also, immer Platz machen.
Übrigens: bei der in Anspruchnahme von Sonderrechten heißt es nicht, dass diese Fahrzeuge Vorfahrt haben, diese haben lediglich Vorrang, d.h. die anderen Fahrzeugführer müssen die Fahrzeuge vor- und vobeilassen aber der Fahrer des Einsatzfahrzeuges muß sich vergewissern, dass diese das auch tun!
Also einfach bei rot über die Kruzung geht nicht. Kommt es zum Crash, kann, je nach Sachlage der Fahrer des Fahrzeuges mit Sonderrechten bis zu 100% der Schuld erhalten. Er muß sich nämlich ähnlich wie beim Grünpfeil verhalten und dasrf keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Der Grund liegt darin, dass die Fahrten mit Sonderrechten genehmigt werden müssen. Dies geschieht im Rettungswesen durch die Leitstellen, hier wird entschieden, ob Sonderrechte erforderlich sind. Die Erlaubnis wird dann über Funk oder Einsatzfax erteilt.
Die Entscheidung, ob "mit" oder "ohne" trifft letztendlich immer der Fahrer. Es bedarf da keiner besonderen Genehmigung (zumindest nicht im Rettungsdienst), sondern nur es gibt nur "Empfehlungen" der Leitstelle.
Natürlich richtet er sich in der Praxis immer nach den Personen, die die meisten Informationen über den Fall haben.
Bei Einsatzeingang ist das die Leitstelle, weil die da zu diesem Zeitpunkt am meisten über den Patienten weiß und somit die Lage am besten beurteilen kann.
Am Einsatzort entscheidet das Rettungsdienstpersonal alleine (da kann und wird die Leitstelle nicht sagen: "Nein, ihr dürft nicht "mit" fahren").
Die StVO bezieht sich da auch nicht auf Personengruppen (deutsch oder nicht), sondern stellt den Patientenzustand in den Vordergrund, daher bin auch ich der Meinung, dass auch ausländische Rettungsdienste in Deutschland Sonder-/Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn der Patientenzustand es erfordert.
Wie es als Deutscher im Ausland aussieht, hängt von den jeweiligen Gesetzen ab, aber ich persönlich würde im Fall, "wenn der Patient mir gerade abschmiert" und wenn es gerade keine bessere Möglichkeit gibt auch im Ausland die Beleuchtung benutzen. Aber man befindet sich da rechtlich unter Umständen in der Grauzone (aber wenn es um ein Menschenleben geht, würde ich dieses rechtliche Risiko eingehen).
Von mir aus nennt mich naiv aber wenn ein Rettugswagen, Feuerwehr ober Polizeiauto mit Panikbeleuchtung unterwegs ist, gehe ich davon aus das es notwendig ist. Ob er es darf interessiertr mich nicht weil damit nicht wirklich jemand geschädigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Tonmann
Von mir aus nennt mich naiv aber wenn ein Rettugswagen, Feuerwehr ober Polizeiauto mit Panikbeleuchtung unterwegs ist, gehe ich davon aus das es notwendig ist. Ob er es darf interessiertr mich nicht weil damit nicht wirklich jemand geschädigt wird.
Du wirst lachen, aber auch hier im Forum gibts Leute, die sich ernsthaft Gedanken machen, ob sie ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Horn vorbeilassen sollen oder nicht. Ich wollte es selbst kaum glauben – ist aber tatsächlich so
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Ob die das dürfen kann ein Normalbürger nie wissen. Der Grund liegt darin, dass die Fahrten mit Sonderrechten genehmigt werden müssen. Dies geschieht im Rettungswesen durch die Leitstellen, hier wird entschieden, ob Sonderrechte erforderlich sind. Die Erlaubnis wird dann über Funk oder Einsatzfax erteilt.
Wurde zwar schonmal erwähnt, aber trotzdem nochmal: Ob ein Einsatz mit oder ohne Sondersignal gefahren wird, hat letztendlich die Besatzung des Fahrzeugs (in letzter Konsequenz der Fahrer) zu entscheiden. Denn zwar ist der Leitstelle die Patienteninformation bekannt – nicht jedoch die Verkehrssituation. Richtig ist aber, daß die Empfehlung der Leitstelle zu 99% berücksichtigt wird.
Zum Thema: Auch ausländische Rettungsfahrzeuge dürfen Sonderrechte und Wegerechte nutzen – allerdings nur in DEM gesetzlichen Rahmen, die in den jeweiligen Land herrschen. Ich fahre Rettungsdienst im Dreiländereck (D/F/CH) und wir machen auch grenzübergreifende Einsätze.
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von Tonmann
Ob er es darf interessiertr mich nicht weil damit nicht wirklich jemand geschädigt wird.
Das ist eben die Frage. Wenn es dunkel ist sieht man das Blaulicht gut.Auch an unübersichtlichen Ecken sieht man, da kommt was mit Blaulicht.
Anders am sonnigem Sommertag. Da höre ich das Martinshorn bevor der optische Reiz kommt. Da die ausländischen Retter aber eine Sirene haben, ordnet man den akkustischen Reiz gar nicht oder falsch zu. Und dieses Mißverständnis kann schwerwiegende Folgen haben.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Da die ausländischen Retter aber eine Sirene haben, ordnet man den akkustischen Reiz gar nicht oder falsch zu.
Welche Fehlinterpretationen sollen da denn deiner Meinung nach möglich sein?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche Fehlinterpretationen sollen da denn deiner Meinung nach möglich sein?
Z.B: Alarmanlage, super coole "pimp my ride" Tuner mit neuem Spielzeug oder der Amischlittenhändler fährt mal wieder seinen original Scheriffwagen mit roten Nummern spazieren.
Auch wenn mir solche Assoziationen zunächst einmal durch den Kopf gingen, würde ich trotzdem den Weg frei machen, sofern gefahrlos möglich. Man bricht sich selbst dabei keinen Zacken aus der Krone.
Zitat:
Da die ausländischen Retter aber eine Sirene haben, ordnet man den akkustischen Reiz gar nicht oder falsch zu
Naja, in D klingen ja auch nicht alle gleich. So eine Sirene soll ja Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wie die letztentlich klingt ist doch sch....-egal.
Zitat:
Du wirst lachen, aber auch hier im Forum gibts Leute, die sich ernsthaft Gedanken machen, ob sie ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Horn vorbeilassen sollen oder nicht. Ich wollte es selbst kaum glauben – ist aber tatsächlich so
Naja ist glaube ich auf das kindliche "warum darf der das und ich nicht...." zurückzuführen.
Wie gesagt, Feuerwehr, Polizei und Retungswagen haben einen schweren Job und sind dazu da uns den A.... zuretten. Unabhängig davon ob man den Mist selbst verzapft hat oder nicht tun die das auch. Und darum giebt es da keine Frage. FREIE FAHRT FÜR EINSATZFAHRZEUGE, auch wenn die aus Holland oder sonstwo kommen.
Gruß der Tonmann
Wenn ich bemerke, daß sich mir ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen nähert, ist das Kennzeichen wohl das Allerletzte, worauf ich achte...