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Sonderkündigung bei Tarifwechsel verweigerung

Themenstarteram 26. Mai 2020 um 10:16

Guten Tag,

ich möchte mit meinem 20 Jahre alten Polo von einer Haftpflicht in eine Teilkasko Versicherung wechseln.

Am Telefon meinte der Gute Mann, das die Abteilung diesen wechseln ablehnen wird.

Ich habe es darauf hin per Mail versucht, da warte ich noch auf eine Antwort.

Ich möchte Maximal 150 Euro SB.

Wenn die Versicherung nun diesen Tarif ablehnt und mir nur einen Tarif mit 300 oder gar 500 SB anbieten sollte, kann ich dann die Versicherung durch das Sonderkündigungsrechts wechseln?

Gruß Mel

Beste Antwort im Thema

Tatsächlich ist das in diesem Fall Versicherungsbetrug, da du einen Schaden versichern willst, welcher bereits da ist.

Und ansonsten hast du, wie bereits mehrfach erwähnt, absolut kein Recht auf Sonderkündigung.

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So wie ich dein Geschreibe verstehe: Nein. Beispiel Sonderkündigungsrecht: Du hast einen Unfall, du wirst hochgestuft und musst mehr Zahlen.

Was du versuchst, ist in einen anderen Vertrag zu wechseln. Da können die dein "Angebot auf Wechsel" einfach so ablehnen.

Du kannst aber selbstverständlich regulär wechseln und dann zum Januar (in der Regel Hauptfälligkeit) wechseln, solltest du eine Versicherung finden, die deine Wünsche akzeptiert.

Bitte schreibe noch einmal was Du WIRKLICH willst: Haftpflicht in Teilkasko wechseln passt so nicht.

Dann sehen wir weiter - P.S. welche Gesellschaft und welche Hauptfälligkeit gilt bei diesem Vertrag?

Warum willst Du auf einmal bei einem 20(!) Jahre alten Polo von der Haftpflicht zusätzlich in die TK wechseln...??

Grübel grübel..., kratz kratz....

Vielleicht sollte man einmal klarstellen: Man "wechselt" nicht von Haftpflicht in Teilkasko sondern schließt Teilkasko zusätzlich ab. Die Haftpflichtversicherung bleibt unverändert erhalten und genau deshalb begründet eine Verweigerung der Kasko-Versicherung nach meinem Kenntnisstand auch kein Sonderkündigungsrecht bei der Haftpflichtversicherung.

Leider stellen sich eine Reihe von Versicherungen quer, wenn man ein altes Auto Kasko-versichern will. Offenbar versuchen zu viele Kunden ihre alten Karren auf Kosten der Versicherung zu sanieren.

Da bleibt nur übrig, sich eine Versicherung zu suchen die einem Teilkasko anbietet und zur nächsten Hauptfälligkeit dorthin mit der Haftpflicht zu wechseln.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. Mai 2020 um 12:29:12 Uhr:

Warum willst Du auf einmal bei einem 20(!) Jahre alten Polo von der Haftpflicht zusätzlich in die TK wechseln...??

Grübel grübel..., kratz kratz....

Weil z.B. ein Steinschlag in der Windschutzscheibe an der falschen Stelle den TÜV-Tod bedeuten kann aber durch TK gedeckt ist. Und wenn die TK wenig kostet, kann das durchaus sinnvoll sein.

Themenstarteram 26. Mai 2020 um 11:11

Wow ist man hier nett...

Mein Auto ist gerade nur Haftpflicht versichert und ich möchte gerne in den Tarif "Haftpflicht + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung" (hoffe besser verständlich...)

Versicherungsgesellschaft: Verti. Fälligkeit: 15.04.2021

Warum ich wechseln will, ja nicht wie man meint das ich die Kiste aufmöbeln will, es geht nur um die Windschutzscheibe... Hab leider vorher nicht gesehen das 3 Steinschläge drin sind, darauf hat mich ein Mechaniker in der Werkstatt aufmerksam gemacht, ich hab die nicht gesehen... Und da der Wagen im Juli über den TÜV muss und die Schäden wohl Irreparabel sind, muss die Scheibe getauscht werden und ich wollte mir halt ein wenig kosten sparen... (ist ja wohl nicht verboten...)

Tatsächlich ist das in diesem Fall Versicherungsbetrug, da du einen Schaden versichern willst, welcher bereits da ist.

Und ansonsten hast du, wie bereits mehrfach erwähnt, absolut kein Recht auf Sonderkündigung.

Jetzt fühlen sich aber einige (inkl. meiner Person!) in Ihrer Vermutung bestätigt....!!

DAS soll nicht verboten sein??

DAS ist ein klassischer Versicherungsbetrug....!!

Schaden jetzt, Versicherung im Anschluss abschließen wollen und dann nach Vertragsabschluss den "neuen" Schaden melden wollen....

Ich hoffe, die Verti liest hier mit...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. Mai 2020 um 13:24:38 Uhr:

Jetzt fühlen sich aber einige (inkl. meiner Person!) in Ihrer Vermutung bestätigt....!!

DAS soll nicht verboten sein??

DAS ist ein klassischer Versicherungsbetrug....!!

Schaden jetzt, Versicherung im Anschluss abschließen wollen und dann nach Vertragsabschluss den "neuen" Schaden melden wollen....

Ich hoffe, die Verti liest hier mit...

Das hoffe ich auch ... zusätzlich hoffe ich, dass der TE damals beim Antrag auch nach seinem MT-Usernamen gefragt wurde!!!

Und genau aus diesem Grund weigern sich die Versuchungen sowas zu machen ... Du bist doch das aller beste Beispiel dafür ;) ... vorher Geld sparen mit nur HP und nun beim Schaden auf TK wechseln wollen ;)

Wenn ich ehrlich bin, hätte ich dies wohl auch so probiert ;)

Du hast es probiert = geht nicht ... also Eier in der Hose zeigen und das selbst zahlen. Bei so einem alten Hobel kostet ein Scheibentausch doch fast nur Nüsse. 300-500€ maximal. Dafür einfach in eine Scheibenwerke fahren, mit den Leuten quatschen, Rechnung ist auch unnötig = für nen schmalen Taler geht sowas schnell über die Bühne ohne den ganzen Bohei mit der Versicherung.

Oh, oh ... und dann zahlen wir wieder mehr an Steuern und Sozialabgaben - auch das ist verboten!!

Da das TE sich bereits wieder gelöscht hat - Ende der fragwürdigen Hilfestellunggen

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