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Sonderaustattung Freispreicheinrichtung bei Dienstwagen

Themenstarteram 26. April 2016 um 12:29

Hallo,

ich bin neu hier und habe schon einige Beiträge zu Thema 1% Versteuerung gelesen da ich selbst einen Dienstwagen fahre. Die Freisprecheinrichtung zählt ja zu den herausnehmbaren Ausstattungsextras bei der Besteuerung.

In meiner Firma wird nun darüber diskutiert / gestritten, ob und wenn ja der Wert der Freisprecheinrichtung meines Fahrzeuges ermittelt werden kann da laut Preisliste des Herstellers für die

Freisprecheinrichtung kein separater Preis in der Liste aufgeführt ist, Sprichwort serienmäßig vorhanden. Bei einem anderen Fahrzeug des Herstellers vom gleichen Typ aber

ohne serienmäßige Freisprecheinrichtung wird hier in der Preisliste ein Aufpreis von 600 Euro für die Freisprecheinrichtung angegeben.

Meine Frage wäre hier, kann der Aufpreis von 600 Euro bei meinem Fahrzeug bei der 1% Versteuerung in Abzug gebracht werden da ansonsten keine weiteren Informationen seitens

des Herstellers zu diesem Thema zu bekommen sind, auch nicht vom Leasinggeber ?

Gibt es eventuell Hinweise zu dieser Thematik, habe bisher nichts gefunden.

Beste Antwort im Thema

Wenn einer meiner Mitarbeiter auf solch eine Idee käme, würde ich mir über eine weitere längerfristige Zusammenarbeit Gedanken machen. Ich erkenne immer wieder Parallelen von unterdurchschnittlicher Leistung zu erhöhtem Aufwand der FiBu oder HR.

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am 26. April 2016 um 12:35

Was sind denn "herausnehmbaren Ausstattungsextras"?

 

Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall: Extras kommen zum Fahrzeugpreis/den 1% dazu.

 

Bei mir war es z.B. die Rückfahrkamera, die die monatliche Aufwendung mit nach oben geschraubt hat.

 

Was du bezahlt hast, musst du auch versteuern ... oder weiß das jemand besser?

 

Vorsicht mit "in Abzug bringen" ... irgendwann darfst du nachzahlen!

 

Auch das ist mir schon passiert!

Themenstarteram 26. April 2016 um 12:48

Hallo,

laut dem Gesetzgeber besteht die Möglichkeit, die Freisprecheinrichtung und die Winterrreifen aus der 1% Versteuerung herauszunehmen / herauszurechnen.

Hier mal eine Info dazu:

Bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts eines dem ArbN überlassenen Kfz bleiben die Aufwendungen für ein Autotelefon einschließlich Freisprechanlage außer Ansatz (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR).

Führt der ArbN vom Autotelefon des Firmenwagens aus Privatgespräche, so ist dieser geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Dabei ist es ohne Bedeutung, in welchem Umfang der ArbN das

Autotelefon im Geschäftswagen privat nutzt. Selbst bei einer 100 %igen privaten Nutzung entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil (R 3.45 Satz 1 LStR; Vfg. OFD Frankfurt vom 4.3.2003, DB 2003, 1085).

Die Regelung dürfte noch aus den Zeiten stammen, in denen die Freisprecheinrichtung üblicherweise nachgerüstet wurde. Mittlerweile ist sie ja in den allermeisten Fahrzeugen serienmäßig, damit dürfte das Herausrechen entfallen. Zumal es sich bei einem angenommenen Preis von 600 € (macht 6 € geldwerter Vorteil) nicht wirklich lohnt.

Ansonsten bestelle ich mein nächstes Auto mit Ganzjahresreifen und verlange, dass der Winterreifenanteil (50 % des Reifenpreises) unberücksichtigt bleibt ;)

Zitat:

@Vielfahrer59 schrieb am 26. April 2016 um 14:29:30 Uhr:

Die Freisprecheinrichtung zählt ja zu den herausnehmbaren Ausstattungsextras bei der Besteuerung.

Wie kommst Du darauf? Ist die Freisprecheinrichtung in einem Fahrzeug nicht fest verbaut?

Ich fahre nun schon seit über 20 Jahren Geschäftswagen - aber von so einer Regelung habe ich noch nie gehört.

Selbst wenn es so ware und wir mal die 600,00 € annehmen, geht es hier - für Dich - um maximal 2.52 € / Monat. Damit beschäftigst Du dich? Mach lieber was sinnvolles :)

Zitat:

@Vielfahrer59 schrieb am 26. April 2016 um 14:29:30 Uhr:

In meiner Firma wird nun darüber diskutiert / gestritten, ob und wenn ja der Wert der Freisprecheinrichtung meines Fahrzeuges ermittelt werden kann da laut Preisliste des Herstellers für die

Freisprecheinrichtung kein separater Preis in der Liste aufgeführt ist

Dann ist sie wohl auch nicht herausnehmbar sondern ein fester Bestandteil des Fahrzeugs (Serienausstattung). Was willst Du da rausrechnen?

Zitat:

@Vielfahrer59 schrieb am 26. April 2016 um 14:29:30 Uhr:

Meine Frage wäre hier, kann der Aufpreis von 600 Euro bei meinem Fahrzeug bei der 1% Versteuerung in Abzug gebracht werden da ansonsten keine weiteren Informationen seitens des Herstellers zu diesem Thema zu bekommen sind, auch nicht vom Leasinggeber ?

Bestimmt nicht! Du hast ja keinen Nachweis, dass die FE nachträglich eingebaut und "mobil" ist.

Zitat:

@Vielfahrer59 schrieb am 26. April 2016 um 14:29:30 Uhr:

Gibt es eventuell Hinweise zu dieser Thematik, habe bisher nichts gefunden.

Dann kehre mal in Dich und frage Dich, warum Du dazu wohl nichts findest :)

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:11

Hallo,

es geht ja nicht nur um die 1% sondern auch um die 0,33 % für die Fahrt ( einmalige Entfernung ) zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und da habe ich eine ganze Menge an KM das mach sich schon bemerkbar.

Zitat:

@uricken schrieb am 26. April 2016 um 15:38:49 Uhr:

Bestimmt nicht! Du hast ja keinen Nachweis, dass die FE nachträglich eingebaut und "mobil" ist.

Wobei: Nachträglich eingebautes Zubehör (z.B. nachgerüstete Anhängerkupplung, Standheizung etc.) gehen doch sowieso nicht in die Berechnung des geldwerten Vorteils ein?

Zitat:

@Vielfahrer59 schrieb am 26. April 2016 um 16:11:23 Uhr:

Hallo,

es geht ja nicht nur um die 1% sondern auch um die 0,33 % für die Fahrt ( einmalige Entfernung ) zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und da habe ich eine ganze Menge an KM das mach sich schon bemerkbar.

Du meinst sicher 0.03 - das ist der Steueranteil für die Fahrten von Heim zum Büro.

Bei 100 - angenommenen - Kilometern macht das 0,0003 * 600 * 100 * 0,42 (max Steuersatz) = 7.56 € / Monat. Na ja - bei solchen Beträgen würde ich auch wahnsinnig werden.

Wenn Du jetzt mal DEINE Kilometer und DEINEN Steuersatz zu Grunde legst, wird es bestimmt noch weniger.

PS: Bei der Angabe der KM gelten nur die einfachen KM!

Da lasse ich bei Mercedes bescheinigen, dass COMMAND rausnehmbar ist.

Sorry für die Kommentare - aber hier geht es echt um Peanuts.

Rechne doch mal aus, was Dich ein privates Auto kosten würde.

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:31

Hi,

meine Frage zielte auf die fest eingebaute. Wenn diese als aufpreispflichtig geordert wurde, ist es ja kein Problem mit dem herausrechnen.

Zitat:

@Vielfahrer59 schrieb am 26. April 2016 um 16:31:18 Uhr:

Hi,

meine Frage zielte auf die fest eingebaute. Wenn diese als aufpreispflichtig geordert wurde, ist es ja kein Problem mit dem herausrechnen.

Was willst Du denn da rausrechnen? Die FE ist Bestandteil des Fahrzeugs und somit - wie auch ein Radio, Ledersitze, Zierleisten, ... mit 1% versteuerbar. Da kannst Du nix drehen. Egal, ob es im Fahrzeugpreis oder als EXTRA im Kaufvertrag steht.

Wenn Du glaubst, dass Du zuviel für das Auto zahlst, dann

- führe ein elektronisches FB (kannst Du sogar voll von der Steuer absetzen)

- fahre ein privates Auto

Mehr geht halt nicht!

Wenn die Freisprecheinrichtung bereits in der Serienausstattung dabei ist, hast Du Pech gehabt, denn sie läßt sich nicht herausrechnen. In Abzug bringen läßt sich der Wert nur, wenn das von Dir bestellte Modell in genau der von Dir bestellten Ausstattung die FSE nicht serienmäßig hat und für die FSE ein Aufpreis fällig wird.

Spannend wird es auch, wenn es für ein Modell mehrere Varianten der FSE gibt und diese sich preislich unterscheiden, wie z. B. beim Golf 7 für das Navi Discover Pro die FSE "Comfort" und "Premium". Für die FSE "Comfort" waren bei meinem Golf 420 Euro fällig bzw. für die FSE "Premium" 480 Euro. Herausgerechnet wird jedoch nur der Wert für die FSE "Comfort" und sonst nix. Hätte ich die FSE "Premium" bestellt, wären die 480 Euro komplett wieder an mir hängen geblieben und ich hätte auch die 420 Euro nicht anteilig herausgerechnet bekommen. Noch schöner ist, daß sich die FSE "Comfort" auch unschädlich auf meinen Eigenanteil vom Fahrzeug auswirkt (sie für mich quasi gratis ist), ich die FSE "Premium" aber voll hätte zahlen müssen. Weder für die Steuer noch meinen Eigenanteil hätte man hier nur die Differenz berücksichtigt.

Über drei Jahre reden wir hier von bis zu 250 Euro. So schlimm finde ich es nicht, dass der TE darüber nachdenkt wie und ob das geht. Ist schließlich zusammen mit den Winterreifen mit dem gleichen Aufwand erledigt. Dann redet man bereits über 500 Euro und mehr.

Ich sehe da kaum Chancen den Wert nachweisbar zu berechnen. Mit den 600 könnte man es versuchen. Insofern wird es wohl bei dem Abzug für die Winterreifen bleiben. Was sagt denn deine Personalabteilung dazu? Letztlich sind die es, die du überzeugen musst und die das dann auch (mit dir) gegenüber einer Buchprüfung bzw. dem Finanzamt verteidigen müssen.

Wenn einer meiner Mitarbeiter auf solch eine Idee käme, würde ich mir über eine weitere längerfristige Zusammenarbeit Gedanken machen. Ich erkenne immer wieder Parallelen von unterdurchschnittlicher Leistung zu erhöhtem Aufwand der FiBu oder HR.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. April 2016 um 15:38:48 Uhr:

Die Regelung dürfte noch aus den Zeiten stammen, in denen die Freisprecheinrichtung üblicherweise nachgerüstet wurde. Mittlerweile ist sie ja in den allermeisten Fahrzeugen serienmäßig, damit dürfte das Herausrechen entfallen.

Nein, das entfällt nicht:

http://www.flotte.de/.../...-listenpreismethode-%281--regelung%29.html

 

am 27. April 2016 um 8:11

Zitat:

@Matsches schrieb am 27. April 2016 um 09:24:49 Uhr:

Nein, das entfällt nicht:

http://www.flotte.de/.../...-listenpreismethode-%281--regelung%29.html

Wo liest du das da heraus?

Zitiere bitte mal, ich habe das nämlich nicht gefunden.

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