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Sondergenehmigung 17 Jahre Auto fahren ohne Begleitperson

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 20:38

Hallo zusammen,

ich bin 17 Jahre alt und mache eine Ausbildung zum Lokführer, dadurch muss ich jede paar Tage meine Einsatzstelle ändern. Heute in Köln morgen in Oberhausen usw.. Teilweise ist es nicht möglich ohne Taxi die Stellen zu erreichen, weil es keine möglichkeit gibt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Deswegen wollte ich euch mal fragen ,ob ihr eine möglichkeit sieht eine Sondergenehmigung für Auto fahren ohne Begleitung zu erhalten. Ich habe zwar mit bekommen wie oft das Thema durch genommen wurde ,aber noch kein beispiel wie meins gefunden.

MfG

Simon 1997

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ist doch völlig egal, ob dort öffentliche Verkehrsmittel fahren oder Dornenbüsche durch die Prärie wehen.

Nein, ist es nicht.

Zitat:

Sondergenehmigung wirst du zu 99,9% nicht bekommen. Gründe wurden mehrfach genannt.

Bist du die Behörde und entscheidest das??

Zitat:

Warum glaubt eigentlich jeder 17 jährige Bengel, er wäre der große Einzelfall, den der Gesetzgeber vergessen hat?

Weil die Politik ein Interesse daran hat, dass Jugendliche eine Ausbildung haben. Deswegen ist deine Aussage auch ziemlicher Quatsch. Die Kriterien "Ausbildung" und "öffentlich nicht erreichbar" sind gute Argumente für eine Genehmigung.

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Man wird dich auf die Möglichkeit verweisen, eine Fahrerlaubnis für ein motorisiertes Zweirad zu erwerben, welches du in deinem Alter ebenfalls ohne Begleitperson fahren darfst (und dafür auch keine Sondergenehmigung benötigst).

Sofern diesbezüglich keine körperlichen Einschränkungen bestehen, ist das zumutbar.

am 18. Januar 2014 um 20:47

Moin,

 

es gibt doch Fahrzeuge ab 16, sogar mit Dach :D

 

schönen Gruß

 

 

Ich habe hier in Bayern schon einmal erlebt, dass jemand mit 17 Jahren die Erlaubnis zum fahren ohne Begleitperson erhalten hat. Allerdings war in diesem Fall die Fahrtstrecke immer die gleiche.

Der Wohnort zum einem bestimmten Bahnhof, weil der Jugendliche in einem Dorf gewohnt hat, aus dem er zu den Zeiten, in denen er zu seiner Lehrstelle aufbrechen konnte, sonst nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen konnte. Zu diesen Zeiten gab es aus dem Dorf, in dem der Jugendliche gewohnt hat, schlichtweg keine Busverbindung.

Er hat damals auf gut Glück diesen Antrag gestellt und ist damit durchgekommen. Vorher musste er zum Psychologen einer MPU-Stelle und er durfte eben nur auf dieser genannten Strecke Auto fahren. Zu dieser Zeit gab es auch das begleitete Fahren mit 17 noch nicht.

Bei Dir sieht die Sachlage leider komplizierter aus, weil Du ja an immer verschiedene Einsatzorte fahren müsstest. D.h. dass Du eigentlich die Auflage des begleiteten Fahrens aufgehoben haben möchtest.

Ich kann Dir nur raten es zu versuchen. Vielleicht hast Du Glück und es klappt. Vielleicht auch nicht und Du mir diese Fahrten mit einem Leichtkraftrad absolvieren.

Ich drücke Dir die Daumen.

Meine Nichte durfte mit 17 allein fahren, weil sie 1) in der Ausbildung war und 2) ihr Wohnort öffentlich nicht erreichbar ist. Das Alleinfahren war auch nur für dieses eine Ziel gestattet. Ob das bei mehreren Ausbildungsstellen klappt, die auch noch öffentlich erreichbar sind, wage ich zu bezweifeln. Diese Genehmigungen haben mit begleitetem Fahren nichts zu tun.

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 21:34

die auch noch öffentlich erreichbar sind

Entschuldigung ,habe es falsch formuliert, es gibt teilweise keine möglichkeit

mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Standorte zu erreichen.

 

am 18. Januar 2014 um 22:09

Ist doch völlig egal, ob dort öffentliche Verkehrsmittel fahren oder Dornenbüsche durch die Prärie wehen.

Sondergenehmigung wirst du zu 99,9% nicht bekommen. Gründe wurden mehrfach genannt.

Warum glaubt eigentlich jeder 17 jährige Bengel, er wäre der große Einzelfall, den der Gesetzgeber vergessen hat?

am 18. Januar 2014 um 22:56

Als ich in dem Alter und in Ausbildung war, gabs noch kein "begleitetes Fahren mit 17" und ich bin mit dem Moped überall hingekommen.....wenns dich stört Moped zu fahren kann ja deine Mama dich täglich "begleiten" und Abends wieder abholen ;);)

Vielleicht hast du Glück, würde mich aber sehr wundern das dies anerkannt wird!

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ist doch völlig egal, ob dort öffentliche Verkehrsmittel fahren oder Dornenbüsche durch die Prärie wehen.

Nein, ist es nicht.

Zitat:

Sondergenehmigung wirst du zu 99,9% nicht bekommen. Gründe wurden mehrfach genannt.

Bist du die Behörde und entscheidest das??

Zitat:

Warum glaubt eigentlich jeder 17 jährige Bengel, er wäre der große Einzelfall, den der Gesetzgeber vergessen hat?

Weil die Politik ein Interesse daran hat, dass Jugendliche eine Ausbildung haben. Deswegen ist deine Aussage auch ziemlicher Quatsch. Die Kriterien "Ausbildung" und "öffentlich nicht erreichbar" sind gute Argumente für eine Genehmigung.

am 18. Januar 2014 um 23:06

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Weil die Politik ein Interesse daran hat, dass Jugendliche eine Ausbildung haben. Deswegen ist deine Aussage auch ziemlicher Quatsch. Die Kriterien "Ausbildung" und "öffentlich nicht erreichbar" sind gute Argumente für eine Genehmigung.

Ungeachtet das er eine Ausbildung zum Lokführer macht.....Züge sind gemein hin öffentliche Verkehrsmittel, ggf. Güterzüge mit Bahnhöfen usw.....und ein Taxi fährt in der Regel überall hin ;)

am 18. Januar 2014 um 23:57

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Weil die Politik ein Interesse daran hat, dass Jugendliche eine Ausbildung haben. Deswegen ist deine Aussage auch ziemlicher Quatsch. Die Kriterien "Ausbildung" und "öffentlich nicht erreichbar" sind gute Argumente für eine Genehmigung.

Erst den gesamten Thread lesen bevor du hier den Geschwafel an den Mann bringen willst.

Die beiden Kriterien reichen eben in den allermeisten Fällen nicht. Der TE ist nicht der Erste, der sich hier nach einer Sondergenehmigung erkundigt. Also mach dich erstmal schlau, bevor du deine Weisheiten hier verbreitest.

am 19. Januar 2014 um 0:45

Es ist von der austellenden Behörde der zuständigen Gemeinde abhängig.

Einige Behörden kennen das Problem und lassen das Fahren ohne Begleitperson ab 17 zum Erreichen der Ausbildungsplätze zu.

Kein Azubi verdient soviel, das er sich das Taxifahren auf Dauer leisten kann..

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Warum glaubt eigentlich jeder 17 jährige Bengel, er wäre der große Einzelfall, den der Gesetzgeber vergessen hat?

Weil du eventuell schon ein Alter erreicht hast, wo du nicht mehr mitreden kannst, was die Jugend betrifft. ;) Die Zieten, wo Mama gemütlich Zuhause war, und der Vater vor seinem Dienst seine Kinder zur schule brachte sind vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Weil die Politik ein Interesse daran hat, dass Jugendliche eine Ausbildung haben. Deswegen ist deine Aussage auch ziemlicher Quatsch. Die Kriterien "Ausbildung" und "öffentlich nicht erreichbar" sind gute Argumente für eine Genehmigung.

Erst den gesamten Thread lesen bevor du hier den Geschwafel an den Mann bringen willst.

Die beiden Kriterien reichen eben in den allermeisten Fällen nicht. Der TE ist nicht der Erste, der sich hier nach einer Sondergenehmigung erkundigt. Also mach dich erstmal schlau, bevor du deine Weisheiten hier verbreitest.

Das "Geschwafel" von Elchsucher passt sehr wohl zum Thema. Früher war die Ausbildungsstätte im selben Ort, oder in der Nachbarstadt. Da brauchte man noch nicht mal ein Mofa, sondern ein normales Fahrrad.

Die Jugendlichen werden vom Amt gebeten, sich von ihrer Firma bescheinigen zu lassen, wo sie eingesetzt werden, und wie die Verkehrslage ist. Wird der Antrag genehmigt dürfen die 17 jährigen mit Auflagen am Straßenverkehr teilnehmen. Das bedeutet in der Regel, das man nur auf bestimmten Strecken fahren darf. Z.B. Ist der Weg zu einigen schlecht erreichbaren Arbeitsstellen erlaubt, aber zur Berufsschule verboten, da sich diese in Bahnhofsnähe befindet. Da es sich hierbei um mehrere Einsatzorte handelt, kann das Amt nicht einfach sagen, das man sich an einer Bahn/Bushaltestelle ein Fahrrad hinstellen soll. Wie viele Fahrräder soll der TE sich denn da anschaffen?

In meiner Jugend war meine Ausbildungsstelle auch schlecht erreichbar. Ich bin allerdings prima mit einer Fahrgemeinschaft zurechtgekommen. OK,als Frau hat man es auch relativ leicht. Da gab es genug volljährige Azibis, die mich vom Bahnhof abgeholt haben.

Hallole ...

Einfach auch mal nach " Frühführerschein " die Internet - Suchmaschinen anwerfen .

Gruß

Hermy

am 19. Januar 2014 um 6:23

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Weil du eventuell schon ein Alter erreicht hast, wo du nicht mehr mitreden kannst, was die Jugend betrifft. ;) Die Zieten, wo Mama gemütlich Zuhause war, und der Vater vor seinem Dienst seine Kinder zur schule brachte sind vorbei.

Also als ich zur Schule / Ausbildung musste, bin ich zu Fuß, mit Fahrrad oder Mofa dort hingekommen. Da brauchte ich weder Mama, noch Papa oder die Gutmütigkeit irgendeines Beamten bei der Führerscheinstelle. Da gab es den Führerschein auch erst mit 18, und soweit ich weis, gab es auch damals schon Lokführer.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Das bedeutet in der Regel, das man nur auf bestimmten Strecken fahren darf. Z.B. Ist der Weg zu einigen schlecht erreichbaren Arbeitsstellen erlaubt, aber zur Berufsschule verboten, da sich diese in Bahnhofsnähe befindet.

Eben die mehreren Strecken sind das Problem. Wenn es nur um eine Strecke ginge, würde ich vielleicht noch Chancen sehen. Aber mal pauschal, "Heute bin ich hier, morgen dort und übermorgen weis ich es noch nicht wo ich hin muss" wird es nicht geben.

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